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Veröffentlicht von:Sabine Bretz Geändert vor über 8 Jahren
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1 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick Friedrich Janko Hessisches Kultusministerium
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2 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick Friedrich Janko Hessisches Kultusministerium Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 i. d. F. vom 1. Oktober 2010)
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3 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 1. Grundstruktur
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4 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 1. Grundstruktur einjährige Einführungsphase (EP), zweijährige Qualifikationsphase (QP) drei Aufgabenfelder (AF) individuelle Schwerpunktsetzung möglich Creditsystem zur Ermittlung der Gesamtqualifikation Schulzeit 12 bzw. 13 Jahre Gesamtstundenvolumen: 265 Jahreswochenstunden ab JG 5 (darauf können bis zu 5 Stunden Wahlunterricht angerechnet werden)
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5 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 2. Zielsetzung
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6 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 2. Zielsetzung vertiefte Allgemeinbildung wissenschaftspropädeutische Bildung Schwerpunkte Deutsch, Fremdsprache und Mathematik
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7 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 3. Gestaltung und Gliederung
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8 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 3. Gestaltung und Gliederung Unterteilung in Pflicht- und Wahlfächer Unterschiedliche Anforderungsniveaus grundlegendes Niveau: Lernniveau d. gymnasialen Oberstufe unter dem Aspekt einer wissenschaftspropädeutischen Bildung) und erhöhtes Anforderungsniveau: Lernniveau d. gymnasialen Oberstufe unter dem Aspekt einer wissenschaftspropädeutischen Bildung, zudem einer exemplarisch vertieften Bildung) Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache mind. dreistündig (mit erhöhtem Anforderungsniveau mind. vierstündig)
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9 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 4. Aufgabenfelder
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10 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 4. Aufgabenfelder Pflicht- und Wahlfächer umfassen das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld dazu Religionslehre und das Fach Sport.
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11 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld umfasst Deutsch Fremdsprachen Kunst Musik und ggf. weitere Fächer des künstlerischen Spektrums.
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12 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick Im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld werde Inhalte und Fragestellungen länderspezifisch zugeschnitten unterrichtet. Geschichte Sozialkunde / Politik u. Wirtschaft Wirtschaftswissenschaften Erdkunde / Geographie …
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13 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld umfasst Mathematik Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Informatik (in Mecklenburg-Vorpommern ist das Fach keinem der drei AF zugeordnet) technische Fächer sowie ggf. weitere Fächer nach länderspezifischem Zuschnitt.
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14 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick Fach Religionslehre: richtet sich nach den jew. Bestimmungen der Länder, i.d.R. dem II. Aufgabenfeld zugeordnet Fach Sport: ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet
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15 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 5. Struktur der gymnasialen Oberstufe
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16 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 5. Struktur der gymnasialen Oberstufe Einführungsphase: 2 Schulhalbjahre Qualifikationsphase: 4 Schulhalbjahre
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17 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 5. Struktur der gymnasialen Oberstufe Einjährige Einführungsphase: Die Länder stellen sicher, dass nur solche Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphase übernommen werden, die aufgrund ihrer Leistungen einen erfolgreichen Durchgang durch diese Phase erwarten lassen. Zugang über den Mittleren Abschluss: Ein über den Mittleren Abschluss hinausgehender Leistungsstand ist nachzuweisen.
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18 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 5. Struktur der gymnasialen Oberstufe Zweijährige Qualifikationsphase: Die Länder stellen sicher, dass nur solche Schülerinnen und Schüler in die Qualifikationsphase übernommen werden, die aufgrund ihrer Leistungen einen erfolgreichen Durchgang durch diese Phase erwarten lassen.
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19 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 6. Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe
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20 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 6. Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe mind. zwei, höchstens vier Jahre wer sich nach dreieinhalbjährigem Besuch der gymn. Oberstufe nicht zur Prüfung meldet oder die Zulassungsvoraussetzungen innerhalb dieser Zeit nicht erfüllt hat, muss die Schule verlassen (Länder können in besonders begründeten Fällen Ausnahmen zulassen). Ein verkürzter Zugang durch die gymn. Oberstufe ist nach Maßgabe der Länderregelungen möglich. Ein Auslandsaufenthalt bis zur Gesamtdauer eines Jahres kann auf den Bildungsgang angerechnet werden.
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21 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 7.Ausgestaltung des Pflichtbereichs, Fremdsprachenregelung, Besondere Lernleistung
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22 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 7. Ausgestaltung des Pflichtbereichs, Fremdsprachenregelung, Be- sondere Lernleistung Belegung im sprachlich-literarisch-künstlerischem Aufgabenfeld in der Qualifikationsphase: Deutsch4 Halbjahre Fremdsprache4 Halbjahre zus. literarisches bzw. künstlerisches Fach*2 Halbjahre *) Fachgymnasien/berufsbezogene Bildungsgänge können hiervon abweichen
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23 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 7. Ausgestaltung des Pflichtbereichs, Fremdsprachenregelung, Be- sondere Lernleistung Belegung im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld in der Qualifikationsphase: Geschichte4 Halbjahre bzw. ein anderes gesellschaftswissenschaftliches Fach, in dem Geschichte mit festen Anteilen unterrichtet wird. Sofern ein gesellschaftswissenschaftliches Fach gewählt wird, in dem Geschichte nicht mit festen Anteilen unterrichtet wird, sind mindestens zwei Halbjahre Geschichte zu belegen.
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24 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 7. Ausgestaltung des Pflichtbereichs, Fremdsprachenregelung, Be- sondere Lernleistung Belegung im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Aufgaben- feld in der Qualifikationsphase: Mathematik4 Halbjahre ein naturwissenschaftliches Fach4 Halbjahre bzw. zwei naturwissenschaftliche Fächer je2 Halbjahre
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25 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 7. Ausgestaltung des Pflichtbereichs, Fremdsprachenregelung, Be- sondere Lernleistung Zusätzlich: Sport:4 Halbjahre Religionslehre bzw. Ersatzfachnach den jeweiligen Bestimmungen der Länder
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26 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 7. Ausgestaltung des Pflichtbereichs, Fremdsprachenregelung, Be- sondere Lernleistung Belegung: Mindestens zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsprofil mind. fünfstündig oder mindestens drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsprofil mind. vierstündig Davon ist eines entweder Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft (alles Weitere regeln die jeweiligen Länder).
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27 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 7. Ausgestaltung des Pflichtbereichs, Fremdsprachenregelung, Be- sondere Lernleistung Die Länder können vorsehen, dass Schülerinnen und Schüler wahlweise eine besondere Lernleistung, die im Umfang von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht wird, im Rahmen der Qualifikationsphase einbringen können. Ferner können die Länder vorsehen, dass Schülerinnen und Schüler wahlweise eine selbstständige Facharbeit, die im Umfang von mindestens einem Schulhalbjahr erbracht wird, im Rahmen der Qualifikationsphase einbringen können.
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28 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 8. Abiturprüfung
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29 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 8. Abiturprüfung Die Abiturprüfung umfasst vier oder fünf Prüfungsfächer, davon müssen mindestens zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik mindestens ein Fach aus jedem Aufgabenfeld des Pflichtbereichs sein* *) Religionslehre kann dabei, nach Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes, das gesellschafts- wissenschaftliche Aufgabenfeld repräsentieren
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30 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 8. Abiturprüfung Ist bildende Kunst, Musik oder ein anderes Fach des künstlerischen Spektrums schriftliches Prüfungsfach, so kann an die Stelle der schriftlichen Prüfung eine besondere Fachprüfung treten, die auch einen schriftlichen Teil umfasst. Sport kann schriftliches oder mündliches Prüfungsfach sein. Sport als schriftliches Prüfungsfach: Besondere Fachprüfung, die auch einen schriftlichen Anteil umfasst. Sport als mündliches Prüfungsfach: Fachpraktischer und mündlicher Anteil. Eine besondere Lernleistung kann auch i. R. der Abiturprüfung eingebracht werden.
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31 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 9. Leistungsbewertung, Entscheidung über den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe
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32 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 9. Leistungsbewertung, Entscheidung über den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe Die Umrechnung der 6-Noten-Skala erfolgt über ein Punkte-System Feststellung der Gesamtqualifikation: Aus den Leistungen der vier Halbjahre der Qualifikationsphase und aus den in der Abiturprüfung gezeigten Leistungen wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt (im Verhältnis 2:1). Block I/Qualifikationsphase: max. 600 Pkte Block II/Abiturprüfung:max. 300 Pkte Block I + Block II: mind. 300 Pkte zum Bestehen d. Prfg.
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33 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 9. Leistungsbewertung, Entscheidung über den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe In Block I einzubringen sind mindestens die Ergebnisse von 4 Halbjahren aus der Qualifikationsphase in den Abiturprüfungsfächern in den Fächern gemäß Ziffer 7 ggf. in den Fremdsprachen nach den Bestimmungen der jew. Länder in Religionslehre bzw. einem Ersatzfach im Fach Sport
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34 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 9. Leistungsbewertung, Entscheidung über den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe Ein Fach, das zugleich auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungsprofil belegt worden ist, kann nur einmal in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
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35 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 9. Leistungsbewertung, Entscheidung über den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe Zulassung zur Abiturprüfung/Block I: mindestens 200 Pkte dabei dürfen unter den eingebrachten Halbjahresergebnissen höchstens 20% mit weniger als 05 NP und kein Ergebnis mit 0 NP bewertet sein.
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36 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 9. Leistungsbewertung, Entscheidung über den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe Zulassung zur Abiturprüfung/Block II: mindestens 100 Pkte im Falle von vier Prüfungsfächern: in mind. zwei Fächern, darunter in mind. einem Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau, müssen jeweils mind. 05 NP erzielt werden im Falle von fünf Prüfungsfächern: in mind. drei Fächern, darunter in mind. einem Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau, müssen jeweils mind. 05 NP erzielt werden
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37 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 10. Zusätzliche Regelungen für Fachgymnasien/berufsbezogene Bildungsgänge
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38 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 10. Zusätzliche Regelungen für Fachgymnasien/berufsbezogene Bildungsgänge Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife, die an Fachgymnasien/ berufsbezogenen Bildungsgängen erworben worden sind, werden anerkannt, wenn die vorstehenden Bedingungen der Vereinbarung der KMK und der weiteren einschlägigen Vereinbarungen erfüllt sind und es sich um Schulen mit Fachrichtungen und Schwerpunkten handelt, die durch die KMK zugelassen sind.
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39 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 11. Zusätzliche Regelungen für doppeltqualifizierende Bildungsgänge, die zur Allgemeinen Hochschulreife und zu einem beruflichen Abschluss nach Landesrecht führen In doppeltqualifizierenden Bildungsgängen erworbene Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife werden anerkannt, sofern die Länder die Einhaltung der hierfür von der KMK beschlossenen Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) sicherstellen. Doppeltqualifizierende Bildungsgänge schließen mit zwei getrennten Prüfungen ab: Abiturprüfung und berufliche Abschlussprüfung.
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40 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 12. Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) in der gymnasialen Oberstufe Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) wird zuerkannt, wenn die Schülerin/ der Schüler in je zwei Halbjahren folgende Leistungen erbracht hat: in zwei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau insg. mind. 20 Pkte in einfacher Wertung und in mind. 60% der insgesamt anzurechnenden Halbjahresergebnisse mind. 05 NP, darunter mind. zwei Halbjahresergebnisse aus Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau
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41 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 12. Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) in der gymnasialen Oberstufe es müssen je zwei Halbjahre in Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, eine Naturwissenschaft und einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach angerechnet werden aus weiteren Fächern können höchstens je zwei Halbjahre angerechnet werden mit 0 NP abgeschlossene Halbjahre werden nicht angerechnet Leistungen aus der Einführungsphase werden nicht angerechnet Die Zeugnisse des schulischen Teils der Fachhochschulreife werden – außer in den Ländern Bayern und Sachsen – gegenseitig anerkannt.
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42 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 13. Schlussbestimmungen
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43 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick 13. Schlussbestimmungen Die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife, die dieser Vereinbarung entsprechen, werden gegenseitig anerkannt. Die Zeugnisse des schulischen Teils der Fachhochschulreife werden – außer in den Ländern Bayern und Sachsen – gegenseitig anerkannt.
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44 24. Februar 2011 KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rückfragen möglich unter: Friedrich Janko, Referat II.4, Hessisches Kultusministerium E-Mail: friedrich.janko@hkm.hessen.de, Telefon: 0611-3682309friedrich.janko@hkm.hessen.de
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