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RiSU-NRW, gültig seit 2007. Schutzstufen Gefährdungsbeurteilung Neue Begriffe T+ KMR-Stoffe Tätigkeits- beschränkungen zweimal jährlichUnterweisung der.

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1 RiSU-NRW, gültig seit 2007

2 Schutzstufen Gefährdungsbeurteilung Neue Begriffe T+ KMR-Stoffe Tätigkeits- beschränkungen zweimal jährlichUnterweisung der Schüler/innen Naturwissenschaften, Kunst, EL, Werken… Gültigkeit RISU„Neuerungen“

3 Schutzstufe 1 Schutzstufe 2 Schutzstufe 3 Schutzstufe 4 Zunahme der Gefährdungspotenzials Das Schutzstufen konzept

4 Schutzstufe 1: Xi ; Xn C + geringe Mengen geringe Exposition Maßnahmen: Beachtung der TRGS 500 („Gute Laborpraxis“) § 8 GefStoffV (s. RiSU S. 154 f) Kein Gefahrstoff oder:

5 Grundlegende Anforderungen (gute Laborpraxis): TRGS 500 (RISU S. 154 ff) Arbeitsplätze sauber halten Verspritzen und andere Verletzungsgefahren vermeiden Nicht essen, trinken, schminken, rauchen, schnupfen,… Beschriftungen und Kennzeichnungen korrekt und leserlich Behälter nur zur Entnahme öffnen und sofort wieder schließen Gefahrstoffe sachgerecht entsorgen Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden Schüler/innen zwei Mal jährlich unterweisen

6 Schutzstufe 2: Xi ; Xn C Maßnahmen: Beachtung der TRGS 500 Substitutionsprüfung empfohlen Expositionsminderung anstreben (z.B. Abzug, Schutzausrüstung, Lüftung) Vermeidung von Hautkontakt Gefährdungsbeurteilung § 9 GefStoffV

7 Schutzstufe 3: T ; T + ohne KMR Maßnahmen: Beachtung der TRGS 500 Substitutionsprüfung Pflicht Expositionsminderung anstreben (z.B. geschlossene Apparatur, ansonsten Abzug, Schutzausrüstung,) Vermeidung von Hautkontakt Gefährdungsbeurteilung Zugang nur für Fachkundige § 10 GefStoffV

8 Schutzstufe 4: T ; T + mit KMR Maßnahmen: Beachtung der TRGS 500 Substitutionsprüfung Pflicht Expositionsminderung anstreben (z.B. Abzug, Schutzausrüstung, geschlossene Apparatur) Vermeidung von Hautkontakt Gefährdungsbeurteilung Zugangsbeschränkung Tätigkeitsbeschränkungen beachten (In der Regel keine Verwendung im Unterricht!)

9 Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch- chemische Einwirkungen Tiefkalte Flüssigkeiten Erstickende Gase Maßnahmen: gefährliche Mengen vermeiden Zündquellen vermeiden Schutz gegen Explosionen (Splitterkorb, Schutzscheibe…) Löschmittel bereit halten weitere Maßnahmen

10 Was sind KMR-Stoffe? 1.Krebserzeugend R45; R49 K1; K2 (K1:bekanntermaßen krebserregend, K2: werden als krebserregend angesehen) 2.Mutagen R46 M1; M2 3.Fruchtbarkeitsgefährdend/Fruchtschädigend R60; R61 R F 1; R F 2; R E 1; R E 2 Achtung bei den Einstufungen K3; M3 oder R3! (möglicherweise)

11 RISU S. 22

12 RISU S. 25:

13

14 Tätigkeitsverbot für Schüler/innen: T+ sehr giftig E explosionsgefährlich F+ hochentzündlich (nur in S II erlaubt)

15 Generelles Verwendungsverbot in der Schule: KMR-Stoffe, die nicht in den Ausnahmelisten stehen. Aktualisierte Liste unter: www.chemietreff.de

16 Wo finde ich die Angaben zu den Gefahrstoffen? Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?

17 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze: Etikett Gefahrstoffdatenbank: www.stoffliste.dewww.stoffliste.de Gefahrstoffliste SR 2004 der DGUV von 2010: www.google.dewww.google.de

18 Schutzstufe, Verwendungsverbote: Maßnahmenliste in „Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2)“, Schriftenreihe der UK : „Prävention in NRW“, Heft 4 www.unfallkasse-nrw.dewww.unfallkasse-nrw.de dort unter „Publikationen“ Allerdings: Stand 2007 aktuelle Ergänzungen: www.chemietreff.dewww.chemietreff.de

19 Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung www.unfallkasse-nrw.de „Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 1)“, Schriftenreihe der UK : „Prävention in NRW“, Heft 3

20 Maßnahmenliste (Gefahrstoffliste) Gefährdungsbeurteilung

21 Tätigkeit mit Gefahrstoffen ? Substitution möglich? Gefahr Einatmen, Haut? Explosions-, Brandgefahr? Sonstige Gefahren? Keine Gefährdungsbeurteilung notwendig nein ja Gefahrstoff substituieren Neue Prüfung ja nein Maßnahmen nach Maßnahmenschema I ja Maßnahmen nach Maßnahmenschema II Maßnahmen nach Maßnahmenschema III Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ja Seite 24

22 Beispiel: Diffusionsversuch mit Kaliumpermanganat KMnO 4

23 Kaliumpermanganat KMnO 4 R8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.. R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.. R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S60: Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.. S61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Schutzstufe 2 Schülerversuche 5 -13 möglich, doch besondere Gefahren (Brand) Stoffliste: Maßnahmenliste:

24 Schema I: Gefahren durch Einatmen oder Hautkontakt Heft 3, Seite 25 f

25

26

27 4

28 Schema II: Gefahr durch Brand oder Explosion Heft 3, Seite 27

29

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31 Schema III: Sonstige Gefahren Heft 3, Seite 28

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33 x

34 Dokumentation der Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung für den Diffusionsversuch mit Kaliumpermanganat Brennbare Stoffe fernhalten

35

36 Wichtige Regeln für das Experimentieren mit Gefahrstoffen Verwendete Stoffe in der Gefahrstoffliste/ Maßnahmenliste nachschlagen Gefährdungsbeurteilung durchführen Sicherheitsratschläge und Einsatzbeschränkungen (  Schutzstufen) unbedingt einhalten Gefäße genau beschriften Entsorgung sachgerecht durchführen

37 Und jetzt sind Sie dran! Gruppenarbeit (3 – 4 TN) Fallbeispiele für den Umgang mit Gefahrstoffen: Extraktion von Blattfarbstoffen und Dünnschichtchromatografie des Extrakts Wirkung des Enzyms Katalase


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