Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
aus veterinärmedizienischer Sicht
Advertisements

Erste länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands gilt in Bremen und Niedersachsen
Bericht aus LK und FN Änderungen in der LPO
Integration des Arbeitsschutzes in die Prozesse
Zweijährige Fachoberschule Gesundheit und Soziales
LAGERN UND AUFBEWAHREN VON LEBENSMITTELN
Elektronische Signatur Die Aufgaben der Reg TP technischer Betrieb der nationalen Wurzelzertifizierungsinstanz (Root-CA) - Ausstellung von Zertifikaten.
Vorlesung: Andropathologie Großtier Sommersemester 2006, 8. Fachsemester - Venerische Erkrankungen und rechtliche Grundlagen AGTK Wehrend.
Andrologische Untersuchung bei landwirtschaftlichen Nutztieren
Spezifische Genitalerkrankungen bei Stute und Hengst
Vorlesung: Andrologie und instrumentelle Samenübertragung Wintersemester 2006/7, 7. Fachsemester - Deckinfektionen.
AGTK Wehrend Vorlesung: Andrologie und instrumentelle Samenübertragung Wintersemester 2006/7, 7. Fachsemester Organisation des Besamungswesens und Aufbau.
ASGW OBM Hellfried Engel
EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung
Gesundes Führen lohnt sich !
Kontrolle der EU-Öko-Verordnung
Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution
Hygienemanagement Erstellen eines Hygienemanagements erforderlich
Marc Weiß externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzauditor (TÜV)
Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010
Die Toolreparatur bei Tess
Die neue Versammlungsstättenverordnung
Seite 1 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Schule (BKTK) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis Gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung.
Steuerliche Spendenabzugs-fähigkeit bei Feuerwehren
Das Medizinproduktegesetz
Hausspezialitäten Speziallebensmittel Kosmetika und Chemikalien
Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven
Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Umstrukturierung der ÖBB Arbeitsausschuss für Verkehrsrecht Wien, 22. April 2005 a.Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl Universität.
Neue Prüfungsformen der Lehrabschlussprüfung in Deutschland - am Beispiel der Metall- und Elektroberufe -
HACCP Hazard Analysis and Critical Control Points
Datenschutz als Grundrecht
Das Praktikum im Studiengang WIW
Atemschutzgeräteträger
Hinsichtlich der Sicherheit steht der Mensch im Mittelpunkt!
STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Info zur Abschnittsfeuerwehrtagung
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Embryotransfer beim Pferd
Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion Bienen
Selektion von Zuchtpferden
Arbeitserlaubnisschein (PTW)
Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Vorteile der Samenübertragung
Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter – Rinderkennzeichnung
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Konzept für eine Ausrottung Bundesamt für Veterinärwesen
Akkreditierung des Labors für die Probennahme
Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution
Datenschutz im betrieblichen Kontext – Ein praxisorientierter Ansatz in einem multinationalem Unternehmen Bachelorarbeit MIS.
Abteilung B - Betrieb Die Abteilung Betrieb ist zuständig für den gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen und deren Belange.
Bildungspolitische Baustelle 1: Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes WeBiG DV SVEB, Bildungspolitische Tagung 5. Mai 2015 Hotel Kreuz, Bern Dr. André Schläfli,
Funktion der Arbeitspapiere
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
1 Elternabend Klasse 12 Informationen zu Schuljahresablauf und Abiturprüfung Oberland-GymnasiumElternabend Klasse „Rechte sind Chancen, Pflichten.
Kontrollen Kontrollen Die Erzeugung von Geflügelfleisch ist vom Schlupf der Küken über die Aufzucht und Haltung bis hin.
Massentierhaltung
Schlachtung
Konventionelle Tierhaltung
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung „Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern – Herausforderungen, Voraussetzungen und Chancen“
Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 2 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Überblick: 1. Warum das.
Bio ist nicht gleich gesund
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung
Bestimmungen über die hygienische Aufbereitung von flexiblen Endoskopen Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze.
Endspurt. Wichtige Informationen zur Prüfung Nichtteilnahme, Rücktritt Prüfungen, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils.
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss.
Umweltinspektion Dr. Barbara Reiter-Tlapek. Entwicklungen auf EU Ebene 1997 Entschließungen des Europäischen Parlamentes bzw. des Rates 2001Empfehlung.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
Aufgaben der Landkreise
 Präsentation transkript:

Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung Jörg Fritzemeier Landkreis Osnabrück

Rechtsbereiche Tierzuchtrecht Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung Rechtsbereiche Tierzuchtrecht züchterisch und hygienisch hochwertiges Sperma Tierseuchenrecht Freiheit des Spermas von bestimmten übertragbaren Krankheitserregern

Rechtsbereiche Tierzuchtrecht Tierzuchtgesetz Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung Rechtsbereiche Tierzuchtrecht Tierzuchtgesetz Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis Verordnung über tierzüchterische Bedingungen für die Einfuhr von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittländern Verordnung über die Beteiligung von Besamungsstationen am Zuchtprogramm Landesverordnungen, z.B. Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes

Rechtsbereiche Tierseuchenrecht Richtlinie 92/65/EWG Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung Rechtsbereiche Tierseuchenrecht Richtlinie 92/65/EWG Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung Tierseuchengesetz Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Voraussetzungen für die instrumentelle Samenübertragung Spermagewinnung in einer Besamungsstation Besamungsstation mit nationaler Erlaubnis und ggf. EU-Zulassung Besamungserlaubnis für die Spenderhengste Abgabe und Auslieferung des Spermas an Berechtigte Durchführung der Samenübertragung durch berechtigte Personen Dokumentation Voraussetzungen für die instrumentelle Samenübertragung

Besamungsstation Spermaeinsatz innerhalb Deutschlands Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz Spermaversand in EU-Mitgliedstaaten EU-Zulassung (RL 92/65/EWG) Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung Besamungsstation

Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation Tierzuchtgesetz Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation Fachtechnische Leitung durch Tierarzt Stationstierarzt (feste Anstellung in Vollzeit) Vertragstierarzt (Teilzeitbeschäftigung, Vertrag mit der Station) Für ordnungsgemäßen Betrieb vorhanden: Erforderliches Personal, männliche Zuchttiere, Einrichtungen und Geräte vorhanden Abzugebendes Sperma stammt überwiegend aus Erzeugung der Stationshengste Einhaltung der seuchenhygienischen Anforderungen

Aufgaben des Stationstierarztes Besamungsstation Aufgaben des Stationstierarztes Gesundheitliche Überwachung der Hengste regelmäßige klinische Untersuchung und Beprobung Voraussetzungen für Besamungserlaubnis gegeben? Überwachung der Einhaltung der hygienischen Anforderungen Personal, Tiere, Räumlichkeiten, technische Gerätschaften, Stallbuch Kontrolle der praktischen Durchführung der Gewinnung, Kennzeichnung, Prüfung, Behandlung und Verwendung des Spermas

Aufgaben des Stationstierarztes Besamungsstation Aufgaben des Stationstierarztes Tägliche Buchführung für den Betrieb kontrollieren Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Überprüfung während Aufbewahrung, Abgabe des Spermas Bei schlechtem Befruchtungsergebnis unverzügliche Überprüfung Hengste, Sperma, Spermaverwendung Regelmäßige Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben (Niedersachsen: 1x innerhalb von 7 Tagen) Kenntnis der Rechtsgrundlagen!!!

Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (1) EU zugelassene Besamungsstation Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (1) abschließbare Stallungen gesonderter Auslaufbereich für Stationshengste Quarantäneeinrichtung ohne direkte Verbindung zu den übrigen Ställen Sprungraum für Spermagewinnung

Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (2) EU zugelassene Besamungsstation Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (2) gesonderter Raum für die Reinigung und Desinfektion von Geräten Spermalabor Samendepot klare Trennung der Funktionsräume gesamte Station (außer Büro) leicht zu reinigen und zu desinfizieren

Besamungserlaubnis für Hengste Tierzuchtgesetz Besamungserlaubnis für Hengste überdurchschnittlicher Zuchtwert bei Junghengsten zunächst eingeschränkte Besamungserlaubnis keine klinischen Anzeichen einer Krankheit, die durch Sperma übertragen werden kann vorgeschriebene Laboruntersuchungen von Proben haben einen negativen Befund ergeben

Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung Besamungserlaubnis für Hengste Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung Tag 1 Tag 30 Sperma-gewinnung für den Einsatz Tag 15 Probenentnahme für Laboruntersuchungen Beginn der nächsten Decksaison Deck- saison Infektiöse Anämie Blutprobe, Cogginstest negativ Equine virale Arteriitis (EVA) Blutprobe, Antikörpernachweis bei Verdünnung 1:4 negativ oder Virusisolierung aus Sperma negativ CEM (Probennahme 2x im Abstand von sieben Tagen) Erregernachweis negativ bei - Vorsekret/Sperma - Fossa incl. Sinus urethralis (Tupfer) - Penis incl. Fossa glandis (Tupfer)

Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung Besamungserlaubnis für Hengste Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung Falls .... Spenderhengst nicht permanent in der Besamungsstation gehalten wird oder Spenderhengst oder andere Equiden der Station hatten Kontakt zu Equiden mit niedrigerem Gesundheitsstatus (z.B. kreuzende Wege im Betrieb, gemeinsame Reithalle, Benutzung von Führanlagen, Longierzirkeln, Teilnahme an Tournieren) ... sind zusätzliche Untersuchungen auf Infektiöse Anämie und EVA während des Gewinnungszeitraums erforderlich

Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung Besamungserlaubnis für Hengste Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung Kontakt zu Equiden mit niedrigerem Gesundheitsstatus Zusätzliche Untersuchungen während des Gewinnungszeitraumes: alle 30 Tage: EVA-Antikörper (SNT bei Verdünnung 1:4 negativ) (Ausnahme: negativer Virusisolationstest bei seronegativen Hengsten zu Beginn der Besamungssaison) alle 120 Tage: Infektiöse Anämie (Cogginstest negativ) Ende der Decksaison bzw. Spermagewinnung

Zusätzliche Untersuchungen Tiefgefriersperma Zusätzliche Untersuchungen 14 Tage Spermaendlager Probenentnahme für Laboruntersuchungen mindestens 30 Tage Vorlagerung Infektiöse Anämie EVA CEM (2x / 7 Tage) TG-Sperma-Gewinnungsphase

Spermaabgabe aus der Besamungsstation (Eigen- und Fremdsperma) Tierzuchtgesetz Spermaabgabe aus der Besamungsstation (Eigen- und Fremdsperma) Abgabe (ausschließlich über Besamungsstationen) an: Tierhalter Gemeinden/Gemeindeverbände anerkannte Zuchtorganisationen im Tätigkeitsbereich der Besamungsstation andere Besamungsstationen Auslieferung erfolgt an (bzw. Durchführung der Besamung): Tierärzte Besamungsbeauftragte Tierhalter zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand (nach erfolgreicher Teilnahme an Kurzlehrgang)

Auslieferung des Spermas an Tierärzte oder Besamungsbeauftragte - Voraussetzungen Das Sperma darf nur im Auftrag der Besamungsstation in Tierbeständen im Tätigkeitsbereich der Station verwendet werden (TierZG)! Detailregelung durch Landes-Verordnungen (z.B. NI): Es muss ein schriftlicher Vertrag zwischen Tierarzt/Besamungsbeauftragtem und Besamungsstation vorliegen  Verwendung nur in Beständen, für die das Sperma ausgeliefert wurde. Aufzeichnungen über Verwendung des Spermas

Samenverwendungsnachweis Tierzuchtgesetz § 9 Abs. 8, 10 und RL 92/65/EWG Anhang D Samenverwendungsnachweis Verwendung des ausgelieferten Spermas muss dokumentiert werden! Relevanz für Haftungsansprüche ?

Vorschlag zur Dokumentation Samenverwendungsnachweis Vorschlag zur Dokumentation Voreintrag durch Besamungsstation Identität der zu besamenden Stute Identität des Hengstes Gewinnungsdatum des Spermas Name des Berechtigten (Samenübertragung) Auslieferungsdaten (Auftraggeber, wann, an wen)

Vorschlag zur Dokumentation Tierarzt oder Besamungsbeauftragter: Erhalt (Datum/Uhrzeit) des Spermas dokumentieren Identität der Stute kontrollieren (Pferdepass) Angaben auf Spermaportion und Samenverwendungsnachweis vergleichen Durchführung der Besamung (Ort, Datum, Uhrzeit) mit Unterschrift dokumentieren Samenverwendungsnachweis Vorschlag zur Dokumentation

Vorschlag zur Dokumentation Original  zurück an Besamungsstation Durchschrift  Tierarzt/Besamungsbeauftragter Durchschrift  Stutenhalter Durchschrift  verbleibt vor Abgabe in Besamungsstation Elektronisch gesteuerte Dokumentationssysteme sind ebenso möglich! Rückmeldung über durchgeführte Besamung Besamungsstation stellt Deckschein aus Versand des Deckscheins an Zuchtverband Eintragung der Abstammung möglich Samenverwendungsnachweis Vorschlag zur Dokumentation

Spermaversand in EU-Mitgliedstaaten Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung !!!  rechtzeitig Kontakt zum Veterinäramt aufnehmen  Bescheinigung wird aktuell ausgestellt, sie gilt 10 Tage Voraussetzung für Ausstellung: Besamungsstation ist gem. RL 92/65/EWG zugelassen Anforderungen gem. RL 92/65/EWG erfüllt Spendertiere sind gesund, unterliegen keinen Sperrmaßnahmen

Kontrollen Kontrolle durch Amtstierarzt  nationale Erlaubnis: mind. 1x jährlich  EU-Zulassung: mind. 2x jährlich  Dokumentenkontrolle, ist der Stationstierarzt seinen Verpflichtungen nachgekommen?  Untersuchung aller Tiere, ggf. Probennahme (zusätzlich Kontrollen durch die EU möglich) Grundsatz der EU: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht gemacht!!!

Literaturempfehlung Broschüre "Sicherstellung eines Qualitätsmanagements in Besamungsstationen für Pferde – Anforderungen, Fakten, Gesetzliche Bestimmungen" Bezug: FN Warendorf Internet: www.fn-dokr.de