Workshop - GEMAwissen Sylvia Jatzlau Michael Schäfer

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Informationen zum Tarifabschluss 2005
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Software Assurance Erweiterte Software Assurance Services
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Internationale Katholische Seelsorge
Rechtliche Rahmenbedingungen
Einführung in das Urheberrecht
Metallbauer/in – FR: Konstruktionstechnik
Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen
Wissenschaftliches Publizieren – Was sich ändern muss DINI-Symposium Wissenschaftliches Publizieren der Zukunft – Open Access Dr. Ulf Müller Göttingen,
Prüfungsthemen.
Datenschutz und Urheberrecht in der Schule Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen Esslingen, Referent: Martin W. Vierrath.
Die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie Tipps, Anregungen, eigene Erfahrungen Referentin: Dipl.Psych. Anja Breining Psychologische Psychotherapeutin.
Wiss. Mitarbeiter Dr. Markus Junker Rechtsfragen rund um das elektronische Publizieren wissenschaftlicher Texte IuK 2002 Ulm, 13. März 2002.
Dr. Gesa Gordon Projektträger Jülich (PtJ)
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Eine Einführung von Carsten Christian und Daniel Sczekalla
Förderung von Kindern in Tagespflege und Tageseinrichtungen
Lippe, Mundhöhle, Rachen (C00-C14)
Bundesfachgruppe Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Urheberrecht bei der Nutzung virtueller Arbeitsplattformen
Beschäftigung und Vergütung in Sportvereinen
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010
LA.net – Onlineplattform für Vereine Seltec GmbH – Up and Forward.
Umfrageergebnisse Energiepolitik/Energiewende Repräsentative Umfrage unter 700 Führungskräften von heute und morgen November 2013.
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Die Individualförderungen 2012:
Energieeffizienz im Bauwesen, Wohnungsbau und Anwendung erneuerbarer Energien Daina Eberšteina Referatsleiterin der Abteilung ’’Erneuerbare Energien.
Mehreinnahmen Fehlbetrag KSK Problem aus 2013.
Vorgriffsstundenrückgabe
Förderung der Umnutzung
HERZLICH WILLKOMMEN KjG Abend Öffentlichkeitsarbeit Marcus Scherl1KjG Abend
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
Personalvertretungsgesetz
Sportförderung Rüsselsheim IG RTV. Vorschlag Sportförderung Allgemeines zum Vorgehen Der von der IG RTV vorgelegte Vorschlag ist als modellhaft zu verstehen.
Der Verein als Unternehmer
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Die Stimme des Mittelstands.
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA – Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft.
InterGest THE ART OF BEING LOCAL WORLDWIDE Informationen über Belgien
Was bedeutet der Scanner für Ihr Geschäft ? - Sales Tool = Verkaufsinstrument für Pharmanex Produkte - Business Tool zur Förderung des Geschäftsaufbaus.
WIRTSCHAFTSGESPRÄCHE
Der Verein als Arbeitgeber
mit Sandra Bies, Steuerberaterin
Stadt Weilburg Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus.
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Infos für Vereine und Ehrenamt. freiwilliger Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks Zweck, Tätigkeit und.
Urheberrecht und Recht am eigenen Bild
Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus Von 2007 bis.
Kinderschutzgesetz – Inobhutnahmen – und was dann?
Gesellschaft Deutscher Lebensmitteltechnologen e.V.
Öffentlicher Info-Abend Energietechnische Schulhaussanierung Finanzierung.
1 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Formale Verfahren Sind verpflichtend für manche politische oder behördliche Entscheidungen.
LR Akademie Der Differenzbonus.
LR Akademie Das LR Geschäftsmodell.
Nichtraucherschutzgesetz
Räume für alle – Nachbarschaftshäuser für die HafenCity
Gebührensatzung ab Elternabend zur Informationen.
Urheberrecht und Schule
START. FALL 1 Im Rahmen einer Veranstaltung der Universität entwickeln Sie als Student/Studentin ein Gerät, auf das die Welt gewartet hat. Ihnen ist also.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Sandra KlopschMartin Waltermann.
Sind Sie mit Ihrer Finanziellen Situation zufrieden ?
4.Voranschlag MFP 2015 bis 2019 Genehmigung mit gleichzeitigem Beschluss der Abgaben, der Abgabenhebesätze, Entgelte für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen,
Wandkonstruktion Modellrechnung Lebenszykluskosten
Veröffentlichung von Digitalisaten - die urheberrechtliche Situation - Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes Workshop Teil II/II : Digitalisiert.
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
GEMA Bezirksdirektion Wiesbaden
 Präsentation transkript:

Workshop - GEMAwissen Sylvia Jatzlau Michael Schäfer Sachgebietsleiterin Teamleiter GEMA Bezirksdirektion Dortmund

Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Welche Rechte haben Urheber? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Welche Nachlässe gibt es? Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013 Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?

Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Welche Rechte haben Urheber? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Welche Nachlässe gibt es? Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013 Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?

„Wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung“ GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte „Wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung“ „Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte“ „Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA die Nutzungsrechte der Musikschaffenden“ Die „Arbeitsrichtlinien“ sind im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vorgegeben.

Komponisten, Textdichter, Verleger Die Aufgaben der GEMA Lizenz-zahlung Musiknutzer GEMA Vermittlerin Tantiemen Komponisten, Textdichter, Verleger Verteilungsplan Tarifsystem

Aufsichtsbehörden Die GEMA unterliegt der Staatsaufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt der Kartellaufsicht durch das Deutsche Kartellamt

Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Welche Rechte haben Urheber? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Welche Nachlässe gibt es? Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013 Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?

Die Rechte der Urheber Der Urheber hat das (ausschließliche) Recht „grundsätzlich zu bestimmen ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist“ „sein Werk in körperlicher Form zu verwerten“ und „in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben“ (Der Nutzer ist verpflichtet, zu fragen) auf „eine angemessene Vergütung“ (Der Nutzer ist verpflichtet, zu bezahlen)

Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Welche Rechte haben Urheber? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Welche Nachlässe gibt es? Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013 Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?

Wann ist der Lizenzerwerb notwendig? Es wird Musik genutzt und die Wiedergabe ist öffentlich.

Öffentlichkeit § 15 (3) UrhG „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Beispiele für lizenzpflichtige Musiknutzungen Aufführung von Live-Musik / Wiedergabe von Tonträgern Musik anlässlich von Umzügen Hintergrundmusik (z.B. Wiedergabe von Tonträgern, Hörfunk- oder Fernsehsendungen) Filmvorführungen Online-Musiknutzung Sendung von Musik Vervielfältigung von Tonträgern oder Bildtonträgern

Der Weg zur Lizenz Meldung der geplanten Musiknutzung an die GEMA Bezirksdirektion bzw. die entsprechende Abteilung der Generaldirektion Bei öffentlicher Musikwiedergabe kann auch der komfortable Online-Tarifrechner unter www.gema.de für die Anmeldung genutzt werden. Lizenzberechnung durch die GEMA Lizenzerwerb

Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Welche Rechte haben Urheber? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Welche Nachlässe gibt es? Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013 Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?

Weltrepertoire der Musik und internationaler Urheberschutz Gegenseitigkeitsverträge GEMA-Vermutung (Beweislastumkehr)

Die GEMA-Vermutung „Die GEMA vertritt umfassend das Repertoire des In- und Auslandes“ „Nach der Lebenserfahrung besteht die tatsächliche Vermutung, dass bei Verwendung von Unterhaltungsmusik das Repertoire der GEMA wahrgenommen wird“ höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH) Beweis des ersten Anscheins (Prima Facie)

Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Welche Rechte haben Urheber? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Welche Nachlässe gibt es? Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013 Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?

Gesamtverträge Die GEMA hat mit zahlreichen deutschen Verbänden Gesamtverträge geschlossen. Die Gesamtvertragspartner verpflichten sich darin zur Vertragshilfe. Mitglieder dieser Organisationen erhalten im Gegenzug einen Nachlass von i.d.R. 20% auf die Vergütungssätze der GEMA.

GEMA Sozial- und Kulturtarif Konzerte der ernsten Musik zu pädagogischen Zwecken Musikwiedergaben im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage in Krankenhäusern, Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen Tonträgerwiedergaben ohne Veranstaltungscharakter in Ballettschulen Nutzung von Musik in Kleinkunstbühnen Musik in Spielstätten auf dem Gebiet der musikalischen Nachwuchsarbeit Alles das, wo es Musikfolgen gibt = Playlists

Die Härtefallnachlassregel Bruttoeinnahme aus der Veranstaltung steht im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze. Antrag durch den Veranstalter Nachweis der Einnahmen erforderlich Individuelle Berechnung der angemessenen Vergütung Vergütung darf Mindestsatz nicht unterschreiten Alles das, wo es Musikfolgen gibt = Playlists

Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Welche Rechte haben Urheber? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Welche Nachlässe gibt es? Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013 Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?

GEMA-Tarifreform Das Tarifsystem der GEMA im Bereich der Aufführungsrechte wurde seitens der Veranstalter, der Mitglieder und der politischen Öffentlichkeit in den letzten Jahren zunehmend als zu komplex, zu wenig nachvollziehbar sowie zu unausgewogen

GEMA-Tarifreform Vergütungssätze für Einzelveranstaltungen (U-VK / M-U) Ausgangssituation GEMA lizenziert jährlich rund 1.000.000 Einzelveranstaltungen mit Musik (nach den Tarifen für Einzelveranstaltungen U-VK und M-U, aber außerhalb Konzertbereich) GEMA lizenziert jährlich rund 500.000 regelmäßige Veranstaltungen (nach den Tarifen Barpianist, Discotheken etc.) Neubewertung der Tariflandschaft wird bereits seit 2007 mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter diskutiert und wurde seit 2010 als eigenständiger Verhandlungspunkt in die Verhandlungen aufgenommen.

Ziele der Tarifreform Mit der Schaffung einer klaren und fairen Tarifstruktur soll die Tariflandschaft der GEMA zukünftig ausgewogener einfacher transparenter und nachvollziehbarer werden. Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen, die von Kunden und Politik an die GEMA herangetragen wurden.

Lösungsansatz Prämissen Schaffung eines nachvollziehbaren Berechnungsschemas linearer Anstieg der Vergütungssätze in Relation zur wirtschaftlichen Größe der Veranstaltung (Raumgröße und Eintrittsgeld) Vermeidung unsachgemäßer Tarifsprünge Vergütung von max. 10% der Bruttoeinnahmen in allen Tarifstufen gleichzeitig pauschalierter Lizenzierungsmöglichkeit

Tarifansatz Bei 150 Personen / Gästen je 100 qm Raumgröße 2/3-Auslastung der Veranstaltung => 100 Gäste je 100 qm Raumgröße 1,00 EUR Eintrittsgeld,100 Gäste (= 100 qm) => Kartenumsatz von 100,00 EUR Bei einem Tarifansatz von 10 % Urheberbeteiligung aus dem sog. geldwerten Vorteil führt dies zu einer Lizenzvergütung von 10,00 EUR  je 100 qm (= 100 Gäste) und je 1,00 EUR Eintrittsgeld 10,00 EUR Urhebervergütung Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld von bis zu 2,00 EUR: Mindestvergütung (22,00 EUR je 100m qm)

Auswirkungen künftig deutliche Reduzierung der Tarifanzahl (von 11 Tarifen auf künftig 2 Tarife) deutliche Entlastung der kleinen und mittleren sowie nicht primär kommerziell ausgerichteten Veranstaltungsformate angemessene Vergütung für Veranstaltungen mit hohem Eintrittsgeld Vereinfachung der Tarife dadurch bessere Marktakzeptanz keine Tariferhöhungen mehr in der Zukunft (außerhalb des Mindestsatzbereichs)

Lizenz: Live-Aufführung von U-Musik Dies nur ein Beispiel. Es gibt auch andere Tarife, z.B. Konzerte im Freien: 1 1/2 Sitzplätze = 1 m² oder 1 1/2 Personen = 1 m² Es gibt auch Pauschalverträge, dann sind Einzelveranstaltungen z.B. 10%-50% billiger Bei Gesamtvertragspartner (z.B. DEHOGA, Bund deutscher Fitnessstudios usw.) auch Die Vergütungssätze finden nur für Musikaufführungen Anwendung, für die die Einwilligung von der GEMA rechtzeitig vorher erworben wird, ansonsten: 100% Kontrollzuschlag! GEMA-Kontrollen Die Einwilligung berechtigt nicht zur Vervielfältigung der aufgeführten Musikstücke (Aufnahme auf CD, Kassette,mp3 usw).

ab 2013: Live-Aufführung von U-Musik

Beispiel 1: Tanzveranstaltung Tanzveranstaltung mit Live-Musik im Saal eines Gastronomiebetriebes Raumgröße    300 m² Eintrittsgeld   EUR 3,00 Umsatz aus Eintrittsgeld bei 300 Gästen: EUR 900,00 Vergütung bis 31.12.2012:   EUR 192,80 netto Vergütung ab 01.01.2013:   EUR   90,00 netto

Beispiel 2: Schützenfest I "Schützenfest" mit Live-Musik Veranstaltungsfläche    700 m² Eintrittsgeld                     ohne Mindestvergütung Vergütung bis 31.12.2012:  EUR 190,50 netto Vergütung ab 01.01.2013: EUR 154,00 netto

Beispiel 3: Schützenfest II "Schützenfest" mit Live-Musik Veranstaltungsfläche    1.000 m² Eintrittsgeld                     EUR 12,00 Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.000 Gästen: EUR 12.000,00 Vergütung bis 31.12.2012:  EUR 770,40 netto Vergütung ab 01.01.2013: EUR 1.200,00 netto

Beispiel 4: Gala-Veranstaltung Gala-Veranstaltung mit Live-Musik in einem Ballsaal Raumgröße    1.500 m² Eintrittsgeld   EUR 60,00 Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.500 Gästen: EUR 90.000,00 Vergütung bis 31.12.2012:   EUR 1.470,70 netto Vergütung ab 01.01.2013:   EUR 9.000,00 netto

Beispiel 5: Silvesterball Silvesterball mit Menü und Live-Musik Veranstaltungsfläche    400 m² Eintrittsgeld                     EUR 90,00* * incl. Menü (hiervon 1/3 tarifrelevant = 30,00 EUR)   Umsatz aus tarifrelevantem Eintrittsgeld bei 400 Gästen: EUR 12.000,00 Vergütung bis 31.12.2012:  EUR     396,00 netto Vergütung ab 01.01.2013:   EUR  1.200,00 netto

Beispiel 6: Karnevalsveranstaltung I Karnevalsveranstaltung in einer Halle Veranstaltungsfläche   500 m² Eintrittsgeld                     EUR 5,00 Umsatz aus Eintrittsgeld bei 500 Gästen: EUR 2.500,00 Vergütung bis 31.12.2012:  EUR 323,10 netto Vergütung ab 01.01.2013:  EUR  250,00 netto

Beispiel 7: Karnevalsveranstaltung II Karnevalsveranstaltung in einer Halle Veranstaltungsfläche   1.500 m² Eintrittsgeld                     EUR 40,00 Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.500 Gästen: EUR 60.000,00 Vergütung bis 31.12.2012:  EUR 1.260,60 netto Vergütung ab 01.01.2013:  EUR  6.000,00 netto

Beispiel 8: Diskothek Diskotheken-Tanzveranstaltung Veranstaltungsfläche    300 m² Eintrittsgeld                     EUR 6,00 Umsatz aus Eintrittsgeld bei 300 Gästen: EUR 1.800,00 Vergütung bis 31.12.2012:  EUR 497,62 netto pauschal für bis zu 16 Veranstaltungen / Monat Vergütung ab 01.01.2013:  EUR  180,00 netto je Einzelveranstaltung

Sondernachlässe Veranstaltungen, die religiösen, kulturellen oder sozialen Belangen dienen und die nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, erhalten einen Nachlass von 15%, der unter vorgenannten Voraussetzungen insbesondere gewährt für: Veranstaltungen der Brauchtumspflege von Karnevalsvereinen, Trachtenvereinen, Schützenvereinen, Musikvereinen, Kinder- oder Seniorenveranstaltungen, Jugendtanzveranstaltungen, die im Rahmen der Jugendbetreuung für Jugendliche unter 21 Jahren durchgeführt werden, soweit nur alkoholfreie Getränke ausgegeben werden und von den Besuchern ein Eintrittsgeld von nicht mehr als 5,00 EUR erhoben wird Veranstaltungen der freien Wohlfahrtspflege.

Zusammenfassung Entlastung kleinerer und mittlerer sowie nicht primär kommerziell ausgerichteter Veranstaltungsformate Durch die Linearisierung bleibt die Beteiligung der Urheber bei hochpreisigen und großen Veranstaltungen angemessen, wird aber teilweise erheblich teurer als bisher. Musiknutzungen in Discotheken und Clubs mit DJ werden ihrer Bedeutung entsprechend lizenziert. Hier sind die Steigerungsraten am höchsten. Konzerte und Live-Clubs bleiben von der Tariflinearisierung unberührt.

Aktueller Stand Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter hat Verhandlungen über die Vergütungssätze U-V / M-V mehrfach abgelehnt. Daher hat die GEMA beide Vergütungssätze am 13.04.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht und den Antrag auf Einleitung des Schiedsstellenverfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gestellt. Die Bundesvereinigung ist dem Schiedsstellenverfahren am 18.06.2012 beigetreten. Somit muss die Schiedsstelle bis 17.06.2013 einen Einigungsvorschlag erlassen. Aufgrund der Veröffentlichung der Tarife sind verschiedene Verbände an die GEMA herangetreten, um über beide Vergütungssätze Gesamt- vertragsverhandlungen zu führen.

Aktueller Stand Am 18.07.2012 wurde mit dem Bund deutscher Karneval (BDK) ein Gesamtvertrag auf Basis der neuen Vergütungssätze U-V und M-V vereinbart. Der BDK vertritt rd. 5.000 Vereine mit rd. 2,5 Millionen Einzelmitgliedern und ist damit einer der größten Brauchtumsverbände in Deutschland. Mit dem BDK wurden folgende Tarifanpassungen vereinbart:

Aktueller Stand Die GEMA gewährt Einführungsnachlässe über die Dauer von fünf Jahren. Der bisher im Tarif vorgesehene Zeitzuschlag ab fünf Stunden Veranstaltungsdauer wird auf acht Stunden erhöht und steigt danach linear um 25 % je weitere zwei Stunden. Die GEMA gewährt in ihren Tarifen einen Nachlass in Höhe von 15% für soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Die Härtefallnachlassregelung wird als Angemessenheitsregelung konkretisiert: Die Obergrenze für die Vergütung der GEMA-Rechte beträgt außerhalb der Mindestvergütung maximal 10 % der Eintrittsgelder. Der neue Tarif gilt ab 1.4.2013 und nicht wie bisher vorgesehen ab 1.1.2013.

Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Welche Rechte haben Urheber? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Welche Nachlässe gibt es? Linearisierung der Veranstaltungstarife 2013 Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?

Mitgliedschaft bei der GEMA Drei Formen des Mitgliedsstatus. Diese Unterscheidung hat keinerlei Auswirkungen bei der Wahrnehmung der Rechte gegenüber den Musiknutzern oder der Verteilung des Aufkommens. Alle Berechtigten werden gleich behandelt.

Größere Veranstaltungen = höhere Lizenzen Solidaritätsprinzip Größere Veranstaltungen = höhere Lizenzen Die Ausschüttung für die Aufführung eines Werkes erfolgt immer zu gleichen Sätzen, unabhängig vom Inkasso. Dadurch Förderung weniger erfolgreicher Urheber durch erfolgreiche Autoren. Beispiel: Für den Auftritt einer Newcomer-Rockband in einem kleineren Rockcafé kassiert die GEMA (bei 100 m2 Fläche und € 1,50 Eintritt) eine Vergütung in Höhe von € 29,20 (zzgl. Umsatzsteuer). Eine bekanntere Rockgruppe füllt dagegen einen Saal mit 500 m2 und kann € 20,- Eintritt verlangen; das Inkasso der GEMA beträgt dann € 411,30 (zzgl. Umsatzsteuer). Beide Bands spielen in den Konzerten jeweils 20 eigene Titel. Beide Gruppen erhalten pro gespieltem Titel – unabhängig vom Inkasso – aufgrund der im Verteilungsplan der GEMA festgelegten einheitlichen Abrechnungssätze jeweils 12 U-Punkte zugeteilt. Da der Punktwert für U-Musik im Geschäftsjahr 2007 einheitlich € 0,3895 beträgt, haben die betreffenden Rechte-Inhaber in beiden Fällen dieselbe Abrechnungsgrundlage: 20 Titel x 12 Punkte x € 0,3895 = € 93,38 Ein Blick auf die unterschiedlichen Inkassobeträge macht deutlich, dass die Newcomer-Band hier deutlich subventioniert wird. Anmerkung: Das von der GEMA angewendeten statischen Erhebungsverfahren bei der Abrechnung von U-Musik kommt erst dann zum Tragen, wenn beide Bands unseres Beispiels die betreffenden Werken häufiger an wechselnden Orten spielen. Die Folgen daraus werden unten noch zu erläutern sein. Die im Beispiel geschilderte Subvention durch das Solidaritätsprinzip bleibt ggf. aber auch nach Anwendung statistischer Faktoren erhalten.

Die Tantiemen Alles das, wo es Musikfolgen gibt = Playlists Ausschüttung anhand von Titellisten (Musikfolgen) Aufführungs- und Senderecht Mechanisches Vervielfältigungsrecht Online-Bereich Alles das, wo es Musikfolgen gibt = Playlists

Danke für‘s Zuhören

Workshop - GEMAwissen Marc-André Höper GEMA Bezirksdirektion Dortmund Direktionsassistent GEMA Bezirksdirektion Dortmund