Herbstversammlung 2013 NetzSG Bauen in lärmbelasteten Gebieten

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Herbstversammlung 2013 NetzSG Bauen in lärmbelasteten Gebieten Dr. Martin Anderegg Leiter Abt. Recht und UVP Amt für Umwelt und Energie

Evaluation Ernst Basler + Partner Um was geht es? Evaluation Ernst Basler + Partner Merkblatt AFU «Bauen in Gebieten, die durch Verkehrslärm belastetet sind» Geplante Ausbildungsveranstaltung 2014 13. November 2013 Amt für Umwelt und Energie

1. Um was geht es? Lärmbelastete Gebiete sind häufig entlang von Strassen und Eisenbahnstrecken anzutreffen. In lärmbelasteten Gebieten dürfen Neubauten und wesentliche Änderungen von Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen nur bewilligt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte durch Lärmschutzmassnahmen eingehalten werden können. Der Vollzug (Anordnung der erforderlichen Lärmschutzmass- nahmen) liegt bei den politischen Gemeinden. 13. November 2013 Amt für Umwelt und Energie

1. Um was geht es? - Lärmschutzmassnahmen (Art. 31 Abs. 1 LSV): Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf der dem Lärm abgewandten Seite des Gebäudes; bauliche oder gestalterische Massnahmen, die das Gebäude gegen Lärm abschirmen. - 13. November 2013 Amt für Umwelt und Energie

2. Evaluation Ernst Basler + Partner zum Vollzug von Art 2. Evaluation Ernst Basler + Partner zum Vollzug von Art. 31 LSV (im Auftrag des BAFU) Alle 2530 schweizerischen Gemeinden wurden im Dezember 2010 angefragt (Online Befragung) / Rücklauf 54 % Zum Vollzug von Artikel 31 LSV durch die Gemeinden ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: In mehr als der Hälfte aller Gemeinden gibt es lärmbelastete Bauzonen. Diese liegen überdurchschnittlich häufig in grösseren Gemeinden. Der Grossteil der Gemeinden arbeitet im Rahmen der kommunalen Baubewilligungsverfahren bei Vorhaben in lärmbelasteten Gebieten mit kantonalen Stellen zusammen. Weniger intensiv ist die Zusammenarbeit in den Kantonen Wallis, Waadt, Graubünden und St. Gallen. Über ein Drittel der Gemeinden meldet Aus- und Weiterbildungsbedarf im Bereich von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten an. 13. November 2013 Amt für Umwelt und Energie

3. Merkblatt AFU «Bauen in Gebieten, die durch Verkehrslärm belastetet sind» 13. November 2013 Amt für Umwelt und Energie

3. Merkblatt AFU «Bauen in Gebieten, die durch Verkehrslärm belastetet sind» 13. November 2013 Amt für Umwelt und Energie

13. November 2013 Amt für Umwelt und Energie

→ Kundengruppe Gemeinden → Lärmschutz und Erschütterungen Das Merkblatt ist im Vollzugshilfsmittel Umweltschutz wie folgt zu finden: www.umwelt.sg → Kundengruppe Gemeinden → Lärmschutz und Erschütterungen → Bauzonen und Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten 13. November 2013 Amt für Umwelt und Energie

4. Geplante Ausbildungsveranstaltung 2014 Evaluation Ernst Basler + Partner: Über ein Drittel der Gemeinden meldet Aus- und Weiterbildungsbedarf im Bereich von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten an. AFU und TBA möchten im 2014 eine halbtägige Ausbildungsveranstaltung zum Bauen in lärmbelasteten Gebieten durchführen (ähnlich wie Ausbildung zum Thema «Lärmschutz bei Wärmepumpen»). 13. November 2013 Amt für Umwelt und Energie

Lärmsanierungsprojekte Bauen in lärmbelasteten Gebieten Andreas Kästli Fachstelle Immissionen und Qualität Lärm kleines Teilgebiet in der Umweltschutzgesetzgebung – für die einen Personen (belastete) sehr wichtig, für andere überhaupt nicht. Wo stehen hier die Gemeinden? Berührungspunkte der Gemeinden?

Grundlagen Lärmsanierungsprojekte Priorisierung Lärmsanierungsprojekte Durchführung Lärmsanierungsprojekte Weitere Aufgaben des kantonalen Tiefbauamtes im Bereich Lärm Gemeindeaufgaben im Bereich Lärm Wichtige Auskünfte gegenüber Eigentümer entlang Kantonsstrassen 13. November 2013 Tiefbauamt

Grundlagen Lärmsanierungsprojekte Umweltschutzgesetz (SR 814.01; abgekürzt USG) Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgek. LSV) Leitfaden Strassenlärm, Vollzugshilfe für die Sanierung; Bundesamt für Umwelt BAFU USG definiert grundsätzlich die Sanierungspflicht. – Als Strasseneigentümer sanierungspflichtig bei Überschreitung von Grenzwerten. LSV definiert Grenzwerte und sagt aus wann saniert werden muss. Leitfaden informiert über die Vollzugspraxis. Weitere Grundlagen: Zonenplan mit Empfindlichkeitsstufen (ES), Normen (Lärmschutz und Verkehrssicherheit) Leitfaden Strassenlärm, Vollzugshilfe für die Sanierung (BAFU) 13. November 2013 Tiefbauamt

Grundlagen Lärmsanierungsprojekte Lärmbelastungskataster Erstellungsjahr 1989-1993 In den meisten Gemeinden noch gut brauchbar, da keine Änderung des Verkehrsregimes Anpassung Verkehrszahlen notwendig gelb: IGW, rot: AW Nutzungszone: Kernzone, Öffentliche Zone Empfindlichkeitsstufe Verkehrs- und Strassendaten: auf Strasse Emissionswerte Tag/Nacht im Kasten: DTV, Fz/h Tag mit %LKW, Fz/h Nacht mit %LKW, Geschw, Steigung, Belag 13. November 2013 Tiefbauamt

Grundlagen Lärmsanierungsprojekte www.verkehrszahlen.sg.ch 112 permanente Verkehrszähler auf Kantonsstrassen Aktuelle Hochrechnungen mit dem LBK Genauigkeit nicht massgebend – es braucht doppelt Verkehr damit es 3 dB lauter wird! 13. November 2013 Tiefbauamt

Priorisierung Lärmsanierungsprojekte (LSP) Über 200 Sanierungsabschnitte auf Kantonsstrassen Priorisiert über Ausmass Immissionsgrenzwert- überschreitungen, Anzahl betroffener Personen und Verhältnis von Kosten und Nutzen Start in Städten, zur Zeit in grösseren Dörfern Vereinbarung mit Bund definiert Orte der LSP für jeweils vier Jahre Dringlichkeit beurteilt nach dem Ausmass der Überschreitung der Grenzwerte, der Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen und dem Verhältnis von Kosten und Nutzen. grössere Dörfer mit hohem Verkehrsaufkommen und enger Bebauung Programmvereinbarung im Umweltbereich: Programmvereinbarung zw. schweiz. Eidgenossenschaft vertreten durch das Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Kanton St.Gallen betreffend die Programmziele im Bereich Lärm- und Schallschutz 2012-2015 13. November 2013 Tiefbauamt

Durchführung Lärmsanierungsprojekte (LSP) Prüfen von Massnahmen zur Reduktion von Lärm Lärmberechnungen mit Sanierungshorizont 20 Jahre Plangenehmigungsverfahren (analog Strassenbauprojekt) Öffentliche Auflage – betroffene Eigentümer werden persönlich angeschrieben wichtigsten Eckpunkte zu einem Lärmsanierungsprojekt Im LSP werden Massnahmen geprüft, die zu einer Reduktion des Lärms führen sollen Es wird ein 3-D Modell erzeugt, der Verkehr simuliert und die Fenster als Empfangspunkte definiert. Zudem wird eine Prognose in der Zukunft erstellt. Plangenehmigungsverfahren (nach StrG) wie Strassenbauprojekt mit Art. 35 StrG, mit Genehmigung und öffentl. Auflage 13. November 2013 Tiefbauamt

Durchführung Lärmsanierungsprojekte (LSP) Massnahmen-Prüfung An der Quelle (z.B. lärmarmer Belag) Auf dem Ausbreitungsweg (z.B. Lärmschutzwand) Erleichterungen und Schallschutzfenster bei Alarmwertüberschreitung Sanierung an der Quelle (Massnahmen) - Baulich: lärmarmer Belag, Tunnel, Galerien - Betrieblich: Betriebszeiten (z.B. Nachtfahrverbot), Einschränk. Parkplätze, Förderung ÖV, Lichtsignale (optimaler Verkehrsfluss) - Verkehrslenkend: Parkraumbewirt. (Suchverkehr vermeiden), Einbahn (Entlastung Wohnquartiere), Umleitung Schwerverkehr - Verkehrsberuhigend: Strassenraumgestaltung, Eingangspforten, Inseln, Temporeduktion Massnahmen am Fahrzeug – keinen Einfluss Gentle Drive (lärmadequate Fahrweise) – Einfluss? Lärmarmer Belag – Standard ACMR 8, empfohlen vom ASTRA, Gebrauchstauglichkeit durch lange Lebensdauer bewiesen, bringt anfangs -3 dB, schliesslich -1 dB Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg - Wälle - Lärmschutzwände (Beton, Alu, Holz, Stein, Glas, absorbierend) Platzverhältnisse: ausreichend (Stadt)? Erschliessung: muss erhalten bleiben Lärmschutzwirkung: deutlich wahrnehmb. Reduktion? genügende Länge möglich? Verkehrssicherheit: (Sichtweiten) Wohnhygiene: Orientierung, Licht, Sicht Ortsbild: Verträglichkeit (Ortszentren, landschaftlich exponiert) Kosten-Nutzen: Wirtschaftlicher Tragbarkeitsindex WTI (Effektivität (Zielerreichung) zu Effizienz (Kosten/Nutzen)) 3. Erleichterung Wenn Strasseneigentümer aufzeigt, dass Nachweis, Sanierungsmassnahmen unverhältnismässige Einschränkungen, nicht sinnvoll od. unverhältnismässige Kosten mit sich bringt -> Erleichterungen der Sanierungspflicht gewähren Schallschutzmassnahmen = Ersatzmassnahme zur Verringerung des Lärms im Gebäude (bei lärmempfindlichen Räumen) 13. November 2013 Tiefbauamt

Weitere Aufgaben des kantonalen Tiefbauamtes im Bereich Lärm Einbau lärmarme Beläge an Kantonsstrassen mit hohem Verkehrsaufkommen und dichter beidseitiger Bebauung auch ohne Lärmsanierungsprojekt Private Lärmschutzwände – Auflagen zu Absorption der Wand (über die Ausnahmebewilligung betreffend Strassenabstand) 13. November 2013 Tiefbauamt

Gemeindeaufgaben im Bereich Lärm Auskünfte an Bauherren und Architekten über Lärmbelastungskataster Lärmsanierungsprojekte bei Gemeindestrassen mit hohem Verkehrsaufkommen Überschreitung des Immissionsgrenzwerts möglich, wenn - DTV > 1500 Fz/t in Empfindlichkeitsstufe II - DTV > 4000 Fz/t in Empfindlichkeitsstufe III Auskünfte an Bauherren und Architekten Falls LBK nicht mehr vorhanden, bitte melden. Gemeinde ist zuständig für die Lärmsanierung an Gemeindestrassen Gemäss LSV Frist für Strassenlärmsanierungen 31. März 2018 – bis dann sollten Sanierungen durchgeführt sein. Kanton St.Gallen wird das nicht erreichen. Ausgangslage: In den meisten Gemeinden wurde mit der Lärmsanierung der Gemeindestrassen aus verschiedenen Gründen noch nicht begonnen: - Aufgabe nicht bekannt, Zuständigkeiten nicht geregelt - Keine Klagen, kein Anlass zum Handeln, fehlender Druck - Thema zu komplex, fehlende Unterstützung - Verfahren / Projektablauf / Vorgehen unbekannt - Fehlende Grundlagen Mögl. Vorgehen 1. Gemeinde erteilt Auftrag für LSP-Projektbearbeitung. Empfohlen wird aus Synergie-Gründen dasselbe Akustikbüro wie bei der Kantonsstrassenlärmsanierung. 2. Kant. Fachstelle erstellt Stellungnahme zu LSP. 13. November 2013 Tiefbauamt

Wichtige Auskünfte gegenüber Eigentümer entlang Kantonsstrassen Keine Subventionierung beim privaten Einbau von Schallschutzfenstern (SSF) – allenfalls bei rechtskräftigem Lärmsanierungsprojekt Eigentümer erfährt vom Lärmsanierungsprojekt durch die persönliche Anschrift vor der öffentlichen Auflage Allgemein lohnen sich SSF entlang Kantonsstrassen (Mehrpreis 10-15%) Lärmgeplagte und Eigentümer entlang der Kantonsstrassen möchten Subventionen beim Einbau von Schallschutzfenstern. Gibt es nicht. Nicht in der Art wie bei der Energie mit dem "das Gebäudeprogramm". Kanton kann nur dann Anrecht auf SSF prüfen und bezahlen, wenn LSP läuft Eigentümer erfährt vom Lärmsanierungsprojekt durch die persönliche Anschrift vor der öffentlichen Auflage Allgemein lohnen sich SSF entlang Kantonsstrassen (Mehrpreis 10-15%) – für Gesundheit der Anwohner! 13. November 2013 Tiefbauamt

Wichtige Auskünfte gegenüber Eigentümer entlang Kantonsstrassen Hilfe mit der Richtlinie "Besondere Bestimmungen für Schallschutzfenster" (Homepage www.tiefbau.sg.ch, Downloads, Richtlinien) Falls Eigentümer durch Lärmsanierungsprojekt Schallschutzfenster (SSF) einzubauen hat und das bereits erledigt hat, erhält dieser Rückerstattung Richtlinie "Besondere Bestimmungen für SSF" gibt dem Fensterbauer vor, was er alles einzuhalten hat, damit das eingebaute SSF auch der LSV entspricht. Falls Eigentümer durch Lärmsanierungsprojekt Schallschutzfenster (SSF) einzubauen hat und das bereits erledigt hat, erhält dieser Rückerstattung 13. November 2013 Tiefbauamt

Tiefbauamt Kanton St.Gallen Fachstelle Immissionen und Qualität Kontakt: Tiefbauamt Kanton St.Gallen Fachstelle Immissionen und Qualität Lämmlisbrunnenstrasse 54 9001 St.Gallen Andreas Kästli 058 229 30 52 andreas.kaestli@sg.ch Richtlinie "Besondere Bestimmungen für SSF" gibt dem Fensterbauer vor, was er alles einzuhalten hat, damit das eingebaute SSF auch der LSV entspricht. Falls Eigentümer durch Lärmsanierungsprojekt Schallschutzfenster (SSF) einzubauen hat und das bereits erledigt hat, erhält dieser Rückerstattung 13. November 2013 Tiefbauamt