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Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef Pressekonferenz Branchenvereinbarung FSKB - DUS Stand der Steinbrüche.

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Präsentation zum Thema: "Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef Pressekonferenz Branchenvereinbarung FSKB - DUS Stand der Steinbrüche."—  Präsentation transkript:

1 Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef Pressekonferenz Branchenvereinbarung FSKB - DUS Stand der Steinbrüche und Kieswerke im Wallis Cédric Arnold Chef der Dienststelle für Umweltschutz

2 Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef Betriebe im Wallis 81 Steinbrüche und Kieswerke 15 Steinbrüche 7 Materialentnahme am Fluss eines Felssturzgebietes 14 Kiesgrube ausserhalb des Wassers 3 Kiesgrube im Grundwasser (in der Schliessungsphase) 13Kiesgewinnungen im Rotten 29 Kiesgewinnung in einem Fluss

3 Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef Betriebe im Wallis Sehr grosse Betriebe

4 Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef Betriebe im Wallis Wie kleine Betriebe

5 Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef Bewirtschaftung der Steinbrüche und Kieswerke im Wallis 20. Januar 1993 Gründung der paritätischen Kommission Steinbrüche und Kieswerke Oktober 1994 Kantonales Konzept Erd- und Steinmaterial November 2000 Ausgabe der Dokumente zur Vereinfachung der Legalisierung von kleinen Kieswerken und Steinbrüchen Juni 2008 Erstellung eines kantonalen Konzeptes für die Bewirtschaftung von Erd- und Steinmaterial Februar 2010 Branchenvereinbarung zwischen dem Kanton Wallis (DUS) und dem Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB)

6 Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef Gesetzgebung für die Delegation der Kontrollen Umweltschutzgesetz Artikel 43 Auslagerung von Vollzugsaufgaben Die Vollzugsbehörden können öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Private mit Vollzugsaufgaben betrauen, insbesondere mit der Kontrolle und Überwachung. Gewässerschutzgesetz, Artikel 49, Absatz 3 Gewässerschutzfachstellen und Gewässerschutzpolizei Bund und Kantone können für den Vollzug öffentlich-rechtliche Körperschaften und Private beiziehen, insbesondere für die Kontrolle und Überwachung.

7 Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef ZIELE der Branchenvereinbarung 1.Gute ZUSAMMENARBEIT zwischen der VWSI, FSKB, den Betreibern und der DUS 2.Die Gewässer, die Umwelt und die Bevölkerung SCHÜTZEN 3.GLEICHE BEHANDLUNG für alle Unternehmen der Walliser Steinindustrie sicher stellen


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