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Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

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Präsentation zum Thema: "Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe"—  Präsentation transkript:

1 Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe
Michael David Sozialpolitik gegen Ausgrenzung und Armut Stellvertretender Sprecher der nationalen Armutskonferenz Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband

2 Armut in Deutschland Armut bedeutet, deutlich weniger zum Leben zur Verfügung zu haben, als gesellschaftlich als normal gilt. Wer in Armut lebt, erlebt täglich Ausgrenzung, Scham und Ohnmacht. So vielfältig, wie Armut erlebt wird, müssen auch die Hilfen sein, um Armut zu überwinden. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

3 Armut in Deutschland – viele Gesichter
Altersarmut nimmt zu – die alte Frau, die Tafel, die Sonderangebote Kinder und Jugendliche in Hartz IV – ohne Computer zur Schule, erwerbsfähig? Wohnungsnot / Wohnungslosigkeit – Verdrängung an den Stadtrand Alleinerziehende – Familienlastenausgleich entlang patriarchaler Normen Prekär Selbstständige – soziale Absicherung teuer bezahlt  Alles eine Frage der mangelnden Aktivierung von Arbeitslosen? Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

4 Armut – oft unsichtbar Kaum Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket  Scham, zu kompliziert Aktivierung und Zuverdienst  1,2 Millionen Leistungsbeziehende in H 4 gehen jede Woche zur Arbeit Angst statt Recht in Anspruch nehmen  Über 40 % Ältere stellen keinen Antrag auf Grundsicherung Wer nicht in die patriarchale Norm passt, wird abgestraft  40 % Alleinerziehende in H 4 – davon die Hälfte ergänzend  Das öffentliche Bild von Armut: „Der Arbeitslose“ Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

5 Armut: nicht einfach Arbeitslosigkeit
2/3 aller arbeitslos gemeldeten in H 4 2/3 aller Leistungsberechtigten in H 4 gelten nicht als arbeitslos (Alleinerziehende bis 3. Geburtstag; 1,2 Mio. Zuverdienende, 1,5 Mio. Kinder) Fast 1/5 der Bevölkerung immer wieder in Grundsicherung. Pendeln zwischen prekärer Beschäftigung, Minijob, Teilzeit, prekärer Selbstständigkeit, Honorartätigkeit, MAE, Erwerbslosigkeit Viele „Arme“ bekommen keine Sozialleistungen. Seit 2007: relative Einkommensarmut von 15,2 auf 16,2 % (2012). Sozialleistungsquote 2011 auf niedrigstem Wert seit 2006 – 8,9% auch offizielle Arbeitslosenzahlen sinken bei steigender Armut Einkommensungleichheit nimmt zu: sehr hohe Einkommen steigen, mittlere stagnieren, untere sinken Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

6 Armut: Betroffenheit 16,1 % Armutsgefährdung nach EU-SILC (60% Medianeinkommen) Mehr Frauen 17,2 % als Männer 14,9 % Doppeltes Armutsrisiko für Alleinerziehende 35,5 % Erhöhtes Armutsrisiko bei mehr als zwei Kindern Prekäre Beschäftigung steigt Selektives Bildungssystem / Chancen als leeres Versprechen Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

7 Armutsrisikoquote: Entwicklung (nach SOEP / DIW)
Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

8 Armut: das Existenzminimum ist nicht sicher
Regelsatz mindestens 70 € zu niedrig (Erwachsene), um 50 € (Kinder) Fehlt: Fahrrad, Weihnachtsbaum, Waschmaschine, Kühlschrank, Kaution (…)  Darlehensfalle Prekäre Beschäftigung nimmt zu: 2/3 Niedriglöhner_innen Frauen IAQ-Studie: über 23 % haben weniger als 9,15 € / Stunde OECD: 1 Mio < 5 €; 2 Mio < 6 €; 2,6 Mio < 7 € /Stunde Altersarmut: trotz verdeckter Armut seit 2003 mehr als Verdopplung in der Grundsicherung; ,9 Männer, aber 17,5 % Frauen in Altersarmut Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

9 Armut bekämpfen: was ist zu tun?
Soziales und kulturelles Existenzminimum: In Deutschland besteht das Grundrecht auf Sicherung des sozialen und kulturellen Existenzminimums. Dieses wurde 2010 und durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung („Hartz IV“) und zum Asylbewerberleistungsgesetz bestätigt. Aber: nicht nur nationales Recht: UN-Sozialpakt, Europäische Sozialcharta. Nicht nur Absichtserklärung, sondern individuelle Beschwerderechte! UN-Staatenbericht: Kritik an Deutschland (2011). Problem: Ratifizierung Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

10 Armut und Menschenrechte
Die menschenrechtlichen Vorgaben des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Europäischen Sozialcharte gehen über diese Vorgaben hinaus. Sie umfassen auch Soziale Sicherheit, Mindestlohn, Arbeit, angemessenen Lebensstandard, Nahrung, Bekleidung und Wohnung sowie einen annehmbaren Lebensunterhalt. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

11 Armut und Menschenrechte
Die Gewährleistung von sozialer Teilhabe umfasst neben der unmittelbaren Existenzsicherung viele Aspekte, die den Einzelnen nicht direkt materiell zuzurechnen sind. Eine sozialstaatliche Infrastruktur, die soziale Sicherheit vermittelt und es den Einzelnen erlaubt, Nachteile auszugleichen und soziale Schwierigkeiten zu überwinden, ergänzt sozialstaatliche Individualansprüche. Der Wert von teilhabeorientierten Angeboten bemisst sich an der Verbesserung der Situation der Betroffenen. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

12 Armut und Menschenrechte
Die Teilhabe an Arbeit ist ein wichtiger Aspekt sozialer Teilhabe. Wird aber lediglich Druck aufgebaut, um aus dem Sozialleistungsbezug in prekäre Beschäftigung zu gehen, ist diese Vorgabe nicht erfüllt. Zugänge zum Arbeitsmarkt müssen so ausgestaltet werden, dass die langfristige soziale Sicherheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten Maßstab für erfolgreiche Arbeitsmarktintegration wird. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

13 Teilhabe und soziale Sicherheit
Teilhabeleistungen ersetzen nicht materielle Leistungsansprüche. Materielle Leistungsansprüche sind ein Aspekt, um Teilhabe zu gewährleisten. Individuelle Leistungen und infrastrukturelle Leistungen treten hinzu Regulierung des Wohnungsmarktes, der Arbeitsverhältnisse, Sozialversicherung, Familienlastenausgleich:  das alles sollten Instrumente sein, um Rechte zu gewährleisten Regulierung des Marktes, individuelle Hilfen, Infrastruktur Kein beliebig zu entscheidender politischer Inhalt, keine Gnade Bürger_innen sind Träger_innen sozialer Rechte! (Wohlverhalten ist kein Maßstab für Rechtsgewährleistung.) Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

14 Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Die Bewahrung vor existentiellen Lebensrisiken ist nicht ins Belieben der Politik gestellt. Politische Mehrheiten dürfen darüber entscheiden, wie Armut vermieden werden soll – nicht aber, ob Armut bewusst zuggelassen wird oder nicht. Das bedeutet für die Diakonie, dass das Recht auf ausreichende Ernährung, Kleidung, Wohnraum, soziale Bezüge und Kommunikationsmöglichkeiten gewährt werden muss. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

15 Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Zur Armutsbekämpfung gehören ausreichende Teilhabemöglichkeiten, Wege aus der Armut: Bildungsmöglichkeiten, die alle gesellschaftlichen Schichten einbeziehen. Eine Bezahlung von Erwerbsarbeit, die zum Leben reicht. Kommunale Angebote wie Bibliotheken, Öffentlicher Nahverkehr und Schwimmbad. Beitragsfreie Hilfsangebote bei Überschuldung und Gewalt gegen Frauen, ausreichende Hilfen zur Erziehung, besondere schulische und außerschulische Förderangebote für Kinder. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

16 Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Soziale Teilhabe ist nicht zum Nulltarif zu haben. Nach der Finanzmarktkrise traten 2010 Einsparungen von über 80 Mrd. € im Bundeshaushalt in Kraft. Mindestens ein Drittel davon betraf Hilfen für Erwerbslose und Leistungsberechtigte in der Grundsicherung. Zwar stiegen die Regelsätze um ein paar Euro. Allerdings wurden zielgruppenspezifische Angebote etwa für ältere Erwerbslose, Personen mit Migrationshintergrund oder Alleinerziehende zurück gefahren. Steuersenkungen für Vermögende und Besserverdienende waren dagegen 2010 schon einige Jahre in Kraft. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

17 Teilhabe und soziale Sicherheit – Finanzierung?
Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

18 Teilhabe und soziale Sicherheit – Finanzierung?
Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

19 Teilhabe und soziale Sicherheit – Steuern und Abgaben
Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

20 Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Haushaltssicherung und Ausgabenstopp in den Kommunen, Streichung sozialer Teilhabeangebote, Abstriche an Infrastruktur und kommunaler Daseinsfürsorge: das ist in vielen Gegenden Deutschlands Realität. Gerade dort, wo die sozialen Bedarfe groß sind, fehlt oft das Geld für nachhaltige Hilfen. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

21 Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
2011 rechnete das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung aus Düsseldorf vor: mit den Steuergesetzen von 1998 hätte der Staat 51 Mrd. € Mehreinnahmen erzielt. Die Steuerentlastungen der Folgejahre führten zum Abbau staatlicher Leistungen und Infrastruktur. Der Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts vom September (später geändert) wies darauf hin, dass der Schuldenstand der staatlichen Haushalte nach den Rettungsmaßnahmen am Finanzmarkt um über 10 Prozentpunkte auf 83 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen ist. Das Nettovermögen des deutschen Staates –der Gegenwart der dringend benötigten staatlichen Infrastruktur – ging zwischen Anfang 1992 und Anfang 2012 um 800 Mrd. € zurück. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

22 Teilhabe und soziale Sicherheit - Thesen
Die sozialpolitischen Folgen einer solchen Politik sind infrastrukturell spürbar. Zunehmend ersetzt private Mildtätigkeit staatliche Aufgaben, Notfallhilfe nachhaltige Sozialpolitik, Barmherzigkeit soziale Rechte. So sehr aus Sicht der von Armut Betroffenen zu begrüßen ist, wenn sie im Notfall schnell Hilfe erhalten, so darf diese Notfallhilfe jedoch kein umfassendes sozialpolitisches Konzept ersetzen. Darum bietet die Diakonie nicht nur engagiert Hilfeleistungen an. Sie setzt sich ebenso für eine staatliche Sozial- und Finanzpolitik ein, die die Finanzierungsgrundlagen des sozialen Miteinander sichern hilft. Denn: Ehrenamtliche Hilfen können hauptamtlich Tätige und die soziale Infrastruktur ergänzen – aber nicht ersetzen. Darum: gezielte Hilfen für Kommunen mit hohen sozialen Bedarfen. Bundesweite Sozialleistungen einheitlich regeln / finanzieren; effektive Entlastung. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

23 SGB II: zentrale Probleme – Befragungsergebnisse
Zielgruppenspezifische Hilfen (Ältere, Alleinerziehende, Migrant_innen …) unbedingt notwendig.  Finanzierungsbasis fehlt Sanktionsregelungen  Recht auf Existenzminimum wird unterlaufen U 25  Selbstständigkeit wird verhindert Bedarfsgemeinschaften  eigenständige Leistungsansprüche verhindert, waghalsige Unterhaltskonstruktionen, Personen ohne Bedarf werden zu Leistungsempfangenden, Alleinverdienerlogik Viele Bedarfe weder pauschal noch einzeln gewährt  Waschmaschine, Kühlschrank, Kautionsdarlehen mindern monatlichen Regelsatz Regelsätze  weder transparent, noch sach- oder realitätsgerecht Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

24 SGB II: zentrale Probleme – Befragungsergebnisse
Komplizierte Regelungen zu Einkommen, Zuflüssen Verrechnung  intransparent, ständige Rechenfehler Schnelle Arbeitsvermittlung und absolute Zumutbarkeit im Vordergrund  weder Arbeitsvermittlung nachhaltig, noch Beitrag zu Armutsbekämpfung Dazu kommen: restriktive Gewährung von Hilfen wie Schuldnerberatung Bürokratische BuT unrealistische KdU Strom- und Gassperren werden zugelassen Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

25 Was ist zu tun? – 1. vorgelagerte Systeme stärken
Soziale Mindestsicherung für Kinder und Jugendliche, Realsplitting statt Zugewinngemeinschaft Konsequente Mindestlohn- und Sozialversicherungsregeln Präventive Arbeitsmarktpolitik, die drohende Altersarmut im Blick hat Gerechter kommunaler Lastenausgleich, wer bestellt bezahlt, Sozialleistungen bundesweit regeln statt Kommunen allein lassen Trennung SGB-III und SGB-II-Leistungen überdenken Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

26 Was ist zu tun? – 2. Grundsicherungssystem im Sinne der Leistungsberechtigten neu gestalten
Die Regelsatzermittlung muss wirklich transparent, sach- und realitätsgerecht erfolgen. Nach Diakonie-Berechnungen wäre der Regelsatz mindestens 70 € höher. Einmalige Bedarfe wie Waschmaschine, Mietkaution, Kinderfahrrad, Weihnachtsbaum und Sozialticket für den ÖPNV - verlässlich als Zuschuss Beiträge zur sozialen Teilhabe ohne unmittelbare arbeitsmarktpolitische Erfolgsindikatoren Gewährung individueller teilhabeorientierter Bedarfe wie Zugang zu Medien, Beratungsangeboten, technischen Hilfsmitteln oder Versammlungsräumen Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

27 Was ist zu tun? – 2. Grundsicherungssystem im Sinne der Leistungsberechtigten neu gestalten
nicht abschließende gesetzliche Beschreibung sozialer Teilhabeleistungen wie Beratung, Coaching, Hilfen zur Erziehung, Kinderbetreuung und Schuldnerberatung Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten Förderung von Selbstbestimmung, Selbstorganisation, politischem und bürgerschaftlichen Engagement sowie Betroffenenvertretungen Teilhabeorientierte Reform der Hilfen zum Wohnen, zum Schutz vor Gewalt, zur Förderung der Gesundheit sowie der Regelungen zu Bedarfsgemeinschaften und Sanktionen bedarfsorientierte Förderung einer funktionierenden sozialen Infrastruktur vor Ort. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

28 Perspektivische Fragen
Trennung der Systemlogiken? Existenzsicherung, Grundsicherungsamt, Leistungsverrechnung (repressionsfreie Existenzsicherung; Amtsermittlung und – umsetzung weiterer Ansprüche) Soziale Hilfen, Beratung, Sozialarbeit mit eigener Wertigkeit (nicht Unterabteilung der Arbeitsmarktpolitik) Arbeitsmarktpolitik: Anreizsystem / nicht Zwangssystem; keine Aufteilung nach SGB II und SGB III (de facto heute zwei Systeme) Breite, allgemein zugängliche, möglichst beitragsfreie Infrastrukturen (Beispiel: ÖPNV-Probleme) Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

29 Voraussetzungen Grundvoraussetzung:
Begriff von „guter Arbeit“. Ökonomie / Wirtschaft / Unternehmende – soziale Sicherung – Arbeit als zentraler Teilhabefaktor im Gleichgewicht. Keine Dominanz von Markt-Logik, sondern Marktvorteile und Regulierungsnotwendigkeiten in Wechselwirkung (Lehren aus der Finanzmarktkrise?) Verständnis von sozialen Hilfen als einvernehmlichem Prozess Verantwortliche Steuerpolitik: tatsächliche Progression bei Steuer und Sozialversicherung / kein Herauskaufen aus den Systemen / konsequent gegen Steuerfreistellung und Steuerflucht Arbeit – Erwerb – Beschäftigung: Begriffe abgrenzen, unterschiedliche Wertigkeiten anerkennen. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

30 Achtung und Respekt Zwei Fragen:
Arbeit wird aus vielen Gründen öffentlich gefördert. Warum ist arbeitsmarktpolitische Förderung besonders begründungsnotwendig? Gibt es den „Arbeitsmarkt“? Ist die Idee, unreguliert Marktgesetzen zu folgen, eigentlich realistisch? Vier Antworten: Jeder Mensch hat eine voraussetzungslose Würde, die zu achten ist. Jede Beschäftigung hat ihren Wert. Auch ohne Entgelt. Jeder Mensch ist in der Lage, für sich Entscheidungen zu treffen. Fremdbestimmung stellt die Menschenwürde in Frage. Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe

31 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Michael David Sozialpolitik gegen Ausgrenzung und Armut Stellvertretender Sprecher der nationalen Armutskonferenz Zentrum Migration und Soziales Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband Telefon | Fax Diakonie Deutschland Caroline-Michaelis-Straße 1| Berlin    


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