Altfahrzeugeverordnung

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 Präsentation transkript:

Altfahrzeugeverordnung Eine Übersicht über die aktuelle Situation

Aktuelle Situation Vermehrte Behördenkontrollen: Hintergrund: illegale Abfallverbringungen dadurch Rohstoffverluste: von 250.000 Autos p.a. nur 1/3 in Österreich verwertet ökologische und soziale Belastungen in „Zielländern“

Legistische Konsequenzen 1/2 EU-Abfallverbringungsverordnung: gilt seit 2007 Listensystem: Grüne und gelbe Liste Genehmigungspflicht für Abfälle der gelben Liste und Abfälle der grünen Liste, so diese nicht verwertet werden Dokumentationspflichten EU-Altfahrzeugerichtlinie, Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und Altfahrzeugeverordnung: seit 2002 in Kraft Rücknahme- und Verwertungspflichten

Legistische Konsequenzen 2/2 Erläuternde Dokumente: Correspondents´ Guidelines No 9 – „Shipment of Waste Vehicles“ (verbindlich ab 1.9.2016) Bundesabfallwirtschaftsplan – Handbuch zu Kap. 8.2 Erlass zur Altfahrzeugeverordnung, April 2015

Behördenzuständigkeiten Zuständige Behörden: MA 22 – Umweltschutz MA 36 – Gewerbetechnik Strafbehörde: Magistratisches Bezirksamt

Wie geht Behörde vor? Auswertung der EDM-Daten: Hinweise: Begleitscheindaten Meldungen gemäß Altfahrzeugeverordnung: Erstübernehmer Behandler von Altfahrzeugen Hersteller / Importeure Hinweise: (anonyme) Anzeigen eigene Wahrnehmung durch Behördenorgan

Konsequenzen Verwaltungsstrafen gemäß AWG 2002: Geldstrafe von mindestens € 850 bis € 41.200 je Delikt bei gewerbsmäßiger Tätigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft: Mindeststrafe € 4.200

Probleme in der Praxis – Lösung 1/4 Übernahme von Altfahrzeugen: erfordert Sammlerberechtigung nach § 24a AWG 2002, so nicht „erlaubnisfreier Rücknehmer“: Händler, die Altfahrzeuge übernehmen und nicht selbst behandeln, wenn Menge der zurückgenommenen Fahrzeuge verhältnismäßig zu Menge der abgegebenen Fahrzeuge ist Registrierung als Erstübernehmer im EDM-Portal jährliche Meldung der Fahrzeugdaten nach § 11 AltfahrzeugeV, so Fahrzeuge nicht im Auftrag eines Herstellers | Importeurs | Systems übernommen werden laufende elektronische Aufzeichnungen und jährliche Abfallbilanz

Probleme in der Praxis – Lösung 2/4 Ausbau von Teilen aus Altfahrzeugen: erfordert Behandlerberechtigung nach § 24a AWG 2002: außer: es werden ausschließlich im eigenen Betrieb angefallene Altautos behandelt Registrierung als Behandler von Altfahrzeugen im EDM-Portal jährliche Meldung der Fahrzeugdaten nach § 10 AltfahrzeugeV laufende elektronische Aufzeichnungen und jährliche Abfallbilanz

Probleme in der Praxis – Lösung 3/4 Altfahrzeugebehandlung steht im Vordergrund: erfordert Genehmigung als Abfallbehandlungsanlage nach § 37 AWG 2002 Genehmigungsbehörde: Amt der Landesregierung (MA 22)

Probleme in der Praxis – Lösung 4/4 Gebrauchtfahrzeug „mutiert“ in Betrieb zu Altfahrzeug: Registrierung als Anfallstelle von Altfahrzeugen im EDM-Portal jährliche Meldepflicht der Fahrzeugdaten nach § 12 AltfahrzeugeV

Weiterführende Informationsquellen 1/2 Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Umwelt-und-Energie/w/Umwelt_und_Energie_-_Channelstartseite_w.html Landesgremium Wien des Fahrzeughandels: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/w/Fahrzeughandel/Startseite_-_Fahrzeughandel,_Landesgremium.html Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/w/Fahrzeugtechnik/Bildung/Startseite-Fahrzeugtechnik.html

Weiterführende Informationsquellen 2/2 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: http://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/altfahrzeuge.html Bundesabfallwirtschaftsplan: http://www.bundesabfallwirtschaftsplan.at/ EDM-Portal: http://www.edm.gv.at Stadt Wien – MA 22: https://www.wien.gv.at/umweltschutz/abfall/

Beratung & Unterstützung 1/2 Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien des Fahrzeughandels 1041 Wien, Schwarzenbergplatz 14 Tel.: 01 / 514 50 - 3255 Fax: 01 / 514 50 – 3282 E-mail: Fahrzeughandel@wkw.at Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik 1030 Wien, Rudolf-Sallinger-Platz 1 Tel.: 01 / 514 50 - 2393, 2394 Fax: 01 / 514 50 - 2626 E-mail: Fahrzeugtechnik@wkw.at

Beratung & Unterstützung 2/2 Wirtschaftskammer Wien, Referat Umwelt, Innovation und Technologietransfer 1010 Wien, Stubenring 8 – 10 Tel.: 01 / 514 50 – 1045, 1144 Fax: 01 / 514 50 – 1480 E-mail: umwelt@wkw.at E-mail: innovation@wkw.at