Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Informationsabend zum Pflege-Stärkungs-Gesetz

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Informationsabend zum Pflege-Stärkungs-Gesetz"—  Präsentation transkript:

1 Informationsabend zum Pflege-Stärkungs-Gesetz
Lauf, 04. März 2015

2 Ursula Schulz Rechtsanwältin Rechtsreferentin Lebenshilfe-Landesverband Bayern

3 Was bringt das 1.Pflege-Stärkungs-Gesetz?
Dynamisierung der Leistungen Stärkung der häuslichen Pflege Mehr stationäre Betreuungskräfte Finanzierung

4 Dynamisierung der Leistungen
Leistungsbeträge steigen (meist um 4%) Nächste Prüfung 2017

5 Pflegegeld Leistung ab Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Leistung ab Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 00,00 € 123,00 € Pflegestufe I 244,00 € 316,00 € Pflegestufe II 458,00 € 545,00 € Pflegestufe III 728,00 €

6 Pflegesachleistung / Tages- und Nachtpflege
Leistung ab Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Leistung ab Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 00,00 € 231,00 € Pflegestufe I 468,00 € 689,00 € Pflegestufe II 1.144,00 € 1.298,00 € Pflegestufe III 1.612,00 €

7 Vollstationäre Pflege
Leistung bis Leistung ab Pflegestufe I 1.023,00 € 1.064,00 € Pflegestufe II 1.279,00 € 1.330,00 € Pflegestufe III 1.550,00 € 1.612,00 €

8 Sonstige Leistungen bis ab Verhinderungspflege/Jahr 1.550,00 € 1.612,00 € Kurzzeitpflege/Jahr Verbrauchsmittel/Monat 31,00 € 40,00 € Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen /Maßnahme 2.557,00 € 4.000,00 € Ambulante Wohngruppe/Monat 200,00 € 205,00 € Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen/Monat 100,00 bzw ,00 € 104,00 bzw. 208,00 €

9 2. Stärkung der häuslichen Pflege
mehr ambulante Entlastungs- und Betreuungsleistungen Umwidmung von Teilen des Sachleistungsbudgets mehr Flexibilität und Wahlmöglichkeiten

10 Im Einzelnen: Mehr Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegestufe 0: Zuschlag für amb. betreute Wohngruppen Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege

11 Tages- und Nachtpflege ohne Anrechnung auf sonstige Leistungen (je nach Pflegestufe bis zu 1.612,00 €/Monat) Kurzzeitpflege in Behindertenhilfeeinrichtungen ohne Altersbeschränkung Erweiterung Verhinderungspflege auf 6 Wochen/Jahr mit der Hälfte des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege 1.612, ,00 = 2.418,00/Jahr)

12 Einführung von Entlastungsleistungen neben Betreuungsleistungen (hauswirtschaftliche Versorgung wie Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Begleitung zum Einkauf, Umgang mit Behörden, …) Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen auch ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (104,00 €/Monat)

13 Umwidmung von 40% des Sachleistungsbudgets in zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

14 3. Mehr stationäre Betreuungskräfte
Anspruch auch für Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Senkung des Personalschlüssels von 1:24 auf 1:20

15 Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum 01.01.2015
4. Finanzierung Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum Weitere 0,2 % zum Pflegevorsorgefonds Entwicklung Beitragssätze: % ,7 % ,95 % ,05 % ,35 % Zusätzlich 0,25 % für Kinderlose ab 23. Lebensjahr Pflegevorsorgefonds: Sondervermögen bei der Bundesbank; Ansparzeitraum bis 2033, Verwendung ab 2035 für Leistungsaufwendungen Grund: demografische Entwicklung: derzeit ca. 2,5 Mio Pflegebedürftige, ca. 3,5 Mio, 2050 ca. 4,5 Mio

16 Ausblick 2. Pflegestärkungsgesetz
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen

17 Fragen?

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!


Herunterladen ppt "Informationsabend zum Pflege-Stärkungs-Gesetz"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen