GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

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1 Rechte und Pflichten. Inhalt 2  Pflicht des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz  Unterstützungsangebote durch EKAS und SUVA  Hilfeleistungspflicht.
 Präsentation transkript:

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

1924 > Gesetz Nr. 394 zum Wochenende 1926 > Verpflichtungskodex Historischer Verlauf 1921 > Erste Maßnahmen 1923 > 30 Anträge 1924 > Gesetz Nr. 394 zum Wochenende 1926 > Verpflichtungskodex 1930 > Gesetz für öffentliche Gesundheit

1936 > Erste systematische Regelung Historischer Verlauf 1936 > Erste systematische Regelung 1946 > Erste Normen zum Thema Soziale Sicherheit 1950 > Artikel Nr. 174 1963 > Sicherheitsinspektoren 1971 > Artikel Nr. 1475 (detaillierte Normen)

Arbeitsgesetz Nr. 4857, verabschiedet am 22. Mai 2003 Geltende Normen Arbeitsgesetz Nr. 4857, verabschiedet am 22. Mai 2003 13 Artikel (von 77 bis 90) behandeln die SGA

Wichtigste Artikel: Geltende Normen Die Arbeitgeber sind für die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen verantwortlich, die zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz notwendig sind, sowie für die Bereitstellung der jeweiligen Ausrüstungen; die Arbeitnehmer sind dazu angehalten, sämtliche Normen zum Thema SGA einzuhalten.

Wichtigste Artikel: Geltende Normen Das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit hat die Pflicht, die Normen und Rechtsvorschriften zum Thema Gesundheit und Sicherheit zu verkünden.

Wichtigste Artikel: Geltende Normen Die Arbeit wird oft je nach Art der Gefahr und bis zu deren Beseitigung vollständig oder teilweise unterbrochen oder abgebrochen; im gegenteiligen Fall wird der Arbeitsplatz geschlossen.

Wichtigste Artikel: Geltende Normen Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Ausschuss für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz mit mindestens 50 Arbeitnehmern mit mindestens 6 Monaten Dienstalter zu bestellen.

Wichtigste Artikel: Geltende Normen Arbeitgeber mit mindestens 50 dauerhaft eingestellten Arbeitnehmern haben die Pflicht, einen oder mehrere zuständige Ärzte einzustellen und eine Ambulanz am Arbeitsplatz einzurichten. Dies erfolgt je nach Anzahl der Arbeitnehmer und der Gefahrenklassen der Tätigkeiten.

Geltende Normen Gesundheit und Sicherheit im Bauwesen Gesundheit und Sicherheit für Tätigkeiten, bei denen der Einsatz von Asbest vorgesehen ist Persönliche Schutzausrüstungen und deren Verwendung Kräftezehrende und gefährliche Arbeiten

Öffentliche Ämter Generaldirektion für SGA (İSGGM) Anwendung der Gesetzesnormen Politische Entwicklung Koordinierung mit den Institutionen Inspektion und Überwachung Beurteilung der Arbeitnehmer und Unternehmen

Öffentliche Ämter Generaldirektion für SGA (İSGGM) Verfahren und Prinzipien bezüglich der PSA Forschungen und Analysen Veröffentlichungen, Unterlagen, Statistiken Anwendung der notwendigen Maßnahmen Verwaltung, Inspektion und Ausstattung der Labors

Öffentliche Ämter Direktion für SGA (İŞGÜM) Ermittlung der notwendigen Standards Aktualisierung der Standards und Prinzipien Enwicklung von Programmen und Miteinbeziehung Veröffentlichung, technische Unterlagen

Öffentliche Ämter Forschungs- und Ausbildungszentrum (ÇASGEM) Lösung von Problemen Schutz der SGA Gewährleistung eines ruhigen Arbeitsumfelds Garantie für soziale Sicherheit Verantwortung von Staat und Sozialpartner

Öffentliche Ämter Ausschuss für Inspektion am Arbeitsplatz Inspektion bezüglich der Anwendung der Normen Verfassung von Studien zur Gesetzgebung Statistiken zu den Inspektionen

Öffentliche Ämter TSI 18001 Einführung in das SGA-System Anwendung und ständige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Beseitigung oder Reduzierung der Risiken für die Arbeitnehmer

Öffentliche Ämter Projekt zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (İSGİP) Umsetzung und Managementsystems von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Klein- und Mittelbetrieben Ausbildung von Profis und Experten zum Thema SGA Verbreitung des Bewusstseins mittels Kampagnen zum Thema SGA

Arbeiter-gewerkschaften Verantwortung der Gewerkschaften: Durchführung von Forschungstätigkeiten zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Sammlung der Daten aus vorhergehenden Forschungsarbeiten Beurteilung von veröffentlichten Daten nach wissenschaftlichen Methoden

Arbeiter-gewerkschaften SGA und Kosten-/Nutzenrechnung Ausbildung Aufteilung der Arbeitszeit Essensabwicklung am Arbeitsplatz Gesundheit Entschädigungen Ausschüsse für SGA

Arbeiter-gewerkschaften Weitere Möglichkeiten für die Gewerkschaften Vertreter am Arbeitsplatz Ausschüsse für SGA SGA-Arbeitsgruppen

Arbeiter-gewerkschaften Verstärkung der Gewerkschaftseffizienz zum Thema SGA SGA in den Weiterbildungsmaßnahmen Kurse zur Organisation; wissenschaftliche Zentren SGA: ein wichtiges Instrument für die Gewerkschaft SGA-Labors Angemessen vorbereitete Gewerkschaften Nationaler SGA-Ausschuss

YOL-İŞ Weiterbildungsmaßnahmen Sozialdialog Broschüren, Falter Fachzeitschrift und Webseite YOL-İŞ Beratungsservice Projekte Konferenzen, Workshops, Seminare

Arbeitgeberverbände Einige Nachteile: Gegenüberstellender Ansatz Kein politischer Vorschlag zur SGA Mängel bezüglich Methoden und Materialien Information beschränkt auf individuelle Rechte An Integrität und Konstanz mangelnde Studien

Statistiken (2008) 72.963 Arbeitsunfälle 866 infolge dieser Unfälle verstorbene Arbeitnehmer

Statistiken (2007) Insgesamt sind 79.027 Unfälle aufgetreten 7.143 Unfälle in der Baubranche; in diesen Unfällen haben: 428 Arbeitnehmer eine Invalidität erfahren 5 Arbeitnehmer eine Berufskrankheit erfahren

Statistiken (1998 - 2007) Insgesamt sind 783.448 Arbeitsunfälle aufgetreten. 3.633 Berufskrankheitsfälle 8.507 Arbeitnehmer sind infolge dieser Unfälle bzw. Krankheiten verstorben 19.045.638 Arbeitstage sind verloren gegangen

Statistiken (Januar - Juni 2009) 670 Arbeitnehmer sind durch Unfälle am Arbeitsplatz verstorben 579 Arbeitnehmer haben eine Invalidität erfahren

täglich passieren 200 Unfälle am Arbeitsplatz jeden Tag werden 7 Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig jeden Tag sterben 3 Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls

Unfälle nach Branche (2008)

Tödliche Unfälle nach Branche (2008)

Unfallursachen in der Baubranche (2008)

Unfälle in der Baubranche (2001-2008)

Todesfälle bei Unfällen in der Baubranche (2001-2008)

Unfälle in der Baubranche nach Städten (2008)

WICHTIGSTE PROBLEME Im Bauwesen ist die Arbeit vorübergehend und nicht kontinuierlich. Die Arbeitsbedingungen sind jeweils von der Baustelle abhängig. Die Arbeit ist stark dynamisch, mit allen Folgen, die sich daraus ergeben. Es gibt verschiedene und unterschiedliche Aufgaben. Das Arbeitsverhältnis besteht mit mehr als einem Arbeit- oder Auftraggeber.

WICHTIGSTE PROBLEME Die Baustellen sind in der Regel weitläufig und verstreut. Im Allgemeinen können unmöglich angemessene Temperaturbedingungen garantiert werden. Die Arbeitszeit ist im Allgemeinen zu lange bzw. unregelmäßig. Starker Wechsel der Arbeitnehmer mit starkem Turnover. Zahlreiche Arbeitnehmer sind unqualifiziert.

WICHTIGSTE RISIKEN Stürze Durch bewegte Maschinen verursachte Unfälle Stromschlag Unfälle während Aushebungsarbeiten

WICHTIGSTE RISIKEN Folgen durch Herabstürzen von Material Skelettschäden durch Tragen schwerer Materialien Exposition durch gefährliche Materialien Gehörverlust infolge von hohem Lärm

INSPEKTIONS-BERICHT Jahr 2007 Partner; YOL-İŞ, İNTES, Arbeitsministerium Abdeckung: 2860 Unternehmen des Bauwesens

EINTRAGUNG UND UNTERLAGEN Projekt Gesundheit und Sicherheit Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 2537 Prozentanteil: 88,70 % Verweisnorm: Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Bauwesen, Artikel: 5-7, ANHANG-II

EINTRAGUNG UND UNTERLAGEN Mitteilungen Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 2309 Prozentanteil: 80,70 % Verweisnorm: Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Bauwesen, Artikel 5/C, ANHANG-III

EINTRAGUNG UND UNTERLAGEN Persönliche Daten Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 1905 Prozentanteil: 66,60 % Verweisnorm: Arbeitsgesetz, Artikel 75

EINTRAGUNG UND UNTERLAGEN Ärztliche Bescheinigungen Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 2660 Prozentanteil: 99,28 % Verweisnorm: Artikel 86 des Arbeitsgesetzes und Artikel 5 der Verordnung über kräftezehrende und gefährliche Arbeiten

EINTRAGUNG UND UNTERLAGEN Prüfung der Hebevorrichtungen Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 1579 Prozentanteil: 55,20 % Verweisnorm: Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Bauwesen, ANHANG IV, Kapitel I, Artikel 75

EINTRAGUNG UND UNTERLAGEN Ausbildung Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 2175 Prozentanteil: 76,04 % Verweisnorm: Artikel 77 des Arbeitsgesetzes, Artikel 4, 5, 8, 10 und 17 der Verordnung bezüglich der Verfahren und Prinzipien zur Ausbildung der Arbeitnehmer zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

ARBEITSBEREICHE Baustellenstraßen - Gefahrenbereiche Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 2175 Prozentanteil: 76,40 % Verweisnorm: Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Bauwesen, ANHANG IV/A, Artikel 10

ARBEITSBEREICHE Erste Hilfe Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 1409 Prozentanteil: 50,00 % Verweisnorm: Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Bauwesen, ANHANG IV/A, Artikel 13

ARBEITSBEREICHE Herabstürzen von Material Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 1690 Prozentanteil: 59,09 % Verweisnorm: Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Bauwesen, ANHANG IV/B, Abschnitt II, Artikel 4

ARBEITSBEREICHE Arbeit in der Höhe Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 2381 Prozentanteil: 83,25 % Verweisnorm: Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Bauwesen, ANHANG IV/B, Abschnitt II, Artikel 5; Regelung über die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen in der Verwendung von Arbeitsausrüstungen, ANHANG II, Artikel 4.1

ARBEITSBEREICHE Sonderrisiken Anzahl der Arbeitsplätze mit Nichtkonformitäten: 1712 Prozentanteil: 58,86 % Verweisnorm: Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Bauwesen, ANHANG IV/A, Abschnitt II, Artikel 6

Danke!