Web 2. 0 und Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte (München,

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Wie erwerbe ich Bildrechte schnell, günstig und sicher
Advertisements

Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Fehlerquellen bei der Homepagegestaltung
Vortrag von Thomas 2009
Wettbewerbsrecht im Online- Handel Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am
Schaffung von Rechtsbewusstsein
Einführung in das Urheberrecht
Überblick über das IT-Recht. Überblick über die Gesetze.
Musiktauschbörsen – illegales Filesharing im Internet
Aktuelle Tendenzen im Marken- und Domainrecht
Schulhomepage und Recht
Prüfungsthemen.
Seite 19. Januar 2014 KoLaWiss AP 4: Rechtsexpertise.
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Internetrecht Die eigene Homepage Ebay und Co Dialer.
'Intel - Lehren für die Zukunft', LISA Halle (Saale) Plug and pray Recht und Internet in der Schule Hans Meyer-Albrecht Kultusministerium Magdeburg.
Überblick über das IT-Recht
Ass. jur. Jan K. Koecher 1 Thema 2 Haftungsfilter des TDG.
Massengeschäfte Massengeschäften ähnliche Geschäfte Der Öffentlichkeit
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Das Rechtsdienstleistungsgesetz
Hochschulen Online Rechtliche Fallbeispiele und ihre grundsätzliche Bedeutung Kassel, 19. Februar 2001 Joachim Lehnhardt.
Produzieren – Alles was Recht ist Respekt vorm Mitnutzer und dessen Eigentum Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe.
Datenschutz in der Social-Media-Nutzung durch öffentliche Verwaltungen
Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12. Dezember 2006 Az
Neuakquise und Datenschutz
Marken- und Firmenrecht
Marc Weiß externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzauditor (TÜV)
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Auch der Tod nimmt Einzug in unsere digitale Welt
Schulhomepage und Recht
Fragen des Urheberrechts bei Fernsehmitschnitten und Online-Filmen
Die neue VOB 2009.
Die Button-Lösung Neue Abmahnwelle für Online-Shops? Vortrag am 24. Mai 2012.
Urheberrecht im Internet
Sie haben Schmerzen.
Inhalt Was sind "neue Medien"?
Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
Facebook….. ….unter Freunden…...
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Multimedia, Internet und Rechtsbewusstsein in der Schule
Betriebsvereinbarungen
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
Urheberrecht und Recht am eigenen Bild
Urheberrecht im Internet
Datenschutz und Schulhomepage
Eine Präsentation von Julia Sassen und Yvonne Tebben
Persönlichkeitsrechte und Verdachtsberichterstattung Vortrag vor der Stiftervereinigung der Presse Berlin, den
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
„Die rechtliche Dimension des Gesundheitsbegriffs“
Registrar-Tag Dr. Barbara Schloßbauer Mag. Bernhard Erler Rolle des Registrars Ein Erfahrungsbericht aus der Rechtsabteilung Datum:
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
1 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Wettbewerbsrecht Recht gegen unlauteren Wettbewerb VII. Sondertatbestände des Verbraucherschutzes (§ 4 Nr. 3-6.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
1 Markenrecht im Internet und in Social Media Was Sie bei Ihren Onlineveröffentlichungen unbedingt beachten sollten Vortrag von Frau Dr. Ina Susann Haarhoff.
aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
© 2009 Der Schutz des industriellen Design im Spannungsfeld von deutschem und gemeinschaftsrechtlichem Geschmacksmuster-, Urheber-, Marken- und Lauterkeitsrecht.
Ρ. ri x ecker.recht Tödliche Luftsicherheit Vorüberlegungen: Was ist die genaue Fragestellung? (K erhebt Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, zu fragen.
Ρ. ri x ecker.recht Die auserwählte Oberstudienrätin Worum geht es? O erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von VG und OVG im Eilrechtsschutz!
Ρ. ri x ecker.recht Die Shisha-Café Gesellschaft bürgerlichen Rechts Wonach ist gefragt? [S-GbR, A und B erheben VB gegen das NRSchG]  Rechtssatzverfassungsbeschwerde.
Wettbewerbsrechtliche Schranken des Meta-Tagging mit Beispielen aus der deutschen Judikatur mit Beispielen aus der deutschen Judikatur.
Herzlich Willkommen zu Domain-Recht. www-http-URL/URI- Domain-DNS World wide web Hyper Text Transfer Protocol Uniform Resource Locator Uniform Resource.
Makleraktivitäten im Internet Juristische Stolperfallen Urheberrecht an Bildern Rudolf Koch Vizepräsident IVD Branchenforum Immobilienwirtschaft Trier,
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße Berlin Tel.: Fax: Stromkonzession Expertenanhörung.
Untreue, § 266. Einleitung Was fällt Ihnen ein, wenn man Ihnen eine Norm aus dem StGB vorstellt und hinzufügt, sie sei verfassungsgemäß? Fällt Ihnen nichts.
Headhunting leicht gemacht! (C) RA M. Hoffmannwww.ra-michael-hoffmann.de2 Headhunting leicht gemacht! B ist Personalvermittler für hochqualifizierte.
 Präsentation transkript:

Web 2. 0 und Social-Media-Marketing für Rechtsanwälte (München, 14. 04 Thomas Stadler Fachanwalt für IT-Recht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz http://www.internet-law.de

Ver-schwie-genheits-pflicht Berufsrecht Ver-schwie-genheits-pflicht Werbe-recht

Werberecht Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH (zuletzt: BGH, GRUR 2010, 349 - I ZR 77/07) Art. 12 GG garantiert Werbefreiheit: Nicht die Gestattung der Werbung bedarf der Rechtfertigung, sondern ihre Einschränkung.

Werberecht (II) Einschränkung der Werbefreiheit ist nur zulässig, wenn ausreichende Gründe des Gemeinwohls dies rechtfertigen. Soweit berufsrechtliche Vorschriften reklame-hafte Darstellungen untersagen, sind sie vor dem Hintergrund der Berufsfreiheit einschränkend auszulegen.

Werberecht (III) Die Vorgaben der Rechtsprechung sind in den berufsrechtlichen Regelungen mittlerweile umgesetzt. § 43b BRAO und § 6 BORA verlangen, dass die Werbung über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

Werberecht (IV) Fazit: Die Rechtsprechung des BGH tendiert dazu, die Zulässigkeit anwaltlicher Werbung primär an den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu messen, den berufsrechtlichen Regelungen kommt nur noch untergeordnete Bedeutung zu.

Verschwiegenheitspflicht „Nach dem anwaltlichen Selbstverständnis zählt das Gebot der Verschwiegenheit zu den tragenden Säulen des Anwaltsberufs schlechthin“ (Hartung, Anwaltliche Berufsordnung, § 43a BRAO, Rn. 21) Grundlagen: § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 203 StGB

Verschwiegenheitspflicht (II) Verschwiegenheit bezieht sich auf alles, was dem Anwalt in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist (§ 43a Abs. 2 S. 2 BRAO). Gerade auch bei Veröffentlichungen und Äußerungen im Netz, in Blogs und in sozialen Netzwerken ist darauf zu achten.

Impressum /Informationspflichten Informationen über den Anbieter/Betreiber eines sog. Telemediums Telemedien sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (z.B. Websites) Zwei gesetzliche Regelungen, in § 5 TMG und § 55 Rundfunkstaatsvertrag

Wer braucht ein Impressum? Diensteanbieter von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien = alle Dienste mit wirtschaftlichem Hintergrund Unternehmenswebsites, also auch Websites von Anwaltskanzleien Anwaltliche Profile in sozialen Netzwerken wie Xing oder Facebook (umstritten für Twitter)

Was muss im Impressum stehen? Name und Anschrift des Diensteanbieters, Rechtsform und Vertretungsberechtigter, E-Mail-Adresse, weitere effektive Möglichkeit der unmittelbaren Kontaktaufnahme (Telefonnummer, Fax-Nummer, Webformular),

Was muss im Impressum stehen? (II) Rechtsanwaltskammer, der man angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist , die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und die Angabe dazu, wie diese zugänglich sind,

Was muss im Impressum stehen? (III) Registernummer (bei Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH) und die Umsatzsteueridentifikationsnummer (nicht die gewöhnliche Umsatzsteuernummer).

Wo und wie muss das Impressum platziert sein? leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar Bezeichnung als „Impressum“ oder „Kontakt“ ist ausreichend zwei Klicks genügen bei eBay genügt Impressum in der „Mich-Seite“, entsprechendes muss für soziale Netze gelten

Was passiert bei einem Verstoß? Wettbewerbsverstoß: § 5 TMG ist Marktverhaltensregel i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, aber Bagatellgrenze („Spürbarkeit“) muss überschritten sein Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG; Geldbuße ist denkbar

Impressumspflicht nach anderen Vorschriften § 55 Abs. 1 RStV: Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, müssen Namen, Anschrift und ggf. Vertretungsberechtigten angeben. § 55 Abs. 2 RStV: Erweitere Impressumspflicht für journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien („elektronische Presse“): Alle Angaben nach § 5 TMG und Angabe eines Verantwortlichen müssen enthalten sein.

Exkurs: Juristische Weblogs Angebote, die eine gewisse publizistische Relevanz aufweisen und geeignet sind an der Meinungsbildung mitzuwirken Juristische Weblogs unterliegen damit regelmäßig der Impressumspflicht nach § 55 Abs. 2 RStV

Newsletter Unternehmensnewsletter sind Telemedien, wenn sie von jedermann abonniert werden können. Frei abonnierbare Anwalts-Newsletter unterliegen damit der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG.

Zusammenfassung Impressumspflicht besteht bei wirtschaftlich ausgerichteten Angeboten (Anwalts-Homepage, Profile bei Xing oder Facebook, Newsletter), journalistisch-redaktioneller Ausgestaltung, nicht ausschließlich privaten und persönlichen Angeboten.

Exkurs: DL-InfoV Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung tritt am 17.05.2010 in Kraft. Dienstleister (also auch Anwälte) müssen danach dem Leistungsempfänger vor Abschluss des Vertrages bzw. vor Erbringung der Dienstleistung bestimmte Informationen zur Verfügung stellen.

DL-InfoV (II) Der Dienstleistungserbringer kann die von ihm zur Verfügung zu stellenden Informationen auch über die Angabe einer Adresse elektronisch leicht zugänglich machen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 DL-InfoV). Es dürfte sich somit anbieten, die geforderten Informationen auf die eigene Website zu stellen.

Urheberrecht Soweit eine persönlich-geistige Schöpfung gegeben ist (Schöpfungshöhe): Sprachwerke (Schriftwerke, Computerprogramme) grafische bzw. bildliche Gestaltungen Werke der Musik und des Films Darstellungen technischer Art, z.B. Stadtkarten Lichtbilder (Fotos), wobei die Schöpfungshöhe hier keine Rolle spielt

Urheberrecht (II) Bei der Übernahme von fremden Inhalten (Texten, Bilder, Fotos etc.) ist immer höchste Vorsicht geboten, da man sich praktisch nicht exkulpieren kann, sollte sich später eine Urheberrechtsverletzung herausstellen.

Verwendung von Fotos Die Lichtbildrechte liegen beim Fotografen. Wer Fotos ins Netz stellt, die er nicht selbst angefertigt hat, muss darauf achten, dass er sich umfassende Nutzungsrechte einräumen lässt, insbesondere für die Onlinenutzung.

Verwendung von Fotos (II) Bei der Abbildung von Personen, ist deren Recht am eigenen Bild betroffen, das einfachgesetzlich durch § 22 KUG geschützt ist. Danach dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Es empfiehlt sich daher immer, eine ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen einzuholen.

Domainrecht Generische Domainnamen Domainnamen, die fremde Marken oder Unternehmenskennzeichen beinhalten

Generische Domainnamen Die Verwendung beschreibender Begriffe in Domainnamen stellt regelmäßig keine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar (BGH: „mitwohnzentrale.de“). Die Verwendung der Domain “rechtsanwaelte-notar. de" durch einen Rechtsanwalt ist zulässig (BGH). „rechtsanwaelte-dachau.de“ ist irreführend (OLG München).

Domains, die fremde Marken enthalten Die Benutzung der Domainnamen anwalt- ebay.de anwalt-ebay.de rechtsberatung-ebay.de ebay-recht.net durch einen Rechtsanwalt verletzt die Markenrechte von eBay (LG Hamburg, Urt. V. 17.06.2008 – 312 O 937/07) .

Äußerungsrecht In den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen: Werturteile (Ausnahme: Formalbeleidigung, Schmähkritik) Tatsachenbehauptungen dann, wenn sie geeignet sind, zur Meinungsbildung beizutragen (Ausnahme: offensichtlich unwahre Tatsachenbehauptungen)

Äußerungsrecht (II) Sofern eine Äußerung gegeben ist, die in den Schutzbereich von Art. 5 GG fällt, muss eine Abwägung mit der kollidierenden Rechtsposition (zumeist Persönlichkeitsrecht) vorgenommen werden. Rechtsprechung des BVerfG und des BGH ist in der Tendenz sehr meinungsfreundlich, was nicht alle Instanzgerichte umsetzen.

Äußerungsrecht (III) Aus Anwaltsschreiben darf im Internet grundsätzlich wörtlich zitiert werden! (BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010; Az.: 1 BvR 2477/08)

Geschafft! Und jetzt sind Sie dran! Rechtsanwalt Thomas Stadler http://www.internet-law.de http://www.afs-rechtsanwaelte.de E-Mail: ts@afs-rechtsanwaelte.de