Die neue Versammlungsstättenverordnung

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 Präsentation transkript:

Die neue Versammlungsstättenverordnung Informationen für die Vereine im Markt Mömbris

Vorbemerkungen Neue Versammlungsstättenverordnung seit 01.01.2008 Löst Verordnung aus dem Jahr 1990 ab

Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung Enthält Vorschriften über den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten. Gilt nicht für Veranstaltungen < 200 Besucher

Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen Mehrere Versammlungsräume mit gemeinsamen Fluchtwegen, die mehr als 200 Besucher fassen

Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung

Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung Versammlungsstätten im Freien für mehr als 1000 Besucher und wenn gleichzeitig eine sog. Szenenfläche, also eine Bühne mit mehr als 20 m² Fläche vorhanden ist und wenn gleichzeitig der Besucherbereich abgegrenzt ist. Das ist schon dann der Fall, wenn der Zugang oder Ausgang über Schleusen erfolgt (z.B. bei einem open-air-Konzert)

Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung Stadien mit mehr als 5000 Besucherplätzen

Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung Versammlungsstättenverordnung gilt nicht für Gottesdiensträume Unterrichtsräume in Schulen Ausstellungsräume in Museen Fliegende Bauten (Festzelte)

Bemessung der Anzahl der Besucher Theoretische Aufnahmekapazität des Raumes Für Sitzplätze mit Tischen: ein Besucher je Quadratmeter Versammlungsraum Für Sitzplätze in Reihen und Stehplätze: zwei Besucher je Quadratmeter Veranstaltungsraum Für Stehplätze auf Stufenreihen: zwei Besucher je lfm. Stufenreihe

Bemessung der Anzahl der Besucher Beachte: Bei kleineren Versammlungsräumen keine Genehmigung nach VStättVO Aber Ggf. Genehmigung nach anderen Vorschriften erforderlich (z.b. Baurecht, Gaststättenrecht)

Regelungsinhalt der Versammlungsstättenverordnung Bau von Versammlungsstätten Betrieb von Versammlungsstätten

Bauliche Anforderungen Nutzung von Räumen für Veranstaltungen > 200 Besucher Genehmigungsstatus der Räume Ggf. Bestandsschutz Beratung durch Landratsamt

Bauliche Anforderungen Betrieb ohne Genehmigung stellt Ordnungswidrigkeit dar Ggf. strafrechtliche Relevanz

Bauliche Anforderungen

Anforderungen an den Betrieb Betriebliche Anforderungen der VStättVO gelten auch für bestandsgeschützte Anlagen

Anforderungen an den Betrieb Bühnen, Podien, Tribünen Fußboden von Szeneflächen muss fugendicht sein Unterkonstruktion von Tribünen oder Podien > 20 m² aus nicht brennbarem Material Standsicherheit bei dynamischen Schwingungen

Anforderungen an den Betrieb Bestuhlung, Gänge In Reihen angeordnete Sitze fest verbunden Lichte Durchgangsbreite min 40 cm Höchstens 30 Sitzplatzreihen

Anforderungen an den Betrieb Seitlich eines Ganges höchstens 10, im Freien 20 Sitzplätze

Anforderungen an den Betrieb Zwischen zwei Gängen höchstens 20, im Freien 40 Sitzplätze

Anforderungen an den Betrieb Mindestbreite der Gänge 1,20 m Im übrigen aber mindestens 1,20 m je 200 Personen

Anforderungen an den Betrieb Sitzplätze an Tischen Größte Entfernung zu einem Gang 10 m Zwischen den Tischen lichte Breite > 1,50 m Mindestbreite der Gänge 1,20 m

Anforderungen an den Betrieb Brandverhütung Bei erhöhter Brandgefahr Brandwache erforderlich Vorhänge von Bühnen schwer entflammbar

Anforderungen an den Betrieb - Ausstattungen mindestens schwer entflammbar Ausschmückungen mindestens schwer entflammbar Ausschmückungen in Fluren und Treppenhäusern, die als Rettungsweg dienen nicht brennbar Ausschmückungen nur unmittelbar an Wänden und Decken. Im Raum hängende Ausschmückung Mindestabstand zum Boden 2,50 m Verwendung von Kerzen ist zulässig Natürlicher Pflanzenschmuck frisch

Verantwortliche Person Verantwortlich ist der Betreiber der Versammlungsstätte Betreiber ist immer der Eigentümer Für Betreiber besteht Anwesenheitspflicht Übertragung der Pflichten auf Veranstalter Wichtig: durch schriftlichen Vertrag

Ausnahmegenehmigung Anzeige der Veranstaltung beim Landratsamt Anzeige bei der Gemeinde (Art 19 LStVG)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Die neue Versammlungsstättenverordnung Informationen für die Vereine im Markt Mömbris