Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht

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Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS 2005 Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS 2005

Lösung Fall 18 II. Amtshaftung, § 839 BGB, Art. 34 GG I. Ansprüche unmittelbar aus der Richtlinie  Voraussetzung: unmittelbare Wirkung der Richtlinie 1. Umsetzungsfrist abgelaufen 2. fehlende Umsetzung 3. Richtlinie ist self-executing → hinreichend genau und unbedingt → kein Umsetzungsspielraum des Mitgliedstaats (–)

II. Amtshaftung, § 839 BGB, Art. 34 GG III. Enteignungsgleicher Eingriff 1. Ausübung eines öffentlichen Amtes  hier: Parlamentsabgeordnete… eine hoheitliche Tätigkeit wird ausgeübt. 2. Amtspflichtverletzung  Amtspflichten eines Parlaments?  Art. 23 I 2 GG i. V. m. Art. 249 III, 10 EGV  Pflichtverletzung (+) 3. Drittbezogenheit der Amtspflicht  Verletzung einer einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht  Problem: Rechtsetzung! … es fehlt gerade an der Drittbezogenheit

IV. Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch III. Enteignungsgleicher Eingriff  Ansprüche gegen den Staat können bei legislativem Unrecht nicht aus dieser Rechtsfigur hergeleitet werden. Grund: richterliche Kompetenz zur Rechtsschöpfung wäre überschritten (Gewaltenteilung).

IV. Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch 1. Rechtsgrundlage 2. Qualifizierter Verstoß 3. Verletzte Vorschrift muss dem einzelnen Rechte verleihen 1. Rechtsgrundlage  keine ausdrückliche Rechtsgrundlage — nur Rechtsprechung des EuGH  Grundsatz des Gemeinschaftsrechts… Art. 10 EGV, effet utile  e. A.: Modifikation des § 839 BGB, a. A.: eigenständiger Anspruch 2. Qualifizierter Verstoß  offenkundige und erhebliche Verletzung von Gemeinschaftsrecht 3. Verletzte Vorschrift muss dem einzelnen Rechte verleihen  hier nur Rechtsreflex?  aber: ausreichend, wenn jemand unbedingte Vorteile durch die RL zugesprochen bekommt

V. Art. 288 II EGV 1. Rechtsgrundlage 2. Qualifizierter Verstoß 3. Verletzte Vorschrift muss dem einzelnen Rechte verleihen 4. Rechte eindeutig bestimmbar  ausreichend, wenn das Ziel der RL eindeutig bestimmt. 5. Kausalzusammenhang zwischen Rechtsverletzung und Schaden 6. Schaden 7. Ausschluss des Anspruchs  nicht durch Einschränkungen des nationalen Rechts  allenfalls Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens 8. Ergebnis

Lösung Fall 19 3. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog I. Sachentscheidungsvoraussetzungen 1. Verwaltungsrechtsweg, § 40 I 1 VwGO → öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch oder § 812 ff. BGB? → Rechtsnatur des Leistungsverhältnisses → U ist nur Zahlstelle der Stadt… → § 40 II 1 VwGO? 2. Klageart a) Leistungsklage  schlicht-hoheitliche Leistung b) Anfechtungsklage und § 113 I 2 VwGO  Kostenforderung jedoch (noch) nicht durch VA festgesetzt c) Verpflichtungsklage  Ablehnung der Rückzahlung als VA? (–)

II. Begründetheit 3. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog 4. Vorverfahren/Frist  nicht bei der Leistungsklage 5. Klagegegner  Stadt Trier als Rechtsträger der handelnden Behörde 6. Sonstige Sachentscheidungsvoraussetzungen

b) Materielle Rechtmäßigkeit II. Begründetheit  öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch… gewohnheitsrechtlich anerkannt öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung und Vermögensverschiebung zwischen A und der bekl. Stadt liegen vor. Problem: „ohne rechtlichen Grund“, d. h. Kostenerstattungsanspruch der Stadt? 1. § 25 III 1 POG: Abschleppkosten als Sicherstellungskosten 2. § 63 I i. V. m. § 83 LVwVG: Abschleppkosten als Kosten der Ersatzvornahme nach Verwaltungsvollstreckungsrecht a) Formelle Rechtmäßigkeit  Zuständigkeit, § 4 II VwVG  Verfahren, Form (+)

bb) Rechtmäßigkeit der Kostenverfügung im Übrigen b) Materielle Rechtmäßigkeit aa) Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme (1) Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen → wirksamer Grundverwaltungsakt → VA gerichtet auf Handlung, Duldung, Unterlassung → Grundverwaltungsakt bestandskräftig (§ 2 Nr. 1 LVwVG)/ Rechtsbehelfe ohne aufschiebende Wirkung (§ 2 Nr. 2 LVwVG) → Nichtvornahme der Handlung, Duldung, Unterlassung (2) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen → wirksame Androhung, § 66 LVwVG → ordnungsgemäße Durchführung der Ersatzvornahme → Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Lösung Fall 20 bb) Rechtmäßigkeit der Kostenverfügung im Übrigen → von der Anordnung gedeckt → angemessen u. erforderlich im konkreten Fall/Verhältnismäßigkeit → zur Verhältnismäßigkeit s. früherer Fall → Problem: Fälligkeit? → Entstehen: § 83 S. 2 LVwVG, § 11 I LGebG → Fälligkeit: § 17 LGebG (–) → Es fehlt mangels Fälligkeit der Rechtsgrund. → § 813 II BGB nicht anwendbar. III. Ergebnis

Lösung Fall 20 IV. § 68 POG I. § 2 I Nr. 8 c SGB VII II. Gesetzliche Krankenversicherung → §§ 11, 27 SGB V, s. auch § 5 I Nr. 9 SGB V III. § 839 BGB, Art. 34 GG 1. Handlung eines Beamten im haftungsrechtlichen Sinne  Problem: Verkehrsregelungspflicht als öffentlich-rechtliche Pflicht? 2. Verletzung einer drittbezogenen Amtspflicht 3. Schaden und Kausalität 4. Verschulden  pflichtgetreuer Durchschnittsbeamter… Objektivierung, Entindividualisierung 5. Subsidiaritätsklausel, § 839 I 2 BGB 6. Ergebnis

VII. Anspruch aus Aufopferung IV. § 68 POG  str.: fällt eine Sonderordnungsbehörde unter § 68 POG? V. Öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung  nicht anerkannt VI. Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff 1. Rechtsgrundlage  §§ 74, 75 Einl. ALR in seiner richterlichen Ausprägung. 2. Rechtswidriger Eingriff in Eigentumsposition i. S. v. Art. 14 I GG 3. Unmittelbarkeit des Eingriffs 4. Gemeinwohlbezogenheit 5. Sonderopfer 6. Entschädigungsumfang 7. Ergebnis

VII. Anspruch aus Aufopferung 1. Rechtsgrundlage  §§ 74, 75 Einl. ALR in seiner richterlichen Ausprägung. 2. Rechtswidriger Eingriff in nicht-vermögenswertes Recht  Gesundheit, Leben, persönliche Freiheit 3. Unmittelbarkeit des Eingriffs 4. Gemeinwohlbezogenheit 5. Sonderopfer 6. Entschädigungsumfang 7. Ergebnis VIII. Ergebnis

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Mitarbeit! Heiko.Haller@web.de

Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier SS 2005