Marktrecht/Märkte/Flohmärkte Dienstleistungsrelevante Verordnungen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf Gemeindeverordnungen
Programm 9.00 Begrüßung Dr. Andrée Feyertag, Abteilung 7- Wirtschaftsrecht und Infrastruktur 9:05 Grundlagen der Dienstleistungsrichtlinie Mag. Dr. Peter Novak, Abteilung 2 - Verfassungsdienst 9:35 Praktische Durchführung des Screenings und Berichtspflichten 10:05 – 10:20 P a u s e 10:20 Beispiel anhand der Mustermarktordnung Mag. Sonja Hasler, Abteilung 7- Wirtschaftsrecht und Infrastruktur 10:50 Bericht anhand der Mustermarktordnung 11:05 Gemeinderechtsdokumentation und Gemeinderecht im RIS- Verwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Dipl.-Ing. Elisabeth Janeschitz, Abteilung 3 – Gemeindeabteilung 12:00 Allfälliges
Was ist ein Markt Bestimmtes Gebiet (Marktplatz, Markthalle) Bestimmte Zeit (Markttage und Marktzeiten) Bestimmte Tätigkeiten (Feilbieten und Verkaufen) Verordnung der Gemeinde erforderlich
Was ist ein Gelegenheitsmarkt: marktähnliche Verkaufsveranstaltung gelegentlich aus besonderem Anlass Bewilligung der Gemeinde erforderlich
Anhörung Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft Kammer für Arbeiter und Angestellte Landwirtschaftskammer -bei sonstiger Gesetzwidrigkeit !!
Keine Märkte sind: Bauernmärkte Märkte zu wohltätigem Zweck Messen
Flohmärkte Es liegt ein Markt oder Gelegenheitsmarkt auch dann vor, wenn die Veranstaltung als Flohmarkt deklariert wird.
Verordnung nach § 286 Abs. 1 Marktgebiet Markttermine Hauptgegenstand des Marktverkehrs
Marktordnung die genaue räumliche Abgrenzung des Marktes Haupt- und Nebengegenstände des Marktverkehrs Regelung betreffend die Vormerkung und die Vergabe Ausweisleistung und Überwachung die Regelung des Verlustes (Widerrufes) von Marktplätzen und Markteinrichtungen
Marktordnung kann enthalten: u. a. Bestimmungen darüber, inwieweit der Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen gestattet sind.
Gelegenheitsmarkt- Marktordnung Gelegenheitsmarkt- Marktordnung? wegen der Eigenart der Veranstaltung erforderlich im Interesse der Marktteilnehmer