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1 Workshop 2: Arbeitskräfteüberlassung Leiharbeit – ArbeitnehmerInnen 2. Klasse? René Schindler (PRO-GE) Thomas Grammelhofer (PRO-GE)

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Präsentation zum Thema: "1 Workshop 2: Arbeitskräfteüberlassung Leiharbeit – ArbeitnehmerInnen 2. Klasse? René Schindler (PRO-GE) Thomas Grammelhofer (PRO-GE)"—  Präsentation transkript:

1 1 Workshop 2: Arbeitskräfteüberlassung Leiharbeit – ArbeitnehmerInnen 2. Klasse? René Schindler (PRO-GE) Thomas Grammelhofer (PRO-GE)

2 2 WS 2: Aktuelle Situation In Ö 1.400 Arbeitskräfte-Überlassungsfirmen Leiharbeit (Lohnarbeit, Scheinselbständigkeit,…) mittlerweile Riesen-Problematik für BetriebsrätInnen, Stammbelegschaft und für LeiharbeitnehmerInnen Die Branchen-Riesen in der Arbeitskräfte- überlassung sind alle bereits seit längerem international aufgestellt Voraussetzungen für AÜ-Firmen im Ausland sind oftmals an keine besonderen Bedingungen / Befähigungen geknüpft

3 3 WS 2: Rechtliche Grundlagen Arbeitskräfteüberlassungsgesetz –Kein Konzernprivileg … für Überlg aus dem Ausland Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz Kollektivverträge Betriebsvereinbarungen Leiharbeitsrichtlinie -> bis 5.12.2011 in nationales Recht umzusetzen

4 4 WS 2: Rechtliche Grundlagen Problem „überlassene Beschäftigte aus Drittstaaten“ -> AÜG gilt zur Gänze! Verschärfte Sanktionen: § 373a GewO

5 5 WS 2: Tipps für BetriebsrätInnen I Basis sollte sein: Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs 1 Z 1a ArbVG über Grundsätze der Beschäftigung von überlassenen Beschäftigten Mitwirkungs-, Kontrollrechte und vor allem auch Sanktionen in der BV festschreiben Vertragsauflösung mit nicht korrekten Überlassungsfirmen

6 6 WS 2: Tipps für BetriebsrätInnen II Intensiver Kontakt von Beginn an mit überlassenen MitarbeiterInnen (Vertrauen aufbauen, unterstützen, „echte“ Daten von den MitarbeiterInnen bekommen) Auf korrekte Einstufung bereits zu Beginn achten: vergleichbare Tätigkeit -> gleiche Einstufung im Grundlohn Betriebsübliche Prämien und Akkordlöhne, KollV-Zulagen, Zuschläge, Überstunden …

7 7 WS 2: Unterstützung Umfangreiche Informationen (mehrsprachig), Muster-Betriebsvereinbarungen und Kontaktadressen unter www.leiharbeiter.at

8 Workshop 2 – Arbeitskräfteüberlassung Bisher gestellte Fragen

9 9 Workshop 2 Meine Befürchtung ist wirklich, dass ausländische Zeitarbeiterfirmen hier ihre Dienste anbieten und dass es dadurch dann zu Schwierigkeiten kommen könnte. Wie kann in Zukunft sichergestellt werden, dass Mitarbeiter, die aus anderen Ländern kommen, hier in den Markt eindringen, ohne mit Lohndumping konfrontiert zu sein? Für mich ist wichtig, dass der Kollektivvertrag nicht unterlaufen wird und daher stelle ich die Frage: Wie möchte man hier die korrekte Einstufung sicherstellen?

10 10 Workshop 2 Meine Befürchtung durch die Arbeitsmarktöffnung ist, dass Überlasserfirmen verstärkt mit ihren Arbeitskräften zu uns kommen und diese Arbeitskräfte weniger Lohn bekommen, wie unsere Mitarbeiter, und dadurch natürlich unsere Mitarbeiter entlassen werden könnten. Was unternimmt die Arbeiterkammer, was unternimmt der ÖGB dagegen, um dieses zu verhindern? Wo werden bei ausl. Überlassern die SV-Beiträge eingezahlt?

11 11 Workshop 2 Ich habe selber schon von ein paar Fällen gehört, wo zwar die Leute den österreichischen Kollektivvertrag bekommen, laut den Papieren, laut den Arbeitsverträgen, aber nebenbei einen Vertrag im eigenen Land gemacht haben mit ihrer Firmenleitung, dass sie einen gewissen Betrag wieder zurückzahlen. Und deshalb mache ich mir die größten Sorgen, dass ausländische Firmen, die in Österreich anbieten, das ganz locker übergehen werden können. Lohndumping wenn ausländische Subfirmen beschäftigt werden?

12 12 Workshop 2 Mobile ArbeitnehmerInnen - fehlende Greifbarkeit bei Arbeitskräfteüberlassung (Umsetzung des existierenden Schutzniveaus lediglich auf Papier)

13 13 WS 2: Handlungs-Notwendigkeit Problem „überlassene Beschäftigte aus Drittstaaten“ -> AÜG gilt zur Gänze! Forderung an österreichischen Gesetzgeber –prozentuelle Deckelung der überlassenen MitarbeiterInnen je Betrieb –Leiharbeit muss in Bilanzdarstellung von Sachkosten in Lohnkosten übertragen werden


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