ARZT UND RISIKO VORBEUGEN IST BESSER ALS HAFTEN A.T.TEICHMANN.

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 Präsentation transkript:

ARZT UND RISIKO VORBEUGEN IST BESSER ALS HAFTEN A.T.TEICHMANN

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT / SOZIALRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT – HAFTUNG AUS BEHANDLUNGSVERTRAG DIENST / WERKVERTRAG BEWEISPFLICHT DES KLÄGERS BEWEISERHEBUNG u.a. DURCH SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN bzw. -ANHÖRUNG

ARZTHAFTUNG STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNG i.d.R. WEGEN KÖRPERVERLETZUNG ALS UNERLAUBTER HANDLUNG VERSCHULDENSNACHWEIS DURCH ERMITTLUNGSBEHÖRDE KAUSALITÄTSNACHWEIS „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ GELD- ODER FREIHEITSSTRAFE, KEINE SCHADENSHAFTUNG

ARZTHAFTUNG SOZIALRECHT – HAFTUNG AUS BEHANDLUNGSVERTRAG MIT KV/KK NEBENPFLICHTEN BEWEISPFLICHT DES BEKLAGTEN BEWEISERHEBUNG u.a. DURCH MEDIZINISCHEN DIENST DER KK

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

ARZTHAFTUNG SACHVERSTÄNDIGENWESEN FACHZUGEHÖRIGKEIT KOMPETENZ PFLICHT ZUR GUTACHTENERSTELLUNG BESORGNIS DER BEFANGENHEIT AUFBAU DES SV-GUTACHTENS HAFTUNG DES SV

ARZTHAFTUNG BEFANGENHEIT DES SV PERSÖNLICHE BEZIEHUNG ZUM BEKLAGTEN GEMEINSAME AUS- WEITERBILDUNG GEMEINSAME WISS. TÄTIGKEIT ERSTELLUNG EINES PRIVATGUTACHTENS BEFANGEN IN ANALOGEM RECHTSSTREIT JEDE ART EINES PROZESSRELEVANTEN INTERESSENSKONFLIKTES ÜBERSCHREITEN DES BEWEISBESCHLUSSES PARTEILICH ERSCHEINENDE FORMULIERUNGEN

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

ARZTHAFTUNG BEHANDLUNGSFEHLER FEHLERHAFTE DIAGNOSE FEHLERHAFTE INDIKATIONSSTELLUNG FEHLERHAFTE BEHANDLUNG VERLETZUNG DER GEBOTENEN SORGFALT UNTERLASSUNG insb. DER ERHEBUNG GEBOTENER BEFUNDE

ARZTHAFTUNG SCHWERE DES BEHANDLUNGSFEHLERS Sog. „EINFACHER“ BEHANDLUNGSFEHLER Sog. „GROBER“ BEHANDLUNGSFEHLER, der einem sorgfältig arbeitenden Arzt eines Fachgebietes schlechterdings nicht unterlaufen darf, bzw. gegen elementare Regeln des Faches verstößt DIE FESTELLUNG EINES GROBEN BEHANDLUNGSFEHLERS DURCH DAS GERICHT HAT BEWISERLEICHETERUNGEN BIS HIN ZUR BEWEISLASTUMKEHR ZU GUNSTEN DES KLÄGERS ZUR FOLGE !

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

ARZTHAFTUNG BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT WAR DIE ERHEBUNG EINES BEFUNDES GEBOTEN? WELCHER BEFUND WÄRE MIT WELCHER WAHRSCHEINLICHKEIT ERHOBEN WORDEN? WIE WÄRE AUF DEN HYPOTHETISCHEN BEFUND ZU REAGIEREN GEWESEN?

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

ARZTHAFTUNG BEHANDLUNGSSTANDARD FACHARZTSTANDARD STANDARD IST NICHT DAS OPTIMUM ÜBLICHE VORGEHENSWEISE LEITLINIEN ÄNDERUNG DES GEBOTENEN STANDARDS

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

RISIKOKOMMUNIKATION WAHRSCHEINLICHKEIT, MIT DER SICH EIN RISIKOVERWIRKLICHT = QUANTITÄT BEDEUTUNG UND AUSMASS DES VERWIRKLICHTEN RISIKOS = QUALITÄT RISIKOFORMEL R = p x S (p-WAHRSCHEINLICHKEIT, S- SCHADEN)

ARZTHAFTUNG TYPISCHE KOMPLIKATION... eine solche, die auch unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht stets sicher zu vermeiden ist NICHT BEWEISEND FÜR FEHLERHAFTES UNDDAMITHAFTUNGSBEGRÜNDENDES VORGEHEN

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

ARZTHAFTUNG DOKUMENTATION BEHANDLUNGDOKUMENTATION HAFTUNG RICHTIG NEIN RICHTIG FALSCH JA FALSCH RICHTIG JA FALSCH NEIN

ARZTHAFTUNG DOKUMENTATION DIE ÄRZTLICHE DOKUMENTATION DIENT AUSSCHLIESSLICH MEDIZINISCHEN ZWECKEN SIE DIENT NICHT DER ABWEHR VON HAFTUNGSANSPRÜCHEN WAS NICHT DOKUMENTIERT IST, IST AUCH NICHTGEMACHT WORDEN ALLGEMEINE VORGEHENSWEISEN BEWEISERHEBUNG DURCH ZEUGENBEFRAGUNG

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

ARZTHAFTUNG KAUSALITÄT DER FESTGESTELLTE BEHANDLUNGSFEHLER IST NOTWENDIGE BEDINGUNG DES EINGETRENEN SCHADENS EINFACHER BH: KAUSALITÄT HOCH WAHRSCHEINLICH GROBER BH: SCHADEN NUR MÖGLICH

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

ARZTHAFTUNG AUFKLÄRUNG RISIKOAUFKLÄRUNG THERAPEUTISCHE AUFKLÄRUNG „IM GROSSEN UND GANZEN“ TYPISCHE KOMPLIKATIONEN UNABHÄNGIG VON DEREN HÄUFIGKEIT DOKUMENTATION DER A.

ARZTHAFTUNG ZIVILRECHT / STRAFRECHT SACHVERSTÄNDIGER BEHANDLUNGSFEHLER BEFUNDERHEBUNGSPFLICHT BEHANDLUNGSSTANDARD TYPISCHE KOMPLIKATION DOKUMENTATION KAUSALITÄT AUFKLÄRUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN

ARZTHAFTUNG ÖKONOMISCHE IMPLIKATIONEN HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG DECKUNGSSUMME RÜCKSTELLUNGEN UND PRÄMIENERHÖHUNGEN VERLAGERUNG VON LASTEN AUF LEISTUNGSERBRINGER STRATEGIEN DER KRANKENVERSICHERER