Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO Kritikpunkte der Umwelt-NGOs an der österreichischen und europäischen Luftpolitik.

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 Präsentation transkript:

Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO Kritikpunkte der Umwelt-NGOs an der österreichischen und europäischen Luftpolitik

- Hintergrund - Umweltrecht bisher - Umweltpolitik - Umweltrecht NEU - NGO-Forderungen/Kritik

HINTERGRUND Wissenschaftl. Erkenntnisse/Publikationen Öffentliche Dokumente Kosten der Verschmutzung/Maßnahmen

Luftverschmutzung schädigt die menschliche Gesundheit und die Umwelt (TS Luft, erster Satz)

Vorteile von Maßnahmen gegen Luftverschmutzung Gesundheit der Menschen Weniger Krankenstände Unternehmenswachstum durch neue Technologien (TS-Luft, CAFE) –vgl Autoindustrie (USA, Deutschland) –österr. Umwelttechnik in Osteuropa Weniger gesellschaftliche Kosten Umweltschutz

Luftverschmutzung ist Hauptverursacher von umweltrelevanten Krankheiten –deshalb leiden 20 Millionen Europäer täglich an Atmungsproblemen (EEA 2005) –sind jährlich Millionen Europäer krank (SEC 2005, 1133) –gibt es jährlich verfrühte Todesfälle/Jahr (WHO 2004) –wird Lebenserwartung um +8 Monate verkürzt

Kosten Gesellschaftliche Kosten durch Luftverschmutzung (Krankheit, Umweltschäden) jährlich (CAFE CBA, 2005)) –3 bis 9 % des BIP der EU 25 –bzw 276 bis 790 Mrd Kosten der TS Luft Maßnahmen jährlich (TS Luft 2005) –0,05 % des BIP –7,1 Mrd jährlich

Probleme/Gefahren/Grenzwerte sind lange bekannt –zahlreiche Studien (WHO, CAFE) –Grenzwerte seit 1999 (RL 1999/30/EG) –IG-L seit 2001 –Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit –PM besonders gefährlich –PM2,5 sehr kritisch, konkrete Grenzwerte der WHO (zuletzt)

Grenzwerte gemäß RL 1999/30/EG (Erste Tocherrichtlinie Luft) Artikel 2 Ziffer 5: Grenzwert ist ein Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern (...)

Ergebnis Grenzwerte/Gefahren sind lange bekannt Grenzwerte dienen Gesundheitsschutz Volkswirtschaftl Kosten der Luftverschmutzung sind enorm

Aktuelle Entwicklungen -ausgewählte Probleme in Österreich -Umweltpolitik -Umweltrecht

Problem Grenzwerte/Maßnahmen –Grenzwerte nicht eingehalten/war absehbar werden erhöht bzw verzögert –in Zukunft mehr Überschreitungen möglich –Maßnahmen nicht/spät geplant/erlassen Keine erkennbaren Auswirkungen (insb Verkehr) Kompetenzverteilung: Kollektive Verantwortungslosigkeit? Bundesländer eingeschränkt Bundesmaßnahmen wären notwendig (Steuer, Plakettenverordnung) Maßnahmen werden nicht durchgesetzt Maßnahmen sind idR zahn/wirkungslos –keine Änderungen der PM Überschreitungen erkennbar

Problem Verkehr -Hauptverursachergruppe Klima/Luft -besonders schadstoffhaltige PM -Aufwirbelung -Steuerliche Dieselbegünstigung -falscher Anreiz -unwirtschaftlich nicht Diesel-KFZ zu kaufen? -Vorbild Schweiz, GB

Problem Verkehr - Keine wirksame Maßnahmen im Verkehr erkennbar -warum? -einseitige Belastung der Wirtschaft? -Partikelfilterpflicht bzw steuerl Anreiz begrüßenswert -Straßen werden überall u weiterhin gebaut -problemlose Genehmigungen in IG-L Sanierungsgebieten? -Stückelungen zur Erreichung der Irrelevanz?

Problem Irrelevanz -Irrelevanzsystem bzw Schwellenwertkonzept -anstreben vs einhalten -zuletzt eindeutige Umweltsenat und UVS-Entscheidungen -rechtswissenschaftl Publikationen -enttäuschende IG-L/GewO Novellen -Aufrechnung neuer Anlagen vs (idR zahnlose) Maßnahmenprogramme? -EU-konform? -interessante Gerichtsentscheidungen zu erwarten -Bundesländer weiter beschränkt in Maßnahmen -effektive Maßnahmen rechtlich nicht möglich? -Bundesmaßnahmen? -positiv: Maßnahmen für Altanlagen

Problem Rechtsdurchsetzung keine allgemeine Umweltrechtsdurchsetzung –entgegen Wirtschafts-/Wettbewerbsrecht –politisch nicht gewollt –nur Nachbarrechte –Besonderheit/Schwachstelle in Österreich/Deutschland im europ. Vergleich –Recht wird gebrochen/keine Konsequenzen? –Amtshaftung idR nur Vermögensschäden –EU-Beschwerde?

Problem Rechtsdurchsetzung keine allgemeine Umweltrechtsdurchsetzung –Beschränkte Rechtsdurchsetzung über komplizierte privatrechtliche Ansätze mögliche –zuletzt OLG Graz: Festsetzung von Grenzwerten impliziert, dass deren Überschreitung zur Gesundheitsgefährdung führen kann Für ein Feststellungsinteresse reicht es aus, wenn gesundheitlicher Schaden droht Politiker dafür verantwortlich, Allgemeingefährdung zu verhindern OGH anhängig Problem: Nachweis Kausalität Gesundheitsschaden?

Problem Rechtsdurchsetzung wesentlicher Aspekt in Genehmigungsverfahren –Betriebsanlagen, Straßen anstreben/Irrelevanz –UVP-G: BIs und NGOs gesamtes Umweltrecht (wie allg. Luftgrenzwerte) –sonst: Beschränkung auf Nachbarrechte

Umweltrecht NEU - Europa - Österreich - Kritik

Umweltrecht/Politik Europa TS Luft –neue Kommission –verzögert –abgeschwächt/enttäuschend –entgegen CAFE/WHO

Umweltrecht Europa Novelle Luft-RL –schwacher Kom-Vorschlag PM 2,5 NEU positiv; keine bindende Vorgaben, Jahres-Grenzwert zu niedrig (WHO) keine Tagesmittelwerte Ausnahmen/Verzögerungen –schwache Ratspositon Abschwächung des Kom-Vorschlag –entgegen CAFE/WHO/TS Luft/Wissenschaft –entgegen Gesundheitsschutz/gesellschaftl Kosten –Ausnahmeregelungen/Aufschiebung –erstmals werden Luft-Grenzwerte abgeschwächt, statt erhöht

Umweltausschuss des europ. Parlaments (21. Juni) 2006) –Bestätigung bzw Verschlechterung des Kom-Vorschlags u Rat-Position –Ausnahmen bis zu 10 Jahre für PM PM Grenzwerte erst ab 2018 –höhere Tageslimits für PM als bisher bis zu 55 Tagesüberschreitungen möglich (derzeit 35) –PM2,5 zu niedrig u zu spät –Ausnahmen für IPPC-Anlagen –nur freiwillige statt bindende kurzfristige Maßnahmenprogramme in bestimmten Fällen

Umweltrecht Österreich –Grenzwerte/Maßnahmen nicht eingehalten/wirkungslos –IG-L Novelle 2005 (in Kraft Frühling 2006) mehr Verschlechterungen als Verbesserungen? Irrelevanz NEU Bundesländer eingeschränkt? auch Bundesmaßnahmen wären notwendig –etwa Plakettenverordnung/Sanierungsgebiete –steuerliche Anreize

Ergebnis Politik/Gesetzgeber/Verwaltung handeln entgegen Ankündigungen und Problemen Probleme/Grenzwerte/Lösungen/Kosten sind lange bekannt entgegen dieser Fakten –Grenzwerte werden nicht eingehalten Kreative Umgehungsversuche werden geschaffen (anstreben, Irrelevanz-NEU Maßnahmen aus versch. Gründen zahn/wirkungslos –Bestehende Grenzwerte werden abgeschwächt/verzögert –Umsetzungsfristen werden rückwirkend durch Ausnahmen von 2005 auf 2018 verlängert –neue Ausnahmen geschaffen –alles bleibt wie es ist? –kurzfristige wirtschaftl Interessen/vs Gesundheit, Gemeinwohl, Nachhaltigkeit?

NGO-Forderungen Allgemein Verkehr Rechtsdurchsetzung

NGO-Forderungen Tatsächliche Einhaltung der Grenzwerte –einhalten/anstreben –Irrelevanz NEU abschaffen –Keine Abschwächung der Grenzwerte Wirksame Maßnahmenprogramme –Kurzfristig UND langfristig Klare Kompetenzverteilung

NGO-Forderungen Maßnahmen gegen Hausbrand –Wärmedämmung –Fernwärme Bauwirtschaft/Offroad –Offroad/Maschinen etc wesentl Schadstoffbeitrag –staubmindernde Maßnahmen auf Baustellen (Vorbild Schweiz) Information der Öffentlichkeit über Auswirkungen der Luftverschmutzung/Warnstufensystem

NGO: Verkehr Plakettenverordnung –Modell Deutschland –jedes Auto erhält Plakette gemäß Schadstoffgruppe –Fahrverbote für emissionsstarke KFZ in belasteten Gebieten bei Überschreitungen –österr. Plakettenverordnung umweltpolit. wirkungslos Geschwindigkeitsbeschränkungen

NGO: Verkehr Partikelfilter –obligatorisch für öffentl Verkehr –starker Anreiz für Private Ökologisierung/Verursacherprinzip –Öko-Staffelung Kfz-Steuer (vgl Deutschland) –Schadstoffabhängige LKW Maut auf allen Straßen –Schadstoffabhängige City-Maut –Erhöhung der Mineralölsteuer kein Straßenbau in belasteten Gebieten –Ausbau öffentlicher Verkehr/statt Straße

Rechtsdurchsetzung/Aarhus Konvention wirksame Rechtsvorschriften (so auch TS Luft) erhöht Druck auf Politik entlastet Politik vom Druck der Verkehr/Wirtschafslobby Gerichte progressiver als Verwaltung/Gesetzgeber –Umweltsenat, UVS –Unabhängigkeit? –Änderung der Gesetze (UVP-G, IG-L)

Rechtsdurchsetzung/Aarhus Konvention Umsetzung der dritten Säule der Aarhus Konvention –zumindest NGO Klagerecht für Umweltrechtsverstöße –Österreich: völkerrechtl Verpflichtung –Kom-Vorschlag Zugang zu Gerichten.. Österreich dagegen –Österreich erachtet Volksanwaltschaft/Rechnungshof/Umweltanwaltschaft etc als ausreichend Problem: Unbhängigkeit/Parteipolitik Rechtsauffassung nicht haltbar Umwelt- u rechtspolitisch nicht nachvollziehbar

ÖKOBÜRO und J&E Umweltrechtsservice - Beantwortung von Anfragen Betroffener und NGOs - Informationstexte, Newsflash - Gefördert durch BMU, Europ. Kommission EU-Beschwerde Prüfung UVP-Unterlagen - im Hinblick auf Berechnungsmethoden, Verkehrszahlen, Stückelung etc - insb Straßenbau Strategische Beschwerde bei Europ. Kommission?

Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO DANKE