Chancen der GAP-Reform für den Naturschutz

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Chancen der GAP-Reform für den Naturschutz Bernhard Osterburg, Karin Reiter Chancen der GAP-Reform für den Naturschutz NABU-/ DVL-Fachseminar: Agrarreform für Naturschützer 17. Februar 2005, Bonn (gefördert vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums)

Gliederung Kurze Darstellung wichtiger Reformelemente - Kombi-Modell Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Kurze Darstellung wichtiger Reformelemente - Kombi-Modell - Flächenmanagement - Cross Compliance Vergabe und Aktivierung von Zahlungsansprüchen Rolle der Agrarumweltmaßnahmen Diskussion

Die zwei Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Gemeinsame Agrarpolitik der EU Erste Säule Markt- und Preispolitik Direktzahlungen Preisstützung: Intervention Produktionsquoten Exportsubvention Außenschutz, etc. 100% EU-Gelder Zweite Säule Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums Direktzahlungen Preisstützung z.B. Agrarumwelt- maßnahmen Natura2000- Ausgleich Ausgleichszulage national kofinanziert

Wichtige Elemente der Luxemburger Beschlüsse Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Entkopplung der Direktzahlungen der 1. Säule Prämienmodell Abbau von Preisstützungen (Milch, Roggen) Cross Compliance Modulation (Kürzung der Direktzahlungen) Weiterentwicklung der 2. Säule

Naturschutzrelevante Zusammenhänge zwischen Reformelementen Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Chancen für den Naturschutz: Entkopplung: weniger „Nutzungsdruck“ auf landwirtschaftlichen Flächen, leichtere Änderung der Nutzung Landschaftselemente werden förderfähig Cross Compliance: Umweltstandards werden wichtiger Agrarumweltmaßnahmen gewinnen Einfluss Nutzung der Chancen hängt von länderspezifischer Umsetzung ab z.T. schnelles Handeln notwendig wegen Stichtag 17. Mai 2005 Erste Säule: Entkopplung, Prämienmodell Cross Compliance Zweite Säule: Agrar-umweltmaßnahmen Welche Flächen, welche Betriebe werden erreicht? Nutzungsänderungen erleichtert Produktive Landnutzung geht zurück Modulation = Mittel für AUM? Cross Compliance vs. Spielraum für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen – Fragen der Akzeptanz, Kompatibilität und Anpassungsbedarf Agrarumweltförde-rung begünstigt Flächenmeldung, CC kann hemmen ‚Wiederankopplung‘ an die Produktion

Entkopplung der Direktzahlungen und „Kombimodell“ Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Entkopplung Bisherige Prämien für Ackerflächen, Tiere sowie Milch werden in produktionsunabhängige, flächenbezogene Zahlungsansprüche (ZA) umgewandelt ZA = persönliches, übertragbares Prämienrecht Zuteilung nach Antrag Mitte Mai 2005 Jährliche Aktivierung durch Nachweis beihilfefähiger Fläche (unabhängig ob Acker oder Dauergrünland, Ausnahme: obligatorische Ackerflächenstillegung) Bis zu 100% Stilllegung der Flächen möglich bei Einhaltung von Mindeststandards (Cross Compliance) Deutsches Kombimodell Flächenbezogener Betrag Acker (Ackerprämien), Flächenbez. Betrag Dauergrünland (Anteil Tierprämien) Betriebsprämie aus Milch- und anderen Tierprämien Basisfläche einheitlich gemäß Prämienantrag 2005 Anpassung im Zeitablauf: einheitliche Prämien in 2013 Regionale Abgrenzung nach Bundesländern, begrenzte Umverteilung zwischen Regionen (<5%) Option für Länder: Wertverhältnis Acker/DGL ändern

Mögliche Wirkungen der Entkopplung Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Ackerbau: Stilllegung ertragsschwacher Ackerstandorte; Roggenpreisrückgang und möglicher ZA-Handel mit Stilllegungs-ZA wirken verstärkend Rinder- und Schafhaltung: Rückgang der Tierhaltung (besonder bei Bullen, Mutterkühen, Schafen); regionale Folgen der Milchmarktreform Grünland kann stillgelegt und gemulcht werden, Beweidung durch Tiere wird „teurer“ ZA wirkt (zum Teil) als 1. Säule - „Grundförderung“ für Pacht und Mindestpflege landwirtschaftlicher Flächen

Kombimodell bis 2009: Zusammensetzung der Zahlungsansprüche Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Ackerfläche (Status 2003, Flächenumfang 2005) Prämie Getreide, Öl- saaten, Hülsenfrüchte, Flächenstilllegung u.a. Dauergrünlandfläche (Status 2003, Flächenumfang 2005) Schlachtprämie Groß- rinder nationale Ergänzungs- prämie Rinder 50 % der Extensivie- rungszuschläge Rinder Historische Basis 2000-02 Mutterkuhprämie Mutterschafprämie Bullenprämie Kälberschlachtprämie 50% Extensivierungs- zuschläge Rinder u.a. Milchquote 31.03.2005 Milchprämie flächenbezogener Betrag Flächenstilllegung (Ackerland) flächenbezogener Betrag Dauergrünland Ackerland Betriebsindividueller „Top-up“

Kombimodell im Jahr 2013: regional einheitliche Zahlungsansprüche Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion 2005 - 2009 2013 Einheitliche Regionalprämie flächenbezogener Betrag Flächenstilllegung (Ackerland) flächenbezogener Betrag Dauergrünland Ackerland Betriebsindividueller „Top-up“

Kombimodell: Entwicklung der flächenbezogenen Zahlungsansprüche Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion € / ha ... für Acker zugeteilt Regionale Prämienkomponente (flächenbezogene ZA) ... für Dauergrünland zugeteilt

Wird jede Landwirtschaftsfläche einen ZA erhalten? Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Stichtagsregelung 17. Mai 2005 - werden alle Flächen gemeldet? Wie entwickelt sich Relation Fläche : ZA? + ansteigende Regionalprämie + nachträglicher Zuwachs an ZA durch Härtefälle + Rückgang der Landwirtschaftsfläche - Beihilfefähigkeit von Betrieben, von Flächen in 2005 - korrekte Antragsstellung in 2005 - „Verdickung“ der betriebsindividuellen Prämie? ... noch viele offene Fragen ZA können ab 2006 auch auf anderen beihilfefähigen Flächen aktiviert werden (‚Trennung‘ von Einzelfläche) Regionaler Handel zwischen Betrieben möglich

Ist Verteilung der ZA relevant für den Naturschutz? Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Bei „Überhang“ beihilfefähiger Fläche (ZA knapp): ZA können auf besser zu nutzende / zu pflegende Flächen wandern – Pflege ertragschwacher Flächen ohne ZA? – Reduzierung der Betriebsfläche um „ZA-freie“ Fläche Bei „Überhang“ von ZA (beihilfefähige Fläche knapp): ZA stehen für alle beihilfefähigen Flächen zur Verfügung, kaum ZA-Transfers (außer Stilllegungs-ZA), „Grundförderung“ zur Mindestpflege gesichert Ziel für Naturschutz: Wertvolle, auf landwirtschaftliche Nutzung bzw. Pflege angewiesene – beihilfefähige – Flächen sollen ZA erhalten, ZA sollte an diese Flächen geknüpft bleiben, Vermeidung eines „Flächenüberhangs“

- zusätzliche Standards - Cross Compliance - an den Erhalt von Direktzahlungen geknüpfte Mindeststandards Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ nach VO(EG)1782/2003, Anhang III mit Vorschriften aus 19 bestehen-den EU-Richtlinien und VOs aus den Bereichen Umwelt, Futter-mittel- und Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz - EU-Recht - Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in „gutem land-wirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ nach Anhang IV Bodenschutz, Instandhaltung von Flächen, Erhal-tung von Landschaftselementen, Erhalt von Dauergrünland - zusätzliche Standards - Gilt für alle Flächen und Tiere eines Betriebs Prämienkürzung als Sanktion: 3% (1-5) bei Erstverstoß, bei Wiederholung bis 15%, bei Vorsatz mindestens 15%, bis 100%

Anhang IV: Erhaltung von Landschafts- elementen (LE) Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Beseitigungsverbot für bestimmte LE, die festgelegte Ausmaße haben oder landesrechtlich geschützt sind (Hecken oder Knicks, Baumreihen, Feldgehölze, geschützte Feuchtbiotope und Einzelbäume – Obstbäume sind nicht betroffen) Die Erhaltung beinhaltet keine Pflegeverpflichtung, z. B. zur Instandhaltung von Hecken CC-relevante und auch andere, z.B. kleinere LE zählen zur beihilfefähigen Fläche (Ausnahme: Gräben) Vollständige Angabe der CC-relevanten LE im Flächennachweis

Anhang IV: Erhaltung von Dauergrünland Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Rückgang des Verhältnisses von Dauergrünland zu Ackerland gegenüber 2003 (auf Länderebene, unter Einbeziehung der im Jahr 2005 erstmals gemeldeten Flächen): um 5 %: Verbot des Umbruchs, bzw. nur nach vorheriger Genehmigung um 8 %, spätestens 10 %: Verpflichtung zur Wiedereinsaat für Landwirte, die zuvor Dauergrünland umgebrochen haben kein flächenspezifischer Schutz vor Umbruch (außer in Natura-2000-Gebieten mit Umbruchverbot) Landesrechtlichen Schutz berücksichtigen, Nutzung von Genehmigungsregelungen?

Anhang IV: Anforderungen an die Instandhaltung von Flächen Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion ... aber nur einer kann weiden. Pflegeoptionen für nicht genutztes Grünland: Mulchen alle 2 Jahre Mähen und Abräumen Sperrfrist 1.4. und 15.7. Ausnahmen möglich Extensive Beweidung = Nutzung Anforderungen an Mindestbeweidung? Dominanz des Mulchens? Pflege prämienfreier Flächen?

Zahlungsansprüche – Zuweisung und Aktivierung Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Voraussetzung: Betriebsinhaber und am 15.5.2005 mind. 0,3 beihilfeberechtigte Fläche oder im Bezugszeitraum Direktzahlungen erhalten haben, die besondere ZA begründen

... berechtigter Personenkreis Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Betriebsinhaber natürl. oder jurist. Person, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt Landwirtschaftliche Tätigkeit: Erzeugung, Zucht, Anbau landw. Erzeugnisse, einschließlich Ernten, Melken, Zucht oder Haltung von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke sowie die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand die juristische Form des Antragstellers ist unerheblich ausschlaggebend ist die landwirtschaftliche Tätigkeit keine zeitliche Dimension vorgegeben, d.h gegenwärtige und zukünftige Betriebsinhaber eingeschlossen

Berechtigter Personenkreis - Beispiele Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Andere, landwirtschaftlich Tätige, z.B. Landschaftspflegeverbände, Naturschutzstiftungen (Aktive) Landwirte Zukünftige Betriebsinhaber, insofern sie (längerfristig) landwirtschaftlich tätig sind Achtung: Art. 29, VO (EG) 1782/2003 Hobby-Reitpferdehalter Hobby-Ziegenhalter Achtung Mindestgrenzen: 0,3 ha/beihilfeberechtigte Fläche je Antrag 100 Euro/Antragsteller Auszahlung

...beihilfeberechtigte Flächen Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Beihilfeberechtigt ist die Fläche eines Betriebes, die im jeweiligen Antragsjahr als Ackerland (incl. Stilllegung) oder Dauergrünland genutzt wird oder entsprechend des CC-Standards im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (glöZ) gehalten wird. nicht: Dauerkulturflächen, Forstflächen, Wege u. sonstige nicht ldw. genutzte Fläche, wie Golfflächen, Teiche Ackerland: für Anbau von Ackerkulturen genutzte Fläche, stillgelegte Ackerfläche, langjährig stillgelegte AF nach VO (EG) Nr. 1257/99 u. (...) Dauergrünland: Flächen, die zum Anbau Gras und anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mind. 5-Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge sind. Dazu zählen auch: Ackerfutter, Wechsel-GL. Nicht: alle Kulturen, die jährlich bearbeitet werden, wie z.B. Silomais. Heideflächen, „mangelnder“ Grasanteil Aber: Kalkmager- und Borstgrasrasen, Feucht- und Nasswiesen, Dauer-GL mit Nutzung als NaWaRo

Zuweisung des flächenbezogenen Betrages des ZA und Statuseintrag in 2003 Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion In Flächennutzungsnachweis 2005 Angabe der Nutzungsart Zuweisung des flächenbezogenen Betrages für Dauer-GL oder AL abhängig von Statuseintrag der Fläche am 15.05.2003 Nutzung2005 = Statuseintrag2003  √ Nutzung2005 ≠ Statuseintrag2003 ... AL2005 ≠ D-GL2003 D-GLZA AL2005 ≠ Dauerk2003 ALZA Streuobstwiese: GL2005 ≠ Dauerkult2003 GLZA Achtung: Agrarumweltmaßnahmen Fazit: tatsächliche Nutzung kann von Status abweichen

...beihilfeberechtigt - neu gemeldete Flächen Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion neu gemeldete Flächen in 2005 erhalten automatisch Statuseintrag Dauer-Grünland und damit flächenbezogenen Betrag für D-GL Abweichung von dieser Regel, wenn Antragsteller Ackerlandnutzung nachweist (Aufbruch der 5-Jahres Regel) Zu unterscheiden sind Flächen, die bisher nicht gemeldet waren, aber in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzt (Futterflächen von Kleinerzeugern, Dauer-GL) neu gewonnene landwirtschaftliche Flächen, wie z.B Rodungsflächen, Polder, ehemalige militärische Flächen oder Rekultivierungsflächen können bei Meldung wegen der 5-Jahres-Regel nie als Dauer-GL eingestuft werden

beihilfeberechtigte Flächen – guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Beihilfeberechtigung besteht bei Herausnahme aus der Produktion nur, wenn die Flächen in der Vergangenheit (nachweislich) landwirtschaftlich genutzt wurden liegt automatisch vor für alle Flächen mit Statuseintrag Nachweis muss erbracht werden für Fläche, die ab 2005 gemeldet werden neu hinzugewonnene landwirtschaftliche Flächen müssen immer erst landwirtschaftlich genutzt werden Mindestzeitregel??

Rolle der AUM für ein naturschutzbezogenes Flächenmanagement Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion AUM gewinnen als Steuerungsinstrument zukünftig an Bedeutung – Handlungsfelder: Naturschutzziele durch Aufrechterhaltung extensiver Landnutzungsformen umsetzen (z.B. Lenkung extensiver Beweidung) ökologische Aufwertung von Flächen, die aus der Produktion genommen worden sind (Pflege) Begrenzung der Landnutzungsintensität (Extensivierung) Management von Flächen ohne ZA, z.B. Heiden Landschaftselemente: Pflege über AUM fördern

Notwendige Anpassungen bei der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Cross Compliance: kaum Anpassungsbedarf, da Auflagen der AUM über die CC-Standards hinaus gehen Mindestpflege: Definition von Ausnahmetatbeständen für AUM-Vertragsflächen durch die Länder erforderlich, wenn tlws. Verbuschung naturschutzfachlich erwünscht Prämienkalkulation: anpassen, wenn Änderung d. Referenzsystems relevant für bestehende Verträge Bestandsschutz nach derzeitigem Stand bis 2006 in den Ländern keine Anpassungen vorgesehen

Handlungsfelder I Vollständige Meldung beihilfefähiger Flächen Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Vollständige Meldung beihilfefähiger Flächen Klärung der Beihilfefähigkeit naturschutzrelevanter Flächen (incl. Landschaftselemente) Vermittlung von Flächen an Landwirte ggf. Meldung durch Landschaftspflegebetriebe Pachtverhältnisse auf Naturschutzflächen regeln Monitoring zur Flächennutzung etablieren (InVeKoS) Verteilung der ZA auf beihilfefähigen Flächen Zuteilung von ZA auf Zielflächen der Naturschutzes Entwicklung von Flächen mit Mindestpflege

Handlungsfelder II Cross Compliance – Anforderungen prüfen Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Cross Compliance – Anforderungen prüfen Vorsicht vor Akzeptanzproblemen bei hoheitlicher Auflagen in Natura-2000-Gebieten Dauergrünlandschutz: Umbruch von Naturschutz-flächen vermeiden Ausnahmen von Mindestpflegeverpflichtungen Weiterentwicklung von Agrarumweltmaßnahmen, z.B. ... bei der Aufstellung der neuen Förderprogramme finanzielle Reserve für zeitnahe ‚flankierende Maßnahmen‘, um Reaktionsspielraum bei unerwünschten Entwicklungen zu haben

Naturschutzrelevante Zusammenhänge zwischen Reformelementen Gliederung Darstellung wichtiger Reformelemente Vergabe und Aktivierung von ZA Rolle der Agrar-umweltmaßnahmen Diskussion Erste Säule: Entkopplung, Prämienmodell Agrarumweltförde-rung begünstigt Flächenmeldung, CC kann hemmen ‚Wiederankopplung‘ an die Produktion Nutzungsänderungen erleichtert Produktive Landnutzung geht zurück Modulation = Mittel für AUM? Welche Flächen, welche Betriebe werden erreicht? Cross Compliance Zweite Säule: Agrar-umweltmaßnahmen Cross Compliance vs. Spielraum für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen – Fragen der Akzeptanz, Kompatibilität und Anpassungsbedarf