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Unterweisungsmodul Laser
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Unterweisungsinhalte - Beispiele
Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Anzeigeverfahren Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch … © LZK BW 11/2013
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CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
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CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
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Laser - Nachschlagewerk!
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Rechtliche Grundlagen
BGV B2 „Laserstrahlung“ Laserklassen Anzeige Laserschutzbeauftragte Abgrenzung und Kennzeichnung von Laserbereichen Schutzmaßnahmen … © LZK BW 11/2013
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Laser – Laserschutzbeauftragte/r?
Laserschutzbeauftragte/r ist notwendig, wenn in der Zahnarzt- praxis ein Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R oder 4 betrieben wird. Sachkunde gemäß BGV B 2 „Laserstrahlung“. Schriftliche Bestellung: Nur notwendig, wenn der Praxis- inhaber selbst nicht über die Laser-Sachkunde verfügt. © LZK BW 11/2013
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Laser – Weitere Verpflichtungen?
Anzeigeverfahren: Was: Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3 B, 3 R oder 4. Wer: Praxisinhaber. Wann: Vor der ersten Inbetriebnahme An wen: BGW und die zuständige Arbeitsschutz behörde (i. d. R. Landratsamt). Betriebsanweisung: Für den Betrieb einer Lasereinrichtung der Klasse 3 B, 3 R oder 4 ist eine Betriebsanweisung bereit zu halten. © LZK BW 11/2013
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Laser – Weitere Verpflichtungen?
Ein-/Unterweisung: Einweisung: Vor Inbetriebnahme! Unterweisung: Vor Arbeitsaufnahme + einmal pro Jahr! Hilfsmittel: Betriebsanweisung. Prüfpflichten: Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß § 6 MPBetreibV. Laser der Klasse 3 B, 3 R oder 4 gehören in die Anlage 1 der MPBetreibV: STK i. d. R. einmal jährlich (Hersteller) oder maximal alle 2 Jahre (wenn keine Herstellerangabe und kein Ausschluss). © LZK BW 11/2013
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Laser – Weitere Verpflichtungen?
Persönliche Schutzausrüstung: Augenschutz (Laserschutzbrille). Ggf. Schutzhandschuhe und Schutzkleidung. Dokumentation: Bestandsverzeichnis (aktiv + nicht implantierbar) Medizinproduktebuch (Anlage 1 MPBetreibV) CE-Kennzeichen: Zentrale Voraussetzung für die Verkehrs fähigkeit eines Medizinproduktes. © LZK BW 11/2013
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Exkurs – Bestandsverzeichnis
Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte. Beispiele: Lasergerät, Elektrotom, Air Flow, ZEG, Behandlungs- einheit, Behandlungsleuchte, … © LZK BW 11/2013
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Bestandsverzeichnis © LZK BW 11/2013
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Exkurs – Medizinproduktebuch
Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte aus der Anlage 1 der MPBetreibV. Beispiele: HF-Chirurgiegerät (Elektrotom), Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nerven- funktionsgerät (Pulpenprüfer, TENS) und Anästhesiegerät © LZK BW 11/2013
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Medizinproduktebuch © LZK BW 11/2013
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Laser“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 11/2013
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Achtung: Nicht vergessen, für das Thema „Prüfpflichten“ in der Zahnarztpraxis steht die folgende Checkliste zur Verfügung. © LZK BW 11/2013
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