Referent: Eberhard Uhlig

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 Präsentation transkript:

Referent: Eberhard Uhlig Notfallkoffer / Testament 必不得已 / 遗嘱 IHK-Unternehmerforum am 01. März 2010 Referent: Eberhard Uhlig Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Partner der Sozietät Ludwig Wollweber Bansch

Ein Unfall, eine längere Krankheit oder der Tod des Unternehmensinhabers kommen meist plötzlich und unerwartet. Werden keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, ist das Unternehmen handlungsunfähig. Die rechtzeitige Aufstellung eines Notfallplans ermöglicht im Ernstfall eine reibungslose Weiterführung des Betriebs.

Viele Unternehmen sind schlecht auf den Notfall vorbereitet Nur 15 % aller Unternehmen verfügen über einen Notfallkoffer. Nur 50 % aller Unternehmen haben eine Regelung über die Vertretung des Unternehmers getroffen. Nur 40 % aller Unternehmer haben ein Testament, wovon mehr als die Hälfte unwirksam sein dürfte.

Warum wird keine Notfallvorsorge getroffen? Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Ausscheiden aus der Firma oder gar mit seinem Tod Die Frage nach einer Vertretung oder einem Nachfolger wird verdrängt Unternehmer können und wollen ihr „Lebenswerk“ nicht loslassen Sorge, keinen geeigneten Nachfolger zu finden Befürchtung, der Betrieb wird den Führungswechsel nicht unbeschadet überstehen Vor allem Jungunternehmer sehen dafür noch keine Notwendigkeit

Der unvorbereitete Ausfall des Chefs bedeutet: es gibt keinen Vertreter es wurden keine Vollmachten erteilt es gibt keinen umfassenden Überblick über alle betrieblichen Vorgänge Mitarbeiter kennen nicht den aktuellen Stand von Aufträgen und Projekten wichtige Dokumente sind nicht auffindbar Adressen und Telefonnummern sind nicht allgemein bekannt es existiert kein (aktuelles) Testament

Folgen bei fehlender Notfallplanung Der Geschäftsbetrieb kommt zum Stillstand, weil außer dem Unternehmensinhaber niemand handeln kann und darf Umsatz- und Gewinneinbußen Bedrohung von Arbeitsplätzen Schlechtere Bonität des Unternehmens Schließung des Betriebs Existenzbedrohung der Angehörigen, insbesondere wenn das Unternehmen einen Großteil des Vermögens der Familie ausmacht

Unternehmer sollten sich rechtzeitig die Kernfrage stellen: „Was muss alles geregelt sein, falls ich morgen nicht mehr in mein Unternehmen kommen kann?“ Eine frühe Vorsorge ermöglicht eine langfristige Planung verhindert übereilte Entscheidungen garantiert ausreichend Vorbereitungszeit sichert die Kontinuität des Unternehmens führt auch zu Verbesserung der Bonität bei der Hausbank

Was muss bei der Erstellung eines Notfallplans beachtet werden? Wer kommt als Vertreter in Betracht? Wer leitet das Unternehmen in einer eventuell notwendigen Überleitungsphase? Enthält der Gesellschaftsvertrag eine Regelung bezüglich der Geschäftsführung? Soll die Unternehmensnachfolge durch ein Testament geregelt werden? Existiert ein Ehevertrag, der auch Einfluss auf das Unternehmen hat?

Erstellung eines „Notfallkoffers“ Ein Notfallkoffer enthält alle wichtigen Informationen, die ein Vertreter oder Nachfolger benötigt, um das Unternehmen vorübergehend oder dauerhaft zu leiten.

Was muss der Notfallkoffer enthalten? Unterlagen und Verträge Testament Vollmachten / Vorsorgevollmacht Versicherungspolicen Vertretungsplan Vermögensaufstellung / Kreditverträge Bilanzen der letzten drei Jahre / aktuelle BWA Hinweise/Ratschläge für den Vertreter Status und Anweisungen für aktuelle Projekte wichtige unternehmensbezogene Informationen

Unterlagen und Verträge Gesellschaftsvertrag Ehevertrag Kreditverträge Handelsregisterauszüge Grundbuchauszüge

Testament Formen des Testaments eigenhändiges Testament öffentliches Testament  Muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein  Soll enthalten: Datum, Ort der Niederschrift, Unterschrift mit Vor- und Zunamen  1. Möglichkeit mündliche Erklärung zur Niederschrift eines Notars  2. Möglichkeit Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift mit der Erklärung, dass diese den letzten Willen enthält 12

Testament Das eigenhändige Testament Der Erblasser muss das Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der letzte Wille auf einem Blatt Papier, einer Portkarte, einer Serviette oder einem Bierdeckel niedergeschrieben wird. Das Testament soll angeben, zu welcher Zeit und an welchem Ort er die Erklärung abgegeben hat. Der Erblasser soll mit seinem Vor- und Nachnamen unterschreiben. 13

Testament Formen des Testaments gemeinschaftliches Einzeltestament eine einzelne Person errichtet ein einzelnes Testament keine Bindungswirkung kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden mehrere Personen (Ehegatten) errichten ein gemeinschaftliches Testament Wiederverheiratungsklausel Pflichtteilsklausel 14

Testament Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten aufgesetzt werden im Gegensatz zum Erbvertrag ist ein Widerruf möglich ein Ehepartner setzt handschriftlich das Schriftstück auf, beide müssen es unterschreiben 15

Gestaltungsfalle „Berliner Testament“ Den Ehegatten zum Vollerben und die gemeinsamen Kinder oder Dritte als Schlusserben einzusetzen ist in der Praxis am Häufigsten Es besteht die Möglichkeit eine Wiederverheiratungsklausel einzubauen Bei großem Vermögen ist das Berliner Testament ein teures Vergnügen (doppelte Steuerbelastung) 16

Argumente für ein notarielles Testaments Beratung durch den Notar Sicherheit bei der Testamentsgestaltung Fehler- und Streitvermeidung durch klare Wortwahl In der Regel ist kein Erbschein notwendig (Kostenersparnis) Verwirklichung des Erblasserwillens Feststellung der Geschäfts- und Testierfähigkeit 17

Vorteile des Unternehmertestaments Individuelle und verbindliche Anordnungen durch den Unternehmer sichere und eindeutige Nachfolgeregelung Kontinuität des Unternehmens Existenzsicherung für den Ehegatten Verhinderung der gesetzlichen Erbfolge Vermeidung erbfallbedingter Belastungen Pflichtteilsansprüche Erbschaftsteuer Vermeidung unnötiger Haftungsrisiken für den Nachfolger

Überlegungen bei der Erstellung eines Testaments Wer soll Erbe werden? Ehegatten Kinder entfernte Verwandte Sollen Minderjährige erben? Anordnung der Testamentsvollstreckung? Welche Personen sind pflichtteilsberechtigt?

Überlegungen bei der Erstellung eines Testaments Führt die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu einem Liquiditätsengpass? Existiert bereits ein Testament oder ein Erbvertrag? Auslandsvermögen: Konten in der Schweiz?

Regeln zur Erstellung eines Unternehmertestaments Der Unternehmensnachfolger wird immer Erbe Benennung eines Ersatzerben Vorkehrungen für den Fall, dass minderjährige Erben auftreten sollten genaue Festlegung von Erbquoten

Regeln zur Erstellung eines Unternehmertestaments kein Berliner Testament Abstimmung des Testaments mit dem Ehevertrag und dem Gesellschaftsvertrag keine unnötige enge Bindung des Nachfolgers klare und eindeutige Formulierungen

Regeln zur Erstellung eines Unternehmertestaments regelmäßige Überprüfung des Testaments und gegebenenfalls Aktualisierung Pflichtteilsentziehung nur unter besonderen Voraussetzungen möglich Stundung von Pflichtteilsansprüchen

Regeln zur Erstellung eines Unternehmertestaments Beschwerungen und Belastungen des Erben Pflichtteilsergänzungsansprüche

Vollmachten Private Vollmachten des Unternehmers Bankvollmacht Betreuungs- und Patientenverfügung Geschäftliche Vollmachten Vorsorgevollmacht Generalvollmacht Handlungsvollmachten Prokura Vollmacht für alle Geschäftskonten Vollmachten über den Tod hinaus (Regelung im Testament)

Vorsorgevollmacht Empfehlenswert für den Fall, dass der Unternehmer aufgrund eines Unfalls oder Krankheit längere Zeit ausfällt ermöglicht Vertretung in privaten und geschäftlichen Angelegenheiten individuelle Anordnungen des Unternehmers Benennung eines Ersatzbevollmächtigten Vollmacht kann auch über den Tod hinaus gültig sein Falls keine Vollmacht vorhanden, wird eine gerichtliche Beutreuung angeordnet

Versicherungspolicen Lebensversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung

Erstellung eines Vertretungsplans Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich Frühzeitige Benennung eines Vertreters Einbeziehung in die laufenden Angelegenheiten des Unternehmens Firmeninhaber kann seinen Nachfolger einarbeiten Aneignung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten Ernennung eines Ersatzvertreters bei mehreren Vertretern: klare Angrenzung der Kompetenzen

Wichtige unternehmensbezogene Informationen Auflistung aller wichtigen Geschäftspartner Arbeitsplatzbeschreibung aller Mitarbeiter Adressen und Telefonnummern Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente und Zweitschlüssel Passwörter, Codes und PINs Übersicht über Patente und Schutzrechte

Versorgung des Ehegatten ehebedingte Zuwendungen (z.B. Familienheim) Zuwendung von Privatvermögen als Vermächtnis Lebensversicherungen Vermächtnisnießbrauch am Unternehmen Rentenvermächtnis Unterbeteiligung, Stille Gesellschaft Aufhebung der Gütertrennung

Das internationale Testament Erbschaft im Ausland: Das internationale Testament Eingehen auf die rechtlichen Bedingungen der unterschiedlichen Staaten Frühzeitige Nachlassplanung Vorsicht: Doppelte Besteuerung Vorschlag der EU-Kommission zum Erbstatut beachten 31

Wo soll der Notfallkoffer aufbewahrt werden? Der Notfallkoffer sollte an einem sicheren Ort hinterlegt werden Eine Hinterlegung bietet sich an in der Firma im Haus des Firmeninhabers bei einer Vertrauensperson Rechtsanwalt Notar Steuerberater

Regelmäßige Aktualisierung Der Notfallkoffer muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden Anpassung an innerbetriebliche Veränderungen Änderungen der Rechtslage berücksichtigen

Fazit Unternehmensinhaber sollten frühzeitig Vorsorge für einen möglichen Ausfall treffen. Alle wichtigen Unterlagen, Verträge, Vollmachten und unternehmensbezogenen Informationen sollten in einem Notfallkoffer enthalten sein. Mit einem Testament kann der Unternehmer die Nachfolge nach seinen Wünschen verbindlich regeln und gestalten.

Fazit Ein Testament ermöglicht die Kontinuität des Unternehmens und sollte auch Regelungen zur Versorgung des Ehegatten und der Familie enthalten. Durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht können Anweisungen für den Fall der Vertretung erteilt werden. Der Inhalt des Notfallkoffers muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

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