Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche

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 Präsentation transkript:

Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche I. Ist ein Anspruch entstanden ? 1. Vertragsschluss: - Haben sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt? 2. Keine Wirksamkeitshindernisse - bestehen „rechtshindernde Einwendungen“ 3. Ist der Anspruch übergegangen? II. Ist der Anspruch erloschen ? bestehen „rechtsvernichtende Einwendungen“ III. Ist der Anspruch durchsetzbar? bestehen keine „rechtshemmenden Einreden“? IV. Ergebnis: Erfüllungsanspruch besteht, wenn nicht .....

I. Ist ein Anspruch entstanden ? (1) Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche I. Ist ein Anspruch entstanden ? (1) 1. Vertragsschluss: Haben sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt?  Angebot (Antrag) § 145 BGB  Zugang des Angebotes §§ 130-133 BGB  Mit dem Antrag übereinstimmende Annahme §§ 146 ff. BGB  Zugang der Annahme §§ 130-133 BGB  Wirksamkeit des Antrags im Zeitpunkt der Annahme  Wenn die Parteien nicht selbst gehandelt haben, ggf. Zurechnung ihrer Willenserklärungen durch Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB oder Botenschaft, § 120 BGB.

I. Ist ein Anspruch entstanden ? (2) Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche I. Ist ein Anspruch entstanden ? (2) 2. Keine Wirksamkeitshindernisse ( = rechtshindernde Einwendungen), z.B.  Geschäftsunfähigkeit ( § 105 I i.V.m. § 104 Nr. 1, 2 BGB )  Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Verweigerung der Genehmigung (§ 108 I BGB)  Offener Einigungsmangel ( § 154 BGBl )  Vorbehalt, Scheingeschäft, Scherzerklärung ( §§ 116 ff. BGB )  Formnichtigkeit ( § 125 S. 1 BGB; § 494 BGB )  Gesetzesverstoß ( § 134 BGB )  Sittenverstoß ( § 138 BGB )  Widerruf einer Willenserklärung nach § 130 I 2 BGB

I. Ist ein Anspruch entstanden ? (3) Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche I. Ist ein Anspruch entstanden ? (3) 3. Ist der Anspruch übergegangen? z.B.  durch Abtretung §§ 398 ff. BGB oder durch  Eintrittsrecht in den Mietvertrag nach § 563 BGB.

Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche II. Ist der Anspruch erloschen ( = rechtsvernichtende Einwendungen) z.B.  Erfüllung (§ 362 I BGB) und Leistung an Erfüllungs Statt (§ 364 I BGB)  Hinterlegung (§ 378 BGB)  Aufrechnung (§ 389 BGB)  Erlass- (§ 397 BGB) oder Aufhebungsvertrag (§§ 241, 311 I BGB)  Vollzogene Anfechtung (§ 142 I BGB; §§ 119 ff. BGB)  Unmöglichkeit (§§ 275, 326 BGB)  Rücktritt z.B. wegen Schuldnerverzug (§ 323 BGB)  Kündigung (z.B §§ 542, 543 BGB beachte auch § 314 BGB)  § 495 BGB, § 312 BGB, § 312d BGB : „Schwebende Wirksamkeit“ wegen Widerrufbarkeit bzw. Rückgaberecht nach §§ 355-357 BGB - nach erfolgtem Widerruf endgültige Unwirksamkeit; - es entsteht ein gesetzliches Rückgewährschuldverhältnis, da auf die Rücktrittsvorschriften verwiesen wird, (§ 357 BGB)

III. Ist der Anspruch durchsetzbar? Keine rechtshemmende Einreden: Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche III. Ist der Anspruch durchsetzbar? Keine rechtshemmende Einreden: 1. Dauernde Einreden, z.B.  Verjährung (§§ 194 ff. BGB)  Einrede der Bereicherung (§ 821) 2. Aufschiebende Einreden (Zurückbehaltungsrechte), z.B.  Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB)  allg. Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)  Stundung (§ 202 BGB) 3. Unzulässige Rechtsausübung, § 242 BGB

IV. Ergebnis: Erfüllungsanspruch besteht, Aufbaumuster für vertragliche Erfüllungsansprüche IV. Ergebnis: Erfüllungsanspruch besteht,  wenn der Anspruch entstanden ist,  keine Nichtigkeitsgründe vorliegen,  der Anspruch nicht untergegangen ist  und der Anspruch durchsetzbar ist.