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Veröffentlicht von:Anneke Stille Geändert vor über 11 Jahren
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Krisenabfolge 2007 Hypothekenkrise 2008 Bankenkrise
2009 Krise der materiellen Produktion 2010 Krise der Staaten Island, Ungarn, Litauen Griechendland Kürzungspakte 2011 Eurokrise
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EU-Krisenmaßnahmen Stabilitäts- und Wachstumspakt (Ende 90er-Jahre) zu Garantie von Maastricht EFSF und ESM (Mai 2010) „Sechserpaket“ (Sommer 2011): Zielvorgaben für Haushalte und Staatsausgaben; Sanktionen; umgekehrte Mehrheit Euro-Plus-Pakt (März 2011): Selbstverpflichtungen Fiskalpakt (Dezember 2011): „Schuldenbremse“
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SKS-Vertrag (Fiskalpakt) Alles schon im Grundgesetz?
Schuldenbremse: 0,35% Defizit Bund, 0% Länder SKS-Vertrag: 0,5% Schuldenbremse: Bund ab 2016, Länder 2020 SKS-Vertrag: ab Schuldenbremse: nur Bund und Länder SKS-Vertrag: gesamtstaatliches Defizit, d.h. incl Kommunen und Sozialversicherungen Schuldenbremse: Etatbeschlüsse der Parlamente SKS-Vertrag: Automatischer Korrekturmechanismus
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SKS-Vertrag (Fiskalpakt) Maastricht: 60 % BIP Gesamtverschuldung
Abbau des Anteils über 60% jährlich 5%
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SKS-Vertrag (Fiskalpakt) Rechte der Kommission
Pakt bis in nationales Recht umsetzen – „vorzugsweise verfassungsrechtlich“ Bei Nichtbefolgen: * Klage vor dem EuGH mit eventuell 0,1 % des BIP Zwangsgeld * Kein Geld aus dem ESM Bei Befolgen: halbautomatisches Defitzitverfahren * Kommission stellt Defizit fest: Eurostaaten stimmen ab (umgekehrte Mehrheit) * Abstimmung EU: Eurostaaten stimmen zu
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Entscheidung Abstrakte Wertvermehrung Bedarfsorientierte Ökonomie
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Krise: Probleme und Auswege
Investitionsprogramm Umfang Wachstum (2% = 35 Jahre Verdoppelung; 3% = 23 J.) Reproduktion von Kapital oder der Menschen Sparen Soziale Folgen Raus aus den Kapitalkreisläufen
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Mindesteinkommen gegen den Hunger in Sambia (gtz)
drei Mahlzeiten täglich Familien ohne „Ernährer“ Verbesserung der Ernährungssituation Verbesserung der Gesundheitssituation gestiegener Schulbesuch Investitionen Finanzierung
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Das Soziale den Finanzmärkten entziehen, nicht ausliefern!
Riesterrente Gesundheitsfonds Krankenhäuser Börsengang der Bahn Bildungsprivatisierung Energie- und Wasserversorgung Öffentlicher Nahverkehr Müllabfuhr, Stadtgärtnereien, etc.
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Soziale Infrastruktur
Bildung Betreuung Wasser Energie Mobilität Wohnen Kommunikation
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Kinder brauchen mehr! 500 Euro!
Bundesverfassungsgericht: sächliche Existenzminimum 322 Euro Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung 180 Euro Bisher: Sozialgeld 211 bis 281 € Kindergeld 164 bis 195 € Steuerfreibetrag gut 240 € Absetzung der Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen
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Bürgerversicherung Grundsätze
alle Leistungen für alle Personen von allen Einkommen zur Hälfte aus den Gewinnen von den Versicherten selbstverwaltet
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Umverteilen, ... aber richtig!
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