Marktrecht/Märkte/Flohmärkte Dienstleistungsrelevante Verordnungen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf Gemeindeverordnungen.

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 Präsentation transkript:

Marktrecht/Märkte/Flohmärkte Dienstleistungsrelevante Verordnungen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf Gemeindeverordnungen

Programm 9.00 Begrüßung Dr. Andrée Feyertag, Abteilung 7- Wirtschaftsrecht und Infrastruktur 9:05 Grundlagen der Dienstleistungsrichtlinie Mag. Dr. Peter Novak, Abteilung 2 - Verfassungsdienst 9:35 Praktische Durchführung des Screenings und Berichtspflichten 10:05 – 10:20 P a u s e 10:20 Beispiel anhand der Mustermarktordnung Mag. Sonja Hasler, Abteilung 7- Wirtschaftsrecht und Infrastruktur 10:50 Bericht anhand der Mustermarktordnung 11:05 Gemeinderechtsdokumentation und Gemeinderecht im RIS- Verwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Dipl.-Ing. Elisabeth Janeschitz, Abteilung 3 – Gemeindeabteilung 12:00 Allfälliges

Was ist ein Markt Bestimmtes Gebiet (Marktplatz, Markthalle) Bestimmte Zeit (Markttage und Marktzeiten) Bestimmte Tätigkeiten (Feilbieten und Verkaufen) Verordnung der Gemeinde erforderlich

Was ist ein Gelegenheitsmarkt: marktähnliche Verkaufsveranstaltung gelegentlich aus besonderem Anlass Bewilligung der Gemeinde erforderlich

Anhörung Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft Kammer für Arbeiter und Angestellte Landwirtschaftskammer -bei sonstiger Gesetzwidrigkeit !!

Keine Märkte sind: Bauernmärkte Märkte zu wohltätigem Zweck Messen

Flohmärkte Es liegt ein Markt oder Gelegenheitsmarkt auch dann vor, wenn die Veranstaltung als Flohmarkt deklariert wird.

Verordnung nach § 286 Abs. 1 Marktgebiet Markttermine Hauptgegenstand des Marktverkehrs

Marktordnung die genaue räumliche Abgrenzung des Marktes Haupt- und Nebengegenstände des Marktverkehrs Regelung betreffend die Vormerkung und die Vergabe Ausweisleistung und Überwachung die Regelung des Verlustes (Widerrufes) von Marktplätzen und Markteinrichtungen

Marktordnung kann enthalten: u. a. Bestimmungen darüber, inwieweit der Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen gestattet sind.

Gelegenheitsmarkt- Marktordnung Gelegenheitsmarkt- Marktordnung? wegen der Eigenart der Veranstaltung erforderlich im Interesse der Marktteilnehmer