Demokratie braucht Dich! Der Vorarlberger Landtag.

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 Präsentation transkript:

Demokratie braucht Dich! Der Vorarlberger Landtag

2 Was ist der Landtag? Der Landtag ist das Parlament des Landes Vorarlberg. In der Demokratie werden wichtige politische Entscheidungen durch das vom Volk gewählte Parlament getroffen.

3 Landtagsgeschichte Der Landtag wurde 1861 eingerichtet. Seit 1919 wird er auf Grund des allgemeinen Wahlrechts gewählt. Seit 1918 ist Vorarlberg ein eigenständiges Land Österreichs mit eigenen Gesetzgebungszuständigkeiten.

4 Aufgaben Im Landtag erfolgt die Gesetzgebung des Landes Wahl der Landesregierung Genehmigung des Landesbudgets Kontrolle der Landesregierung

5 Landesgesetzgebung Das Land hat viele wichtige Aufgaben, z.B.: Soziale und gesundheitliche Angelegenheiten z.B. Jugendschutz, Spitalsrecht, Katastrophenschutz Umweltschutz z.B. Naturschutz, Bodenschutz, Abwasserbeseitigung Bauwesen z.B. Baurecht, Wohnbauförderung, Wasserversorgung Bildungswesen z.B. Schulrecht, Kindergartenwesen Verwaltung

6 Entstehung eines Landesgesetzes Gesetzesvorschlag (z.B. der Landesregierung oder von Abgeordneten) Beratungen im Rechtsausschuss Diskussion und Beschluss im Landtag Inkrafttreten, wenn weder vom Volk noch von den Gemeinden eine Volksabstimmung verlangt wird

7 Kontrolle Die Kontrolle erfolgt über den Budgetbeschluss den Rechenschaftsbericht der Regierung Anfragen der Abgeordneten an die Regierungsmitglieder Berichte des Rechnungshofs, des Landes- Rechnungshofs und der Landesvolksanwältin Beschlüsse des Landtags, mit denen die Regierung aufgefordert wird, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen

8 Landtagspräsidentin Aufgaben Leitung der Landtagssitzungen Vertretung des Landtags nach außen, insbesondere in Gremien auf nationaler und internationaler Ebene Wahrung der Würde und der Rechte des Landtags Handhabung der Geschäftsordnung

9 Landtagsdirektion Aufgaben Geschäftsstelle des Landtags, der Ausschüsse, der Landtagspräsidentin, der Landtagsvizepräsidenten sowie des Erweiterten Präsidiums Unterstützung und Beratung der Landtagspräsidentin Öffentlichkeitsarbeit Besucherdienste

10 Landtagsfraktionen Alle in den Landtag gewählten Abgeordneten, die derselben wahlwerbenden Partei angehören, bilden eine Fraktion. Eine Fraktion mit mindestens drei Abgeordneten hat das Recht, einen Klub zu bilden. Ein Klub hat das Recht auf Räumlichkeiten und finanzielle Unterstützung.

11 Ausschüsse Vorberatung der Entscheidungen des Landtags Im Vorfeld der Landtagssitzung können Standpunkte abgeklärt und Kompromisse gefunden werden.

12 Landtagssitzung Öffentliche Sitzung Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit Ausnahmen: - Verfassungsgesetze - Wahl der Landesvolksanwältin und des Landes-Rechnungshofdirektors

Demokratie braucht Dich!