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Entscheidungsbefugnisse im Betrieb
Grimm, Sven Szmigielski, Dominik Wendrich, Malte
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Gliederung Führungsebenen Der Unternehmer Kapitalgesellschaften
Der Handlungsbevollmächtigte Arten der Vollmachten Der Prokurist
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1. Führungsebenen Oberste Führungsebene (Top-Management)
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1. Führungsebenen Oberste Führungsebene (Top-Management)
Träger unternehmerischer Entscheidungen sind Eigentümer oder von diesen angestellte Manager
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1. Führungsebenen Oberste Führungsebene (Top-Management)
Träger unternehmerischer Entscheidungen sind Eigentümer oder von diesen angestellte Manager Grundsatzentscheidungen
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1. Führungsebenen Oberste Führungsebene (Top-Management)
Träger unternehmerischer Entscheidungen sind Eigentümer oder von diesen angestellte Manager Grundsatzentscheidungen Nicht an Weisungen gebunden
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1. Führungsebenen Mittlere Führungsebene (Middle-Management)
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1. Führungsebenen Mittlere Führungsebene (Middle-Management)
Der Unternehmensspitze unterstellt
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1. Führungsebenen Mittlere Führungsebene (Middle-Management)
Der Unternehmensspitze unterstellt Im jeweiligen Tätigkeitsbereich weisungsbefugt
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1. Führungsebenen Mittlere Führungsebene (Middle-Management)
Der Unternehmensspitze unterstellt Im jeweiligen Tätigkeitsbereich weisungsbefugt Setzt getroffene Grundsatzentscheidungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich durch
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1. Führungsebenen Untere Führungsebene (Lower-Management)
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1. Führungsebenen Untere Führungsebene (Lower-Management)
Keine Stellen mit Anordnungsbefugnis unterstellt
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1. Führungsebenen Untere Führungsebene (Lower-Management)
Keine Stellen mit Anordnungsbefugnis unterstellt Zuständig für die Durchführung der von den beiden obersten Führungsebenen getroffenen Entscheidungen
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Führungsebenen Ausführungsebene
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Führungsebenen Ausführungsebene Keine Anordnungsbefugnis
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Führungsebenen Ausführungsebene Keine Anordnungsbefugnis
Führt Arbeiten nach Anweisung durch
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2. Der Unternehmer Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
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2. Der Unternehmer Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Der Unternehmer ist Leiter des Unternehmens.
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2. Der Unternehmer Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Der Unternehmer ist Leiter des Unternehmens. Bringt das gesamte Kapital auf und trägt das Risiko allein
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2. Der Unternehmer Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Der Unternehmer ist Leiter des Unternehmens. Bringt das gesamte Kapital auf und trägt das Risiko allein Führt die Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen
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3. Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften werden von Ihren Angestellten Geführt und Vertreten
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3. Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften werden von Ihren Angestellten Geführt und Vertreten Angestellte sind so genannte Organe
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3. Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften werden von Ihren Angestellten Geführt und Vertreten Angestellte sind so genannte Organe Kapital und Risiko werden von Gesellschaftern getragen
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4. Der Handlungsbevollmächtigte
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§ 54: Erklärung Berechtigt zu gewöhnlichen Geschäften im Unternehmen
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§ 54: Erklärung Berechtigt zu gewöhnlichen Geschäften im Unternehmen
Vornahme von bestimmten und einzelnen Geschäften
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Nicht dazu berechtigt:
Grundstücke veräußern oder belasten
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Nicht dazu berechtigt:
Grundstücke veräußern oder belasten Grundstücke zu verkaufen
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Nicht dazu berechtigt:
Grundstücke veräußern oder belasten Grundstücke zu verkaufen Wechselverbindlichkeiten eingehen
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Nicht dazu berechtigt:
Grundstücke veräußern oder belasten Grundstücke zu verkaufen Wechselverbindlichkeiten eingehen Darlehen aufnehmen
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Nicht dazu berechtigt:
Grundstücke veräußern oder belasten Grundstücke zu verkaufen Wechselverbindlichkeiten eingehen Darlehen aufnehmen Prozesse (im Namen der Firma) führen
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Erteilung:
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Erteilung: Kann formlos erfolgen
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Erteilung: Kann formlos erfolgen Schriftlich
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Erteilung: Kann formlos erfolgen Schriftlich Mündlich
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Erteilung: Kann formlos erfolgen Schriftlich Mündlich Stillschweigend
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Erteilung: Kann formlos erfolgen
Schriftlich Mündlich Stillschweigend Muss im Gegensatz zu Prokura nicht in das HR eingetragen werden
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5. Arten der Vollmachten
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5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht
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5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht
Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten
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5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht
Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten
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5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht
Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter
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5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht
Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht
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5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht
Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit
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5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht
Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit z.B. Kauf von Büromaterial
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5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht
Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit z.B. Kauf von Büromaterial Einzelvollmacht
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5. Arten der Vollmachten Allgemeine Handlungsvollmacht Artvollmacht
Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten Mehrer Arten von Arbeiten z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter Artvollmacht Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit z.B. Kauf von Büromaterial Einzelvollmacht Berechtigt zu einer bestimmten Aufgabe z.B. Auslieferfahrer übergibt Rechnung und erhält Geld
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Untervollmachten
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Untervollmachten Jeder Bevollmächtigte kann in seiner Vollmacht, Untervollmachten verteilen
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Untervollmachten Jeder Bevollmächtigte kann in seiner Vollmacht, Untervollmachten verteilen Mit allg. Handlungsvollmacht -> Artvollmacht
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Untervollmachten Jeder Bevollmächtigte kann in seiner Vollmacht, Untervollmachten verteilen Mit allg. Handlungsvollmacht -> Artvollmacht Mit Artvollmacht -> Einzelvollmacht
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Unterzeichung
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Unterzeichung Handlunsbevllmächtige unterschreiben mit ausdrückenden Zusatz:
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Unterzeichung Handlunsbevllmächtige unterschreiben mit ausdrückenden Zusatz: i.A. (im Auftrag)
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Unterzeichung Handlunsbevllmächtige unterschreiben mit ausdrückenden Zusatz: i.A. (im Auftrag) i.V. (in Vertretung)
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6. Der Prokurist
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6. Der Prokurist § 49 Abs. 1 HGB: „Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.“
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6. Der Prokurist „zweites Ich“
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6. Der Prokurist Besondere Vollmachten
Verkauf/Belastung von Grundstücken
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6. Der Prokurist Verbote
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6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
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6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
HR-Eintragungen
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6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
HR-Eintragungen Aufnahme Gesellschafter
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6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
HR-Eintragungen Aufnahme Gesellschafter Erteilung Prokura
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6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
HR-Eintragungen Aufnahme Gesellschafter Erteilung Prokura Veräußerung des Geschäfts
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6. Der Prokurist Verbote Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
HR-Eintragungen Aufnahme Gesellschafter Erteilung Prokura Veräußerung des Geschäfts Beantragung Insolvenzverfahren
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6. Der Prokurist Formalitäten
Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer
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6. Der Prokurist Formalitäten
Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit:
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6. Der Prokurist Formalitäten
Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung
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6. Der Prokurist Formalitäten
Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung Außenverhältnis:
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6. Der Prokurist Formalitäten
Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung Außenverhältnis: Ab HR-Eintragung
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6. Der Prokurist Formalitäten
Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung Außenverhältnis: Ab HR-Eintragung Ab Kenntnis des Dritten
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6. Der Prokurist Formalitäten
Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer Wirksamkeit: Innenverhältnis: Ab Erteilung Außenverhältnis: Ab HR-Eintragung Ab Kenntnis des Dritten Unterschrift: ppa. (per procura)
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6. Der Prokurist Arten der Prokura
Einzelprokura
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6. Der Prokurist Arten der Prokura
Einzelprokura Filialprokura
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6. Der Prokurist Arten der Prokura
Einzelprokura Filialprokura Gesamtprokura
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6. Der Prokurist Gesamtprokura
Ausübung nur durch alle Prokuristen gemeinsam
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ENDE
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