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Lehrlingsförderung Neu Arbeitsmarkt Zukunft 2010 Jugendbeschäftigungspaket 2008.

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Präsentation zum Thema: "Lehrlingsförderung Neu Arbeitsmarkt Zukunft 2010 Jugendbeschäftigungspaket 2008."—  Präsentation transkript:

1 Lehrlingsförderung Neu Arbeitsmarkt Zukunft 2010 Jugendbeschäftigungspaket 2008

2 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 2 Allgemeines zum Lehrl.ausbildungspaket  Ziele:  Als Maßnahme gegen einen Fachkräftemangel  Um Jugend bessere Ausbildungschancen einzuräumen  Um Betrieben die Einstellung von Lehrlingen zu erleichtern  Zielgerichteter und bedarfsgerechtere Förderung  Kernpunkte:  Basisförderung  Qualitätsförderung  Ausbildungsgarantie  Flexible Auflösbarkeit der Lehrlingsverträge

3 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 3 Allgemeines zum Lehrl.ausbildungspaket  Bisheriges Prozedere:  Sozialpartnerpapier 2007 Gmunden  Vorarbeiten im Berufsausbildungsbeirat  Keine Verwirklichung der Idee eines Ausbildungsfonds (AN-Forderung)  Neue Abwicklung über LFA`s der Wirtschaftskammer  Argument: Rückholung zuviel einbezahlter IESG-Beiträge  Mitwirkung von Egon Blum, v.a. „Förderung der Qualität“  Einbeziehung der Landwirtschaft im Nachholverfahren

4 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 4 Umsetzung der neuen Lehrlingsförderung Neu  Angeführt im Berufsausbildungsgesetz (Bundesgesetz)  Mit Verordnungsermächtigung des Wirtschaftsministers  Lediglich mit definierten Förderzielen (§ 19c BAG)  Mit Einrichtung eines Förderbeirates (§ 31b)  Ausschließlich Beihilfen an Lehrberechtigte gemäß § 2 BAG  Und schließlich auch gemäß § 2 Abs.1 LFBAG (keine Beauftragung der Bundes-LFA, keine eigenen landw. Richtlinien, kein eigenes Budget für die Landw.)  Förderbeirat beim Bundes-Berufsausbildungsbeirat (3 BMWAS, 3 WKÖ, 3 AKÖ) Landw. Vertreter nur in Erläuterungen genannt, „keine verpflichtende Beiziehung“

5 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 5 Förderziele gemäß § 19c BAG Anreiz zur Ausbildung von Lehrlingen Steigerung der Qualität der Lehrlingsausbildung Förderung von Ausbildungsverbünden Aus- und Weiterbildung von AusbilderInnen Zusatzausbildungen von Lehrlingen Ausbildungsförderung für Lehrberufe entspr. regionalem Fachkräftemangel Gleichm. Zugang von jungen Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen

6 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 6 Basisförderung  Für Lehrverhältnisse, die ab 1. 7. 2008 beginnen  Anstelle der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie € 1.000/Kal.jahr  Höhe:  1. Lehrjahr: 3 Lehrlingsentschädigungen  2. Lehrjahr:2 Lehrlingsentschädigungen  3. Lehrjahr: 1 Lehrlingsentschädigung  Fördervoraussetzung:  Lehrvertrag über das gesamte Ausbildungsjahr  Antragstellung nach Ablauf eines Lehrjahres (ab Juli 2009)

7 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 7 Basisförderung in der Landwirtschaft  KV auf bäuerlichen Betrieben: Gärtner- KV  1. Lehrjahr € 921,72€ 1.155,00  2. Lehrjahr€ 1.015,36€ 882,00  3. Lehrjahr€ 708,92€ 598,00  Summe€ 2.646,00€ 2.635,00  Vgl. alte Lehrlingsausbildungsprämie:  1.000,00 € Steuerfreibetrag je Kalenderjahr

8 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 8 Neue Lehrstellen (Blum-Bonus II) befristet bis 2010  Lehrlingsaufnahme bei Neugründer während der ersten 5 Jahre  Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden  Unternehmen, die nach 3 Jahren Nichtausbildung wieder beginnen  Förderhöhe:  € 4.800 ?? € 2.000 ??  Voraussetzung: Lehrling muss ab Antrag noch 12 Monate Ausbildung haben oder sein Lehrziel durch reguläre Beendigung des Lehrverhältnisses oder Lehrabschlussprüfung erreichen.

9 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 9 Qualitative Förderungen mit z.T. länderspezifische Ausprägungen  Weiterbildung von Ausbildern  75 % der Kurskosten, max. € 1.000,-- pro Ausbilder und Kalenderjahr  Prämien für Lehrabschlussprüfungen  € 250,-- für ausgezeichnetem bzw. € 200,-- für gutem Erfolg  Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit  € 4.000,-- ?? € 2.400,--  Voraussetzungen:  Führung einer Ausbildungsdokumentation  Positiver Praxistest der Lehrlingsstelle oder anerkannter Lehrlingswettbewerb

10 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 10 Qualitative Förderungen mit z.T. länderspezifische Ausprägungen  Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen  Verpflichtende Ausbildungsverbünde  Freiwillige Ausbildungsverbünde  Berufsbezogene Zusatzausbildungen  Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung  Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung während Dienstzeit  75 % der Kurskosten, max. € 1.000,00 pro Lehrling und Ausbildungsjahr  Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung max. € 40,00 je Tag  Mit zahlreichen Voraussetzungen

11 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 11 Qualitative Förderungen mit z.T. länderspezifische Ausprägungen  Weiterbildung der Ausbilder  Weiterbildungsmaßnahmen mit mind. 8UE  Nur nach inhaltlicher Prüfung durch die Förderstelle  Nur Wb-maßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation, keine beruflich-fachlichen Weiterbildungen.  75 % der Kurskosten, max. € 1.000,-- pro Ausbilder und Kalenderjahr

12 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 12 Qualitative Förderungen mit z.T. länderspezifische Ausprägungen  Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten  Kosten für Wiederholung einer Berufsschulklasse  Höhe: Ersatz der Lehrlingsentschädigung Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der BS bzw. für LAP Nachhilfe auf Pflichtschulniveau in D, M, leb. Fremdspr. oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund.  Höhe: 100% der Kurskosten, max. € 1.000,00 pro Lehrling für die gesamte Ausbildung

13 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 13 Personenbezogene Förderungen  Instrumentarium des AMS weiterhin aufrecht  Überbetriebliche Lehrausbildung „ 3. Ausbildungssäule“ =  Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre  Ausbau der bisherigen JASG-Massnahmen auf bis zu 3 Jahre  DLU (bisher € 155): € 240,00 für die ersten beiden Lehrjahre  € 555,00 für das dritte Lehrjahr  Für definierte Zielgruppen:

14 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 14 Personenbezogene Förderungen  Zielgruppen:  Jugendliche ohne geeignete Lehrstelle  Sozial benachteiligte Jugendliche  Lernschwache Jugendliche  Bildungsabbrecher  Leistungsstärkere Jugendliche ohne ausreichendem Lehrstellenangebot

15 6.4 Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Dipl.-Ing. Josef Resch Folie 15 Kündigung von Lehrverhältnissen  Eine außerordentliche Auflösung  zum Ende des ersten oder zweiten Lehrjahres  Mit vorgeschaltetem Mediationsverfahren  (2 Monate davor)  Bei Lösung hat AMS eine Fortführung und  den Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen.


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