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Veröffentlicht von:Tomas Färber Geändert vor über 7 Jahren
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1 Präsentation der Workshop-Ergebnisse Andreas Stangl Thomas Grammelhofer Ines Obex-Mischitz
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2 Workshop 1: Anerkennung ausländischer Ausbildungen und Anwendung für österr. Kollektivverträge Andreas Stangl (GPA-djp)
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3 WS 1: Ergebnisse Bildungs- und Arbeitsnachweise –Nostrifizierung –Übersetzte Ausbildungsnachweise und Arbeitszeugnisse KV-Einstufungssysteme –Nach Tätigkeit und Qualifikation oder beides Problematiken –Umgehungsstrategien der Unternehmen –Subfirmen gründen –Arbeit als Schulung deklarieren –Konzernentsendungen –Zusatzqualifikation Sprache berücksichtigen
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4 WS 1: Ergebnisse Handlungsmöglichkeiten der BRs vor Ort –Frühinformation über Personalbedarf –Mitwirkung bei der Einstellung –Bewerbungsfragebögen –Informationsgespräche mit neuen ArbeitnehmerInnen Kollektivvertragssystem Drei Interessensvertretungen (Gewerkschaft, AK, BR) Einkommenstransparenz 13. und 14. Gehalt Urlaubsanspruch
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5 WS 1: Ergebnisse Chancen der Veränderung nutzen und nicht die Gefahren pflegen
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6 WORKSHOP 2
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7 Workshop 2: Arbeitskräfteüberlassung Leiharbeit – ArbeitnehmerInnen 2. Klasse? Thomas Grammelhofer (PRO-GE)
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8 WS 2: Aktuelle Situation In Ö 1.400 Arbeitskräfte-Überlassungsfirmen Leiharbeit (Lohnarbeit, Scheinselbständigkeit,…) mittlerweile Riesen-Problematik für BetriebsrätInnen, Stammbelegschaft und für LeiharbeitnehmerInnen Die Branchen-Riesen in der Arbeitskräfteüberlassung sind alle bereits seit längerem international aufgestellt Voraussetzungen für AÜ-Firmen im Ausland sind oftmals an keine besonderen Bedingungen/Befähigungen geknüpft
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9 WS 2: Rechtliche Grundlagen Arbeitskräfteüberlassungsgesetz –Konzernprivileg ist gefallen Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz Kollektivverträge Betriebsvereinbarungen Leiharbeitsrichtlinie -> bis 5.12.2011 in nationales Recht umzusetzen
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10 WS 2: Tipps für BetriebsrätInnen I Basis sollte sein: Betriebsvereinbarung gemäß §97 Abs. 1 über Grundsätze der Beschäftigung von überlassenen Beschäftigten Mitwirkungs-, Kontrollrechte und vor allem auch Sanktionen in der BV festschreiben Vertragsauflösung mit nicht korrekten Überlassungsfirmen
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11 WS 2: Tipps für BetriebsrätInnen II Intensiver Kontakt von Beginn an mit überlassenen MitarbeiterInnen (Vertrauen aufbauen, um Daten von den MitarbeiterInnen zu bekommen) Auf korrekte Einstufung bereits zu Beginn achten: vergleichbare Tätigkeit -> gleiche Einstufung im Grundlohn
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12 WS 2: Handlungs-Notwendigkeit Problem „überlassene Beschäftigte aus Drittstaaten“ -> Umgehung österreichischer Bestimmungen (Dienstleistungsrichtlinie) Forderung an österreichischen Gesetzgeber –für prozentuelle Deckelung der überlassenen MitarbeiterInnen je Betrieb –Leiharbeit muss in Bilanzdarstellung von Sachkosten in Lohnkosten übertragen werden
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13 WS 2: Unterstützung für BRs Umfangreiche Informationen (mehrsprachig), Muster-Betriebsvereinbarungen und Kontaktadressen unter www.leiharbeiter.at
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14 WORKSHOP 3
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15 Workshop 3: Kontrolle und Anlaufstellen Ines Obex-Mischitz (BUAK)
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16 WS 3: Was wird bestraft? - Lohndumping Grundlohn entspricht nicht dem gesamten Entgelt Im Grundlohn ist enthalten: –Der für die Arbeitszeit zustehende Grundbezug –Überstundengrundentgelt Im Grundlohn ist nicht enthalten: –Zulagen –Zuschläge –Sonderzahlungen Kontrolle nur des Grundlohns ist Ergebnis eines Kompromisses der Sozialpartner
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17 WS 3: Was wird nicht bestraft? Kollektivvertragliche Zulagen Anregung an KV-Verhandler: Zulagen, usw. in den Grundlohn zu bringen. weil das Risiko besteht, dass die Kreativität der ArbeitgeberInnen KV-Bestimmung zu umgehen steigt, um Strafen zu entgehen
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18 WS 3: Was können BetriebsrätInnen tun? Kontakt mit ausländischen ArbeitnehmerInnen: Beratung über Ansprüche, Information über rechtliche Möglichkeiten Unterentlohnungen nicht tolerieren - Mitteilungen an zuständige Institutionen Auf Missstände in allgemeiner Form aufmerksam machen; es soll ein Klima entstehen, dass Unterentlohnungen gesellschaftlich nicht akzeptiert werden – Zivilcourage!!!
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19 WS 3: Wie gemmas an! Das LSDB-G bietet an, Schritte gegen Unterentlohnung zu setzen - jetzt muss dies auch wirklich geschehen! Wenn die neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht perfekt sind, wird dies nur durch praktische Fälle belegt werden können Und diese Fälle sind medienwirksam zu veröffentlichen Dann sind Verbesserungen vorzunehmen
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