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Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni 2014 - Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische.

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1 Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni 2014 - Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische Kommission Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung Team Leader/Senior Legal Officer

2 Regionalpolitik EVTZ-Vorschlag Erfahrungen  Juli 2011 Bericht an EP und Rat  Erlass der nationalen Umsetzungsvorschriften  Mangelnde Zusammenarbeit Behörden und Mitgliedstaaten  Länge des Genehmigungsverfahrens  Personalstatut  Beteiligung von Mitgliedern aus Drittstaaten  Stand der Dinge Februar 2014  2008:4; 2009:6; 2010:6; Februar 2014: 46 + Pipeline: 16  Sitzstaat: HU 13; FR 10; IT,ES: 5; SK: 4; PL,EL,PT: 2; BE,LU,NL: 1  Beteiligung: DE:5; PL:2

3 Regionalpolitik EVTZ-Vorschlag Gründe  Juli 2011 Bericht an EP und Rat  Gründung und Verwaltung erleichtern; Klarstellung  Hindernisse bei Gründung beseitigen  Kontinuität bestehender EVTZ garantieren und deren Verwaltung erleichtern  zu intensiverer Nutzung von EVTZ  bessere Politikkohärenz und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Körperschaften  ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei nationalen oder Unionsbehörden  „Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen“

4 Regionalpolitik „Präzisierungen” (Klarstellungen 1)  Lissabon-Vertrag “Union”, “territoriale Kohäsion”  Art. 3(1)nationale Behörden!  Art. 4(3)Gegenstand der Genehmigung  Art. 5(2)Veröffentlichung in C Serie gem. Modell im Anhang  Art. 8+9Unterschiedliche Dokumente  Art. 8(2)(g) anwendbares Recht für Übereinkunft  Art. 8(2)(h)anwendbares Recht für Organe  Art. 8(2)(j) anwendbares Recht mit direktem Bezug zu Tätigkeiten

5 Regionalpolitik „Präzisierungen” (Klarstellungen 2)  Art. 8(2)(k)anwendbares Recht für Mitarbeiter + Grundsätze Personalverwaltung + Einstellungen  Art. 9(2)(e) Verfahren für Personalverwaltung + Einstellungen  Art. 12(2a)Haftung des EVTZmbH  Art. 16(1)Information auch der anderen MSt  Art. 17neuer Termin für nächsten Bericht (1. August 2018)  Art. 18neuer Termin für geänderte nationale Regeln (6 Monate nach Inkrafttreten = 22.Juni 2014)

6 Regionalpolitik „Vereinfachungen”  Art. 4 Genehmigungsverfahren  (3)„Teilnahme“ + Übereinkunft  „in der Regel“ drei Monate  sechs Monate  Stillschweigende Vereinbarung (außer Sitzstaat)  (6a)Beitritt neuer Mitglieder  Art. 8 Satzung  (3)Gebiet bei ETZ-Programme oder IR und Netzwerken  Art. 2 Ä-VO Übergangsbestimmungen  EVTZ vor 21.12.2013 gegründet  keine Änderungsverpflichtungen  EVTZ vor 22.6.2014 fehlt nur Registrierung/Veröff  alte VO  EVTZ Verfahren vor 22.12.2013 begonnen  alte VO  EVTZ Verfahren nach 22.12.2013 begonnen  geänderte VO

7 Regionalpolitik Verbesserungen (Neues)  Art. 2(1a) Anwendbares Recht Tätigkeiten  Art. 3 „öffentliche Unternehmen“ + „Dienstleistungen von allg. wirtschaftl. Interesse“  Art. 3(2)1zu1 EVTZ, aber Sitz in EU  Art. 3a, 4(3a), 4a Mitglieder aus Drittstaaten und ÜLG  Art. 7(2)(3) Struktur  nächsten beiden slides Strategie Europa 2020 Abbau von Hindernissen für territoriale Zusammenarbeit  Art. 7(4)„Satzungshoheit“ der Versammlung  Art. 12(2a) Abdeckung der Risiken bei EVTZmbH  Art. 16(1)³Informationsaustausch zwischen KOM, AdR und MSt  Art. 17+17aBericht auf Grundlage von Indikatoren

8 Regionalpolitik Aufgaben jetzt Was kann ein EVTZ tun? „vornehmlich“ „beschränkt” auf  Umsetzung der Programme für ETZ (EVTZ handelt als VB  Förderbescheide) und  Projekte für territoriale Zusammenarbeit (EFRE, ESF, KF) (EVTZ ist Begünstigter) (EVTZ könnte als zwischengeschaltete Stelle IR Zusammenarbeit oder einen Teil eines OP verwalten) „kann“ „durchführen“  „sonstige spezifische Maßnahmen terr. Zusammenarbeit“ mit finanz. Beteiligung der EU oder ohne finanz. Beteiligung der EU

9 Regionalpolitik Aufgaben nach Änderung Was kann EVTZ tun? Aufgaben zielen auf „Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit“ ab  Art. 7(2)  „kann sonstige spezifische Maßnahmen terr. Zusammenarbeit“ mit finanzieller Beteiligung der EU  oder ohne finanz. Beteiligung der EU -> Art. 7(3) 1.Unterabsatz.  „Im Einzelnen“ „Umsetzung von Kooperationsprogrammen“ oder „Teile davon“ oder von  „Projekten“ die durch die EU über ERDF, ESF und/oder KF unterstützt werden  Art. 7(3) 2. Unterabsatz

10 Regionalpolitik Was wurde nicht geregelt?  Öffentlicher/privater Rechtsstatus, aber gilt immer als „Einrichtung des öffentlichen Rechts”  Art. 2(15) Allg.VO  Privatsektor generell mitgliedschaftsberechtigt  Vergaberecht  neue EU Vergaberichtlinien  MWSt Befreiung  aber Vorschlag dort?  Recht der Soz. Sicherheit für Personal (  VO (EG) Nr. 883/2004 )  Optionen für Arbeitsrecht (  2.Gemeinsame Erklärung)

11 Regionalpolitik Nationale Umsetzungsregeln  Art. 16(1)wirksame Anwendung dieser VO sicherstellen "einschl. Bestimmung der zuständigen Behörden"  Art. 4(3)nationale Vorschriften zur Mitgliedschaft  Art. 5(1)Registrierung/Veröffentlichung  Art. 6Kontrolle öffentlicher Mittel  Art. 7(2)Teilnahme außerhalb der Zuständigkeiten  Art. 11(2)Jahresabschluss  Art. 12(2a)Haftungsbeschränkung  Art. 12/14Rückzug/Auflösung  Art. 15Rechtsschutz  Art. 16(2)Gebühren

12 Regionalpolitik Kontakte Dirk.Peters@ec.europa.eu http://ec.europa.eu/regional_policy/information/legislation/ index_de.cfm https://portal.cor.europa.eu/egtc/en- US/discovertheegtc/Pages/welcome.aspx https://portal.cor.europa.eu/egtc/en- US/Register/Pages/DE.aspx


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