Verbetrieblichung der Tarifpolitik Erosion des Flächentarifs oder Gestaltungschance? Dr. Reinhard Bispinck WSI in der Hans-Böckler-Stiftung.

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Verbetrieblichung der Tarifpolitik Erosion des Flächentarifs oder Gestaltungschance? Dr. Reinhard Bispinck WSI in der Hans-Böckler-Stiftung

These 1: Die aktuelle Diskussion um die Verbetrieblichung der Tarifpolitik hat neben sachlich-inhaltlichen Aspekten vor allem eine machtpolitische Dimension.

Michael Rogowski „Man müsste Lagerfeuer machen und erst mal die ganzen Flächentarifverträge verbrennen.“ Guido Westerwelle „Im Bereich der Lohnfindung muss der flächendeckende Tarifvertrag verschwinden. Wir brauchen eine neue ‚Autonomie‘ der Betriebe.“ Friedrich Merz „Es muss ein gesetzlicher Weg gefunden werden, wie die Betriebe von Kernbestandteilen der Tarifverträge ohne Intervention der Tarifvertragsparteien abweichen können.“

These 2: Im Bereich der Wirtschafts- und Arbeit-geberverbände gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Bedeutung des Flächentarifvertrags. Aber auch seine Befürworter streben einen nachhaltigen Funktionswandel an.

Funktionen der Festsetzung von Mindest-standards durch Flächentarifverträge Aus Arbeitnehmersicht Schutzfunktion Verteilungsfunktion Partizipationsfunktion Solidaritätsfunktion Aus Arbeitgebersicht Ordnungs- und Befriedungsfunktion Kartellfunktion Produktivitätsfunktion

Flächentarifvertrag als Rahmenempfehlung Betriebliche Vereinbarung über Abweichungen ohne Einschaltung und Gestaltungsmöglichkeiten der Gewerkschaften Prinzip „Richtgeschwindigkeit“

These 3: Die Diskussion um die Flexibilisierung der Tarifstandards ist eine kaum verhüllte Verteilungs- und Kosten-diskussion. Flexibilisierung stellt nicht per se eine win-win-Strategie dar.

Martin Kannegießer „Wir müssen die betrieblichen Gestaltungs-spielräume in den Tarifverträgen erweitern. Es geht darum, dass Betriebe im Bedarfsfall ihre Produktionskosten senken können.“

These 4: Seit 20 Jahren gibt es einen schleichen-den Umbau des Flächentarifvertrags. Zum Teil wird die Regulierungskraft der Tarifverträge bereits spürbar beeinträchtigt.

Der Weg zu flexiblen Flächentarifverträgen: Seit 1984: Flexibilisierung der Arbeitszeit Seit 1993: Härtefall- und Öffnungsklauseln Seit 2002: Ertragsabhängige Entgeltge- staltung Heute: In 80 Tarifbereichen mit 15 Mio. AN mehrere hundert Öffnungsklauseln.

Tarifliche Öffnungs- und Härtefallklauseln Allgemeine Härtefallklauseln Arbeitszeit - Verlängerung, Korridor, Verkürzung (ohne Lohnausgleich) Lohn, Gehalt - Tariferhöhung (Aussetzung, Verschiebung) - Tarifabsenkung (Einkommenskorridor) - neue (niedrigere) Lohngruppen - Einstiegstarife Weitere Vergütungsbestandteile - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - Zulagen/Zuschläge

Beispiele für Öffnungsklauseln Bankgewerbe Absenkung Wochenarbeitszeit, ertragsabhängige Sonderzahlung Bauhauptgewerbe Absenkung der Tarifvergütung um 10 % (Ost), Kürzung Weihnachtsgeld (West) Chemische Industrie West Einstellungstarife für Langzeitarbeitlose; Arbeitszeitkorridor; Absenkung von Entgelt, Sonderzahlung, Urlaubsgeld; erfolgsabhängige Jahresleistung. Druckindustrie Betriebe mit bis zu 35 AN, Kürzung der Sonderzahlung von 95 auf 60 % Metallindustrie West befristete Sonderregelung zum Tarifabschluss 2002; Härtefallklausel; Arbeitszeitabsenkung. ÖD/Nahverkehr Spartentarifvertrag zur Kostensenkung, Anwendungsvereinbarung mit Auflagen Reisebürogewerbe Abweichungen von Entgelt, Sonderzahlung und Urlaub Textil- und Bekleidungsindustrie Arbeitszeitkorridor; Aussetzen der Tariferhöhung; Abweichung bei Jahressonderzahlung. Einzelhandel Ost Unternehmen mit bis zu 25/15/5 AN Entgelte um 4/6/8 % niedriger

These 5: Die Flexi-Möglichkeiten werden in der Praxis breit genutzt. Der Schwerpunkt liegt auf den Arbeitszeitregelungen – mit deutlichem Abstand folgen die Entgeltregelungen.

Nutzung tariflicher Öffnungsklauseln 35 % der Betriebsräte 22 % der Personalräte

Anwendungsbereiche von Öffnungsklauseln BR PR variable Arbeitszeiten 70 68 Arbeitszeitverlängerung 41 16 befristete Arbeitszeitverkürzung 24 50 Einstiegstarife 17 14 Kürzung/Aussetzung der Jahressonderzahlung 15 Aussetzen von Tariferhöhungen 10 3 Kürzung/Aussetzung des Urlaubsgeldes 9 4 allgemeine Härtefallklausel 7 8 Absenken von tariflichen Grundvergütungen 6

These 6: Die Betriebs- und Personalräte stehen einer (weiteren) Verbetrieblichung der Tarifpolitik mit großer Mehrheit skeptisch bis ablehnend gegenüber.

Verbetrieblichung der Tarifpolitik Angaben der Betriebräte in % 6 14 zu begrüßen zwiespältig 42 generell 38 problematisch k.A. Quelle: WSI Betriebs- und Personalrätebefragung 2002 (3. Befragung)

Verbetrieblichung aus Sicht der BR/PR stärkt Arbeitgeberposition 67 56 führt zu unterschiedlichen Arbeitsbedingungen 55 50 überfordert BR/PR 34 28 Bessere Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten 25 27 stärkt BR/PR 23 20

Statt eines Fazits – Fragen zur Diskussion: Welche Wirkung hat die „kontrollierte Dezentralisierung“ der Tarifverträge? Gibt es Spielraum für eine konsensuelle Regelung von Flexi-Interessen? Welche inhaltlichen und instrumentellen Perspektiven gibt es für eine Stabilisierung des Flächentarifvertrags?

www.tarifvertrag.de