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1 Elternabend Klasse 12 Informationen zu Schuljahresablauf und Abiturprüfung Oberland-GymnasiumElternabend Klasse 12 07.09.2015 „Rechte sind Chancen, Pflichten.

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1 1 Elternabend Klasse 12 Informationen zu Schuljahresablauf und Abiturprüfung Oberland-GymnasiumElternabend Klasse 12 07.09.2015 „Rechte sind Chancen, Pflichten ebenso.“ Prof. Querulix ( * 1946) deutscher Satiriker

2 1.Rechtliche Grundlagen 2.Wichtige Termine 3.Zulassung zur Abiturprüfung 4.Gesamtqualifikation 5.Ordnungswidriges Verhalten 6.Nachprüfungen Oberland-Gymnasium2Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Ein kurzer Überblick

3 1 Rechtliche Grundlagen Oberland-Gymnasium3Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) vom 27. Juni 2012 SOGYA-VwV vom 31. August 2012 VwV Abiturprüfung 2016 vom 28. April 2014 VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2015/2016 vom 10. April 2015

4 2 Wichtige Termine (1) Oberland-Gymnasium4Elternabend Klasse 12 07.09.2015 14.09.2015Wahl der Prüfungsfächer, Meldung BELL 30.10.2015Abgabe Komplexe Leistung beim Fachlehrer 18.12.2015Abgabe schriftliche Dokumentation BELL 06.04.2016Zulassung zur Abiturprüfung (vgl. Folie 8) 14.04.2016Beginn schriftliche Prüfungen (vgl. Folie 7) 04.05.2016Beginn mündliche Prüfungen (bis 30.05.)

5 2 Wichtige Termine (2) Oberland-Gymnasium5Elternabend Klasse 12 07.09.2015 09.05.2016Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Dokumentation der BELL 11.05.2016Beginn Kolloquien zur BELL (bis 23.05.) 31.05.2016Gesamtqualifikation Ausgabe Kurshalbjahreszeugnis 12/2, Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der Zulassung zu Ergänzungs- prüfungen, Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen (falls 0 Punkte schriftlich) Ende des Unterrichts

6 2 Wichtige Termine (3) Oberland-Gymnasium6Elternabend Klasse 12 07.09.2015 03.06.2016Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen, wenn von Schüler oder Eltern beantragt 06.06.2016Beginn zusätzliche mündliche Prüfungen (bis 09.06.) 18.06.2016Ausgabe der Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife Abiturball

7 2 Wichtige Termine (4) Oberland-Gymnasium7Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Schriftliche Prüfungen (Ersttermine) – Arbeitszeit LK / GK 14.04.2016Geschichte 300 min / 240 min 15.04.2016Geografie, G/R/W 240 min (nur GK) 19.04.2016Physik 270 min / 240 min 20.04.2016Chemie 270 min / 240 min 21.04.2016Deutsch 300 min / 240 min 22.04.2016Biologie 240 min (nur GK) 25.04.2016Englisch praktisch 30 min (nur LK) 26.04.2016Englisch schriftlich 240 min (nur LK) 29.04.2016Mathematik 300 min / 240 min

8 3 Zulassung zur Abiturprüfung (1) Oberland-Gymnasium8Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Zugelassen wird ein Schüler der Jahrgangsstufe 12, der 1.sich zur Abiturprüfung angemeldet hat, 2.zum ersten oder zweiten Male an der Abiturprüfung teilnimmt, 3.die Besuchsdauer in der gymnasialen Oberstufe noch nicht überschritten hat und bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht überschreiten wird, 4.die erforderliche Punktzahl gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 SOGYA unter Einschluss der Kursergebnisse aus dem Kurshalbjahr 12/II erreichen kann (vgl. Folie 9 ff.) sowie 5.die Anforderungen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 und 3 erfüllt.

9 3 Zulassung zur Abiturprüfung (2) Oberland-Gymnasium9Elternabend Klasse 12 07.09.2015

10 3 Zulassung zur Abiturprüfung (3) Oberland-Gymnasium10Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Im Block 1 müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Berechnung am Beispiel rechts: (549+212) : (44+16)  40 ≈ 507 Kein Kurshalbjahresergebnis darf 0 Punkte betragen. In der Summe aller Kurshalbjahresergebnisse dürfen höchstens 12 Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkte liegen, davon maximal 8 aus Leistungskursen.

11 4 Gesamtqualifikation (1) Oberland-Gymnasium11Elternabend Klasse 12 07.09.2015

12 4 Gesamtqualifikation (2) Oberland-Gymnasium12Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Im Block 2 müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Dabei mu ̈ ssen in mindestens 3 Abiturpru ̈ fungsfächern, darunter in mindestens einem LK-Fach, mindestens jeweils 20 Punkte erreicht worden sein. Keine der Pru ̈ fungsleistungen darf mit 0 Punkten bewertet werden. Zur Ermittlung der Punktzahl fu ̈ r die Gesamtqualifikation werden die in den beiden Blöcken erreichten Punktzahlen addiert.

13 5 Ordnungswidriges Verhalten (1) Oberland-Gymnasium13Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Nutzung unerlaubter Hilfsmittel Bereithaltung unerlaubter Hilfsmittel Täuschung oder Täuschungsversuch Leistungsverweigerung Bewertung der jeweiligen Abiturprüfung mit 0 Punkten gemäß § 48 Abs. 2 Satz 4 in besonders schweren Fällen kann der Ausschluss für weitere Prüfungen erfolgen und die gesamte Abitur- prüfung eines Prüfungsteilnehmers mit 0 Punkten bewertet werden

14 5 Ordnungswidriges Verhalten (2) Oberland-Gymnasium14Elternabend Klasse 12 07.09.2015 Organisatorische Hinweise Handy und Wertsachen werden vor der Prüfung abgegeben und in einem verschlossenen Zimmer aufbewahrt Taschen und Jacken werden gesondert in einem unverschlossenen und unbeaufsichtigten Zimmer abgelegt

15 6 Nachprüfungen (1) Oberland-Gymnasium15Elternabend Klasse 12 07.09.2015 für Prüfungsteilnehmer, die die Abiturprüfung aus einem wichtigen Grund ganz oder teilweise versäumt haben, wird vom Staatsministerium für Kultus pro Fach je ein Nachprüfungstermin festgelegt nimmt der Prüfungsteilnehmer aus einem wichtigen Grund an der schriftlichen Nachprüfung nicht teil, kann er die Abiturprüfung im folgenden Schuljahr nach Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 insgesamt nachholen stellt der Prüfungsausschuss auf Antrag des Prüfungs- teilnehmers oder bei minderjährigen Prüfungsteilnehmern deren Eltern hingegen einen besonderen Härtefall fest, kann der Prüfungsteilnehmer an einer weiteren Nachprüfung teilnehmen

16 6 Nachprüfungen (2) Oberland-Gymnasium16Elternabend Klasse 12 07.09.2015 der Prüfungsteilnehmer hat den wichtigen Grund dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich mitzuteilen – im Falle einer Erkrankung unter Beifügung eines ärztlichen Attests (Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests fordern) verneint der Prüfungsausschuss das Vorliegen eines wichtigen Grundes, wird der versäumte Teil der Abitur- prüfung mit 0 Punkten bewerte t hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis einer gesundheitlichen oder anderen erheblichen Beeinträchtigung der Abiturprüfung unterzogen, kann dies nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden

17 6 Nachprüfungen (3) Oberland-Gymnasium17Elternabend Klasse 12 07.09.2015 der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der Prüfungsteilnehmer beim Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich Klärung herbeigeführt hat steht aufgrund der bereits erbrachten Prüfungsleistung vor dem Nachprüfungstermin fest, dass der Prüfungsteilnehmer die Abiturprüfung nicht bestehen kann, teilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihm dies mit (in diesem Fall entfällt die Nachprüfung)

18 18Oberland-GymnasiumElternabend Klasse 12 07.09.2015 „Nirgends strapaziert sich der Mensch so sehr, wie bei der Jagd nach Erholung.“ Laurence Sterne (1713 – 1768) englischer Schriftsteller


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