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Goßen Valentina, Rieder Burgi
kreditvertrag
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Was versteht man darunter?
Kreditverträge sind Verträge zwischen Kreditinstituten und Kreditnehmern über die Gewährung eines Kredits Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft d.h. es muss mind. die Willensübereinstimmung von zwei oder mehreren Vertragspartnern erfolgen
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Voraussetzungen Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner
Wahre Einwilligung Möglichkeit und Erlaubtheit Unter Umständen Formerfordernis
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Kreditarten Laufzeit Verwendungszweck Sicherheit
Produktiv- oder Kommerzkredite Konsum- oder Privatkredite Sicherheit Personalkredite Realkredite Blankokredite
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Laufzeit Die Laufzeit der Finanzierung soll der Nutzungsdauer des finanzierten Objektes entsprechen kurzfristige Vorhaben sollen kurzfristig finanziert werden (bis 1 Jahr) langfristige Vorhaben sollen langfristig finanziert werden. (über 5 Jahre)
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Kosten Laufende Kosten Einmalige Kosten Kreditraten
¼ jährlich Spesen für die Kontoführung Einmalige Kosten Kreditsteuer : 0,80 % des Ausleihungsbetrages Bearbeitungsgebühr: bis zu 2% der Ausleihung Sonstige Kosten: z.B. Eintragung ins Grundbuch
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Vorteile Ratenzahlung Je nach Angebot günstige Zinssätze
Größere Anschaffungen mit geringem Eigenkapital möglich
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Nachteile Risiko der langfristigen Verschuldung
Zusätzliche finanzielle Belastung Anhängigkeit vom Kreditinstitut
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Danke für die Aufmerksamkeit!
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