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Veröffentlicht von:Achima Kenkel Geändert vor über 11 Jahren
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Ein Mehrwert für die Umwelt? Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts Regine Barth, Öko-Institut e.V. Berlin 29. Oktober 2007
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Kriterien für Mehrwert gegenüber geltendem Recht Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität -> Sicherung der Lebensgrundlagen Förderung von Innovation -> Höhere Wettbewerbsfähigkeit und bessere Position im Zukunftsmarkt Umwelt/Klimaschutz Bessere Rechtssetzung -> Partizipation, besserer Vollzug, geringere Kosten
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Risiken für den Erfolg des UGB Entwurfs Kein Gesamtkonzept, keine Einbeziehung Infrastrukturvorhaben und Landwirtschaft -> Wichtige Problemursachen unberücksichtigt Rückschritte statt Blick nach vorn wegen 1:1 Umsetzung -> Deutschland wird überrundet; weniger Innovation Druck durch Bundesrat und andere Ressorts -> Weniger Mehrwert und Konterkarierung Föd.reform Verbleibende Rumpfgesetze -> Zusätzliche Zersplitterung statt Vereinfachung
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Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität Positivbeispiele: Umfassender Schutzzweck UGB Sachgerechte Ausfüllung der notwendigen abweichungsfesten Kernregelungen im Naturschutz –Aufbau eines nationalen Biotopverbundsytems mit einheitlich bundesweiter Festschreibung von Mindestschutz- und Managementsstandards –Einheitliches bundesweites System der Schutzgebietskategorisierung –instrumentenbezogene Grundsätze (Eingriffsregelung, gute fachliche Praxis, Landschaftsplanung)
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Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität Positivbeispiele: Erweiterung Grundpflichten bei IVG: aber entscheidend ist untergesetzliches Regelwerk Stärkung Naturschutz durch Erwähnung im Tatbestand Klarstellung Erfordernis abgeschlossener UVP bei vorzeitigem Beginn Umfassende Regelung Wasserrecht
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Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität Negativbeispiele: Jenseits von programmatischen Sätzen keine Weiterentwicklung der Ausrichtung an Gefahrenabwehr hin zu vorsorgendem Umweltschutz Keine Ausfüllung von vorhandenen Lücken beim Klimaschutz Umweltprobleme aus landwirtschaftlicher Betätigung ungelöst
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Förderung Innovation Positivbeispiele: Einführung des Begriffs der umweltgerechten Unternehmensführung als Ziel; allerdings keine Unterfütterung
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Förderung Innovation Negativbeispiele: Keine Instrumente, wie Best Pratice bei Anlagentechnik belohnt wird Beibehaltung der schwerfälligen Systematik zur Fortschreibung des Standes der Technik Keine Befristungsmöglichkeit IVG von Amts wegen
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Bessere Rechtssetzung Positivbeispiele: Neufassung Wasserrecht –Klarere Regelungsziele –Vereinfachung –Transparenz Nur noch zwei Typen Genehmigungsverfahren: IVGenehmigung und planerische Genehmigung Beibehaltung Erörterungstermin
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Bessere Rechtssetzung Negativbeispiele: Verbleibendes Rumpf-BImSchG inkl. Regelung über nicht gen.bedürftige Anlagen Verbleibendes Rumpf-UVPG EU-rechtswidrige Umsetzung Arhus – Konv. Kaum innovativen Elemente bei der Öffentlichkeitsbeteiligung Sehr lückenhafte Umsetzung der verstärkten Nutzung elektronischer Medien, insb. WWW
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Fazit Keine umfassende Modernisierung des deutschen Umweltrechts Vor allem im Anlagenrecht in der Substanz wenig Neues Aber: ausbaufähiger Anfang, wenn Weg zum umfassenden UGB in den nächsten Jahren mutig fortgeschrieben wird Zentrale Defizite verbleiben und müssen in den Entwürfen ergänzt werden
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