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Veranstaltungssicherheitsgesetz

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Präsentation zum Thema: "Veranstaltungssicherheitsgesetz"—  Präsentation transkript:

1 Veranstaltungssicherheitsgesetz
Öffentliche Veranstaltungen = allgemein zugänglich oder allgemein beworben Alle Arten von Unterhaltungen einschließlich Film-, Video- und DVD-Vorführungen Erwerbsabsicht ist unerheblich

2 Ausnahmen erweitert Religions- und Bildungsveranstaltungen
Brauchtumsveranstaltungen Badeanlagen, Spielplätze und Sportstätten Veranstaltungen, soweit sie anderen Gesetzen unterliegen

3 Klare Zuständigkeiten
Fassungsvermögen ist entscheidend Bis Personen – Gemeinde Über Personen – Bezirksverwaltungsbehörde Überwachung durch Gemeinde oder BH

4 Fassungsvermögen nach Fluchtwegbreite und max. Personendichte
max. 2,5 Personen pro m² (Steh- und Sitzplatzbereich) max. 1 cm Fluchtwegbreite pro Teilnehmer gilt auch für Notausgänge pro 100 Besuchern 1 Ordner

5 Neue Systematik Bewilligungspflicht nur für Tourneebetrieb
Veranstaltungsstättenbewilligung möglich Bloße Meldepflicht oder Anzeigepflicht mit Untersagungsmöglichkeit

6 Veranstaltungsstättenbewilligung
Pflicht für Liegenschaften, die für Veranstaltungszwecke bestimmt sind Für sonstige Veranstaltungsstätten möglich Auch bestimmte Veranstaltungsarten sind umfasst Verfügungsberechtigter ist antragsberechtigt

7 Bloße Meldepflicht Wenn im Rahmen einer Bewilligung
- Veranstaltungsstätte oder gastgewerbliche Betriebsanlage Formlose Meldung reicht aus (wer – was – wann – wo) 2 Wochen vorher an Gemeinde Keine weiteren behördlichen Auflagen

8 Anzeigepflicht Wenn außerhalb einer vorliegenden Bewilligung
Standardisierte Anzeige (Formular) 6 Wochen vorher an Gemeinde Zusätzliche Auflagen oder Untersagung möglich

9 Mindest-Standards durch Verordnung
Unmittelbar für alle gültig, auch ohne Bescheid Verbot von Lockangeboten mit Alkohol Vorkehrungen für Jugendschutz (Kennzeichnung) Veranstalter-Haftpflichtversicherung

10 Mindest-Standards Barrierefreiheit – soweit möglich
max. 10 m zum nächsten Fluchtweg (Gang), Kennzeichnung Einzäunung des Veranstaltungsareals ausreichende Toiletten (keine Stückseifen und Textilhandtücher) Keine Gasflaschen im Besucherbereich

11 Auflagen im Einzelfall
Soweit für Sicherheit nötig Zeitliche und örtliche Beschränkungen, Besucherzahl Hilfs- und Rettungsdienste, Arzt, Feuerwehr Sicherheits- und Überwachungsdienste Park- und Verkehrskonzepte

12 Veranstalterhaftung Sorgfaltsmaßstab wird definiert
Einhaltung der Rechtsvorschriften + Anwesenheit Keine Gefährdung durch Veranstaltungsstätte, -mittel oder –einrichtungen Räumung im Notfall muss möglich sein


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