Gastwirtehaftung (1): §§ 970 ff, 1316 ABGB

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Vertriebsrecht (Fortsetzung)
Advertisements

Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
Sozialtypischer Vertrag: Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf
Viele Arbeitsplätze werden verloren gehen (mehr als ) -Vor allem in Ostdeutschland werden 25% der Beschäftigten betroffen sein.
Fälle zu Darlehen und Leihe (1)
SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Schuld und Haftung (1) qWer heute etwas schuldet, haftet auch (für diese Schuld); dh er muss leisten. – Historisch.
Kauf: Gegenseitige Rechte und Pflichten
Leistungszeit und Leistungsort (1)
Zusammenarbeit zwischen Mann und Frau im Unternehmen
Gläubigerverzug (1) - § 1419 ABGB
Aufgaben des Sachenrechts (1)
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
NUERNBERG. Nuernberg ist mit über Einwohnern die zweitgrößte Stadt Bayerns.
SoWi Ü 4- 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht qDarlehen §§ 983 ff ABGB qLeihe §§ 971 ff ABGB qVerwahrung §§ 957 ff ABGB qPfandvertrag.
Die Geschichte des Oktoberfests
Barta: Zivilrecht online
Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB
Wer und Was ist alles versichert Sie als Versicherungsnehmer Ihr Ehegatte /Lebenspartner + unverheiratete Kinder in der Berufsausbildung in Ihrem Haushalt.
Pensionspferde im Stall
Bericht für die Generalversammlung des Auslandsösterreicher-Weltbundes
法學德文名著選讀(一) Lektion 2 Text 2
„Rechtsprobleme eines Unternehmens“.
Grundbegriffe des Vertragsrechts
Die Einzelunternehmung
Spam Dr. Barbara Haindl - Rechtsabteilung (Wie) Kann rechtlich dagegen vorgegangen werden?
Geschäftsplanpräsentation
Umsatzsteuer befreit (UStG § 4)
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009.
SoWi Ü 2- 1 Barta: Zivilrecht online ABGB, HGB und KSchG ABGB Grundlage für alle Rechtsgeschäfte HGB Sonderregeln für Kaufleute KSchG Sonderregeln für.
STRAFRECHT BT ANDERE DELIKTE GEGEN DIE VERFÜGUNGSMACHT ART.141, 141 bis, 144 StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
Realkontrakte – Übersicht
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009.
Aufgaben des Sachenrechts (1)
Univ.-Prof. Dr. Stefan PERNER Institut für Zivilrecht/Abteilung Finanzmarktrecht/JKU Linz.
Repetitorium aus Zivilrecht Vertragsverhältnisse II Angelika Kurz
Examinatorium Schuldrecht Fall 15 – Geschäftsführung ohne Auftrag.
SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online cic (1) – Allgemeines/1 qMit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhältnis.
SoWi Ü 4- 1 Barta: Zivilrecht online Schenkung: §§ 938 ff ABGB qDie Schenkung ist Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, einem andern eine Sache.
Kap 12 - Werkvertrag 1 Barta: Zivilrecht online Werkvertrag: §§ 1165 ff ABGB (1) qVertrag über die Herstellung eines bestimmten Werks / Erfolgs l Errichtung.
Kap 2 - Arten des Kaufvertrags 1 Barta: Zivilrecht online Arten des Kaufs Arten des Kaufs qNormaler Kauf = Zug um Zug - Kauf l § 1052 ABGB qKreditkauf.
Eigentumsvorbehalt (1)
SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von.
SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online Vergleich Ziel- und Dauerschuldverhältnis Einmaliger LeistungsaustauschLeistungsaustausch auf Dauer oder doch Zeit.
Kap 2 - Kauf-Tausch 1 Barta: Zivilrecht online Kauf und Tausch qPraktische Bedeutung...! qRegelung im Gesetz: l Tausch: Austausch "Sache gegen Sache“;
Nebenabreden zum Kauf (1)
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Tierhalterhaftung: § 1320 ABGB (1) qMaß der erforderlichen Aufsicht und Verwahrung: l nach Umständen des Einzelfalls;
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Schadenersatz - BesT: Überblick q§§ 1299, 1300 ABGB: Sachverständigenhaftung – Rat l Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten,
Kap 7 - Gläubigerverzug 1 Barta: Zivilrecht online Gläubigerverzug; § 1419 ABGB (1) qDer Gläubiger gerät in Verzug, wenn er die ihm ordnungsgemäß – real.
SoWi Ü 6- 1 Barta: Zivilrecht online... muss bestimmt oder doch bestimmbar sein ! q... durch Vertrag: dies interpellat pro homine zB: "Zahlungsziel 14.
Kap 2 - Konsumentenschutz 1 Barta: Zivilrecht online Konsumentenschutzgesetz / KSchG BGBl 1979/140 qSchutz von Verbrauchern vor Überrumpelung und unlauterem.
Herzlich Willkommen zu Domain-Recht. www-http-URL/URI- Domain-DNS World wide web Hyper Text Transfer Protocol Uniform Resource Locator Uniform Resource.
Kap 7 - Schuldverhältnisse 1 Bárta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen  § 859 ABGB: > Die persönlichen Sachenrechte, vermöge.
Barta: Zivilrecht online Kap 6 - Vorvertrag 1 Vorkaufsrecht: § 1072 ff ABGB (1) § 1072: Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, daß der Käufer, wenn.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Dienstleistungsverträge iwS qRechtsquellen : l §§ 1151 – 1174 ABGB l arbeitsrechtliche Sondergesetze qTypen l Dienst-
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft INSTITUT FÜR INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHT.
Beispiel sittenwidriger Klauseln1 Beispiel für sittenwidrige Klauseln HG Wien , 18 Cg 74/06f.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Auftrag (1) qAuftrag, mandatum qDefinition: Auftrag ist Geschäftsbesorgung für einen anderen auf dessen Rechnung l.
SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Vertragsfreiheit – Privatautonomie q„Privatautonomie nennt man das Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse.
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft INSTITUT FÜR INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHT.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Willensmängel – Überblick qTäuschung, Drohung / Zwang l § 870 ABGB l §§ 38, 39 EheG qIrrtum: l §§ 871 ff ABGB: allgemeine.
§ 1313 ABGB: Grundsätzlich keine Haftung für fremdes Verhalten Für fremde, widerrechtliche Handlungen, woran jemand keinen Theil genommen hat, ist er in.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Aufsichtspflicht (1) - Beispiele Die Aufsichtspflicht gem § 1309 ABGB verletzt: qWer einen 11-Jährigen unbeaufsichtigt.
Kap 3 – Verwahrung 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht  Darlehen§§ 983 ff ABGB  Leihe§§ 971 ff ABGB  Verwahrung§§ 957 ff ABGB  Pfandvertrag§§
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (1) qFall: „ Fliegendes“ Messer aus Rasenmäher tötet Frau qAnwendungsbereich: Gewerbe, Industrie; Arzneimittel.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Das Pfandrecht: § 447 ABGB qLegaldefinition: "Das Pfandrecht ist das dingliche Recht, welches dem Gläubiger eingeräumt.
Kap 3 - Leihe 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht qDarlehen §§ 983 ff ABGB qLeihe §§ 971 ff ABGB qVerwahrung §§ 957 ff ABGB qPfandvertrag.
 Titel = Rechtsgrund/rechtlicher Erwerbungsgrund  römR: causa  Modus = taugliche Erwerb(ung)sart zB: für Eigentumserwerb: §§ 426 ff (bewegliche Sachen)
Repetitorium aus Zivilrecht Vertragsverhältnisse II Angelika Kurz.
Firmenfortführung und Pflichten des Erwerbers Robert Tempel, Jörn Schmidt, André Wilke, Andreas Tabert MB4, Wirtschaftsrecht
 Präsentation transkript:

Gastwirtehaftung (1): §§ 970 ff, 1316 ABGB § 970 Abs 1 ABGB: "Gastwirte, die Fremde beherbergen, haften als Verwahrer für die von den aufgenommenen Gästen eingebrachten Sachen...“ Voraussetzungen demnach: Beherbergung + Einbringung von Sachen Also nicht bei Kaffeehausbesuch ! Der Anschlag "Für Garderobe wird nicht gehaftet“ gibt also nur die Rechtslage wieder ! Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Gastwirtehaftung (2) Regelung gilt auch für: „Unternehmer, die ...Aufbewahrungsräume halten, für die eingestellten ...Fahrzeuge“; § 970 Abs 2 ABGB - Abgrenzung von Garagierung und bloßer Platzmiete! „ Badeanstalten“ § 970 Abs 3 ABGB Rspr wendet Haftung auch auf (größere) Privatzimmervermieter und Sanatorien an, nicht aber auf Allgemeine Krankenhäuser oder Schlafwagengesellschaften Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Gastwirtehaftung (3) Haftung ist zwingendes Recht ein Haftungsausschluß daher unwirksam § 970 a ABGB Das Gesetz statuiert Haftungsgrenzen 1.100,- € (15.000,- S) Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere 550,- € (7.500,- S) Ausnahme: Verwahrungsvertrag nicht mehr zeitgemäß: Gastwirte schließen daher häufig Zusatzversicherungen ab Barta: Zivilrecht online

Vergleich der Rechtsstellung Leihe Verwahrung Realvertrag Dauerschuldverhältnis Zweck: Gebrauch Zweck: Obsorge unverbrauchbare und unvertretbare Sachen alle Sachen Zurückzustellen: dieselbe Sache Zurückzustellen: dieselbe Sache; Ausnahme: depositum irregulare Nur unentgeltlich entgeltlich + unentgeltlich Verleiher / Hinterleger: bleibt Eigentümer + Sachbesitzer Entlehner: Rechtsbesitzer + Sachinhaber Verwahrer: nur Sachinhaber (kein Rechtsbesitz, da kein Gebrauchsrecht) Barta: Zivilrecht online