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Veröffentlicht von:Friede Weiss Geändert vor über 11 Jahren
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HERZLICH WILLKOMMEN KjG Abend 23.04.2010Öffentlichkeitsarbeit Marcus Scherl1KjG Abend 23.04.2010
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WOZU??? Werbung Mitgliederwerbung Werbung für Aktionen / Lager, etc… für eure Kids Außendarstellung Mundpropaganda Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 2
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Welche Mittel habe ich??? Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 3 Homepage Fotogallerie Flyer Berichte Umfragen
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Welche Mittel habe ich??? Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 4 Flyer / Poster
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Welche Mittel habe ich??? Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 5 Zeitung / Pfarrblatt / Ortsblatt
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Umgang mit Fotos Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 6 Recht am eigenen Bild
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Ausnahmen Person ist Beiwerk auf dem Foto Veranstaltungen Portaitfotos sind zustimmungspflichtig!!! Personen der Zeitgeschichte Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 7
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Ausnahmen Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 8
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Ausnahmen Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 9
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§ 201 a § 201 a StGB stellt heimliche Bildaufnahmen, die in einem geschützten Umfeld oder in einer Wohnung aufgenommen wurden und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, unter Strafe. Dies betrifft insbesondere auch heimliche Aufnahmen mit dem Handy sowie deren Weiterleitung. Zum höchstpersönlichen Lebensbereich gehören auf dem Ferienlager auch die Zimmer / Zelte der Teilnehmer. Wenn jemand z.B. nachts irgendwelche Fotos von Teilnehmern macht, bewegen wir uns im strafrechtlich relevanten Bereich! Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 10
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Einwilligungserklärung bis zum 12. Lebensjahr ist ausschließlich die Einwilligung der Eltern erforderlich Zwischen 12 und 18 ist zu prüfen, ob die Minderjährigen die entsprechende Reife haben, selbst über ihr Recht am eigenen Bild zu verfügen. Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 11
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Einwilligungserklärung Ich / wir sind einverstanden, dass Fotos von unserem Kind / von mir ….. aus dem Sommerlager 2010 auf der Homepage der KjG … (www.kjg-xyz.de) veröffentlicht werden. Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 12
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Verwendung aus ext. Quellen Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 13
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Verwendung aus ext. Quellen Logos müssen bis zur Unkenntlichkeit verändert werden für Bilder etc. braucht ihr eine Genehmigung Web-Community ist recht freundlich je ähnlicher, desto gefährlicher Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 14
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GEMA Der Verband der Diözesen Deutschlands hat für kirchliche Feiern, Kirchenkonzerte und sonstige Veranstaltungen Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen. Die Verträge gelten auch u.a. auch für die Jugendtreffs und Freizeiten der Kirchengemeinden oder Verbände. dazu zählen keine öffentlichen Discos Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 15
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GEZ Die Nutzung von Radio- und Fernsehgeräten sowie internetfähigen PCs ist auch durch einen Jugendverband anmeldepflichtig. Aber für anerkannten Träger der Jugendhilfe gibt es Gebührenbefreiung Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 16
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Public Viewing … ist nicht lizenzpflichtig, wenn nicht kommerziell. Das heißt, es darf kein Eintritt verlangt werden, auch nicht in Form von Aufschlägen beim Getränkepreis. Marcus ScherlKjG Abend 23.04.2010Folie 17
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