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Flüchtlingsschutz und die Diskriminierung von Roma in der EU

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Präsentation zum Thema: "Flüchtlingsschutz und die Diskriminierung von Roma in der EU"—  Präsentation transkript:

1 Flüchtlingsschutz und die Diskriminierung von Roma in der EU
Jochen Schwarz, 02/15

2 Entwurf des Programms:
Vorstellung der Teilnehmer, Erwartungen, Einstiegsspiel (15 min.) 1.Teil: (ca.60 min) Flucht, Verfolgung von Sinti und Roma als Minderheit Geschichte der Verfolgung von Sinti & Roma (interaktives Quiz) Darstellung von Sinti & Roma in Medien, Kinderbüchern, Comics und Film Fakten, Stereotypen, Vorurteile und Statistik bezüglich Rom-Gruppen 2.Teil (ca.60 min) Abgrenzung Asyl-/ Verfolgung und Diskriminierung am Beispiel zweier Fälle von Klienten Beratungsmöglichkeiten: Juristischer Schutz für Sinti und Roma bei Diskriminierung Handlungsempfehlungen bzgl. Antiziganismus 3. Teil (ca. 45 min.) Diskriminierung & Partizipation Film: „Hürdenlauf der Integration“& Diskussion (10 min) „Frozen Statue“ Spiel bezüglich Veränderung einer Diskriminierungssituation (20 min) Feedback (10 min)

3 Begriff : „Roma“ Es gibt eine große Diversität von Rom-Gruppen und Kulturen (Roma, Sinti, Ashkali, Manouches…) Es gibt zahlreiche pejorative, diskriminierende Fremdbezeichnungen in allen Ländern wie „Gypsys“, „Zigeuner“, „zigan“, „cigan“ und andere Der Roma National Congress benutzt das Wort „Roma“ oder „Romani“ als Oberbegríff für diese Gruppen Im Folgenden werde ich ebenso den Begriff „Roma“ in diesem Sinne benutzen, alle Rom Gruppen sind gemeint damit

4 Begriff: „Antiziganismus“
Antiziganismus (nach M. End) Annahme einer auf einem essentialistisch gedachten Merkmal wie ›Rasse‹, ›Ethnie‹, ›Kultur‹ oder ›Tradition‹ beruhenden homogenen Gruppe, die mit dem Stigma ›Zigeuner‹ oder einer anderen verwandten Bezeichnung versehen wird. (Konstruktion der Fremdgruppe – „wir“ und „sie“) Eine damit verbundene Zuschreibung spezifischer devianter (abweichender) Eigenschaften an die so Stigmatisierten (Bsp. Kriminalität, Schulabbrecher, Betteln, Armutsflüchtlinge o.Ä.) sowie vor diesem Hintergrund entstehende diskriminierende soziale Strukturen und gewaltförmige Praxen Kritik an Begriff:: Nutzung des Wortes

5 Begriff: Philoziganismus
eine damit verbundene Zuschreibung spezifischer devianter (abweichender) Eigenschaften Zuschreibung vermeintlich posititiver Eigenschaften: BSP: Carmen, zigeunerbaron, etc. Musik, lebenslustiges Volk, bsp Doku, „junge Roma“

6 Zahlen Roma sind die größte Minderheit in der EU
Über 8-10 Millionen zumeist in Osteuropa lebend Beispiel: Roma in Serbien (ungefähr )

7 Stereotypen Kategorisierung von individuellen Personen
aufgrund Erscheinung, Verhalten, Ethnie, Religion, Nationalität etc. Zuschreibung positiver wie negativer Eigenschaften > Stereotypen Generalisierung von Individuen Stereotypen als Vorstufe des Vorurteils

8 Stereotypen 2 Wo lernen wir diese: (Auswahl) Elternhaus Schule
Medien, Zeitung, TV, Internet, soziale Medien Politik, Recht, Wirtschaft Gesellschaft Peergruppe, Nachbarn Literatur, Märchen!!! Witze

9 Stereotypen 3 Typische Stereotypen über Sinti und Roma „nomadisch“
„Müßiggängerisch“ „musikalisch“ „frei“ „primitiv“ „archaisch“ „kulturlos“ „kriminell“ „modernisierungsresistent“, „Integrationsresistent“ „Kinderräuber“ „Wahrsager“

10 Vorurteil Jedes Urteil ohne faktische Grundlage
Generalisierung aufgrund von bestehenden erlernten Stereotypen in den Köpfen

11 Diskriminierung Direkte Indirekte / versteckte
Diskriminierung als Gruppe / Individuum Staatliche Nichtstaatliche (konkrete Details siehe später)

12 2. Teil Diskriminierung als Verfolgung ?
juristischer Schutz von Sinti und Roma

13 EU Freizügigkeit Roma aus EU Staaten innerhalb der EU wandernd (zum Beispiel aus Ungarn, Rumänien, Bulgarien) EU Free Movement Directive (Freizügigkeitsrichtlinie 2004) ist anwendbar Keine weitere Dokumente sind notwendig außer nationaler Pass aus einem EU Mitgliedstaat Bis zu 3 Monaten ohne Registrierung Krankenversicherung notwendig

14 Entzug des Freizügigkeitsrechts ?
Entzug ? Nur wenn „ Gefahr für die staatliche Sicherheit und Ordnung“ besteht - lediglich Verdacht der irregulären missbräuchlichen Beantragung oder der Erhalt von Sozialleistungen reicht dabei nicht aus (Art 6 Richtlinie ) Es muss ein formelle Verfahren geben, um dieses Recht entziehen zu wollen Beispiel für diesen Verdacht: Der Deutsche Innenminister Friedrich, 2013: „Wir sollten über den Entzug der Freizügkeitsregeln für diese EU Bürger (Bulgarien, Rumänien) nachdenken, weil diese dass Sozialsystem missbrauchen “ Fakt: Größte Gruppe der Arbeitsmigranten aus Rumänien: Zahnärzte, nur wenige erhalten ALG II (EU Regelung) und: Ökonomischer Nutzen durch die Zuwanderung (Rentenkassen etc) Quelle:

15 Asylanträge innerhalb der EU?
Asylanträge : Werden umgehend abgelehnt Antrag aus sicherem Herkunftsland (alle EU Staaten)

16 Roma aus Drittstaaten Rom Gruppen aus Drittstaaten kommend (Nicht EU Staaten) wie Bosnien, Serbien, Mazedonien) Das jeweilige nationale Recht ist anwendbar & Internationale Gesetze: Genfer Flüchtlingskonvention, (GFK)    UNO Deklaration der Menschenrechte, 1948 Europäische Menschenrechtskonvention, 1950 Anti – Folter Konvention, 1984 Kinderrechtskonvention, 1990 EU Richtlinien

17 Asylanträge von Roma aus Drittstaaten - Sichere Herkunftsstaaten ?
2014: Debatte über Anerkennung von Bosnien, Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten (Albanien und Montenegro sind auch im Gespräch) Bundestag hat zugestimmt Sept.2014 trotz Proteste und Expertenanhörung im Juni 2014, Bundesrat stimmt September 2014 ab Betrifft vornehmlich Roma Rechtsfolge: Beweislastumkehr, Kaum Möglichkeit eines effektiven Rechtsschutzes Klage vor Bundesverfassungsgericht läuft, VG Münster hat geklagt, sah Serbien nicht als sicheres Herkunftsland an Gutachten und Kritik:

18 Roma als ethnische Minderheit anerkannt ?
In Deutschland hat 2012 Schleswig - Holstein als erstes Bundesland Sinti and Roma als Minderheit anerkannt Lediglich die Gruppe der Sinti und Roma mit Deutschem Pass ist in Deutschland als Minderheit bundesweit offiziell anerkannt (nur sehr wenige) In Österreich hingegen sind die Roma seit 1993 als Minderheit anerkannt Effekt: In Österreich gibt es viel höhere Anerkennungsquoten (über 2% ggü. 0,3 In D.) für Roma als in Deutschland beispielsweise - dazu im Folgenden)

19 Definitionen: Wer ist Flüchtling?
Nach Genfer Flüchtlingskonvention (GFK, 1951) „Flüchtlinge sind Personen, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer „Rasse“, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Neudefinition gefordert: aus rassistischen Grünen…) oder „die sich als Staatenlose aus der begründeten Furcht vor solchen Ereignissen außerhalb ihres Heimatlandes befinden.“ (so as well in the refugee directive)

20 Sicherer Status? : „Non-refoulement
Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention enthält das Verbot, einen Flüchtling „auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten auszuweisen oder zurückzuweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde“ Dieses völkerrechtlich geregelte Ausweisungs- und Zurückweisungsverbot wird international als Prinzip des non-refoulement bezeichnet. Ausschlussklausel: wer wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Staates

21 Begriff der politischen Verfolgung - Übersicht
Wenn bei einer Rückkehr die hohe Wahrscheinlichkeit der Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit droht, z.B: Todesgefahr, Folter, ungerechtfertigte Haft Subjektiv: Begründete Angst vor Verfolgung Verfolgungsgründe: Religiöse, politische, geschlechtsspezifische Gründe Zugehörigkeit zu sozialer Gruppe, die verfolgt wird Verfolgungsakteur: Staat oder vom Staat unterstützte nichtstaatliche Akteure Wenn der Staat nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, seine Bürger zu schützen (Bürgerkriegssituationen) Ausschluss: Nichtvorliegen einer sog. „inländischen Fluchtalternative“ im Herkunftsland Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit sind damit für sich alleine als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen. Nunmehr gerichtlich anerkannt: auch geschlechtsspezifische Verfolgung (z.B. Zwangsverheiratung, Zwangsbeschneidung bei Frauen) und nichtsstaatliche Verfolgung (z.B. durch paramilitärische Gruppen oder mafiöse Strukturen)

22 Verfolgung als Minderheit?
Genfer Konvention „Roma“ als Zugehörigkeit zu einer besonderen sozialen Gruppe (ethnische Minderheit) Gruppenverfolgung: „In der Vergangenheit erlittene massive Diskriminierungen gegen ethnische Minderheiten können zu einer begründeten Angst vor zukünftigen Verfolgung führen“ (UNHCR Handbuch der Flüchtlingsanerkennung, siehe i.F.) In Deutschland: Lokale Gerichte entscheiden zumeist negativ: Gruppenverfolgung wird abgelehnt (z.B..: Roma aus dem Kosovo in Germany)

23 Kumulative Diskriminierung als Verfolgung - UNHCR Handbuch
(Hervorhebung J.S.) Kommentar Nummer 53: „Außerdem mag ein Antragsteller einer ganzen Reihe von Maßnahmen ausgesetzt gewesen sein, die jede für sich genommen nicht den Tatbestand der Verfolgung erfüllten (z.B. verschiedene Formen der Diskriminierung), zu denen in manchen Fällen jedoch noch weitere widrige Faktoren hinzukamen (z.B. eine allgemeine Atmosphäre der Unsicherheit in dem betreffenden Herkunftsland). In solchen Situationen mögen diese verschiedenen Faktoren in ihrer Gesamtheit auf den Antragsteller eine derartige Wirkung ausgeübt haben, dass das Vorliegen einer begründeten Furcht vor Verfolgung auf Grund „kumulativer Gründe“ angenommen werden kann. Es erübrigt sich festzustellen, dass es nicht möglich ist, allgemein verbindlich festzulegen, inwieweit „kumulative Gründe“ zu einem Recht auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen können.

24 UNHCR Handbuch: Kumulative Restriktionen als Verfolgung
bereits eine Reihe diskriminierender Akte dieser Art zu erdulden hatte und Verfolgung sein, wenn sie bei der betroffenen Person ein Gefühl der Furcht schwer wiegen, können sie trotzdem die Ursache verständlicher Furcht vor 55. In Fällen, in denen die Diskriminierungen an sich noch nicht allzu und Unsicherheit im Hinblick auf ihre Zukunft hervorrufen; ob solche Akte normalerweise verfügbaren Bildungseinrichtungen. der Diskriminierung einer Verfolgung gleichkommen, muss unter daher ein kumulatives Moment vorliegt Furcht vor Verfolgung wird umso eher begründet sein, wenn eine Person Berücksichtigung aller Umstände entschieden werden. Das Vorbringen einer Rechts, ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder des Zugangs zu den hohem Maße benachteiligen würden, z.B. eine ernstliche Einschränkung des erfahren, sind nicht notwendigerweise das Opfer von Verfolgung. Nur unter 54. In vielen Gesellschaften gibt es in der Tat mehr oder minder stark bestimmten Voraussetzungen ist Diskriminierung mit Verfolgung Personen, die auf Grund solcher Unterschiede eine weniger gute Behandlung gleichzusetzen. Dies wäre nur der Fall, wenn die Diskriminierungsmaß- nahmen Konsequenzen mit sich brächten, welche die betroffene Person in UNHCR Handbuch: Kumulative Restriktionen als Verfolgung 54. Diskriminierung „Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist Diskriminierung mit Verfolgung gleichzusetzen. Dies wäre nur der Fall, wenn die Diskriminierungsmaßnahmen Konsequenzen mit sich brächten, welche die betroffene Person in hohem Maße benachteiligen würden, z.B. eine ernstliche Einschränkung des Rechts, ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder des Zugangs zu den normalerweise verfügbaren Bildungseinrichtungen“ c) Diskriminierung ausgeprägte Unterschiede in der Behandlung verschiedener Gruppen.

25 Subjektive Furcht 55. „ In Fällen, in denen die Diskriminierungen an sich noch nicht allzu schwer wiegen, können sie trotzdem die Ursache verständlicher Furcht vor Verfolgung sein, wenn sie bei der betroffenen Person ein Gefühl der Furcht und Unsicherheit im Hinblick auf ihre Zukunft hervorrufen; ob solche Akte der Diskriminierung einer Verfolgung gleichkommen, muss unter Berücksichtigung aller Umstände entschieden werden. Das Vorbringen einer Furcht vor Verfolgung wird umso eher begründet sein, wenn eine Person bereits eine Reihe diskriminierender Akte dieser Art zu erdulden hatte und daher ein kumulatives Moment vorliegt“

26 Auswahl von Entscheidungen
Bundesverwaltunsgericht, 2013 Verfolgung: „Angst vor unerträglicher Situation, wenn man zurückkehren müsste“ Verfolgung: „Wenn es eine Kumulation von Diskriminierung gibt wie „Nadelstiche“ Bundesverwaltungsgericht (2011) Verfogung: „Wenn eine existenielle Bedrohung vorliegt“ Beide Gerichte: „Wenn es eine Verletzung von Sozialen- und Bürgerrechten vorliegt“ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 2012: Slovakei wird angeklagt wegen Zwangssterilisation von 3 Roma Frauen in slovakischen Krankenhäuern 2013: Griechenland wird verurteilt wegen der Segregation von Roma Kinder in Schulen Weitere Urteile : Siehe Facts sheet Travellers / Roma

27 Beispielhafte Elemente von Diskriminierungen von Roma
Segregation Opfer von Rassismus, toleriert oder unterstützt vom Staat Opfer von Polizeigewalt Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Ausreiseverbote!) Eingeschränkten Zugang zum Sozialsystem / zu Sozialleistungen Kein gleichberechtigter Zugang zur Justiz Eingeschränkter Zugang zu Dokumenten Eingeschränkter Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen Eingeschränkter Zugang zu Wohnungen Eingeschränkter Zugang zum Gesundheitssystem Eingeschränkter Zugang zu Bildung, Schule, Ausbildung Eingeschränkter Zugang zu Arbeit (ausführlich dazu im Folgenden)

28 Zum Beispiel: Roma in Serbien (circa 400.000 - 800.000)
Referenzen: European Commission Report von Thomas Hammarberg, 2011 ECRI (European Commission Agains Racism, Report on Serbia, 2011 Dr. Karin Waringo, Serbien, ein sicherer Herkunftsstaat für Asylsuchende in Deutschland (Pro Asyl 2013) Reinhard Marx: Rechtsgutachten zur Frage, ob nach Unions- und Verfassungsrecht die rechtliche Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina zu »sicheren Herkunftsstaaten« zulässig ist Pro Asyl, 2014) Th

29 Segregation Segregation Kein Zugang zu staatlichen Wohnungen
keine Chance auf dem freien Wohnungsmarkt Konsequenzen: Illegale, informale selbst gebaute Quartiere, oft ohne Strom oder Müllabfuhr Räumung illegaler Siedlungen in vielen Fällen, obwohl internationale Gesetze verletzend 593 von diesen Siedlungen existieren derzeit in Serbien

30 Zugang zum Sozialsystem, zum Arbeitsmarkt & zur Bildung
Kein Zugang zum Sozialsystem (Fehlende Papiere, fehlende Registrierung, Diskriminierung, fehlende offizielle Wohnadresse) Kein Zugang zum Arbeitsmarkt Kein Zugang zu Bildungsprogrammen Nur ¼ aller Roma Kinder gehen zur Schule (Schätzung) Unter 1% aller Roma werden später zur Universität oder weiterführenden Schule gehen

31 Gesundheitssystem Kein Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem
Kein Zugang zu Papieren, Geburtsurkunden, Dokumenten Keine Information über den theoretisch garantierten Zugang zur Verwaltung Infolgedessen. Informelles Gesundheitssystem, Korruption Mangelnde hygienische Bedingungen in den Romavierteln Kein Geld für Medikamente, Abweisung in den Kliniken (siehe den Film: „Life of an Ironpicker“ über eine schwangere Romafrau, die in bosnischen Krankenhäusern abgewiesen wird und fast stirbt > 4 x höhere Sterblichkeitsrate unter Roma > Durchschnittliche Frauensterblichkeit: 41 Jahre!

32 Primäre und sekundäre Diskriminierungen
Kein Zugang für Roma zu öffentlichen Einrichtungen zum Beispiel Einkaufszentren, Cafés, Diskotheken NGO´s berichteten darüber: 2 Fälle, die vor Gericht gebracht wurden als Roma bei Mac Donalds und im öffentlichen Schwimmbad der Zugang verwehrt wurde Die meisten solcher Fälle werde jedoch nie berichtet

33 Indirekte Diskriminierung und Alltagsrassismus (Bsp.)
nicht bedient werden bei Behörde, Ignorierung Warten lassen Beleidigungen Arroganz / Isolation / Mobbing Bedrohungen „Anstarren“, Verdächtigungen Psychische und psychische Angriffe, sexueller Missbrauch

34 Rassismus Rassistische Anschläge von privaten, nicht staalichen Akteuren (zum Beispiel Fussballhooligans, Neonazis, die in einem Fall Molotow Cocktails gegen ein Roma camp in Serbien warfen) Oft vom Staat und der Polizei toleriert oder sogar unterstützt (JOBBIK Partei Ungarn, rassistische Pogrome in Griechenland, Tschechien) Oft gibt es keine Gerichtsverfahren in diesen Fällen Keine Statistik zu diesen Fällen aber diese Fälle werden von NGO´s wie amnesty international berichtet

35 Bewegungsfreiheit ? 2011 Serbisches Gesetz gegen betrügerische Asylbewerber /„deceptive asylum seekers“: Roma (Mit serbischer Nationalität) wird verwehrt, das Land zu verlassen, wenn sie nicht beweisen können, dass sie genug Geld haben für ihren Aufenthalt in der EU und Reisedokumente Sie müssen nachweisen, dass sie 30€ bis zu 50€ täglich zu Verfügung haben (Interview mit serbischen Polizisten)

36 Restriktionen aufgrund der Asylantragsstellung im Ausland
Serbisches Strafrecht: Missbrauch des Asylrechts im Ausland kann zur Inhaftierung in Serbien führen (2012) Reisedokumente für „overstayers“ (Überziehung des Visums) von abgeschobenen Roma werden einbezogen Roma, die mit negativer Asylentscheidung zurückkehren, werden kriminalisiert

37 Beispiel: Roma aus Bosnien
Auswärtiges Amt Deutschland bezüglich der Situation in Bosnien: „Bosnien ist nicht in der Lage wegen der Schwäche ihrer Institutionen ein ausreichendes soziales Netz zu gewährleisten“ „Die Sozialhilfe ist nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt zu sichern“ „Minderheiten sehen sich Arbeitslosigkeit gegenüber“ „1/5 aller Bosnier leben von weniger als 150 € (monatlich)“ „Der Zugang zu staatlichen Leistungen ist oft schwierig “ „Wegen des geringen Einkommens ist es für Familien oft schwer den Lebensunterhalt zu sichern“

38 Beispielsfälle 2 Fälle von bosnischen Asylsuchenden in Deutschland
(Dokumentation: siehe externe Dokumentation, anonymisiert)

39 Familie O. - Fall 1 Asylverfahren: Separate Interviews
Aber keine getrennte Entscheidung Keine detaillierte Untersuchung der Fälle Keine weiteres Nachfragen im Interview oder weitere Untersuchung der geschilderten Vergewaltigung und kriminellen Übergriffe Keine Untersuchung der geschilderten Ängste und der Traumatisierung

40 Frau O. - Fall 2 Asylablehnung – Aus der Begründung :
„Nicht glaubwürdig, warum sie nicht früher gekommen ist“ “Existierende Subsistenzwirtschaft” wird helfen, in Bosnien zu überleben” “Sie lebte hier schon lange und konnte ihren Lebensunterhalt sichern, deshalb wird sie auch, wenn sie zurückkehrt auch ihren Lebensunterhalt sichern können” > zynische Argumentation

41 Konkrete Hilfen und Adressen bei Feststellung von Diskriminierung
Beratung von / für Roma : Amaro Foro & Amaro Drom, NK Süd - Ost Zentrum, Kreuzberg, Roma Projekte für Wanderarbeitnehmer Rroma Informationszentrum, Fuldastrasse, NK Herr Pavlovic Beratung für nicht-registrierte Arbeit: Verdi AK undokumentierte Arbeit, Mitte Ggf. psychologische Hilfen (z.B. Xenion, BZfO) KUB, OASE, Heilig -Kreuz Kirche Asyl in der Kirche Beratungsstellen für Migrant_innen und Flüchtlinge

42 Was tun bei Feststellung von Rassismus?
Anwälte einschalten oder Beratungsstellen > zivil und arbeitsrechtliche Klagen nach AGG bei Diskriminierung im Alltag, Schadensersatz, Klage auf Einstellung etc., Schmerzensgeld Strafrechtlicher Schutz: Anzeige wg. Beleidigung, Volksverhetzung, Verwendung, verfassungswidriger Symbole etc. Antidiskriminerungsberatung: ADNB, Kreuzberg Bei Gewalt: Reach out Berlin & Opferperspektive Brandenburg

43 Handlungsempfehlungen gegen Antiziganismus (1)
Nach Bildungsaufbruch! RAA Berlin /RomnoKher Mannheim Probleme benennen aber: De-Ethnisierung von Problemen ! Antiziganismus als Querschnittsaufgabe aller Gesellschaftsschichten – auch der Mehrheitsgesellschaft Antiziganismus als Bildungsbarriere : > Sichere Orte für Roma schaffen > Geschichte der Roma und des Genozids als Schulfach ! > Inklusion in Bildung, Schule, Hochschule, Ausbildung

44 Handlungsempfehlungen (2)
Heterogenität von Sinti und Roma ernst nehmen! > (Rumänien, Bulgarien, EU, Drittstaaten, Jugendliche etc) Ressourcen sehen statt nur Probleme > Empowerment statt Stigmatisierung (Perspektivwechsel) Forschung und Monitoring auf allen Ebenen Schaffung einer Sinti und Roma-Zivilgesellschaft, Prävention vor Rassismus Einbindung von Roma und Roma - Selbstorganisationen in die Politik und Verwaltung, lokal und national (affirmative action) Anerkennung geflüchteter Roma aus Drittsaaten als zu schützende Minderheit! (Bsp. Österreich)

45 3.Teil: Diskriminierung (Allgemein)
Film: „Hürdenlauf mit ungleichen Chancen“ / „the unequal opportunity race“ (Quelle: Youtube - Autor: Erica Pinto,2012) Privilegien: Old boy network, connections, priviliges (Netzwerke, Verbindungen, Privilegien): Wealth disparies (Ungleichheit in der Verteilung des Wohlstands ) Hürden: Poor schooling (schlechte Beschulung) Genocide (Genozid) Underemployment (Unterbeschäftigung) Standadirized tests (standartrisierte Prüfungen) Improsonment / school to prison pipeline (Haft) Poor Housing / segregation (Ghettoisierung, schlechte Wohnverhältnisse) Racial profiling (rassistische Kontollen) Shortened lifespan (geringe Lebenserwartung) Dead end (Einahnstrasse)

46 Wie kann man konkret eine Diskriminierende Situation verändern?
„Frozen - Statue Spiel2 - Adaptiert von intercultural iceland, Reykjavic 2013

47 „ Ohne Angst verschieden sein zu können"
- T.W. Adorno

48 Referenzen UNHCR Handbook for determining refugee status (Geneva Convention) 1979 / reedit. 1992 Federal Foreign Office, Germany, Report on Bosnia, ( ) European Commission, Report on Serbia by Thomas Hammarberg, Commissioner for Human Rights, 2011 ECRI (European Commission Against Racism Report on Serbia, 2011 Dr. Karin Waringo, „Serbien ein sicherer Herkunftsstaat for Asylsuchende in Deutschland (Pro Asyl, „Serbia, a safe Country of Origin?“, 2013) European Court of Human Rights - Fact Sheet Travellers / Roma, May 2013 Markus End, Antiziganismus in der deutschen Öffentlichkeit, Strategien und Mechanismen medialer Kommunikation R Marx „Diskriminierung als Fluchtgrund“ Vortrag, Symposium zum Flüchtlingsschutz in Berlin am 24. Juni 2013 (In German) Welcome to Germany II, Flucht, Asyl und Willkommenskultur, Heinrich Böll Stiftung, 2014 RAA Berlin / RomnoKher /Madhouse:Bildungsaufbruch – für die gleichberechtigte Teilhaae von Sinti und Roma in Deutschland, 2014

49 Danke!


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