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Beispielprojekt: Flexibilisierung der Arbeitszeit

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Präsentation zum Thema: "Beispielprojekt: Flexibilisierung der Arbeitszeit"—  Präsentation transkript:

1 Beispielprojekt: Flexibilisierung der Arbeitszeit
Prof. Dr. Anton Hahne Beispielprojekt: Flexibilisierung der Arbeitszeit Ort: Soziale Einrichtung für Kinder und Jugendliche Jahr: 2004 Prof. Dr. Hahne

2 Warum eigentlich Flexibilisierung der Arbeitszeit?
Anpassung an Arbeitsanfall (Kunden- orientierung) Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit Warum eigentlich Flexibilisierung der Arbeitszeit? Mitarbeiter-orientierung

3 Arbeitszeitflexibilisierung
bisher: feste Kopplung neu: Ent- kopplung, Ausgleich erst nach längerem Zeitraum Prof. Dr. Hahne

4 Aus bisherigen Überstunden (und späterem Freizeit-ausgleich) wird also Mehrarbeit (mit Zeitguthaben) und Minderarbeit (mit Zeitschulden). Abkehr von starren Regelungen z.B. nach § 17 BAT, Abs.5, wonach Überstunden möglichst zum Ende des folgenden, spätestens aber bis zum Ende des 3.Monats nach ihrer Ableistung durch Freizeit auszugleichen sind. Prof. Dr. Hahne

5 Gleitende Arbeitszeit
Gleitzeit bedeutet, dass der Mitarbeiter seine Arbeit innerhalb einer gewissen Zeitspanne zu einem selbst gewählten Zeitpunkt beginnen und beenden kann Meist wird zwischen Kern- und Gleitzeit unterschieden Bei qualifizierter gleitender Arbeitszeit kann der Mitarbeiter Arbeitszeit ansparen (Zeitguthaben) und nachholen (Zeitminus) Prof. Dr. Hahne

6 Beispiel: Gleitzeit bei ungleich-mäßiger Verteilung der Arbeitszeit
Jan. Feb. Mär. April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 17:00 16:00 15:00 14:00 13:00 12:00 11:00 10:00 09:00 08:00 07:00 06:00 Gleitzeitrahmen Auslastungskurve Kernzeit

7 Zeitautonome Gruppen Teamorientierte Festlegung der Arbeitszeit
Voraussetzung: Alle Teammitglieder können anfallende Aufgaben übernehmen Meist Vorgaben des Arbeitgebers über Rahmenbedingungen Prof. Dr. Hahne

8 Vertrauensarbeitszeit
Völliger Verzicht des Arbeitsgebers auf Arbeitszeitkontrolle Vorteil: Konzentration auf die Aufgabe nicht auf die Zeit, daher höhere Motivation und mehr Flexibilität Nachteil: Gefahr möglicher Leistungsverdichtung und Nichteinhaltung von Arbeitnehmerschutz-rechten Voraussetzung: Offenes Klima zwischen AN und Vorgesetztem, so dass AN unbefangen über Mängel der eigenen Arbeitsleistung reden kann Prof. Dr. Hahne

9 Arbeitnehmerschutzrechte
ArbZG § 3: Bei Überschreiten der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 Std. um max. 2 Std. innerhalb des individuellen 24 Std.-Werktags Verpflichtung zum Zeitausgleich innerhalb von sechs Monaten (bis max. 12 Monate bei ent-sprechendem Tarifvertrag oder bei Betriebs-vereinbarung) ArbZG § 4: (vorher festgelegte) Ruhepausen von mind. 30 Min. bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Std. ArbZG § 5: Nach Beendigung der Arbeitszeit mind. 11 Std. ununterbrochene Ruhezeit

10 Dokumentationspflicht
Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit müssen laut §16 Abs.2 ArbZG zwei Jahre aufgehoben werden. Dokumentationspflicht des AG wird in der Praxis oft an AN delegiert Eine Variante zur normalen Dokumentation des jeweiligen Arbeitsbeginns und -endes stellt die Erfassung der Abweichungen dar. Prof. Dr. Hahne

11 Arbeitszeitkonten Guthabenkonten (mit Verzinsung bei mehrjährigen Langzeitkonten) Girokonten (mit Ausgleichsverpflichtung im festgelegten Rhythmus) Ampelsysteme (zur Signalisierung stark abweichender Kontostände) Prof. Dr. Hahne

12 Ampelkonto (Beispiel)
Bei vorher festgelegter gleicher Basis: Prof. Dr. Hahne

13 Bei vorher festgelegter unterschiedlicher Basis
Prof. Dr. Hahne

14 Probleme in der Praxis Ausgleich am Ende möglicherweise schwierig!
Auswege: - Kappung restlicher Differenzen - ausnahmsweise Übertragung in Folgeperiode - Verlängerung der Laufzeit des Kontos - Verkleinerung des Korridors Ausgleich bei unerwartetem Ausscheiden des MA - evt. Annahmeverzug des AG - Negativsaldo nur auszugleichen, wenn MA Wahlfreiheit bei Arbeits- zeitgestaltung hatte

15 Rechtlicher Entscheidungsrahmen
Direktionsrecht des AG zu Mehrarbeit beschränkt auf Ausnahmesituationen (Notfälle) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei kollektiver Verkürzung/Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG) Einführung von flexibler Arbeitszeit bedarf daher entweder formloser Regelabsprache oder schriftlicher Betriebsvereinbarung (nach § 77 Abs.2); dann keine weitere individualrechtliche Vereinbarung nötig Prof. Dr. Hahne

16 Flexibilisierungsalternative: Teilzeitbeschäftigung
Jan. Feb. Mär. April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 17:00 16:00 15:00 14:00 13:00 12:00 11:00 10:00 09:00 08:00 07:00 06:00 Arbeitsverteilung ungleich-mäßig Vergütungsniveau gleich-mäßig 50 %

17 Methodisches Vorgehen zur Flexibilisierung der betrieblichen Arbeitszeit*
Analyse-Phase Orientierungs- und Such-Phase Entscheidungsphase Planungs-Phase Implementierungsphase Evaluations-Phase * nach Linnenkohl u.a. 2001, S.97

18 Quellen I Adamski, Berhard (1998): Praktische Arbeitszeitmanagement. Rechen: Datakontext Vlg. Gutmann, Joachim (Hrsg.)(1999): Arbeitszeitmodelle. Stuttgart: Schäffer-Poeschel. Hamm, Ingo (2001): Flexible Arbeitszeiten in der Praxis. 2.Aufl. Frankfurt/M.: Bund-Vlg. Hamm, Ingo (2002): Flexible Arbeitszeitsysteme. Frankfurt/M.: Bund-Vlg. Prof. Dr. Hahne

19 Quellen II Hamm, Ingo (2003): Arbeitszeitkonten. Frankfurt/M.: Bund-Vlg. Langmaack, Sabine (2001): Teilzeitarbeit und Arbeitszeitflexibilisierung. 2.Aufl. Berlin: Erich Schmidt Vlg. Linnenkohl, Karl u.a. (2001): Arbeitszeitflexibilisierung. 4.Aufl. Heidelberg: Vlg. Wirtschaft und Recht. Rischar, Klaus (2001): Flexible Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis. München, Berlin: Rehm. Prof. Dr. Hahne


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