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Vortrag Nr. 4: 2000-Watt-Areal: Die Rolle der Energiestädte Vollzug in Gemeinden – 2000-Watt-Areal-Zertifikat im Rahmen von Sondernutzungsplanungen 29.

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1 Vortrag Nr. 4: 2000-Watt-Areal: Die Rolle der Energiestädte Vollzug in Gemeinden – 2000-Watt-Areal-Zertifikat im Rahmen von Sondernutzungsplanungen 29. September 2015, Energietag, Kursaal, Bern Beat Züsli, Energiestadtberater und Auditor Architektur und Energie, Luzern 2000-Watt-Areale

2 Bisherige Vorgaben bei Sondernutzungsplanungen 2000-Watt-Areale Häufig verwendete energetisch relevante Vorgaben: -Reduzierter Anteil nicht erneuerbare Energien (MuKEn) -Anwendung der Minergie-Standards für die Gebäude -Anteile erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser -Vorgaben Parkplatzanzahl Wirkung der Vorgaben: -Hauptsächlich Optimierung der Betriebsenergie Gebäude -Graue Energie wenig berücksichtigt (z.T. Minergie-Eco) -Einbezug Elektrizität und Mobilität ungenügend -Gesamtbetrachtung kaum oder nicht vorhanden

3 Stadt Luzern, neue Bau- und Zonenordnung Anfang Juni 2014 vom Regierungsrat genehmigt Art. 43 Energie (für zehn ausgewählte Gebiete) 3 In den Bestimmungen im Anhang sind Gebiete bezeichnet, in denen ein erhöhter Gebäudestandard gilt. 4 Der Stadtrat legt den erhöhten Gebäudestandard in einer Verordnung fest. 2000-Watt-Areale

4 Stadt Luzern: Umsetzung in Gestaltungsplan Vorgaben für den Gestaltungsplan (Beispiel) Das Areal muss das „Zertifikat für 2000-Watt-Areale“ von Energiestadt für die Phasen „Entwicklung“ und „Betrieb“ erlangen. Die Stadt Luzern ist über die Ergebnisse der jeweiligen Zertifizierung und Re-Zertifizierung zu informieren Von der Trägerschaft wird der Nachweis verlangt, dass bei Nichterfüllung der Anforderungen zur Zertifizierung „Betrieb“ Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen werden, welche dazu führen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Wirtschaftlich tragbare Massnahmen sollen umgesetzt werden. Der genaue Umfang der Umsetzung liegt in der Kompetenz der Trägerschaft. 2000-Watt-Areale

5 Beurteilung der Chancen und Risiken 2000-Watt-Areale Chancen für die Gemeinden -Gesamtbetrachtung ermöglicht neue, effizientere Lösungen in den energetisch relevanten Bereichen -Sensibilisierung der Beteiligten für „neue“ Themen -Neue Erkenntnisse für die Betriebsphase gewinnen -Auslagerung Vollzug Risiken für die Gemeinden -Noch wenig Erfahrungen bei der Weitergabe der Verpflichtungen (Verkauf, Vermietung) -Koordination mit dem gesetzlichen Nachweis erforderlich -Nichteinhaltung der Anforderungen in der Betriebsphase


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