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Veröffentlicht von:Walborg Gayler Geändert vor über 9 Jahren
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START
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FALL 1 Im Rahmen einer Veranstaltung der Universität entwickeln Sie als Student/Studentin ein Gerät, auf das die Welt gewartet hat. Ihnen ist also der ganz große Wurf gelungen – herzlichen Glückwunsch ! Die Firmen stehen Schlange, sie wollen die Entwicklung auf den Markt bringen. Sie träumen nur noch von Geld, viel Geld. Sind diese Träume berechtigt, oder steht Ihnen am Ende nichts zu, weil die Arbeiten in einer Art Dienstverhältnis entstanden sind ?
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FALL 2 Ihr Vater ist ein bekannter Maler. Zu seinen Lebzeiten hat er Ihnen einige Bilder geschenkt. Verfügen Sie nach dem Tode des Vaters über die Urheberrechte an den geschenkten Bildern, obwohl Sie überhaupt nicht zeichnen oder malen können ?
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FALL 3 Für ein Referat haben Sie eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Alle im Team leisten ungefähr gleiche Arbeit. Das gemeinsame Ergebnis ist sensationell, viele Verlage fragen an, um ihr Werk veröffentlichen zu können. Bis auf einen sind sich alle darüber einig, dass die Sache in Ordnung geht. Auf Befragen kann der Mitautor keine wirkliche Begründung liefern, er möchte einfach noch warten. Die Mitautoren setzen sich darüber hinweg und geben das gesamte Paket zur Veröffentlichung frei. Das führt zum Rechtsstreit. Wie wird der Richter entscheiden ?
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Er findet Hilfe.
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URHEBERRECHT UrhR
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URHEBERRECHT
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URHEBER SCHÖPFER DES WERKES
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URHEBER Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne dass sich Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
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URHEBER MITURHEBER
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Jeder Miturheber hat das Recht zur gesamten Verwertung und Veröffentlichung des Werkes.
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MITURHEBER Jeder Miturheber hat das Recht zur gesamten Verwertung und Veröffentlichung des Werkes. Nur in besonderen Fällen kann das von den Miturhebern verhindert werden.
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URHEBER SIND SCHÖPFER VON WERKEN
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WERKE
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Persönliche geistige Schöpfungen
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WERKE Persönliche geistige Schöpfungen, die rechtlichen Schutz genießen.
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GESCHÜTZTE WERKE
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Literatur
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GESCHÜTZTE WERKE Literatur Wissenschaft
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GESCHÜTZTE WERKE Literatur Wissenschaft Kunst
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GESCHÜTZTE WERKE SPRACHWERKE
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GESCHÜTZTE WERKE SPRACHWERKE Schriftwerke
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GESCHÜTZTE WERKE SPRACHWERKE Schriftwerke Reden
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GESCHÜTZTE WERKE SPRACHWERKE Schriftwerke Reden Computerprogramme
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GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER MUSIK
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GESCHÜTZTE WERKE PANTOMIMISCHE WERKE
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GESCHÜTZTE WERKE PANTOMIMISCHE WERKE Tanzkunst
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GESCHÜTZTE WERKE PANTOMIMISCHE WERKE Tanzkunst Pantomime
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GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER BILDENDEN KUNST
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GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER BILDENDEN KUNST Baukunst
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GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER BILDENDEN KUNST Baukunst Angewandte Kunst
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GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER BILDENDEN KUNST Baukunst Angewandte Kunst Entwürfe
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GESCHÜTZTE WERKE LICHTBILDWERKE
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GESCHÜTZTE WERKE FILMWERKE
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GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART
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GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen
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GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne
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GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne Karten
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GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne Karten Skizzen
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GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne Karten Skizzen Tabellen
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GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne Karten Skizzen Tabellen Plastische Darstellungen
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GESCHÜTZTE WERKE BEARBEITUNGEN
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GESCHÜTZTE WERKE BEARBEITUNGEN Übersetzungen
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GESCHÜTZTE WERKE BEARBEITUNGEN Übersetzungen Alle persönlichen geistigen Schöpfungen des Bearbeiters an einem Werk
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GESCHÜTZTE WERKE SAMMELWERKE UND DATENBANKWERKE
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GESCHÜTZTE WERKE SAMMELWERKE UND DATENBANKWERKE Sammlungen von Werken
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GESCHÜTZTE WERKE SAMMELWERKE UND DATENBANKWERKE Sammlungen von Werken Sammlungen von Daten/Datenbanken
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SCHUTZ Was wird wovor geschützt ?
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SCHUTZ VERWERTUNG
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KÖRPERLICHE FORM
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VERWERTUNG KÖRPERLICHE FORM UNKÖRPERLICHE FORM
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VERWERTUNG KÖRPERLICHE FORM Vervielfältigungsrecht
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VERWERTUNG KÖRPERLICHE FORM Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht
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VERWERTUNG KÖRPERLICHE FORM Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Ausstellungsrecht
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VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM
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VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag
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VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung
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VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung Vorführung
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VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung Vorführung Sendung/Senden
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VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung Vorführung Sendung/Senden Wiedergabe von Bild und Ton
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VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung Vorführung Sendung/Senden Wiedergabe von Bild und Ton Öffentlich zugänglich machen
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RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT
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RECHTSNACHFOLGE
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RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT RECHTSNACHFOLGE Das Urheberrecht ist vererblich.
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RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT RECHTSNACHFOLGE Das Urheberrecht ist vererblich. Der Umfang der Nutzung kann durch den Erblasser eingeschränkt werden.
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RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT RECHTSNACHFOLGE Das Urheberrecht ist vererblich. Der Umfang der Nutzung kann durch den Erblasser eingeschränkt werden. Das UrhR setzt dabei sogar das Bürgerliche Gesetzbuch außer Kraft.
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RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT JETZT WIRD ES TEUER !
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RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT JETZT WIRD ES TEUER !
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RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT NUTZUNGRECHTE
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Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt
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NUTZUNGRECHTE Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden:
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NUTZUNGRECHTE Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden: räumlich
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NUTZUNGRECHTE Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden: räumlich zeitlich
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NUTZUNGRECHTE Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden: räumlich zeitlich inhaltlich
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NUTZUNGRECHTE Die Nutzung wird angemessen vergütet, das ist Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung.
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NUTZUNGRECHTE Die Nutzung wird angemessen vergütet, das ist Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung. Stellt sich heraus, dass diese Vereinbarung dazu führt, das die Einnahmen des Nutzers in einem Missverhältnis zur Vergütung des Urhebers stehen, so muss der andere auf Verlangen des Urhebers einer Änderung des Vertrags zustimmen.
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ENDE
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Im zweiten Teil – demnächst hier
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ENDE Im zweiten Teil – demnächst hier Da ist Musike drin Urheberrecht und Musik
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ENDE Im zweiten Teil – demnächst hier Da ist Musike drin Urheberrecht und Musik Mach mir eine mitKopierrechte
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ENDE Im zweiten Teil – demnächst hier Da ist Musike drin Urheberrecht und Musik Mach mir eine mitKopierrechte Nur zum Schlau machenUrheberrecht und Schule
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Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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