Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14 A. Schatzl, I/3.

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 Präsentation transkript:

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14 A. Schatzl, I/3

„Drei-Säulen-Modell“ Schwerpunkt – Sonderform Präsentation+ Diskussion Klausuren Mündliche Prüfung D (stand.) „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA)   M (stand.) Pflicht 1. Prüfung   leb. FS (davon stand.: E, F, I, SP) 2. Prüfung  weitere leb. (stand.) FS; (stand.) L oder Gr; BiU, Ph, DG, SpK, MK, BE, SA-PG, …  optional 3. Prüfung modularer Aufbau, 3/4 Klausuren 3/2 mündl. Prüf. A. Schatzl, I/3

„Drei-Säulen-Modell“ VWA Prüfungsgebiet „VWA einschl. Präsent. und Disk.“ Freie Wahl der Prüfer/innen Anmeldung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe Approbation durch LSR/SSR Begrenzter Umfang (45.000 – 60.000 Z.) 3 Betreuungs-gespräche Beschreibung der Arbeit Schüler/in- und Lehrer/inprotokoll schriftlich Standardisiert in D (U, Kr, Sl), M, leb. FS (E, F, I, Sp), L, Gr nicht standardisiert: weitere (leb.) FS, BiU, Ph, DG, MK, SpK, BE, schulauton. PG 3 Klausuren ver-pflichtend (D, M, leb. FS – muss keine stand. FS sein) optional 3 od. 4 Klausuren Korrektur und Beur-teilung durch Lehr-kraft mündliche Kompensation mündlich 3/2 mündliche Prüfungen 10 – 15 Minuten Lehrkräfte er-stellen am Stand-ort lernzielorien-tierten Themen-pool: 3 Themen/ JWSt., max. 24; Max. ¼ kann Lehrkraft selbst einbringen; Beantwortung einer Aufgaben-stellung (von der Lehrkraft; kompe-tenzorientiert) Neben Prüfer/in auch Beisitzer/in Präsent. & Diskussion der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt) Autonomer Schulschwerpunkt/Sonderform kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. © A. Schatzl I/2b

„Drei-Säulen-Modell (1)“ Wirksamwerden Vier Jahre nach Inkrafttreten – nach einem kompletten Oberstufendurchgang: Haupttermin 2014 BHS im Haupttermin 2015 Zentral erstellte Aufgabenbeispiele in Deutsch (U, Kr, Sl), Mathematik (gemäß den Lehrplan-anforderungen), leb. FS (E, F, I, Sp), Latein, Griechisch Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenem Korrekturschlüssel Zusammensetzung der Kommission 2 ständige Mitglieder (excl. Vorsitzendem/r): Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich versierte/r) Beisitzer/in mit „einer“ Stimme Keine Jahresprüfung Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung mit 1 „Nicht genügend“ vor den Klausuren im HT A. Schatzl, I/3

„Drei-Säulen-Modell (2)“ 3 Termine Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres) Herbst (innerh. von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres) Frühjahr (innerh. von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) Maturabilität – mündl. Prüfung mindest. 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3 Gegenstände Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden. Kompensations-prüfung Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wh. Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren), Dauer: 20 – 30 Minuten Gesamtkalkül: maximal „Befriedigend“, Klausel im RP-Zeugnis RP - Zeugnis weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus: Ausmaß an Stunden („Stundentafel“), Themenstellung der VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen („Kompetenzorientierung“) A. Schatzl, I/3

Vorwissenschaftliche Arbeit (1) Zeitplan Erstes Semester der vorletzten Schulstufe: Anmeldung und Themenfindung Mitte zweites Semester: Approbation durch SB 1. Instanz Beginn des 2. Semesters der letzten Schulstufe: Abgabe Termin für Präsentation und Diskussion: von SB 1. Instanz festgelegt Präsentation/ Diskussion Vorwissenschaftliche Arbeit (1) A. Schatzl, I/3

Vorwissenschaftliche Arbeit (2) Formale und inhaltliche Aspekte themen-, nicht unbedingt fachorientiert (vgl. RP-Zeugnis) Thema kann von bis zu 3 Kandidat/inn/en bearbeitet werden, aber klare Abgrenzung, individuelle Beurteilung. Umfang: 45.000 - 60.000 Zeichen (exkl. Inhalts- und Literaturverzeichnis, Bildmaterial) Bei Einreichung: Konzept mit Erwartungs-horizont Bei Abgabe: Abstract in der Sprache, in der die Arbeit verfasst wurde und ein Begleitprotokoll 2 Exemplare: gedruckt und Digitalversion Präsentation/ Diskussion Vorwissenschaftliche Arbeit (2) A. Schatzl, I/3

Vorwissenschaftliche Arbeit (3) Rechte/Pflichten der Lehrer/innen max. 5 Kandidat/inn/en Thema kann abgelehnt werden 3 verpflichtende Betreuungsgespräche und konti-nuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe (Fach- und) Sachkompetenz der Prüfer/innen „Beschreibung der Arbeit“ Rechte/Pflichten der Kandidat/inn/en freie Wahl des Prüfers/derPrüferin Recht auf Betreuung Recht auf vollständige Absolvierung der Prüfung (inkl. Präsentation und Diskussion) Verpflichtung zur Erfüllung formaler Kriterien (zB Eigenständigkeit der Arbeit) Verfassung eines begleitenden Protokolls Präsentation/ Diskussion Vorwissenschaftliche Arbeit (3) A. Schatzl, I/3

Vorwissenschaftliche Arbeit (4) Präsentation/ Diskussion Wie erfolgt die Beurteilung? Die Beurteilung erfolgt nach der Präsentation und Diskussion (ca. 15 Min.) durch die Kommission: Vorsitzende/r, Schulleitung, Klassenvorstand/-ständin und Prüfer/in Die Rückmeldung nach dem Abgabe-termin hat bilanzierenden Charakter und enthält keine Benotung. Die Lehrkraft verfasst eine „Beschreibung der Arbeit“. Positiv beurteilte VWA bleibt auch bei Klassenwiederholung erhalten. Vorwissenschaftliche Arbeit (4) A. Schatzl, I/3

Jedenfalls 3 Klausuren (3 mündl. Prüf.) in Klausurarbeiten (1) Jedenfalls 3 Klausuren (3 mündl. Prüf.) in Deutsch (standardisiert), Mathematik (standardisiert) Lebende Fremdsprache (stand. in E, F, I, Sp; weitere lebende, nicht standardisierte FS wie zB Russisch) 4. Klausur optional (2 mündl. Prüf.) : Weitere lebende Fremdsprache (stand. oder nicht stand.) oder L (stand.) oder G (stand.) oder DG oder SPK oder MK oder BiU oder PH oder… A. Schatzl, I/3

Klausurarbeiten (2) „Kompensationsprüfung“ Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgaben-stellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausur-gegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt. Muss man nach einer negativen Klausur eine Kompensationsprüfung machen? Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen. Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert werden (Beurteilung: max. „Befriedigend“, als Kompensationsprüfung im RP-Zeugnis vermerkt). Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten. Klausurarbeiten (2) A. Schatzl, I/3

Mündliche Kompensationsprüfung - Modell Haupttermin Schüler/in A A 1. Wiederholung 5 Herbsttermin K 5 Mündl. Kompensation 5 B A 2. Wiederholung Frühjahrstermin Herbsttermin WH 1 5 5 B Mündl. Kompensation verpflichtend A 3. Wiederh. Sommertermin 5 WH 2 Frühjahrstermin 5 B Mündl. Kompensation verpflichtend 5 Mündliche Kompensation Sommertermin WH 3 5 verpflichtend verpflichtend A. Schatzl, I/3

Mündliche Prüfung (1) Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe: mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche (Deckelung). Höchstens ein Viertel kann vom jeweiligen Klassenlehrer durch eigene Themenbereiche ersetzt werden (wobei auch diese durch die Fachlehrerkonferenz beschlossen werden müssen. Dasselbe gilt auch für die Wahlpflichtgegenstände). Aus diesem vollen Themenkorb „zieht“ der Schüler zwei Themenbereiche; dieser hat sich für einen dieser beiden Bereiche zu entscheiden. Jeder Schüler „zieht“ immer aus dem vollen Themenpool. Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten. A. Schatzl, I/3

Mündliche Prüfung (2) Ein sog. „vertiefender“ Wahlpflichtgegenstand ist eigenständig maturabel (mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe geführt). WPG können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen PG herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht: Bei zwei mündlichen Prüfungen: die Summe der JWSt. der beiden PG muss mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen. Bei drei mündlichen Prüfungen: die Summe der JWSt. der drei PG muss mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen. A. Schatzl, I/3

Mündliche Prüfung (3) Wenn zwei/drei PG die Summe von zehn/15 Stunden nicht erreichen (zB PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus PG mit „vertiefendem“ (dazugehörigen, „gebuchten“) WPG möglich. Es ist jedenfalls nicht gestattet, einen vierstündigen WPG zu teilen (zB in 7. oder 8. Klasse). Wurde allerdings ein zweistündiger WPG „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von WPG zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig. A. Schatzl, I/3

Mündliche Prüfung (4) Es ist nicht zulässig, zu einem PG den dazugehörigen „vertiefenden“ WPG als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen, um zu den geforderten zehn Stunden für zwei bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen. Kombination PG – WPG (um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen): Es sind die Jahres-wochenstunden des PG und des WPG zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf. Der sechsstündige „ergänzende“ WPG „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen. A. Schatzl, I/3