Die neue Gefahrstoffverordnung Referent: Rainer Hofmann Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg
Inhalt Überblick über die neue Gefahrstoffverordnung Aufbau der Gefahrstoffverordnung Beschaffung von Informationen Gefährdungsbeurteilung Zusammenarbeit verschiedener Firmen Schutzstufen Schutzmaßnahmen Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation Arbeitsmedizinische Vorsorge
EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Umsetzung von EG-Richtlinien EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Über Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz Chemikalienverbots-verordnung Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung
Gefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe Aufbau des Gefahrstoffrechts Chemikaliengesetz ChemG Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Gefahrstoffverordnung GefStoffV Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS
Die wichtigsten Änderungen Einführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Einbeziehung der physikalisch-chemischen Eigenschaften in die Gefährdungsbeurteilung Einfachere Auswahl der Schutzmaßnahmen durch 4 Schutzstufen Einführung neuer Arbeitsplatzgrenzwerte Änderungen bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Aufbau der Gefahrstoffverordnung 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen §§ 1-3 2 Gefahrstoffinformation §§ 4-6 3 Allgemeine Schutzmaßnahmen §§7-9 4 Ergänzende Schutzmaßnahmen und Arbeits- medizinische Vorsorge §§ 7 - 17 5 Verbote und Beschränkungen § 18 6 Vollzugsregelungen und Schlussvorschriften §§ 19 - 22 7 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten §§ 23-26 Anhang I Anhang II Anhang III Anhang V Anhang IV
Gefahrensymbole Explosions-gefährlich Hoch-entzündlich Brandfördernd Leichtentzündlich Sehr giftig Giftig Ätzend Reizend Gesundheits-schädlich Umweltgefährlich
Aufgabengruppen der Gefährdungsbeurteilung Sicherheit von chemischen und biologischen Stoffen Zusammenwirken Arbeitsstätte und Arbeitsorganisation Anlagen-, Maschinen und Gerätesicherheit Gestaltung von Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit Arbeitsschutz-organisation im Betrieb Qualifikation der Beschäftigten Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes Gestaltung und Auswahl der Arbeitsmittel Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen Physikalischen Einwirkungen Auswahl der Arbeitsstoffe Umgang mit chemischen und biologischen Stoffen Physikalisch-chemische und biologische Einwirkung von Stoffen
Beurteilung des Teilbereichs „Gefahrstoffe“ Verfahrensschritte der Gefährdungsbeurteilung 1 Anlass für eine (erneute) Gefährdungsbeurteilung Bestimmung des zu beurteilenden Arbeitsbereichs Beurteilung des Teilbereichs „Gefahrstoffe“ Feststellung, ob bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe verwendet werden oder entstehen bzw. freigesetzt werden Beschaffung der für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen zu den Gefahrstoffen Eintragung der Gefahrstoffe in das Gefahrstoffverzeichnis Ermittlungen zur Beurteilung der Situation am Arbeitsplatz Bewertung und Beurteilung der Informationen und der Ergebnisse der Ermittlungen inhalativ - dermal - physikalisch-chemisch Zusammenführung in einer Gesamtbeurteilung „Gefahrstoffe“ Festlegung der Schutzstufen Festlegung der Schutzmaßnahmen „Gefahrstoffe“
Verfahrensschritte der Gefährdungsbeurteilung 2 Zusammengefasste Gefährdungsbeurteilung aller Teilbereiche nach dem ArbSchG Abstimmung und Zusammenfügen der Gefährdungsbeurteilung „Gefahrstoffe“ mit den Ergebnissen anderer Teilbereiche der Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG Durchführung der Schutzmaßnahmen Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Schutzstufenmodell Geringe Gefährdung Schutzstufe 1 Gefährdung Hohe Gefährdung Schutzstufe 3 Gefährdung durch krebserzeugende, erbgut-verändernde oder frucht-barkeitsgefährdende Stoffe Schutzstufe 4
Auswahl der Schutzstufen 1 JA NEIN Geringe Gefährdung der Beschäftigten aufgrund a) der Arbeitsbedingungen b) einer nur geringen verwendeten Stoffmenge c) einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition Die Maßnahmen nach § 8 GefStoffV reichen zum Schutz der Beschäftigten aus keine Tätigkeiten mit sehr giftigen, giftigen krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen
Auswahl der Schutzstufen 2 JA NEIN Die Maßnahmen nach §§ 8 und 9 reichen zum Schutz der Beschäftigten aus. Keine Tätigkeiten mit sehr giftigen, giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen
Auswahl der Schutzstufen 3 JA NEIN Tätigkeiten mit hoher Gefährdung Tätigkeiten mit sehr giftigen und giftigen Stoffen Keine Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen
Auswahl der Schutzstufen 4 JA NEIN Schutzstufe 3 Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeits-gefährdenden Stoffen Arbeitsplatzgrenzwert wird eingehalten oder Tätigkeit entsprechend eines veröffentlichten VSK
Organisatorische Maßnahmen Individuelle Maßnahmen Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen Allgemeine Maßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Individuelle Maßnahmen Gestaltung der Arbeitsstätte Gestaltung des Fertigungsver-fahrens Auswahl des Arbeitsstoffes, Substitution Konstruktive Gestaltung des Produkts Geschlossenes Verfahren, Kapselung Absaugung an der Entstehungsstelle Raumluft-absaugung Inspektion, Wartung, Instandsetzung Ausbildung Betriebsanweisung Unterweisung Zugangs-beschränkung Einsatzzeit Reinigung Persönliche Schutzausrüstung Hautschutz Hygiene-maßnahmen
Arbeitsplatzgrenzwerte Biologische Grenzwerte bisher neu Arbeitsplatzgrenzwerte AGW MAK- Werte Biologische Grenzwerte BGW BAT - Werte TRK - Werte
Wirksamkeitskontrolle Offensichtlichkeitsprüfung Messung Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien VSK Abnahmemessung des Herstellers
Gefahrstoffverzeichnis Bezeichnung des Gefahrstoffes Gefährliche Eigenschaften des Gefahrstoffes Menge oder Mengenbereich des Gefahrstoffes Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff durchgeführt werden Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter
Dokumentation Datum der Überprüfung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit Bezeichnung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit Gefährdungen und Belastungen Ergebnis der Ermittlung der Exposition Festgelegte Schutzmaßnahmen Durchgeführte Schutzmaßnahmen Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen Substitution Geschlossenes System Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte Verringerung der Exposition nach dem Stand der Technik Zugangsbeschränkung zu Arbeitsbereichen Aufbewahrung der Stoffe unter Verschluss Zusätzliche Ermittlungspflichten bei Ereignissen Abgrenzung der Gefahrenbereiche Begrenzung der Dauer der Exposition Individuelle Schutzmaßnahmen Keine Luftrückführung in den Arbeitsbereich ohne vorherige Reinigung
Angebotsuntersuchung Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflichtuntersuchung § 16 Abs. 1 Angebotsuntersuchung § 16 Abs. 3 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anh.V Nr. 1 bei Nichteinhaltung des Grenzwerts Tätigkeiten nach Anhang V Nr. 2.1 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anh.V Nr. 1 bei Einhaltung des Grenzwerts und Exposition gegenüber Gefahrstoffen Tätigkeiten nach Anhang V Nr. 2.2 Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen Beschäftigte mit einer Erkrankung, die auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zurückzuführen sein kann
Gefahrstoffverordnung 2005 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung