UVP und SUP aus der Sicht von Nachbarn, Bürgerinitiativen und NGOs –

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 Präsentation transkript:

UVP und SUP aus der Sicht von Nachbarn, Bürgerinitiativen und NGOs – Von positiven Erfahrungen, wie der U2-Verlängerung in Wien und negativen Erfahrungen, wie häufig im Straßenbau Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO thomas.alge@oekobuero.at

I. Überblick Vorstellung ÖKOBÜRO/Rechtsservice SUP UVP Novelle 2004 – NGO Einschätzung Probleme – Schwerpunkt Straße NGO - Verbesserungsvorschläge

II. ÖKOBÜRO - Umweltrechtsservice Koordinationsstelle von 14 österr. Umwelt-NGOs darunter GLOBAL 2000, Greenpeace CEE, WWF, VIER PFOTEN, VCÖ, Ökologie Institut Arbeitsschwerpunkte Umweltrecht Aarhus Vernetzung Jahresthemen bspw Dienstleistungsrichtlinie Abfall, REACH, Umwelt & Gesundheit

Umweltrecht/Aarhus Tagungen/Workshops/Publikationen Stellungnahmen zu Novellen und Politiken Auskunft für Mitgliedsorganisationen Umweltrechtsservice Newsflash Umweltrecht Umweltrechtliche Informationstexte auf der Homepage Hilfestellung im Einzelfall Information über Rechtslage und Möglichkeit Unterstützung bei Suche nach Rechtsbeistand und Sachverständige Vernetzung von Gruppen Justice & Environment

Newsflash Umweltrecht mehrmals jährlich für NichtjuristInnen lesbar aktuelle umweltrechtliche Entwicklungen Informationstexte UVP-G Bundesstraßen Verhandlungstipps mit Projektwerbern Umweltinformationsgesetz AVG, Parteistellung, Allgemeines EG-Beschwerde etc

II. SUP Umsetzung in Österreich SUP-Richtlinie war bis Juli 2004 umzusetzen wenig passiert seit Sommer 2004 mehr Bewegung Umsetzung aber idR unzureichend, insb bzgl Öffentlichkeitsbeteiligung unklar warum Bundesländer nicht den Vorschlägen der Länderarbeitsgruppe zur Umsetzung der SUP-Richtlinie folgten Verkehrs-SUP: mutloser Versuch – möglichst keine Änderungen zum status-quo

SUP-Protokoll (Kiew 2003) zur Espoo Konvention detaillierte Vorgaben bzgl Öffentlichkeitsbeteiligung im Vgl zur SUP-RL Artikel 5/3: Öffentlichkeitsbeteiligung im Screening (Vorprüfung von Plänen) Artikel 8: „frühzeitige, rechtzeitige und effektive Möglichkeiten der Beteiligung ... zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Optionen noch offen sind“..

Kritik zur Umsetzung in Österreich Entscheidung über Plan und Programm ist schon gefallen idR kann man zum inhaltlich fertigen Plan Stellung nehmen, welcher dann nur noch formal abgesegnet werden muss PlanerInnen und PolitikerInnen haben sich dann schon mit Plan „identifiziert“ Plan ändert sich inhaltlich idR nicht mehr politische Entscheidung bereits gefallen keine „frühzeitige und effektive Beteiligung“ bloße „pro-forma“ Beteiligung Frage für Öffentlichkeit, ob sinnvoll, dafür Resourcen einzusetzen

Kundmachung „im Internet“ und „auf der Homepage“ Wo ist „im Internet“ und „auf der Homepage“? Wie erfährt man, dass irgendwo „im Internet“ was zur Einsicht aufliegt? (Umwelt)Stakeholder müssen persönlich verständigt werden Minimum wären Kundmachungsvorschriften laut AVG und UVP-G Homepages von Ministerien und Landesregierungen sind unübersichtlich einheitliches Partizipationsportal wäre sinnvoll und notwendig!

III. UVP in Österreich aus NGO Sicht Novelle 2004 Interessenlage der Beteiligten Probleme, Schwerpunkt Straße Erfahrungsberichte von BürgerInnen NGO Verbesserungsvorschläge

Novelle 2004 Umsetzung von Europarecht, Judikatur und Aarhus Konvention positiv fristgerechte Umsetzung Abschaffung TrassenVO als Genehmigung Parteistellung für NGOs (war Pflicht); Verbesserungen im Parlament durch SPÖ Befreiung Umweltanwaltschaften von Barauslagen

Abschaffung TrassenVO als Genehmigung war europarechtswidrig (VwGH 2003 und Regierungsvorlage) Sanierung erst für Verfahren, die nach 1. Juni 2006 begonnen wurden Flut von neuen Verfahren vor 1. Juni! altes Verfahren rechtswidrig, wird trotzdem angewendet? UVP-Verfahren rechtswidrig?

Parteistellung/Rechtsschutz NGO Rechtsschutz eingeschränkt im vereinfachten Verfahren nur bis zum Umweltsenat (VwGH im normalen Verfahren, Ausnahme Juni 05 bis Mai 06) Schlechterstellung im Vgl zu anderen Parteien keine VfGH Beschwerdebefugnis Bürgerinitiativen (BIs) nur „Beteiligte“ im vereinfachten Verfahren kein Rechtsschutz!

Interessenlage der Beteiligten Aarhus Konvention Idee dahinter (nach Ludwig KRÄMER): Nicht Staat alleine, sondern BürgerInnen sind Eigentümer der Umwelt und dafür verantwortlich Es gibt keinen Grund, weshalb der Staat den BürgerInnen im Bereich der Umwelt den Zugang zu Gerichten, Beteiligung und Informationen verwehrt In Österreich/Deutschland häufig: Behörden fühlen sich „angegriffen“ und „kritisiert“, wenn man sich „einmischt“ umdenken ist erforderlich

Interessenlage aus unserer Sicht Projektwerber möchte Projekt durchziehen bei UVP (= sehr große Projekte) häufig Naheverhältnis zu Politik/Staat Behörde steht oft unter Druck der Politik, welche best. Projekte politisch unbedingt wollen enger informaler Kontakt zu Behörden/Sachverständigen notwendig für Projektverwirklichung

Bürgerinitiativen/NachbarInnen Projekt verhindern/abändern großes Eigeninteresse Eigeninitiative zT Selbstschutz sehr engagierte Menschen sehr auf Projekt fixiert Umwelt (selten) Mittel zum Zweck (Florianiprinzip) NGOs strategische/umweltpolitische Überlegungen begrenzte Resourcen

Problemzonen Feststellungsverfahren und Einzelfallprüfung (Schwerpunkte der ÖKOBÜRO Erfahrungen liegen im Straßenbau) Feststellungsverfahren und Einzelfallprüfung Wesentl mehr Feststellungsverfahren als UVP-Verfahren IdR Entscheidung, dass keine UVP zu machen: seit UVP-G Novelle 2000 bis Frühling 2004: 200 Feststellungsverfahren vs 79 UVP-Verfahren viele UVPs wurden ohne vorheriges Feststellungsverfahren eingeleitet daraus ergibt sich, dass idR negativer Feststellungsbescheid

Problemzone Feststellungsverfahren (2) keine Beteiligung und Rechtsschutz für Öffentlichkeit im Feststellungsverfahren: potentiell rechtswidrige Entscheidungen von Landesregierungen (LReg) und BMVIT sind möglich und dem ÖKOBÜRO auch bekannt aktuell: EKZ Stadion Wien, möglich auch in SPIELBERG II und Stadion Klagenfurt möglicherweise europarechtswidrig aufgrund EuGH Judikatur und Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie Naheverhältnis Umweltanwaltschaft – LReg in versch. Bundesländern

Salamitaktik/Stückelung mögliche Intention: Umgehung von Grenzwertüberschreitungen Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung (vereinfachtes Verfahren) „Gesamtprojekt“ muss berücksichtigt werden, zB Ring um Wien (Traismauer – Nordautobahn – S1 inkl Lobauquerung)

Naheverhältnis/Abhängigkeit - Behörde/Projektwerber/Sachverständige Bundesstraßen BMVIT und LReg Auftraggeber – ASFINAG Projektwerber – BMVIT UVP-Behörde LReg idR an Großprojekten interessiert (vgl etwa Spielberg) Druck auf Behörde mitunter beträchtlich Sachverständige wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis im Verhältnis zu Behörde und Projektwerber Gefälligkeitsgutachten ?

Verhältnis BürgerIn – Behörde/Projektwerber/Sachverständige BürgerInnen fühlen sich „überfahren“ keine Konzentration auf das Wesentliche UVP Unterlagen: Quantität statt Qualität – für „normale Menschen“ nicht lesbar Entscheidungen zum Zeitpunkt der UVP schon gefallen Beteiligte sind „einzementiert“ - geringe Flexibilität BMVIT – Verfahren TrassenVO: intransparent, was im BMVIT passiert zugesicherte Änderungen werden nicht gemacht Änderung von Gutachten werden nicht öffentlich kundgemacht – plötzlich erscheint TrassenVO

Erfahrungsberichte von NGOs und BIs Einschätzung von BIs häufig Frustration, Ohnmacht Einschüchterung Ausübung von massivem persönlichen und wirtschaftlichem Druck, insb in kleinen Gemeinden und in den Bundesländern Zeit und Energie – Auswirkungen auf Familie/Beruf Mangel an finanzieller und fachlicher Ressourcen Rechtsbeistand Sachverständige und Gutachter

Einschätzung ÖKOBÜRO Projekte werden aus Sicht der Umwelt „besser“ durch Beteiligung Projektwerber versuchen idR Projekt genehmigungsfähig zu machen ohne Kontrolle durch Öffentlichkeit wäre dies idR wohl schlechter BürgerInnen haben großen Respekt vor Behörden und dem Recht es dauert einige Zeit, damit umgehen zu lernen „Recht“ erscheint als kompliziert und nicht verständlich sollte besser vermittelt werden

Positive Erfahrungen U2 Wien Frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit Intensiver informaler Kontakt zwischen Behörde und Öffentlichkeit Informationen wie geänderte Gutachten oder Daten etc wurden an Öffentlichkeit sofort und unbürokratisch weitergeleitet Herstellung eines persönlichen Verhältnisses zur Öffentlichkeit wie mit Projektwerber Nicht Orientierung nur an Gesetzeswortlaut, welcher lediglich Minimalvorgaben vorgibt.

Positive Erfahrungen Oberösterreich zuletzt IKEA Ansfelden runder Tisch mit Projektwerber, Landesrat, UVP-Behörde etc mehrere Sitzungen akzeptables Ergebnis wichtig ist, dass Projekt ergebnisoffen ist und die Beteiligten miteinander reden und kompromissbereit sind positive Berichte auch bei VOEST Erweiterung in Linz

Aarhus Fonds ÖKOBÜRO Verbesserungsvorschläge zur Unterstützung der Öffentlichkeit in UVP-Verfahren Kosten für Gutachten Rechtsbeistand Könnte ein kleiner Promillesatz der Projektkosten sein NGO-Parteistellung im Feststellungsverfahren besser aufbereitete UVP-Dokumentation Qualität statt Quantität elektronische Verfügbarmachung aller Dokumente

Mitspracherecht bei Auswahl der Sachverständigen Frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit im Vorfeld des UVP-Verfahren mehr Kooperationsbereitschaft seitens Behörde und Projektwerber – auch informale Kontakte NGO Zugang zu VwGH und VfGH in allen Verfahren