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13.ECU EuroMeeting Berlin , 15. Oktober 2004

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Präsentation zum Thema: "13.ECU EuroMeeting Berlin , 15. Oktober 2004"—  Präsentation transkript:

1 13.ECU EuroMeeting Berlin , 15. Oktober 2004
Rolf-Roger Hoeppner erha consulting group ( „Betriebswirtschaftliche Auswirkungen des § 8a KStGes auf Projektfinanzierung und PPP“

2 R.-R. Hoeppner , erha consulting group,www.erha-management.com
Inhalt Was sind PPPs PPP Grundstrukturen und Bausteine Welche Branchen eignen sich für PPPs PPP – relevante Finanzierungsinstrumente Neufassung § 8a KStGes : BMF Schreiben v Gesellschafter Fremdfinanzierung Hintergründe + Anwendungsbereiche Problematik „verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)“ Problematik „ Bürgschaften und Sicherheiten“, „PPP off-balance-sheet Finanzierung“ Typische Konstellation bei Projektfinanzierungen R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

3 Was sind eigentlich PPPs ?
Im Kontext der Finanzierung als Mischfinanzierungsinstrument (Stichwort „Projektfinanzierung“) einstufbar und als Option/Alternative zur Privatisierung (formale/materielle) einzuordnen Große Bandbreite von PPPs gibt es (zu) viele Definitionen ? PPPs gibt es schon seit vielen Jahren als ►Betreibermodell ( Stichwort “ BOTxx „ ) ►Organisationsmodell“ ( Stichwort: „ Besitz-, Projektgesellschaft“ ) Bei PPP liegt das Schwergewicht auf dem dritten P „Partnership“ wird oft von Kommunen und Unternehmen bei PPP Verhandlungen zu wenig beachtet R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

4 PPP – Grundstrukturen PPP - Bausteine
Typische Vertragsstrukturen Typische Rollenverteilung öffentlich ./. Privat Typische Risikoverteilungsstrukturen Typische Finanzierungsstrukturierungen Typische Vertragsstrukturierungen PPP – Mischformen (zB „contracting“ ) R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

5 Welche Sektoren / Branchen eignen sich für PPP ?
Infrastruktur Strassen, Eisenbahnen, ÖPNV, (Regional-) Flughäfen, Strassen/Wasserstrassen, Brücken, Tunnels, Häfen Energie Strom, Wasser, erneuerbare Energien Umwelt Abwasser, Wasseraufbereitung, Konversion, Müll Immobilien, Bauwirtschaft Freizeit, Tourismus, Stadterneuerung, FM, Altbautensanierung, integriertes Immobilienmanagement Regionale Wirtschaftsförderung Industrieansiedlung, Schulen, Krankenhäuser, Technologiezentren Sonstige z .B. IT Industrie, „Contracting“, „Share in Savings“ R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

6 PPP relevante Finanzierungsinstrumente
Eigenkapitalfinanzierung Private Equity,Anleihen (zB „Islamic Bond“), Venture Capital Fremdkapitalfinanzierung Leasing, Mietkauf, Kommunalkredit, Forfaitierung, Sale and Lease back, Gesellschafterfremdfinanzierung, Asset Backed Securities, Mortgage Backed Securities, Cross border lease Mischformen Kommunalbürgschaften, Mezzanine, Stille Beteiligung, Projektfinanzierung (project finance), Kommunalbürgschaften, R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

7 Gesellschafterfremdfinanzierung Neuregelung des § 8 a KStG (1)
Gesellschafterfremdfinanzierung = Kredite, die ein Unternehmen von einem Anteilseigner erhält § 8 a KStG ursprünglich nur auf Sachverhalte mit Auslandsberührung , die Neufassung gilt (rückwirkend) m.W.v und stellt inländische Kapitalgesellschaften ausländischen gleich. Damit können auch z.B. kommunalverbürgte Darlehen einer Eigengesellschaft ( zB Stadtwerke, kommunale Baugesellschaften als Eigengesellschaft) erfasst werden („PPP-Relevanz“). R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

8 Gesellschafterfremdfinanzierung Neuregelung des § 8a KStG (2)
Grundlage : Einzelheiten + Anwendungsbeispiele siehe Schreiben des BMF vom veröffentlicht im Bundessteuerblatt, downloadbar von der web site des BMF. Das Schreiben ist für die Finanzämter verbindlich. Anwendung : auf beschränkt/unbeschränkt steuerpfl. Kapitalgesellschaften Finanzierungswege : Unterscheidung, ob (steuerschädliches) FK von wesentlich beteiligtem Gesellschafter (mehr als 25%), „nahestehender Person“ oder rückgriffsberechtigtem Dritten überlassen wurde Freigrenze : € R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

9 Gesellschafterfremdfinanzierung Neuregelung des § 8a KStG (3)
Wesentlicher Inhalt in definierten Fällen kann Kapitalgesellschaft Zinsen für FK seitens ihrer Gesellschafter nicht als Betriebsausgaben abziehen. Vielmehr werden diese als vGA behandelt und können so zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Gleiches gilt, wenn es sich um von den Gesellschaftern verbürgten Darlehen handelt Betroffen sind Unternehmen, deren FK das 1,5 fache des EK ( sog. „safe haven“) übersteigt Eigenkapitalquote unter 40% Der Finanzierungsspielraum insbesondere für KMU kann bei einer solchen Regelung prinzipiell enger werden R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

10 Typische PPP Struktur mit möglicher Relevanz des § 8 a KStG (1)
Sicherheiten, Bürgschaft Gesellschafter Regressanspruch „recourse“ Bank Projektgesellschaft (Betreibergesellschaft) Darlehensvertrag zB als Tochter- /Schwestergesellsch. Sicherheiten, Bürgschaft Tochter- gesellsch. GU Regressanspruch R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

11 Typische PPP Struktur mit möglicher Relevanz des § 8a KStG ( 2)
PPPs sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich aus dem cash flow des „Projekts“, d.h. aus dem von der „Projektgesellschaft“ erwirtschafteten Ertrag refinanzieren PPPs sind prinzipiell „off-balance-sheet“ finanzierbar, d.h. „ohne Rückgriff“ ,  ( „ non recourse“) auf den Anteilseigner In der Praxis verlangen Banken zunehmend einen 2. Sicherheitenlevel  („begrenztes Rückgriffsrecht / „limited recourse“) § 8a KStG sieht vor, dass eine vGA nicht nur dann vorliegt, wenn ein Gesellschafter das FK zur Verfügung stellt, sondern auch , wenn eine Bank ein Darlehen gibt und eine Rückgriffsmöglichkeit gegen die Gesellschafter der Betreiber- / oder auch deren Projekt-Tochtergesellschaft besteht. R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

12 Literatur- / Quellenhinweise (Auswahl)
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Hrsg.) „Public Private Partnership – Ein Leitfaden für Öffentliche Verwaltung und Unternehmer „ (2.Aufl. Mai 2003) Hinweis: zZ vergriffen ! download möglich über Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Hrsg.) „Public Private Partnership International – Ein Unternehmerleitfaden für PPP-Engagements im Ausland“ (Juni 2004) , bestellbar unter : Bundesministerium der Finanzen, BMF Schreiben zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) vom 15.Juli 2004 ( Az IV A 2-S 2742a-20/04 ) R.-R. Hoeppner , erha consulting group,

13 Disclaimer / Haftungsausschluss
Die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen, soweit sie steuerliche/steuerrechtliche Fragestellungen betreffen, sind sorgfältig nach bestem Wissen aus zuverlässigen Quellen zusammengefasst Sie ersetzen jedoch nicht eine steuerliche/steuerrechtliche Beratung Insoweit wird jegliche Haftung ausgeschlossen. R.-R. Hoeppner , erha consulting group,


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