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Wind-Wirklichkeit in Hessen

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Präsentation zum Thema: "Wind-Wirklichkeit in Hessen"—  Präsentation transkript:

1 Wind-Wirklichkeit in Hessen

2 Hessische Windkraftvisionen
Beschlüsse Hessischer Energiegipfel 2011: 100% Erneuerbare Energien für Strom & Wärme bis 2050 28.0 TWh/Jahr Strom aus Windenergie - entspricht > 70% 2% der Landesfläche = Vorranggebiete für Windkraft Standorteignung: m Abstand zu Siedlungen – mind. 5,75 Windgeschwindigkeit am Standort in 140 m Höhe ü. Grund Ziele wurden in Landesentwicklungsplan (LEP) 2012 übernommen Darüber hinaus gilt folgender Planungsansatz: Zirka 4000 Windkraftanlagen zur Erzeugung des 28 TWh Zieles Durchschnittlich: MWh/Jahr/WKA

3 Verhältnis von Strombedarf zu Erzeugung durch WKA‘s
Windziel 2050 Wind 2014: Installiert ca MW ~ 780 WKA‘s % Leistung = MWh/Jahr Erzeugt: ca MWh/Jahr = 15%

4 Lastlücke bei Einspeisung „Wind“
~ 37,0 TWh/a 51,4 TWh/a 2014 ~ 37.0 TWh Windstrom aus WKA‘s Deckungslücke: ~ 3.500h Strom aus Windkraftanlagen in Deutschland Deckungslücke zu Last (Bedarf) Hessen > Stunden/a

5 Die Last mit der Volllast Behauptung „Windindustrie“: Im Binnenland erbringen WKA‘s 2000 – 3000 VLS
Fakt: M.a Volllaststunden (VLS) sind nicht die Regel sondern die Ausnahme 2013 2014

6 Referenzertrag und Ökonomie von „Windkraftwerken“:
2013 2014 ……. Bei unter 60 % des Referenzertrages verzinst sich das eingesetzte Kapital nicht. (BWE) ……. Lt. „AGORA-Erneuerbare Energien“ gilt Richtwert von 80 % des Referenzertrages als Minimum für den wirtschaftlichen Betrieb einer Windkraftanlage. ( entspricht mittlerer Windgeschwindigkeit von 6,84 m/s in 120 m ü. Grund)

7 Mogelpackung: Windgeschwindigkeit
2013 2014 LEP Hessen vom 27. Juni 2013 zu Windgeschwindigkeit (Wv): Zur Erfüllung der 2 %-Festlegung sollen, sofern andere Belange nicht entgegenstehen, die Gebiete herangezogen werden, die durchschnittliche Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe über Grund von mindestens 5,75 m/s laut Windpotenzialkarte des TÜV Süd aufweisen.

8 Hessische Standorte – Prognose : Realität bei Windgeschwindigkeit
Veröffentlichung nach §52 EEG TenneT / eigene Nachrechnungen Darstellung: Rolf Schuster

9 Hessische „Windparks“ – Prognose : Realität bei Volllaststunden (VLS)
Veröffentlichung nach §52 EEG TenneT / eigene Nachrechnungen Darstellung: Rolf Schuster

10 „Schwachwindanlagen“ für windschwache Standorte!

11 Große Räder! Kleiner Ertrag!

12 Vernunftkraft-Hessen
Das Windstromjahr 2014 Äquivalent von Nennleistung zu eingespeister Leistung 0 bis 10% der Nennleistung an: 3.986,75 h 45,5% 11 bis 30% der NL ,50 h 39,3% 31 bis 50% der NL ,00 h 9,9% 51 bis 70% der NL ,50 h 4,8% 70% der NL ,25 h 0,4 % Summe Stunden/Jahr ,00 h ,0 %

13 Vernunftkraft-Hessen
PJ ~ 3.900 TWh Bio-Masseanteil an EE ~ 60%

14 EE-Einspeisung insgesamt: 4.452GWh
„Erneuerbare“ in Hessen 2014 EE-Einspeisung insgesamt: GWh Windeinspeisung: GWh Anteil Wind an EE-Einspeisung: 32 % Anteil Wind an Stromverbrauch: 3.9%

15 Wie beurteilen die „Vordenker“ des Hessischen Energipfels den Windstandort Hessen?

16 Tolles Geschäftsmodell: Gestehungskosten: 9. 0 bis 11
Tolles Geschäftsmodell: Gestehungskosten: 9.0 bis 11.0 Cent/kWh Einspeisevergütung: max. 8,9 Cent/kWh

17

18 Die Hoffnung stirbt zuletzt oder das „Gutachten“ geht weiter

19 Vernunftkraft-Hessen Stromspeicher - Power to Gas - Wirkungsgradkette
Das kommt am Ende des Prozesses raus! Das kommt am Ende des Prozesses raus! Das kommt am Ende des Prozesses raus! Statt einiger Cent bewegen sich die Kosten für P2G-Strom in den Bereich von knapp einem Euro pro kWh. Für die flexible Unterstützung unseres zukünftigen Stromsystems ist P2G deshalb besonders ungeeignet. Quelle: Gesellschaft Deutscher Chemiker - Dr. Hermann Pütter

20 Regierungserklärung MP Volker Bouffier vom 04.02.2014
Aussagen zur Energiewende „Bei der dringend notwendigen Neufassung des EEG werden wir auf eine marktwirtschaftliche Förderungen der „Neuen Energien“ drängen“! „Um unsere Ziele zur Umsetzung der Energiewende in Hessen erreichen zu können, müssen noch Korrekturen erfolgen – insbesondere bei der Windkraftförderung an Land“! „Wir wollen nicht zulassen, dass aufgrund des Referenzertragsmodells viele gute Standorte in Hessen nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden können“! „Wie es mit der Umlagebefreiung von Betrieben weitergeht, auch darüber ist sicherlich das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie, sind maßgebliche Erfolgsmaßstäbe für das Gelingen der Energiewende“! Re


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