Abschlussprüfungs-Qualitätssicherung in Österreich A) Aktueller Stand in Österreich • Rechtlicher Rahmen • Organisation und Umsetzung • Erfahrungen mit der Qualitätsprüfung B) Entwicklungen in der EU • Inspektorensystem A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG A) Aktueller Stand in Österreich Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz 2005 (A-QSG) idF 29. Jänner 2010 BGBl I Nr. 84/2005, in Kraft seit 1.9.2005 Änderungen: - BGBl I Nr. 142/2006 - BGBl I Nr. 10/2010 A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsrichtlinie (A-QSRL) BGBL II Nr. 251/2006 VO des BMWfJ (damals BMWA) vom 4. Juli 2006 A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG System des A-QSG Berücksichtigt die wesentlichen Elemente des Monitoring (kein Peer Review) Staatliche Aufsicht durch eigene Behörde Entspricht im Wesentlichen der 8. EU-Richtlinie (Prüferrichtlinie) Geltungsbereich des A-QSG: - Alle Prüfer, die Pflichtprüfungen nach österr. Recht durchführen A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG Eingerichtete Behörden § 20 A-QSG Qualitätskontrollbehörde (QKB) 6 Mitglieder, 6 Ersatzmitglieder (ausschließlich Berufsfremde) mit Sitz beim BMWFJ Bestellung für 6 Jahre durch BMWFJ Behörde 2. Instanz (Berufungserledigung, Beaufsichtigung Prüfungen, jährliche Berichterstattung) Durchführung von Sonderuntersuchungen In Gesetzesentwurf zu Verwaltungseinsparungen zur Streichung vorgesehen – Zukunft ? A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG Arbeitsausschuss f. externe Qualitätsprüfungen (AEQ) § 19 A-QSG 7 Mitglieder, 7 Ersatzmitglieder Bestellung für 4 Jahre durch Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KaWT): 4 Mitgl. und Ersatzmitgl. und Prüfungsverbände: 3 Mitgl. und Ersatzmitgl. Tätigkeit ist dzt noch ehrenamtlich A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG Aufgaben des Arbeitsausschusses Alle Angelegenheiten und Aufgaben der Vollziehung des Qualitätssicherungs- systems, soweit nicht ein anderes Organ zuständig ist A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG Wichtige Aufgaben des Arbeitsausschusses Führung der Liste der Qualitätsprüfer Anerkennung / Widerruf als Qualitätsprüfer Mitwirkung bei Bestellung des Qualitätsprüfers Auswertung der Prüfberichte Erteilung von Bescheinigungen Zahlstelle für Honorierung Qualitätsprüfer Verhängung von Strafen A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG Wichtige Aufgaben des Arbeitsausschusses Jährlicher Tätigkeitsbericht über die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfungen Beaufsichtigung von Qualitätsprüfungen im Auftrag der Qualitätskontrollbehörde A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 1 A-QSG Definitionen (anders als UGB) „Abschlussprüfungen“ = Pflichtprüfungen nach österreichischem Recht Prüfungen von Jahresabschlüssen zB Pflichtprüfungen nach anderen Gesetzen als HGB (Gründungsprüfung, Spaltungsprüfung, Restvermögensprüfung, Stiftungsprüfung etc) NICHT: freiwillige Prüfungen kleiner GmbHs, Freiwillige (z.B. dzt nur in ISA vorgesehene) prüfungsähnliche Aufträge wie Reviews etc A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 1 A-QSG Definitionen „Abschlussprüfer“ = Natürliche Personen, die Abschlussprüfungen durchführen (WP) „Prüfungsgesellschaften“= WP-Gesellschaften jeder Rechtsform Revisionsverbände der Genossenschaften Sparkassen-Prüfungsverband A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 2/2 A-QSG Qualitätssicherungs- maßnahmen eines Prüfungsbetriebes müssen umfassen: Wahrung der Unabhängigkeit und der Verschwiegenheit Auswahl, Einsatz und Beaufsichtigung der Mitarbeiter Aus- und Weiterbildung Durchführung von Prüfungen A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 3 A-QSG Umfang der Externen Qualitätsprüfung: Alle gesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Prüfungsbetriebes, jedenfalls: Qualität des internen Qualitätskontrollsystems Qualität der Maßnahmen zur Einhaltung der allgemein anerkannten Prüfungsstandards, der Berufsgrundsätze und Standesregeln Qualität der Berichte über Prüfungen Maßnahmen gem. § 2/2 A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 4 A-QSG Externe Qualitätsprüfung: maximal mögliches Intervall 6 Jahre 3 Jahre: Prüfer von: Börsenotierten Gesellschaften Kreditinstituten (mit gewissen Ausnahmen) Versicherungen (mit gewissen Ausnahmen) Pensionskassen A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 10/2 A-QSG Qualitätsprüfer: Anerkennung -Voraussetzung Mind. 5 J. Praxis als WP, Revisor oder Sparkassenprüfer Spezielle Schulung oder einschlägige Erfahrung bei Qualitätssicherung Keine die Eignung als Qualitätsprüfer ausschließenden Berufsvergehen (mit rechtskräftig verhängter Disziplinarstrafe) Anerkennung auch für Gesellschaften möglich A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 5 A-QSG Bestellung des Qualitätsprüfers ( = Auftragserteilung für Qualitätsprüfung) Antrag an AEQ mit 3-er Vorschlag des Geprüften Formularvorschlag s. Homepage des AEQ A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 14 A-QSG Bescheinigung über die Teilnahme an der externen Qualitätsprüfung Auswertung des Prüfberichtes durch Arbeitsausschuss Entscheidung über Erteilung der Bescheinigung innerhalb von sechs Wochen A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 15 A-QSG Bescheinigung ist zu erteilen: Uneingeschränkte Beurteilung - Keine oder nur unwesentliche Mängel Eingeschränkte Beurteilung Und kein schwerwiegender Verstoß gegen A-QSG oder A-QSRL Bescheinigung ist zu befristen (max. 6 Jahre) A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG Bedeutung der Bescheinigung für den Abschlussprüfer = „License to audit“ • Prüfung ohne Bescheinigung – Berufsvergehen gem. § 120 Z. 26 WTBG, disziplinarrechtlich zu ahnden • § 271/ 2 Z 3: mangelnde Bescheinigung ist Ausschlussgrund (Für Prüfer von public-interest-companies anzuwenden auf die Bestellung zur Prüfung und die Prüfung von Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2008 beginnen; ansonsten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen) • Geldstrafen für Auftragsannahme und Prüfen ohne Bescheinigung (§ 27 A-QSG) A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 17 A-QSG Versagung der Bescheinigung Versagung des Testats („Die Qualitätssicherungsmaßnahmen .... sind unzureichend“) oder Schwerwiegender Verstoß gegen A-QSG oder A-QSRL bei Durchführung Bescheid des Arbeitsausschusses Berufung – Entscheidung durch Qualitätskontrollbehörde A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 18 A-QSG Widerruf der Bescheinigung, wenn Bescheinigung nicht zu erteilen war oder Beharrliche Verweigerung der Befolgung von Maßnahmen § 18a A-QSG Entzug der Bescheinigung Verstoß wegen Befangenheit oder Ausgeschlossenheit (§§ 271, 271a und 271b UGB) oder Verschwiegenheit (§275) Und dies zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Berufsausübung geführt hat A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 16 A-QSG Anordnung von Maßnahmen Durch Arbeitsausschuss Unabhängig von Erteilung der Bescheinigung Maßnahmen gem. A-QSG: - nachweisliche Beseitigung von Mängeln - Verkürzung der Frist - Sonderprüfung Verzicht auf Bescheinigung – Anordnung von Maßnahmen hat zu unterbleiben A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 21 A-QSG Verschwiegenheitspflicht § 91 WTBG gilt für Qualitätsprüfer ihre Assistenten Mitglieder des Arbeitsausschusses Mitglieder der Qualitätskontrollbehörde Verwaltungspersonal A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG § 30 A-QSG Übergangsbestimmungen Erste Qualitätsprüfung bis spätestens 2007 (Prüfer von public interest companies) 2010 andere Prüfer (6-Jahres-Intervall) A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
A-QSG Übergangsbestimmungen Was bedeutet es für den Abschlussprüfer, wenn die Qualitätsprüfung am 31.12.2010 noch nicht abgeschlossen ist? A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Erfahrungen aus Qualitätsprüfungen Erteilte Bescheinigungen 2007: 87 2008: 29 2009: 11 Jän – April 2010: 30 Versagungen : bisher keine A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Erfahrungen aus Qualitätsprüfungen Bescheinigungen beruhten auf Qualitätsprüfungen mit abschließenden Beurteilungen (=Bestätigungsvermerk): Uneingeschränkt oder Eingeschränkt Einschränkungen in den letzten Monaten zunehmend A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Erfahrungen aus Qualitätsprüfungen Festgestellte Mängel: Versicherung nicht ausreichend Fehlende Regelungen betr. interne Rotation Fehlende Regelungen für Joint Audits Mangelnde Dokumentation oder Sicherstellung der Fort- und Weiterbildung Mangelnde Regelungen betr. Geldwäsche A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Erfahrungen aus Qualitätsprüfungen Festgestellte Mängel: Mängel bei Dokumentation oder Prüfung des IKS Mängel in der einheitlichen Umsetzung der Prüfungstools Mängel bei abschließender Durchsicht der Prüfungsergebnisse Mängel bei interner Nachschau A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Erfahrungen aus Qualitätsprüfungen Vom AEQ angeordnete Maßnahmen: Nachweisliche Beseitigung der Mängel mit einer Frist von bis zu 9 Monaten (bei Mehrheit der Prüfungen) Sonderprüfungen Verkürzungen der Frist bis zur nächsten Qualitätsprüfung A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Qualitätsprüfungen Wie stehen die offenen Verfahren: Jän bis April 2010: - 90 3-er Vorschläge eingereicht - 29 Qualitätsprüfungsberichte eingereicht A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
B) Entwicklungen in der EU Ziele der EU-Kommission Vereinheitlichung der Systeme in den Mitgliedstaaten Anerkennung durch andere wichtige Wirtschaftspartner, insbes. USA Stärkung des Vertrauens in die Qualitätssicherung Verlagerung des Schwerpunktes der Kontrolle hin zu öffentlichen Aufsichtsstellen A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Entwicklungen in der EU Focus der Vereinheitlichung: Prüfer von public-interest-companies Für Prüfer von nicht im öffentlichen Interesse liegenden Unternehmen sind dzt keine Änderungen des Qualitätssicherungs-systems vorgesehen. A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Entwicklungen in der EU Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2008 1. Stärkung der Unabhängigkeit des Qualitäts-sicherungssystems und der Inspektoren Öffentliche Aufsichtsstelle (keine Verbindung zu Berufsstand) Verpflichtende Inspektionen Vom Berufsstand unabhängige Finanzierung Ausreichende Personalausstattung der öffentlichen Aufsichtsstelle A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Entwicklungen in der EU 1. Stärkung der Unabhängigkeit des Qualitäts-sicherungssystems und der Inspektoren Abschlussprüfer und deren Angestellte dürfen nicht Inspektor sein Inspektoren dürfen ihre Vergütungen nicht vom Geprüften erhalten Hohe fachliche Anforderungen an Inspektoren A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Entwicklungen in der EU 2. Umfang der Inspektionen • Bewertung des internen Qualitäts-sicherungssystems • Prüfung, ob die Verfahren allen geltenden Anforderungen genügen • Kritische Durchsicht von Prüfungsakten • Prüfung des Transparenzberichtes A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Entwicklungen in der EU Mindestprüfungsumfang des IKS: • Geltende Prüfungs- und Qualitätskontrollstandards • Berufsethische Normen und Unabhängigkeit • Quantität und Qualität der eingesetzten Ressourcen • Kontinuierliche Fortbildung • Prüfungshonorare A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Entwicklungen in der EU 3. Ergebnis der Inspektionen • Inspektor spricht Empfehlungen aus • Umsetzung innerhalb von max. 12 Mon. • Bei Nicht-umsetzung Veröffentlichung von Mängeln • Sanktionen oder Disziplinarmaßnahmen durch Aufsichtsstelle A-QSG Regina Reiter 27.5.2010
Entwicklungen in der EU 4. Zukunftsaussichten • Mitgliedstaaten sollten bis 6. Mai 2009 an die EU-Kommission über die aufgrund der Empfehlung getroffenen Maßnahmen berichten. • EU-Kommission wird im Jahr 2011 auf der Grundlage neuer internationaler Entwicklungen die Lage bewerten. A-QSG Regina Reiter 27.5.2010