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Akkreditierung des Labors für die Probennahme

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Präsentation zum Thema: "Akkreditierung des Labors für die Probennahme"—  Präsentation transkript:

1 Akkreditierung des Labors für die Probennahme
Dr. Basikow Sachverständigenbüro® Probennahme / Probennehmer / Probennehmerschulungen Akkreditierung des Labors für die Probennahme Führt ein Labor Probenahmen im Trinkwasserbereich durch oder lässt es Probennahmen durch externe Probennehmer durchführen, so muss es für die Probenahme inkl. Messung der Vor-Ort-Parameter akkreditiert sein. Ausnahme: Ist das Labor selbst nicht für die Probennahme akkreditiert, kann es sich eines, nach DIN EN ISO/IEC für die Probennahme akkreditierten, Probennehmers/Organisation bedienen.

2 Probennahme / Probennehmer / Probennehmerschulungen
Dr. Basikow Sachverständigenbüro® Probennahme / Probennehmer / Probennehmerschulungen Vor-Ort-Bestimmungen Da einige Messgrößen (z.B. Temperatur, pH-Wert) nicht fixiert werden können, sind diese ebenso wie andere nicht konservierbare Messgrößen vor Ort zu bestimmen. Für mikrobiologische Untersuchungen wird auf DIN Teil 1 verwiesen. Die Trinkwasseruntersuchungsstelle muss für die Probennahme inkl. Messung der Vor-Ort-Parameter akkreditiert sein. Falls sensorische Bestimmungen durchgeführt werden, müssen auch diese akkreditiert sein. Je nach Untersuchungsbereich bedeutet dies: Temperatur (z.B. DIN C4) mit geeichtem Thermometer pH-Wert (z.B. DIN C5) mit geeichtem pH-Meter elektrische Leitfähigkeit (z.B. DIN EN C8) mit geeichtem Gerät Chlor (z.B. DIN EN ISO G4-2) Überblick mit Geräten Geruch/Geschmack (DEV B1/2) Sensorik Trübung (DIN EN ISO 7027 C2) Sensorik Färbung (DIN EN ISO 7887 C1) Sensorik

3 Dr. Basikow Sachverständigenbüro®
Probennahme / Probennehmer / Probennehmerschulungen Einbindung extern beschäftigter Probennehmer (externer Probennehmer) muss über einen Vertrag mit der akkreditierten Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen:

4 P Probennahme / Probennehmer / Probennehmerschulungen
Dr. Basikow Sachverständigenbüro® Probennahme / Probennehmer / Probennehmerschulungen P Der Probennehmer weist seine entsprechende fachliche Kompetenz nach. Die Beurteilung der fachlichen Qualifikation des Probenehmers und die regelmäßige Ermittlung des Aus- und Weiterbildungsbedarfs obliegen der Trinkwasseruntersuchungsstelle. Die fachliche Verantwortung und Weisungsbefugnis für die Probennahmetätigkeiten durch autorisierte externe Personen liegt ausschließlich bei der akkreditierten Untersuchungsstelle. Die Probennahmetätigkeiten des externen Probennehmers sind im Rahmen interner und externer Überprüfungen (Audits) der akkreditierten Untersuchungsstelle zu berücksichtigen. Der Probennehmer hat erforderlichenfalls für die Überprüfungen bereit zu stehen. Alle durchzuführenden Tätigkeiten müssen entsprechend den Vorgaben des QM-Systems (z.B. Anweisungen zur Probennahme, zum Transport der Proben, zur Bestimmung von Vor-Ort-Parametern, Dokumentation usw.) der akkreditierten Untersuchungsstelle durchgeführt werden. Diese Vorgaben sowie die allgemeinen Regelungen des Qualitätsmanagementsystems müssen dem Probennehmer bekannt sein und in schriftlicher Form in der aktuellen Version vorliegen. Die Tätigkeit des Probennehmers wird inklusive der von ihm benutzten Prüfmittel (z.B. Messgeräte) in die internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen der Untersuchungsstelle einbezogen (z.B. bezüglich der Kalibrierung und Überwachung der Prüfmittel , der Durchführung von Vergleichsuntersuchungen und der sensorischen Schulungen).


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