Tarif- und Besoldungsrunde 2009
Übersicht Ausgangsbedingungen Forderungen der GEW Meinung der Arbeitgeber Zeitlicher Ablauf Erfolg durch Streik Kleine Streikschulung GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 2
Die Ausgangsbedingungen Tarifrunde findet nur im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) statt, das heißt, nur in den Ländern (außer Berlin und Hessen). Kommunen und Bund sind nicht dabei. => „Müllfahrer streiken nicht mehr für uns!“ GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 3
Die Ausgangsbedingungen Von dieser Tarifrunde betroffen sind 1.950.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. 1.250.000 davon sind Beamtinnen und Beamte und 700.000 Angestellte. Fast die Hälfte aller Landesbeschäftigten sind Lehrkräfte. Dazu kommen die Beschäftigten an den Hochschulen, die pädagogischen Mitarbeiterinnen, Schulsozialarbeiter. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 4
Die Ausgangsbedingungen Osten: überwiegend Angestellte – hohe Verantwortung! Westen: Überwiegend Beamtinnen und Beamte! Verzahnung von Tarif- und Besoldungsrunde, da die Ergebnisse von Tarifrunden per Gesetz durch die Länder auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Achtung: auch VersorgungsempfängerInnen natürlich betroffen – also ist politische Einbeziehung nötig Ohne Beamtinnen und Beamte läuft diese Tarifrunde nicht! GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 5
Die Ausgangsbedingungen Reform des BAT/BAT-O Ausscheren der Länder aus dem Tarifverbund 2003/04 und „Einfangen“ 2006 TV-L statt TVöD für Länder seit 1.11.2006 „Rumpf-TV“: Die Entgeltordnung fehlt Überleitungsrecht mangelhaft GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 6
Die Ausgangsbedingungen Letzte Erhöhung: 2,9 % Januar 2008, nach Jahren von Einmalzahlungen. Inflationsrate: 2007: 2, 2 Prozent 2008: ca. 3,3 Prozent GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 7
Die Ausgangsbedingungen Ergebnisse der Tarifrunde 2008 Zum 1. April 2008 wird im Tarifgebiet Ost das Tabellenentgelt um 50 Euro und dann linear um weitere 3,1 Prozent erhöht. Eine weitere lineare Erhöhung des Tabellenentgelts um 2,8 Prozent erfolgt zum 1. Januar 2009. Für das Jahr 2009 erhalten alle Beschäftigten im Januar eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 8
Die Ausgangsbedingungen Zum 1. Januar 2008 wird im Osten beim Bund und den kommunalen Arbeitgebern das Entgelt in den Entgeltgruppen 1 bis 9 an 100 Prozent des Westentgelts angeglichen. Der Bund zieht darüber hinaus die Ostangleichung in den Entgeltgruppen 9 bis 15Ü vom 1. Januar 2010 auf 2008 vor. Für das Tarifgebiet West wird ab 1. Juli 2008 die wöchentliche Arbeitszeit bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 39 Stunden festgelegt. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 9
Chronologie der politischen Ereignisse - Besoldung Vereinheitlichung der Bundesbesoldung 1971 Föderalismusreform 2006 GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 10
Was will die Landesregierung? Rüttgers betonte, Beamte müssten als Leistungsträger des Staates ebenfalls vom Aufschwung profitieren. «Wir brauchen eine zusätzliche Leistungsbezahlung und streben daher in Nordrhein-Westfalen ein Startbudget in Höhe von einem Prozent der Besoldungsausgaben pro Jahr an», sagte der Ministerpräsident. Außerdem werde die Landesregierung die Bundesregelung der Rente mit 67 auch auf den öffentlichen Dienst übertragen. Zitat vom 7.01.2008 GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 11
Was hat die Landesregierung versprochen bei der Verschiebung der Besoldungserhöhung 2008? Zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses von 2009! GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 12
Die Forderungen der GEW kräftige lineare Anhebung des Entgeltes wie beim TVöD Erhöhung der Tabellenwerte, nicht Einmalzahlungen keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West in der Vergütung, beim Zahltermin und bei Jahressonderzahlung Wiedereinführung Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulage keine Erhöhung des Leistungsentgelts GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 13
Die Forderungen der GEW verbindlicher Termin für die Aufnahme von Verhandlungen zur Tarifierung der Eingruppierung von Lehrkräften, auch IIb Lehrkräfte an Hochschulen Rechtsanspruch auf die Anerkennung von Ausbildungszeiten und Erfahrungen bei anderem Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung, auch § 40 TV-L zeit- und wirkungsgleiche Übertragung aufs Beamtenrecht GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 14
Die Forderungen der GEW - Exkurs Vorteilsregelungen nur für GEW-Mitglieder ideologische Position TdL Rechtsprechung BAG 1965: „darf kein Streikziel sein“ neu: IG Metall, verdi – Tarifverträge aber Verfahren laufen Wechsel der Rspr. in Sicht (?) GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 15
Position der Arbeitgeber Tarifpolitik muss Beitrag leisten zum Erhalt der Arbeitsplätze Entgelte nur „maßvoll“ steigern Ostangleichung zur Disposition Abkopplung Osten Arbeitszeit erhöhen (ohne Lohnausgleich) Leistungsbezahlung ausbauen TdL: „Ausschließlich Tabellenentwicklung, keine andere Themen!“ Neu: Argument der Finanzkrise welches keine Argument ist GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 16
Positionen der Arbeitgeber Erkennen jedoch Problem der Nachwuchsgewinnung und Lehrkräftemangel! Die TdL ist schon in diesem Jahr bereit über Verbesserungen zu sprechen: Stufenfindung der Lehrkräfte NRW-Sonderregelungen – MSW instrumentalisieren! GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 17
Zeitlicher Ablauf: Mitgliederdiskussion September 2008: Beschluss der GEW-Bundestarifkommission (BTK): Kündigung der Tabellen bis Anfang Dezember 2008: intensive Mitgliederdiskussion zu den Forderungen NRW: GT und LTK Rückkopplung mit LAKL, GEW-BTK Mitgliedergewinnung GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 18
Zeitlicher Ablauf: Mobilisierung Oktober, November, Dezember 2008: Information und Mobilisierung in den Schulen und Hochschulen 4. Dezember 2008: GEW-BTK Forderungen werden beschlossen Erste Aktionsplanung für Mitte Januar notwendig GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 19
Zeitlicher Ablauf: Verhandlungskommission GEW, GdP sind in gemeinsamer Verhandlungskommission mit ver.di und bei Spitzengesprächen dabei dbb-Tarifunion ebenfalls Ziel: gemeinsames Vorgehen GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 20
Zeitlicher Ablauf: Verhandlungen Lehre aus Verhandlungen mit VKA/Bund im März 2008: nur drei statt fünf Verhandlungsrunden Mitte Januar bis Mitte Februar in Berlin Davor könnten möglicherweise Warnstreiks stattfinden! GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 21
Zeitlicher Ablauf: Warnstreik und Streik Streikzentren organisieren - Schule dicht und zum Treffpunkt! „Sparten-Tage“ GEW streikt an Schulen und Hochschulen GdP bei Polizei und Ordnungsdienst etc. ver.di bei Landesverwaltung, Straßenmeistereien GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 22
Zeitlicher Ablauf: Schlichtung Scheitern der Verhandlungen wird erklärt durch eine Partei. Schlichtungsverfahren, AG stellt zunächst stimmberechtigten Schlichter. Zeitschiene: 14 Tage aber „Uhr anhalten“ Ergebnis der Schlichtung wird erneut verhandelt. Verhandlungsergebnis wird von den Tarifparteien bewertet, angenommen oder abgelehnt. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 23
Zeitlicher Ablauf: Erzwingungsstreiks Bei Nichtannahme, Beschluss der Tarifkommission zur Urabstimmung und zum Erzwingungsstreik (März / April ?) Neue Angebote und Verhandlungen Nach dem Ende der Tarifrunde: Mitgliederbefragung GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 24
Erfolg durch Streik: Beispiele Ärzte: Marburger Bund, 2006/7 Lokführer: GdL, 2007/8 Flughafenpersonal: verdi, 2008 Piloten: Vereinigung Cockpit, 2008 Stahlarbeiter: IG Metall, 2008 Kita-Erzieherinnen: GEW, 2008 GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 25
Erfolg durch Streik: Wir sind angesprochen! Die GEW organisiert Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen an Schulen, Angehörige von Hochschulen Nur gemeinsam können wir etwas bewegen. Wer kämpfen will, muss sich organisieren. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 27
Erfolg durch Streik: …mit neuen Mitgliedern Kampagne: „Auf ein Wort Kollegin, Kollege“! Chance 2008/2009 Verabredung: Gemeinsam Veranstaltungen zur Tarifrunde und zum Streikrecht in den Schulen organisieren. Material der GEW Filmprojekt GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 28
Kleine Streikschulung: Übersicht Fragen und Antworten zu: Streikrecht Streikorganisation Notdienst Beamte Geld Krankenversicherung GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 29
Warum gibt es das Streikrecht? „Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik wären nicht mehr als 'kollektives Betteln' .“ So das Bundesarbeitsgericht wörtlich in einem Grundsatzurteil vom 10.6.1980. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 30
Welche Meinungen gibt es dazu? "Man müsste Lagerfeuer machen und erst mal die ganzen Flächentarifverträge verbrennen und das Betriebsverfassungsgesetz dazu und dann das ganze schlank neu gestalten." GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 31
Wer sagt dies? Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie in: Spiegel-Online, 11.3.2003 GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 32
Wo ist das Streikrecht verankert? Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantiert das Streikrecht. Landesverfassungen haben entsprechende Regelungen. In Artikel 6 Nr. 4 der europäischen Sozialcharta wird das Arbeitskampfrecht ebenfalls anerkannt. Zulässiger Streik steht unter besonderen Schutz der Rechtsordnung. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 33
Wo ist das Streikrecht verankert? Artikel 9 Grundgesetz [Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit] (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 34
Wo ist das Streikrecht verankert? Fortsetzung Art. 9 Abs.3 GG Maßnahmen nach den Artikeln 12 a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden. (Wehrdienst, Ersatzdienst) GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 35
Was sagt die GEW? „Der Abschluss von Tarifverträgen ist ein zentrales Handlungsfeld der Gewerkschaften. Mit Tarifverträgen schützt die GEW die materiellen, sozialen und rechtlichen Interessen ihrer Mitglieder; trägt sie dazu bei, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verbessert werden.“ GEW- Richtlinien für die Durchführung von Tarifverhandlungen und die Führung von Arbeitskämpfen. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 36
Wer entscheidet über einen Streik? Die Landesarbeitskampfleitung entscheidet über die Modalitäten der Durchführung eines Arbeitskampfes. flächendeckend: landesweit oder regional einzelne Bereiche: Sparten zeitliche versetzte Streikreihenfolge Flexistreik GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 37
Welche Streikarten gibt es? Warnstreik Erzwingungsstreik GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 38
Was ist ein Warnstreik? Dem Arbeitgeber deutlich machen, dass Gewerkschaftsmitglieder bereit sind, für die Verhandlungsziele die Arbeit niederzulegen. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 39
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Zahlt der Arbeitgeber mein Entgelt weiter? Nein! Bei rechtsmäßigen Streiks ruhen die beiden Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Geld! Einstellung der Gehaltszahlung durch Arbeitgeber ist somit keine Strafe. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 41
Wie bezahle ich Miete und Essen? Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld bei Erzwingungsstreiks bzw. Ersatz des Nettoabzuges bei Warnstreiks. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 42
Was ist mit den Nichtmitgliedern? Nichtmitglieder haben zwar uneingeschränkte Streikrechte, können jedoch keine Unterstützung im Streik oder Aussperrungsfall von einer Gewerkschaft erwarten. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 43
Welche Möglichkeiten haben Nichtmitglieder? Natürlich der Gewerkschaft beitreten auch während des Arbeitskampfes! Dann hat man Schutz und Streikgeld! Und wir alle sind durchsetzungsfähiger! GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 44
Was ist mit den Beamten? Beamte dürfen derzeit nicht streiken. GEW hat aber vor ILO Verfahren gegen BRD gewonnen. Streikbrechertätigkeiten dürfen von Beamten nicht verlangt werden – so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 02.03.1993 – 1 BvR 1213/85. Anweisung dennoch Folge leisten, remonstrieren, GEW informieren, gegebenenfalls Unterlassungsklage. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 45
Ist das Streikgeld lohnsteuerpflichtig? Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 24.10.1990: Streikunterstützungen sind steuerfrei! GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 46
Gilt die Krankenversicherung weiter? Man ist auch während des Streiks krankenversichert. Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse besteht ohne zeitliche Begrenzung die Mitgliedschaft bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort. Freiwillige Versicherte müssen weiter die Beiträge bezahlen. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 47
Kann ich wegen Streikteilnahme gekündigt werden? Es gilt der Schutz durch Artikel 9, Absatz 3, Grundgesetz. Es darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Streikteilnehmer bei einem rechtmäßigen Streik geben. Es ist keine Kündigung und keine Abmahnung möglich. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 48
Welche Rechte hat der Arbeitgeber? Keine Weisungsrechte des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer während des Streiks. Streikende dürfen Räume und Materialien des Arbeitgebers nicht nutzen, es sei denn, es ist vereinbart. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 49
Bin ich zum Notdienst verpflichtet? Nein! Notdienst ist ein Entgegenkommen der Streikenden. Notdienstvereinbarungen sind jedoch möglich. Notdienstregelungen während des Arbeitskampfes werden von der Arbeitskampfleitung entschieden. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 50
Wie wird der Streik organisiert? Zentrale Arbeitskampfleitung Bundesebene, Aufrufe Landesarbeitskampfleitung Landesebene, Konkretisierung der Aufrufe Arbeitskampfleitungen Kreisebene, Organisation vor Ort GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 51
Welche Aufgaben hat die Arbeitskampfleitung vor Ort? Schulen informieren Ansprechpartner in den Schulen finden (Tel. / Mail), Info an LAKL - Liste Streikaufruf aushängen, aufrufen zentralen Treffpunkt organisieren Streikgeld – Liste führen Streikbüros gffls. mit Hilfe der Ruheständler-Obleute Infos der Landesarbeitskampfleitung und Werbematerialien verteilen GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 52
Wo findet man Material? Handbuch der GEW Mail von LAKL Anforderungen durch Kreise Pakete vom HV Internetseiten Elternbriefe und Info an Schüler, Fahnen, Schilder, Kennzeichnung, Streikaufrufe, Info an Streikende, Streikgeldlisten, Werbematerialien, Tariftelegramme GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 53
Wo findet man Material? Direkt, schnell, informativ 2. Tariftelegramm 1. Tarifverteiler Hauptvorstand Direkt, schnell, informativ 2. Tariftelegramm per E-Mail Eintragen auf www.gew-tarifrunde.de 3. Internetseiten www.gew-tarifrunde.de www.gew.de mit Link auf www.gew-tarifrunde.de 4. www.gew-nrw.de – Seite Tarifpolitik/Tarifrunde 2009 GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 54
„Das Stärkste, was die Schwachen haben, ist eine Gewerkschaft.“ GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 55