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START. FALL 1 Im Rahmen einer Veranstaltung der Universität entwickeln Sie als Student/Studentin ein Gerät, auf das die Welt gewartet hat. Ihnen ist also.

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Präsentation zum Thema: "START. FALL 1 Im Rahmen einer Veranstaltung der Universität entwickeln Sie als Student/Studentin ein Gerät, auf das die Welt gewartet hat. Ihnen ist also."—  Präsentation transkript:

1 START

2 FALL 1 Im Rahmen einer Veranstaltung der Universität entwickeln Sie als Student/Studentin ein Gerät, auf das die Welt gewartet hat. Ihnen ist also der ganz große Wurf gelungen – herzlichen Glückwunsch ! Die Firmen stehen Schlange, sie wollen die Entwicklung auf den Markt bringen. Sie träumen nur noch von Geld, viel Geld. Sind diese Träume berechtigt, oder steht Ihnen am Ende nichts zu, weil die Arbeiten in einer Art Dienstverhältnis entstanden sind ?

3 FALL 2 Ihr Vater ist ein bekannter Maler. Zu seinen Lebzeiten hat er Ihnen einige Bilder geschenkt. Verfügen Sie nach dem Tode des Vaters über die Urheberrechte an den geschenkten Bildern, obwohl Sie überhaupt nicht zeichnen oder malen können ?

4 FALL 3 Für ein Referat haben Sie eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Alle im Team leisten ungefähr gleiche Arbeit. Das gemeinsame Ergebnis ist sensationell, viele Verlage fragen an, um ihr Werk veröffentlichen zu können. Bis auf einen sind sich alle darüber einig, dass die Sache in Ordnung geht. Auf Befragen kann der Mitautor keine wirkliche Begründung liefern, er möchte einfach noch warten. Die Mitautoren setzen sich darüber hinweg und geben das gesamte Paket zur Veröffentlichung frei. Das führt zum Rechtsstreit. Wie wird der Richter entscheiden ?

5 Er findet Hilfe.

6 URHEBERRECHT UrhR

7 URHEBERRECHT

8 URHEBER SCHÖPFER DES WERKES

9 URHEBER Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne dass sich Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.

10 URHEBER MITURHEBER

11 Jeder Miturheber hat das Recht zur gesamten Verwertung und Veröffentlichung des Werkes.

12 MITURHEBER Jeder Miturheber hat das Recht zur gesamten Verwertung und Veröffentlichung des Werkes. Nur in besonderen Fällen kann das von den Miturhebern verhindert werden.

13 URHEBER SIND SCHÖPFER VON WERKEN

14 WERKE

15 Persönliche geistige Schöpfungen

16 WERKE Persönliche geistige Schöpfungen, die rechtlichen Schutz genießen.

17 GESCHÜTZTE WERKE

18 Literatur

19 GESCHÜTZTE WERKE Literatur Wissenschaft

20 GESCHÜTZTE WERKE Literatur Wissenschaft Kunst

21 GESCHÜTZTE WERKE SPRACHWERKE

22 GESCHÜTZTE WERKE SPRACHWERKE Schriftwerke

23 GESCHÜTZTE WERKE SPRACHWERKE Schriftwerke Reden

24 GESCHÜTZTE WERKE SPRACHWERKE Schriftwerke Reden Computerprogramme

25 GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER MUSIK

26 GESCHÜTZTE WERKE PANTOMIMISCHE WERKE

27 GESCHÜTZTE WERKE PANTOMIMISCHE WERKE Tanzkunst

28 GESCHÜTZTE WERKE PANTOMIMISCHE WERKE Tanzkunst Pantomime

29 GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER BILDENDEN KUNST

30 GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER BILDENDEN KUNST Baukunst

31 GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER BILDENDEN KUNST Baukunst Angewandte Kunst

32 GESCHÜTZTE WERKE WERKE DER BILDENDEN KUNST Baukunst Angewandte Kunst Entwürfe

33 GESCHÜTZTE WERKE LICHTBILDWERKE

34 GESCHÜTZTE WERKE FILMWERKE

35 GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART

36 GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen

37 GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne

38 GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne Karten

39 GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne Karten Skizzen

40 GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne Karten Skizzen Tabellen

41 GESCHÜTZTE WERKE DARSTELLUNGEN WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER ART Zeichnungen Pläne Karten Skizzen Tabellen Plastische Darstellungen

42 GESCHÜTZTE WERKE BEARBEITUNGEN

43 GESCHÜTZTE WERKE BEARBEITUNGEN Übersetzungen

44 GESCHÜTZTE WERKE BEARBEITUNGEN Übersetzungen Alle persönlichen geistigen Schöpfungen des Bearbeiters an einem Werk

45 GESCHÜTZTE WERKE SAMMELWERKE UND DATENBANKWERKE

46 GESCHÜTZTE WERKE SAMMELWERKE UND DATENBANKWERKE Sammlungen von Werken

47 GESCHÜTZTE WERKE SAMMELWERKE UND DATENBANKWERKE Sammlungen von Werken Sammlungen von Daten/Datenbanken

48 SCHUTZ Was wird wovor geschützt ?

49 SCHUTZ VERWERTUNG

50 KÖRPERLICHE FORM

51 VERWERTUNG KÖRPERLICHE FORM UNKÖRPERLICHE FORM

52 VERWERTUNG KÖRPERLICHE FORM Vervielfältigungsrecht

53 VERWERTUNG KÖRPERLICHE FORM Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht

54 VERWERTUNG KÖRPERLICHE FORM Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Ausstellungsrecht

55 VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM

56 VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag

57 VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung

58 VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung Vorführung

59 VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung Vorführung Sendung/Senden

60 VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung Vorführung Sendung/Senden Wiedergabe von Bild und Ton

61 VERWERTUNG UNKÖRPERLICHE FORM Vortrag Aufführung Vorführung Sendung/Senden Wiedergabe von Bild und Ton Öffentlich zugänglich machen

62 RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT

63 RECHTSNACHFOLGE

64 RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT RECHTSNACHFOLGE Das Urheberrecht ist vererblich.

65 RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT RECHTSNACHFOLGE Das Urheberrecht ist vererblich. Der Umfang der Nutzung kann durch den Erblasser eingeschränkt werden.

66 RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT RECHTSNACHFOLGE Das Urheberrecht ist vererblich. Der Umfang der Nutzung kann durch den Erblasser eingeschränkt werden. Das UrhR setzt dabei sogar das Bürgerliche Gesetzbuch außer Kraft.

67 RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT JETZT WIRD ES TEUER !

68 RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT JETZT WIRD ES TEUER !

69 RECHTSVERKEHR IM URHEBERRECHT NUTZUNGRECHTE

70 Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt

71 NUTZUNGRECHTE Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden:

72 NUTZUNGRECHTE Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden: räumlich

73 NUTZUNGRECHTE Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden: räumlich zeitlich

74 NUTZUNGRECHTE Das Recht auf Nutzung wird vom Urheber eingeräumt und kann in den Nutzungsarten beschränkt werden: räumlich zeitlich inhaltlich

75 NUTZUNGRECHTE Die Nutzung wird angemessen vergütet, das ist Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung.

76 NUTZUNGRECHTE Die Nutzung wird angemessen vergütet, das ist Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung. Stellt sich heraus, dass diese Vereinbarung dazu führt, das die Einnahmen des Nutzers in einem Missverhältnis zur Vergütung des Urhebers stehen, so muss der andere auf Verlangen des Urhebers einer Änderung des Vertrags zustimmen.

77 ENDE

78 Im zweiten Teil – demnächst hier

79 ENDE Im zweiten Teil – demnächst hier Da ist Musike drin Urheberrecht und Musik

80 ENDE Im zweiten Teil – demnächst hier Da ist Musike drin Urheberrecht und Musik Mach mir eine mitKopierrechte

81 ENDE Im zweiten Teil – demnächst hier Da ist Musike drin Urheberrecht und Musik Mach mir eine mitKopierrechte Nur zum Schlau machenUrheberrecht und Schule

82 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


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