Reform des UWG – Grundzüge der erlaubten Werbung

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Reform des UWG – Grundzüge der erlaubten Werbung Dr. Udo Zimmermann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI

Überblick : Straftatbestände Hintergrund: Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation Gesetzliche Festschreibung bisherigen Richterrechts Ziel der Novelle: Modernisierung des so genannten Lauterkeitsrechts - Aufgabe der Zugabeverordnung, des Rabattgesetzes und der Reglementierung von Sonderveranstaltungen Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI

Überblick : Straftatbestände Überblick über das Gesetz (nur 19 inhaltliche Paragraphen) Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen (Zweck des Gesetzes, Definitionen und Erläuterungen anhand von Regelbeispielen) Kapitel 2 Rechtsfolgen Insbesondere Beseitigung und Unterlassung, Schadensersatz und Gewinnabschöpfung Kapitel 3 Verfahrensvorschriften Kapitel 4 Strafvorschriften Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI

Überblick : Straftatbestände Entfallene Regelungen - Abschaffung des Sonderveranstaltungsrechts (Schluss-, Jubiläums- und Räumungsverkäufe) Achtung: Verschärfte Absicherung durch allgemeine wettbewerbsrechtliche Regelungen, bspw. das Irreführungsverbot - Insolvenzwarenverkauf - Verkauf durch Großhändler an Endverbraucher - Kaufscheinhandel - Rücktrittsrecht bei unwahren und irreführenden Werbeangaben Neufassung der Begrifflichkeiten (§ 2 UWG) - „Wettbewerbshandlung“ Weites Begriffsverständnis, das in i.d.R. private und rein amtliche Tätigkeiten ausnimmt - „Marktteilnehmer“ Alle Anbieter oder Nachfrager - „ Mitbewerber“ Grundsätzlich konkreter Wettbewerb erforderlich, aber auch zwischen verschiedenen Wirtschaftsstufen („Kaffee statt Blumen“) möglich „Nachrichten“ (jegliche Kommunikationsform, insbes. auch neue Medien) Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI

Überblick : Straftatbestände Unlauterer Wettbewerb (§§ 3, 4 UWG) Gesetzgeberische Festschreibung der Fallgruppen „Kundenfang, Behinderung, Marktstörung, Ausbeutung, Rechtsbruch“ Regelbeispiele („insbesondere“): 1. §§ 3,4 Nr. 1 (Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit) z.B. Erzeugung einer psychischen Zwangslage, Gewährung einer geldwerten Vergünstigung ohne Zusammenhang mit dem konkreten Angebot, Ausnutzung der Spielleidenschaft, Ausnutzung von Hilfsbereitschaft, Verbot menschenverachtender Werbung („Benetton“) 2. §§ 3, 4 Nr. 2 (Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit) 3. §§ 3, 4 Nr. 3 (Verschleierung von Werbemaßnahmen, Verbot der Schleichwerbung) 4. §§ 3, 4 Nr. 4 – 5 (Informationspflichten bei Verkaufsförderungsmaßnahmen) Merke: Verkaufsförderungsmaßnahmen sind zulässig, müssen aber klar und deutlich formuliert werden (Ausnahme: Angaben über die tatsächlichen Gewinnchancen)! Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI

Überblick : Straftatbestände 5. §§ 3, 4 Nr. 6 (Koppelung von Preisausschreiben/Gewinnspiel an den Erwerb einer Ware/Dienstleistung) 6. §§ 3, 4 Nr. ,7-8 (Geschäftsehrverletzungen) Verboten sind vor allem die Fälle der Schmähkritik, ebenso wie unwahre Tatsachenbehauptungen Achtung: Verletzter muss die Tatsache der Wahrheit beweisen! 7. §§ 3, 4 Nr. 9 (Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) Merke: bloße Nachahmung eines nicht gesondert geschützten (bspw.; Marke, Patent) Arbeitsergebnisses ist zulässig, nicht dagegen die „ausnutzende“ Nachahmung! 8. §§ 3, 4 Nr. 10 (Gezielte Behinderung von Mitbewerbern) Verbot des Boykotts, des Vernichtungswettbewerbs oder des Missbrauchs von Nachfragemacht Aber: Unschädlich ist eine Behinderung von Mitbewerbern als „bloße Folge des Wettbewerbs“ 9. §§ 3, 4 Nr. 11 (Rechtsbruch) Jeglicher Gesetzesverstoß, wenn die Verletzte Norm „zumindest auch“ den Schutz des Wettbewerbs bezweckt. Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI

Überblick : Straftatbestände Irreführende und vergleichende Werbung (§§ 5, 6 UWG) Überblick : Straftatbestände Schutz des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers Problem: Erforschung des Grundverständnisses; ggf. demoskopisches Gutachten notwendig Regelbeispiele: - „Anlass des Verkaufs“, bspw. unzutreffende Angabe über Räumungsverkauf, Geschäftsaufgabe oder außergewöhnliches Schadensereignisl - Zutreffende Angaben über Preissenkungen („Mondpreise“) - Zutreffende Angabe über Vorratsmengen (2-Tages-Regel) Achtung: Aufklärungspflichten, z.B. bei Auslaufmodellen - Vergleichende Werbung, identisch mit dem bisherigen § 2 UWG (neben Unwahrheiten sind auch Herabsetzungen unzulässig) Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI

Überblick : Straftatbestände Unzumutbare Belästigungen (§ 7 UWG) Zielrichtung: Ansprechen von Kunden in der Öffentlichkeit, Haustürwerbung, Telefon-/Telefax-/eMail- und SMS-Werbung, Briefkastenwerbung, Zusendung unbestellter Waren Merksatz: Keine Werbung gegen den erkennbaren Willen des Adressaten (z.B. Widerspruch aus dem Briefkasten) Telefonanrufe nur mit Einholung des Einverständnis des Angerufenen - Ausnahmereglung bei Verwendung elektronischer Adressen aus laufendem Geschäftsverkehr; hier Widerruf durch den Adressaten notwendig. Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI

Überblick : Straftatbestände Rechtsfolgen Überblick : Straftatbestände Anspruch bei Beseitigung und – bei Wiederholungsgefahr – Unterlassung (kein Verschulden notwendig) Aber: Einzelne Verbraucher sind nicht anspruchsberechtigt! Recht auf Schadensersatz Gewinnabschöpfungsanspruch (bis hin zur Herausgabe der Umsatzerlöse) Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI

Überblick : Straftatbestände Fazit Geiz ist geil oder Weniger ist manchmal mehr Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI