Vertragsrecht IV Anfechtung

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Vertragsrecht IV Anfechtung Dozentin: Kirsten Weigmann Rechtsanwältin

Vertragsrecht IV Anfechtung Eine Willenserklärung (WE) kann mit Mängeln behaftet sein und angefochten werden Grundsatz nach BGB: Erklärung ist gültig Ausnahmen: Vernichtbarkeit der WE durch Anfechtung WE ist von vornherein nichtig Beispiel: Susi Sorglos nimmt zum ersten Mal an einer Versteigerung teil. Während einer Versteigerung winkt sie ihrer Freundin zu und erhält prompt den Zuschlag für eine Kunstwerk, dass sie nicht ersteigern wollte.

Vertragsrecht IV Anfechtung WE? Innerer Wille + äußere Erklärungshandlung (oder schlüssiges Verhalten) Hier: innerer Wille fehlt = keine WE! Problem: Der fehlende innere Wille muss sofort mitgeteilt werden Grund: Nach außen ist nicht erkennbar, dass der innere Wille fehlt – Anfechtung (hierzu später mehr)

Vertragsrecht IV Anfechtung Anfechtungserklärung (einseitige, empfangsbedürftige WE) + Anfechtungsgrund Anfechtungsgründe: Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1, 1. Alternative BGB Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1, 2. Alternative BGB Eigenschaftsirrtum, § 119 Abs. 2 BGB Falsche Übermittlung, § 120 BGB Arglistige Täuschung, § 123, Abs. 1, 1. Alt. BGB Widerrechtliche Drohung, § 123 Abs. 1, 2. Alt. BGB

Vertragsrecht IV Anfechtung Inhaltsirrtum: Irrtum über die Bedeutung der Worte Erklärungsirrtum: Erklärung sollte so nicht abgegeben werden Eigenschaftsirrtum: Irrtum über wertbildende Faktoren Falsche Übermittlung: Unbeabsichtigte unrichtige Übermittlung Arglistige Täuschung: vorsätzliche Täuschungshandlung, hierdurch hervorgerufener Irrtum, WE Widerrechtl. Drohung: vorsätzliche, widerrechtliche Drohung, hierdurch hervorgerufene WE

Vertragsrecht IV Anfechtung Davon zu unterscheiden: Geheimer Vorbehalt, § 116 BGB Motivirrtum - unbeachtlich Scherzerklärung, § 118 BGB Scheinerklärung, § 117 BGB

Vertragsrecht IV Anfechtung Beispiele: Albert bestellt zehn Gros Toilettenpapier und erhält 1440 Rollen. Erna möchte ihre Hausfassade von dem berühmten Maler Hugo künstlerisch gestalten lassen. Im Telefonbuch verrutscht sie in der Zeile und beauftragt den namensgleichen aber unbekannten Fassadenmaler Hugo. Dieter kauft seiner Verlobten einen Hochzeitsring, den er für Echtgold hält, tatsächlich ist er aber nur vergoldet. Die Verlobung platzt.

Vertragsrecht IV Anfechtung Frist zur Anfechtung: Unverzüglich Innerhalb eines Jahres Rechtsfolgen: Rückwirkende Nichtigkeit der WE (ex tunc)

Vertragsrecht IV Anfechtung Willensmängel Bewusste Diskrepanz von Wille und Erklärung Geheimer Vorbehalt Mangel an Ernstlichkeit (Scherzerklärung) Scheinerklärung Unbewusste Diskrepanz zwischen Wille und Erklärung Irrtum Falsche Übermittlung Verwerfliche Beeinflussung bei der Abgabe der WE Arglistige Täuschung Widerrechtliche Drohung

Meine Fragen – Ihre Antworten Kapitel ACHTUNG: Meine Fragen – Ihre Antworten 10 Norddeutsche Akademie / Rechtsanwältin Kirsten Weigmann/2014

Übung Was ist eine Anfechtung? Kapitel Was ist eine Anfechtung? In welcher Form muss die Anfechtung erklärt werden? Welche Wirkung hat eine wirksame Anfechtung? Aus welchen Gründen kann wirksam angefochten werden? Wann kann nicht wirksam angefochten werden? 11 Norddeutsche Akademie / Rechtsanwältin Kirsten Weigmann / 2014