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1 Das neue Berufsbildungsgesetz 2. Juni 2005, St. Gallen Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)

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Präsentation zum Thema: "1 Das neue Berufsbildungsgesetz 2. Juni 2005, St. Gallen Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)"—  Präsentation transkript:

1 1 Das neue Berufsbildungsgesetz 2. Juni 2005, St. Gallen Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)

2 2 Übersicht Einleitung: Aufgaben der Verbundpartner Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) Stand der Umsetzung des BBG Erstellung einer Verordnung über die berufliche Grundbildung Zweijährige berufliche Grundbildung mit Berufsattest

3 3 Aufgaben der Verbundpartner Berufsbildung – eine gemeinsame Sache Bund Entwicklung des Gesamtsystems Berufsbildung Standards setzen / Qualität sicherstellen Innovationen Kantone Vollzug (Berufsberatung / Berufsfachschulen / Lehraufsicht / Lehrstellenmarketing / etc.) Organisationen der Arbeitswelt / Wirtschaft Berufsqualifikationen definieren Ausbildungs- und Arbeitsplätze bereitstellen

4 4 Aufgaben der Verbundpartner Struktur des BBT Leitung / Stab Ressort berufliche Grundbildung Ressort höhere Berufsbildung Ressort institutionelle Partner und Private Ressort GSK-Berufe Schweizerisches Institut für Berufspädagogik (SIBP)

5 5 Übersicht Einleitung: Aufgaben der Verbundpartner Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) Stand der Umsetzung des BBG Erstellung einer Verordnung über die berufliche Grundbildung Zweijährige berufliche Grundbildung mit Berufsattest

6 6 Das neue Berufsbildungsgesetz Auslöser für die Revision Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur neue Kommunikations- und Informationstechnologien Lehrstellenmarkt: quantitative und strukturelle Probleme ab Mitte der Neunzigerjahre Schaffung neuer Berufe und Berufsfelder Akzeptanz der Ausbildung verbessern neue Formen des Lernens / Übergang zum lebenslangen Lernen Verschiedene politische Vorstösse: - gesamtheitliches Bildungskonzept - Revision BBG - Anreizsystem für Lehrstellen

7 7 Das neue Berufsbildungsgesetz Ziele der Reform Stärkung der dualen Berufsbildung: Bewährtes bewahren – offen für Neues (flexibles Rahmengesetz) Orientierung an Theorie und Praxis auf alle Bildungsbereiche ausserhalb der Hochschulstufe ausdehnen Neue Vermittlungs- und Prüfungsnormen; mehr Flexibilität für den Erwerb von Qualifikationen Sozialer Wandel (z. B. Stellung der Frau; Migration) verlangt nach neuen Qualifizierungsformen

8 8 Das neue Berufsbildungsgesetz Kernelemente des neuen Berufsbildungsgesetzes bietet neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung; fördert die Durchlässigkeiten im (Berufs-)Bildungssystem; lässt neben der traditionellen Lehre Raum für Grundbildungen mit hohem Schulanteil sowie praktisch ausgerichtete Bildungen mit eigenem Qualifikationsprofil für schulisch Schwächere; definiert die «höhere Berufsbildung» im Nicht- Hochschulbereich; führt eine leistungsorientierte Finanzierung ein; bringt mehr Geld für die Berufsbildung; teilt mehr Verantwortung den Akteuren vor Ort zu.

9 9 Das neue Berufsbildungsgesetz

10 10 Übersicht Einleitung: Aufgaben der Verbundpartner Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) Stand der Umsetzung des BBG Erstellung einer Verordnung über die berufliche Grundbildung Zweijährige berufliche Grundbildung mit Berufsattest

11 11 Stand der Umsetzung des BBG Start Berufsreform-Prozess in der Grundbildung  Inkraftsetzung BBG und BBV per 1.1.2004 Inkraftsetzung Vertrag zwischen SRK, GDK, EDK und BBT für den Übergang im Gesundheitsbereich Wahl der Eidg. Berufsbildungskommission per 1.5.04  Berufsbildungsforschung & Innovationen: 3 Lehrstuhlinhaber sind verpflichtet; Innovationsprojekte können neu eingegeben werden  Leitlinien für Berufsprüfungen, Höhere Fachprüfungen 

12 12 Inkraftsetzung der HF-Verordnung Verordnung über die Eidg. Hochschule für Berufspädagogik in der Vernehmlassung Erste Staffel der neuen Verordnungen über die berufliche Grundbildung ist per 1.1.2005 in Kraft Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche sind in der Vernehmlassung Revidierter Rahmenlehrplan Allgemeinbildung ist in der Vernehmlassung  Stand der Umsetzung des BBG

13 13 Zunahme der Lehrbetriebsverbünde in der Schweiz Zunahme der Lehrvertragsabschlüsse per Ende 2004: +4% LSB II ist abgeschlossen Integration der GSK-Berufe in die Eidg. Berufsmatura- Verordnung (Anpassung der bisherigen VO) Erste Berufsbildungsfonds sind vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt worden, weitere unterwegs Stand der Umsetzung des BBG  

14 14 Umsetzung BBG im Überblick Berufliche Grundbildung Revision VO berufl. GB Rahmenlehr- plan ABU Eidg. Berufs- Maturitäts- Verordnung 2004200520062007 Rahmenlehr- plan Berufsmatura Masterplan Berufsbildung Handbuch VO berufl. GB Leitfaden 2-jährige GB

15 15 Umsetzung BBG im Überblick Höhere Berufsbildung Verordnung Bildungsgänge HF Anerkennungs- verfahren Leitfaden BP/HFP 2004200520062007 EU-Kompatibilität (Kopenhagenprozess) Wahl HF-Kommission Entwicklung von Rahmenlehrplänen Handbuch HF-Reform

16 16 Umsetzung BBG im Überblick Gesamte Berufsbildung – Teil I Verordnung EH für Berufs- Pädagogik Umsetzung Entwicklungsplan EHB 2004200520062007 Wahl EKBBVO Rahmenlehrpläne f. Berufsbildungs- verantwortliche VO über den Daten- Schutz in der BB Qualitätsstandards Plattform VAE

17 17 Umsetzung BBG im Überblick Gesamte Berufsbildung – Teil II 2004200520062007 Erneuerung od. Beendigung SRK- Vertrag Umstellung des Finanz- mechanismus Status quo Reformkosten Status quo Reformkosten Status quo Reformkosten Status quo Reformkosten Erneuerung der BFT-Botschaft 2008-2011 Entwicklung Kostenrechnungs- modell Projektförderung gemäss Art. 54/55

18 18 Ausblick auf 2006 Was wollen wir bis Juni 2006 erreicht haben ? SIBP ist Hochschulinstitut Berufsbildungsforschung: Dokumentation der ersten Forschungsergebnisse in mehreren Publikationen Zweite Staffel der neuen VO über die berufliche GB ist per 1.1.2006 in Kraft Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche sind in Kraft gesetzt Revidierter Rahmenlehrplan Allgemeinbildung ist in Kraft gesetzt

19 19 Ausblick auf 2006 Fachkundige individuelle Begleitung: Auslegeordnung abgeschlossen Zunahme der Lehrvertragsabschlüsse per Ende 2005 Zunahme der Lehrbetriebsverbünde in der Schweiz Handbuch zur Reform der Bildungsgänge an HF Systematisierung und Analyse der Brückenangebote: Entwicklung eines Leitfadens Handbuch zur Entwicklung der Berufsbildungsfonds Was wollen wir bis Juni 2006 erreicht haben ?

20 20 Übersicht Einleitung: Aufgaben der Verbundpartner Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) Stand der Umsetzung des BBG Erstellung einer Verordnung über die berufliche Grundbildung Zweijährige berufliche Grundbildung mit Berufsattest

21 21 Erstellen einer Verordnung Verbundpartnerschaftliche Aufgabe

22 22 Erstellen einer Verordnung Schritt für Schritt zu einer neuen Verordnung Phase 6: Implementierung Vorphase: Reformkonzept Phase 1: Vor-Ticket Phase 2: Projektvorbereitung Phase 3: Verordnung und Bildungsplan Phase 4: Ticket Phase 5: Vernehmlassung und Erlass Ca. 3 Jahre

23 23 Erstellen einer Verordnung Berufsreform: Chancen packen Berufsreformen bieten eine zweifache Chance: Eingeschliffene Selbstverständlichkeiten und Ordnungen zu überdenken Den Umsetzungsprozess nutzen, um Bestehendes kritisch zu hinterfragen und neue Wege zu gehen -> Die Qualitätsentwicklung wird zur Daueraufgabe.

24 24 Erstellen einer Verordnung Struktur einer Verordnung 1. Gegenstand, Bildungskonzept & Dauer 2. Ziele & Anforderungen (Kompetenzen) 3. Arbeitssicherheit, Gesundheits- & Umweltschutz 4. Anteile der Lernorte & Unterrichtssprache 5. Bildungsplan und Allgemeinbildung 6. Anforderungen an die Anbieter der Bildung im Lehrbetrieb 7. Lern- & Leistungsdokumentation 8. Qualifikationsverfahren 9. Ausweise & Titel 10. Schweiz. Kommission für Berufsentwicklung & Qualität 11. Schlussbestimmungen

25 25 Erstellen einer Verordnung Bildungsplan = Bildungsplan = pädagogisches Konzept der beruflichen Grundbildung Bildungsziele: Welche Kompetenzen? Welche Verteilung auf die Lernorte? Curricularer Aufbau: Wie viel Zeit für die Ausbildung in einzelnen Bereichen? Qualifikationsverfahren: Welche Qualifikationsverfahren zur Überprüfung der Zielerreichung? Überbetriebliche Kurse (ÜK): Organisation, Dauer

26 26 Übersicht Einleitung: Aufgaben der Verbundpartner Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) Stand der Umsetzung des BBG Erstellung einer Verordnung über die berufliche Grundbildung Zweijährige berufliche Grundbildung mit Berufsattest

27 27 Zweijährige Grundbildung Entwicklung Breite Erfahrungen (u.a. aus LSB-2 Projekten) Entwicklung eines Leitfadens – Herausgabe im Frühling 2005 Fachkundige individuelle Begleitung Erste Verordnungen in Kraft – weitere folgen sukzessive

28 28 Zweijährige Grundbildung Kernelemente des neuen Bildungsangebotes Verbundaufgabe (Anstoss erfolgt durch Organisation der Arbeitswelt) Eintritt: Sache der Lehrvertragsparteien Spannungsfeld: Arbeitsmarkt versus Gesellschaft Selbstständiges Bildungsangebot mit eidg. Abschluss (kein EFZ minus) Zielgruppengerechte Formen (z.B. Sprache) Durchlässigkeit: keine starren Vorgaben Nachholbildung: Wege offen lassen

29 29 Zweijährige Grundbildung Spannungsfeld Zweijährige Grund- bildung Anforde- rungen Arbeits- markt Chancen für alle Jugendlichen

30 30 Zweijährige Grundbildung Kernelemente des neuen Bildungsangebotes Verbundaufgabe (Anstoss erfolgt durch Organisation der Arbeitswelt) Eintritt: Sache der Lehrvertragsparteien Spannungsfeld: Arbeitsmarkt versus Gesellschaft Selbstständiges Bildungsangebot mit eidg. Abschluss (kein EFZ minus) Zielgruppengerechte Formen (z.B. Sprache) Durchlässigkeit: keine starren Vorgaben Nachholbildung: Wege offen lassen

31 31 Zweijährige Grundbildung Übertrittsmodalitäten Zweijährige Grundbildung Drei- oder vierjährige Grundbildung Keine starren Regelungen bei Übertritt von zweijähriger zu drei-/vierjähriger Grundbildung.

32 32 Zweijährige Grundbildung Kernelemente des neuen Bildungsangebotes Verbundaufgabe (Anstoss erfolgt durch Organisation der Arbeitswelt) Eintritt: Sache der Lehrvertragsparteien Spannungsfeld: Arbeitsmarkt versus Gesellschaft Selbstständiges Bildungsangebot mit eidg. Abschluss (kein EFZ minus) Zielgruppengerechte Formen (z.B. Sprache) Durchlässigkeit: keine starren Vorgaben Nachholbildung: Wege offen lassen

33 33 Weitere Informationen: www.berufsbildungsreform.ch www.bbt.admin.ch Dani Duttweiler, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) dani.duttweiler@bbt.admin.ch


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