Definitionen Gewährleistungen sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte, die vom Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden aufgrund gesetzlicher.

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Definitionen Gewährleistungen sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte, die vom Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen geleistet werden. („warranty“). Garantie ist eine individuelle Ausweitung der Gewährleistung durch Vertrag. („warranty extension“) Kulanz sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte, die vom Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden ohne gesetzliche und vertragliche Bestimmungen geleistet werden. („policy“) Gewährleistung in Russland: kann bei Übergabe verjähren (vertraglich) – unter Kaufleuten. Verjährungsfrist ohne Abbedingung: 2 Jahre. An Endverbraucher: kann nicht abbedungen werden. Mindestfrist: 2 Jahre Kulanz generell in Ru nicht abzugsfähig (USt-Pflichtig, beim Empfänger KöSt-pflichtig)

Abwicklungsstufen Stufe A: Hersteller – Importeur Stufe B: Importeur – Händler Stufe C: Händler – Endkunde

Abwicklungsstufen Garantieleistung durch Importeur D RF Lieferungen Hersteller Importeur Dienstleistungen (Erbringung der Garantieleistungen für Kunden) Lieferungen/Garantieleistungen Kunde(n)

Abwicklungsstufen Garantieleistung durch Händler D RF Lieferungen Hersteller Importeur Dienstleistungen (Erbringung der Garantieleistungen für Kunden) Lieferungen Kunde(n) Händler Lieferungen/Garantieleistungen

(Erbringung der Garantieleistungen für Kunden) Abwicklungsstufen Garantieleistung durch Serviceunternehmen D RF Lieferungen Hersteller Importeur Dienstleistungen (Erbringung der Garantieleistungen für Kunden) Lieferungen Serviceunternehmen Kunde(n) Garantieleistungen

Garantie-Modell Verrechnung (A) Hersteller Importeur Servicegesellschaft 1. Verkauft Ware mit Garantie 3. Liefert Garantie-Teil Storno, 10. Bezahlt Rechnung des Importeurs für Garantieleistungen 2. importiert/verkauft Ware 4. Importiert Garantie-Teil: EUSt, Zoll 5. Liefert Garantie-Teil gratis 8. Bezahlt Garantieleistung: keine VSt 9. Berechnung an Hersteller: USt nur auf die positive Marge? 6. Erbringt Garantieleistung gratis an Endkunden 7. Stellt Leistung ohne USt in Rechnung an Importeur

Garantie-Modell Verrechnung (A) Ersatzteile: Verbuchung der Gutschrift durch Storno, Teil als Garantieteil eingebucht oder Gutschrift gegen andere Verbindlichkeit kein EUSt-Abzug wenn GK > 5 % Saldierung bei cross-border Zahlungen problematisch -> Bezahlung der Leistung Doppelverzollung -> Rückgabe von Ersatzteilen

Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 1) Erbringung der Leistung durch Importeur Gewährleistungs-Servicevertrag über Gewährleistungsleistungen lt. Art. 149.2.13 SteuerGB keine USt kann auch Dritte beauftragen USt-Befreiung innerhalb der Kette auf Stufe A fraglich trotzdem empfohlen: eigener Agenturvertrag

Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 2) Agentenvertrag D RF Lieferungen Hersteller Importeur Agentenvertrag Lieferungen Kunde(n) Händler Lieferungen Garantieleistung Dienstleister

Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 2) Beauftragung eines Dritten Agenturvertrag bei Kostenersatz-Modell Einzelkosten abgerechnet Garantieleistungen und Wert der Teile: ohne USt Marge/Vergütung mit USt bei Vergütung Verrechnung einer Pauschale: mit USt

Garantie-Modell Pauschale (A) Risiken, weil Kosten nicht detailliert nachweisbar. Aber praktisch angewendet: USt-frei, daher bei Auslandsbeziehung empfohlen (da ausländischer Hersteller USt nicht wiederbekommen würde) Push down auf Händler möglich (wie A) Rückstellung darf tatsächliche Kosten der letzten drei Jahre nicht übersteigen Art. 267 P% (Aufwand für Rückstellung) = Garantiekosten / Umsatz

Garantie-Modell Push Down (A) Importrechnung ohne Garantie Importeur (oder Händler) bildet Garantierückstellung Rückstellung darf tatsächliche Kosten der letzten drei Jahre nicht übersteigen Art. 267 P% (Aufwand für Rückstellung) = Garantiekosten / Umsatz Garantieerbringer fakturiert Teile und Arbeit (siehe B) keine Umsatzsteuerproblematik Hersteller-Importeur (kein EUSt-Abzug wenn GK > 5 %) keine Doppelverzollung

Gestaltung Beauftragung eines Dritten (B) Servicevertrag über Gewährleistungsleistungen ohne USt für Teile und Leistung lt. Art. 149.2.13. Marge auf Teile eher mit USt wenn Garantie < 5 % Umsatzkosten VSt-Abzug für Garantieteile wenn Garantie > 5 % Umsatzkosten kein VSt-Abzug für verwendete Garantieteile Berechnung der 5 % komplexz

Gestaltung der Beziehung zum Endkunden (C) ohne USt gemäß Art. 149.2.13. kein Geldfluß Formvorschriften Nachweis, dass es sich um eine Gewährleistung handelt (insb. Beginn) Akt, dass Gewährleistung erbracht wurde

Sonderaspekt “Rückgabe” 1 Warenrückgabe auf Grund interner Vorschriften oder Industrieüblichkeit Kunde -> Importeur Vertragshändler -> Importeur Servicedienstleister -> Importeuer Importeur -> Hersteller Grenzüberschreitende Rückgabe Lokale Rückgabe weniger problematisch -> Vertragsgestaltung

Sonderaspekt “Rückgabe” 2 Re-Export nur möglich wenn Schlechtlieferung (Fehler besteht bereits bei Lieferung) innerhalb einer 6-Monats-Frist Export -> Doppelverzollung Echter Rückverkauf Vorbedingung – Eigentum beim Exporteur Preis bei Rückgabe? Doppelverzollung Bearbeitung (Reparatur) außerhalb Russlands Vernichtung vs. Rückgabe

Sonderaspekt “Margenstorno” Der Importeur bezieht Teile zum Importpreis Der Importeur verkauft Teile zum Händler-(Kunden)preis und realisiert eine Marge Garantieerstattung dann oft in Höhe des Importpreises (ev. plus Zoll und sonstiger Kostenersatz, aber ohne Gewinnmarge) die Garantieerstattung an den Importeur ist geringer als die Garantieerstattung an den Händler/Endkunden in der Bilanz ist ein Margenstorno von verkauften Teilen vorzunehmen, die später als Garantie erstattet werden (warranty profit reversal) steuerliche Rückstellung?

Sonderaspekt “Kulanz” Kulanz auf verschiedenen Stufen möglich Erbringung ohne Vertrag Vorsteuerabzug für eingesetzte Teile und eingekaufte Leistungen fraglich Steuerbemessungsgrundlage für die erbrachte Leistung Lieferung eines Ersatzteils ohne Berechnung -> trotzdem USt-pflichtig Gewinnsteuer beim Kunden (Bereicherung auf Grund unentgeltlicher Lieferungen und Leistungen)?

Kontakt Rödl & Partner André Scholz Wirtschaftspürfer/Steuerberater Managing Partner Russland/GUS Ul. Elektrosawodskaja 27, Geb. 2 107023 Moskau Russische Föderation Tel.:   +7 495 933 51 20 Mob.:  +7 985 773 35 74 Fax:    +7 495 933 51 21 E-Mail: andre.scholz@roedl.pro www.roedl.com/ru BINETZKY BRAND & PARTNER Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin (RF) Partner Ul. Arbat 54/2 119002 Moskau Russische Föderation Tel.:   +7 495 662 33 65 Mob.:  +7 916 171 67 56 Fax:    +7 963 966 33 66 E-Mail: valeria.khmelevskaya@bbpartners.ru www.bbpartners.ru